Weitere Entscheidung unten: KG, 16.03.2009

Rechtsprechung
   OLG Celle, 20.01.2009 - 8 U 216/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,5350
OLG Celle, 20.01.2009 - 8 U 216/08 (https://dejure.org/2009,5350)
OLG Celle, Entscheidung vom 20.01.2009 - 8 U 216/08 (https://dejure.org/2009,5350)
OLG Celle, Entscheidung vom 20. Januar 2009 - 8 U 216/08 (https://dejure.org/2009,5350)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Verkehrssicherungspflicht: Podest vor dem Eingang zu einem Ladenlokal

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Umfang der Verkehrssicherungspflicht hinsichtlich eines Podestes vor dem Eingang zu einem Ladenlokal

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang der Verkehrssicherungspflicht hinsichtlich eines Podestes vor dem Eingang zu einem Ladenlokal

  • Judicialis

    BGB § 823 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 Abs. 1
    Umfang der Verkehrssicherungspflicht hinsichtlich eines Podestes vor dem Eingang zu einem Ladenlokal

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Sturz über Podest vor Innenstadtladen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2009, 866
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Celle, 23.12.1997 - 9 U 120/97
    Auszug aus OLG Celle, 20.01.2009 - 8 U 216/08
    Einzuräumen ist der Klägerin lediglich, dass Höhenunterschiede auf begehbaren Flächen, auf denen Publikumsverkehr besteht, schon dann zu einer Haftung des Sicherungspflichtigen führen können, wenn diese 1, 5 bis 2 cm betragen, wobei es immer auf die konkreten Umstände im Einzelfall ankommt (vgl. OLG Celle, MDR 1998, 1031. BGH, MDR 1967, 387).
  • OLG Frankfurt, 10.02.2000 - 3 U 87/99

    Verkehrssicherungspflicht des Ladeninhabers für Präsentationspodest

    Auszug aus OLG Celle, 20.01.2009 - 8 U 216/08
    Anlass, dies im vorliegenden Fall anders zu bewerten, sieht der Senat nicht, zumal die Klägerin beim Betreten des Geschäftslokals dieses Podest bereits betreten hatte, sodass ihr der Höhenunterschied bekannt war (zu weiteren "Podest-Fällen", eine Haftung jeweils verneinend, s. OLG Celle, 9 U 98/02, Urteil vom 28. August 2002. OLG Frankfurt, MDR 2000, 885. OLG Köln, MDR 1995, 484).
  • OLG Celle, 28.08.2002 - 9 U 98/02

    Verkehrssicherungspflicht in einem Parkhaus: Fußgängerunfall beim Stolpern an

    Auszug aus OLG Celle, 20.01.2009 - 8 U 216/08
    Anlass, dies im vorliegenden Fall anders zu bewerten, sieht der Senat nicht, zumal die Klägerin beim Betreten des Geschäftslokals dieses Podest bereits betreten hatte, sodass ihr der Höhenunterschied bekannt war (zu weiteren "Podest-Fällen", eine Haftung jeweils verneinend, s. OLG Celle, 9 U 98/02, Urteil vom 28. August 2002. OLG Frankfurt, MDR 2000, 885. OLG Köln, MDR 1995, 484).
  • OLG Köln, 17.02.1995 - 19 U 194/94

    Verkehrssicherungspflicht im Balkanrestaurant

    Auszug aus OLG Celle, 20.01.2009 - 8 U 216/08
    Anlass, dies im vorliegenden Fall anders zu bewerten, sieht der Senat nicht, zumal die Klägerin beim Betreten des Geschäftslokals dieses Podest bereits betreten hatte, sodass ihr der Höhenunterschied bekannt war (zu weiteren "Podest-Fällen", eine Haftung jeweils verneinend, s. OLG Celle, 9 U 98/02, Urteil vom 28. August 2002. OLG Frankfurt, MDR 2000, 885. OLG Köln, MDR 1995, 484).
  • OLG Hamm, 16.12.1999 - 6 U 158/99

    Umfang der Verkehrssicherungspflicht eines Gaststätteninhabers; Verletzung der

    Auszug aus OLG Celle, 20.01.2009 - 8 U 216/08
    Die Klägerin kann sich auch nicht auf das von ihr angeführte Urteil des OLG Hamm vom 16. Dezember 1999 (6 U 158/99, NJW 2000, 3144) stützen.
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Rechtsprechung
   KG, 16.03.2009 - 8 U 216/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,3536
KG, 16.03.2009 - 8 U 216/08 (https://dejure.org/2009,3536)
KG, Entscheidung vom 16.03.2009 - 8 U 216/08 (https://dejure.org/2009,3536)
KG, Entscheidung vom 16. März 2009 - 8 U 216/08 (https://dejure.org/2009,3536)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    ZPO § 100 Abs. 1; ; ZPO § ... 100 Abs. 4; ; ZPO § 287 Abs. 2; ; ZPO § 287 Abs. 1 S. 2; ; ZPO § 292; ; ZPO § 308 Abs. 2; ; ZPO § 522 Abs. 2; ; ZPO § 529; ; BGB § 558 Abs. 1; ; BGB § 558 Abs. 2 Nr. 1; ; BGB § 558 Abs. 3; ; BGB § 558d Abs. 3

  • rechtsportal.de

    Anforderungen an die Form eines auf einen Mietspiegel gestützten Mieterhöhungsverlangens

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wohnraummietrecht - Mieterhöhung basierend auf einem qualifizierten Mietspiegel

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Mieterhöhung darf mit Online-Mietspiegel begründet werden

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Berechnung für Mieterhöhung durch Online-Mietspiegel zulässig

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Bewertung der "Orientierungshilfe" im Berliner Mietspiegel (IMR 2009, 373)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Formelle Wirksamkeit eines Mieterhöhungsverlangens (IMR 2009, 374)

Verfahrensgang

  • AG Berlin-Charlottenburg - 221 C 109/08
  • KG, 16.03.2009 - 8 U 216/08

Papierfundstellen

  • NZM 2010, 703
  • ZMR 2009, 756
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 12.12.2007 - VIII ZR 11/07

    Formelle Anforderungen an ein Mieterhöhungsverlangen: Zur Frage der

    Auszug aus KG, 16.03.2009 - 8 U 216/08
    Der Mietspiegel selbst muss dem Erhöhungsverlangen nicht beigefügt werden, wenn er - wie der Berliner Mietspiegel 2007 - im Amtsblatt veröffentlicht worden und allgemein zugänglich ist (vgl. BGH NJW 2008, 573, 574).

    Unerheblich ist, dass der Ausdruck kein Endergebnis nach Spanneneinordnung enthält, da es ausreicht, wenn der Mieter überprüfen kann, ob die Miete überhaupt innerhalb der Spanne liegt (vgl. BGH NJW 2008, 573, 574).

  • LG Berlin, 15.08.2008 - 63 S 42/08
    Auszug aus KG, 16.03.2009 - 8 U 216/08
    Unstreitig liegt die Wohnung überwiegend im Vorderhaus und ist über das Treppenhaus des Vorderhauses zu erreichen (vgl. Landgericht Berlin, Urteil vom 15. August 2008 zu 63 S 42/08, juris Rn. 23).
  • BGH, 20.04.2005 - VIII ZR 110/04

    Schätzung der ortsüblichen Vergleichsmiete

    Auszug aus KG, 16.03.2009 - 8 U 216/08
    Innerhalb der Mietspiegelspanne hat das Amtsgericht zu Recht anhand der Orientierungshilfe für die Spanneneinordnung, die nicht zum qualifizierten Teil des Mietspiegels gehört, die konkrete übliche Vergleichsmiete durch Schätzung gemäß § 287 Abs. 2, Abs. 1 S. 2 ZPO ermittelt, da eine Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete innerhalb der im Mietspiegel vorgegebenen Spanne durch Sachverständigengutachten im vorliegenden Fall mit Schwierigkeiten und einem Kostenaufwand verbunden wäre, der zu der Höhe der geltend gemachten Mieterhöhung unter Berücksichtigung der als Schätzgrundlage vorhandenen Orientierungshilfe außer Verhältnis steht (vgl. BGH NJW 2005, 2074).
  • LG Berlin, 07.08.2008 - 67 S 95/08
    Auszug aus KG, 16.03.2009 - 8 U 216/08
    Das zeigt, dass die vorhandene ursprüngliche Wärmedämmung grundsätzlich zu einer neutralen Bewertung führen muss, wenn nicht - was hier nicht konkret vorgetragen ist - die Wärmedämmung hinter dem für Gebäude einer bestimmten Altersklasse typischen Standard zurückbleibt (vgl. Landgericht Berlin, Urteil vom 7. August 2008 zu 67 S 95/08, juris Rn. 28).
  • OLG Jena, 22.03.2006 - 6 U 1022/05

    Entscheidungergänzung; Beschlusszurückweisung

    Auszug aus KG, 16.03.2009 - 8 U 216/08
    Eine solche Korrektur ist deshalb auch im Verfahren nach § 522 Abs. 2 ZPO möglich (so auch OLG Jena, Beschluss vom 22. März 2006 zu 6 U 1022/05, juris Rn. 2; LG Kaiserslautern, Beschluss vom 16. Oktober 2007 zu 1 S 82/07, juris; Eichele/Hirtz/Oberheim, Berufung im Zivilprozess, 2. Aufl. 2008, Kap. XIV Rn. 67).
  • BGH, 13.06.1995 - V ZR 276/94

    Korrektur der Kostenentscheidung im Nichtannahmebeschluß

    Auszug aus KG, 16.03.2009 - 8 U 216/08
    Da über die Kosten gemäß § 308 Abs. 2 ZPO von Amts wegen zu entscheiden ist, ist die Kostenentscheidung grundsätzlich von jeder mit der Sache befassten Instanz zu überprüfen und ggf. zu korrigieren (vgl. BGH NJW-RR 1995, 1211; Vollkommer in Zöller, ZPO, 27. Aufl. 2009, § 308 Rn. 9).
  • LG Kaiserslautern, 16.10.2007 - 1 S 82/07

    Berufungsverfahren: Abänderung der erstinstanzlichen Kostenentscheidung im

    Auszug aus KG, 16.03.2009 - 8 U 216/08
    Eine solche Korrektur ist deshalb auch im Verfahren nach § 522 Abs. 2 ZPO möglich (so auch OLG Jena, Beschluss vom 22. März 2006 zu 6 U 1022/05, juris Rn. 2; LG Kaiserslautern, Beschluss vom 16. Oktober 2007 zu 1 S 82/07, juris; Eichele/Hirtz/Oberheim, Berufung im Zivilprozess, 2. Aufl. 2008, Kap. XIV Rn. 67).
  • OLG Celle, 15.07.2014 - 13 U 76/14

    Irreführende Werbung durch Verwendung von 6 Sternen auf der Außenfassade eines

    Die Kostenentscheidung des Gerichts der ersten Instanz kann auch im Rahmen eines Beschlusses nach § 522 Abs. 2 ZPO von Amts wegen korrigiert werden, da das Berufungsgericht mit der Sache befasst ist (KG Berlin, Beschluss vom 16. März 2009 - 8 U 216/08, juris Rdnr. 28; Elzer in Vorwerk/Wolf, Beck-OK ZPO, Stand: 15. März 2014, § 308 Rdnr. 44).
  • AG Hamburg, 18.12.2019 - 49 C 213/18

    Mieterhöhung bei Wohnraummiete: Angaben zur energetischen Beschaffenheit der

    Insoweit haften die Beklagten für die Kosten nach Kopfteilen, da die Zustimmung nicht gesamtschuldnerisch geschuldet ist und § 100 Abs. 4 ZPO danach nicht einschlägig ist (vergleiche etwa KG Berlin, BeckRS 2009, 15537).
  • AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 27.08.2014 - 8 C 471/13

    Mieterhöhung bei Wohnraummiete: "Moderne Küchenausstattung" nach dem Berliner

    Unerheblich ist insoweit zwar, ob die Beklagte einen Schlüssel besitzt (vgl. KG, Beschluss vom 16.03.2009, - 8 U 216/08 -, Grundeigentum 2009, 905) und ob der Raum eine besondere Ausstattung aufweist (LG Berlin, Urteil vom 12.07.2007, - 67 S 481/06 -, Grundeigentum 2007, 1255).
  • AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 28.01.2014 - 6 C 217/13

    Mieterhöhungsverlangen nach dem Berliner-Mietpreisspiegel 2013:

    Hierfür ist erforderlich, dass die Begründung dem Mieter konkrete Hinweise auf die sachliche Berechtigung des Erhöhungsverlangens gibt, wobei jedoch an die Begründung keine überhöhten Anforderungen gestellt werden dürfen (vgl. u.a. KG, GE 2009, 905).
  • AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 22.07.2016 - 7 C 52/16
    Hierfür ist erforderlich, dass die Begründung dem Mieter konkrete Hinweise auf die sachliche Berechtigung des Erhöhungsverlangens gibt, wobei jedoch an die Begründung keine überhöhten Anforderungen gestellt werden dürfen (vgl. u.a. KG, GE 2009, 905).
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