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   OLG Celle, 12.08.2010 - 8 U 240/09   

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OLG Celle, 12.08.2010 - 8 U 240/09 (https://dejure.org/2010,25952)
OLG Celle, Entscheidung vom 12.08.2010 - 8 U 240/09 (https://dejure.org/2010,25952)
OLG Celle, Entscheidung vom 12. August 2010 - 8 U 240/09 (https://dejure.org/2010,25952)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Nr. 6.1. BBR-K; § 1 AHB
    Eintrittspflicht der privaten Haftpflichtversicherung für betrügerische Schädigung durch einen Dritten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eintrittspflicht der privaten Haftpflichtversicherung für betrügerische Schädigung durch einen Dritten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BBR-K Nr. 6.1.; AHB § 1
    Eintrittspflicht der privaten Haftpflichtversicherung für betrügerische Schädigung durch einen Dritten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Celle, 30.04.2009 - 8 U 11/09

    Umfang des Versicherungsschutzes einer Haftpflichtversicherung für Verschulden

    Auszug aus OLG Celle, 12.08.2010 - 8 U 240/09
    Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die gewechselten Schriftsätze der Parteien samt Anlagen, das angefochtene Urteil sowie das Senatsurteil vom 30. April 2009 ( 8 U 11/09 ), die beigezogenen Akten 5113 Js 4694/05 StA Frankenthal sowie die Protokolle der mündlichen Verhandlungen verwiesen.

    Der Senat bleibt insoweit bei seiner in 8 U 11/09 vertretenen Ansicht.

    Der Senat hält insoweit an seiner Ansicht, wie sie bereits im Urteil vom 30. April 2009 in 8 U 11/09 ihren Niederschlag gefunden hat, fest.

    Bereits im Urteil vom 30. April 2009 in 8 U 11/09 hat der Senat es als mögliches Indiz angesehen, dass H. bereits 10 Tage nach Aushändigung der Darlehensvaluta an ihn die Eidesstattliche Versicherung abgegeben hat.

    Der Senat hat bereits im Urteil in 8 U 11/09 diesen Umstand als ein mögliches Indiz gewertet.

    Der im Urteil in 8 U 11/09 in Bezug genommenen Stelle im klägerischen Vortrag konnte noch nicht entnommen werden, wann der Kläger dies von H. erfahren haben will.

  • BGH, 20.05.1958 - VI ZR 104/57

    Tonbandaufnahme - Allgemeines Persönlichkeitsrecht

    Auszug aus OLG Celle, 12.08.2010 - 8 U 240/09
    Die Abwägung der widerstreitenden Positionen (vgl. BGHZ 24, 72 ; 27, 284 ) spricht für die Verwertbarkeit der Aussage.

    Anerkanntermaßen können Notwehr und notwehrähnliche Lagen sogar eine heimliche Tonaufnahme im Einzelfall rechtfertigen (vgl. BGHZ 27, 284 ).

  • BGH, 02.04.1957 - VI ZR 9/56

    Persönlichkeitsrecht

    Auszug aus OLG Celle, 12.08.2010 - 8 U 240/09
    Die Abwägung der widerstreitenden Positionen (vgl. BGHZ 24, 72 ; 27, 284 ) spricht für die Verwertbarkeit der Aussage.
  • BGH, 14.12.1993 - VI ZR 221/92

    Überzeugungsbildung des Tatrichters

    Auszug aus OLG Celle, 12.08.2010 - 8 U 240/09
    Der Gewissheitsgrad muss vernünftigen restlichen Zweifeln Schweigen gebieten, ohne sie objektiv völlig auszuschließen (vgl. BGH, NJW-RR 1994, 567 [BGH 14.12.1993 - VI ZR 221/92] [BGH 14.12.1993 - VI ZR 221/92] ).
  • BVerfG, 09.10.2002 - 1 BvR 1611/96

    Mithörvorrichtung

    Auszug aus OLG Celle, 12.08.2010 - 8 U 240/09
    Zwar schützt das allgemeine Persönlichkeitsrecht vor der Nutzung einer Mithöreinrichtung, die ein Gesprächsteilnehmer ohne Zustimmung des anderen Gesprächsteilnehmers einem nicht an dem Gespräch beteiligten Dritten bereitstellt (BVerfG, NJW 2002, 3619 [BVerfG 09.10.2002 - 1 BvR 1611/96] ).
  • BGH, 08.07.2008 - VI ZR 274/07

    Feststellung der Ursächlichkeit eines Kfz-Unfalls mit geringfügiger

    Auszug aus OLG Celle, 12.08.2010 - 8 U 240/09
    Maßstab ist die freie Beweiswürdigung nach § 286 Abs. 1 ZPO , also ein für das praktische Leben brauchbarer Grad von Gewissheit (BGH, VersR 2008, 1127 [BGH 08.07.2008 - VI ZR 274/07] ).
  • BGH, 22.01.1991 - VI ZR 97/90

    Anforderungen an die Würdigung von Indizien

    Auszug aus OLG Celle, 12.08.2010 - 8 U 240/09
    Sind die wesentlichen Gesichtspunkte für die Überzeugungsbildung dargelegt ( § 286 Abs. 1 Satz 2 ZPO ) und liegt ein Verstoß gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze nicht vor, ist der Tatrichter darin frei, welche Beweiskraft er den Indizien im einzelnen und in einer Gesamtschau beimisst (BGH, NJW 1991, 1894; NJW 1993, 935, 938 [BGH 14.01.1993 - IX ZR 238/91] ).
  • BGH, 14.01.1993 - IX ZR 238/91

    Eigentumsvermutung zu Lasten der Ehegatten bei Fremdbesitz eines Dritten -

    Auszug aus OLG Celle, 12.08.2010 - 8 U 240/09
    Sind die wesentlichen Gesichtspunkte für die Überzeugungsbildung dargelegt ( § 286 Abs. 1 Satz 2 ZPO ) und liegt ein Verstoß gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze nicht vor, ist der Tatrichter darin frei, welche Beweiskraft er den Indizien im einzelnen und in einer Gesamtschau beimisst (BGH, NJW 1991, 1894; NJW 1993, 935, 938 [BGH 14.01.1993 - IX ZR 238/91] ).
  • OLG Hamm, 26.01.2005 - 20 U 170/04

    Einbeziehung von Vorsatztaten in die Forderungsausfallversicherung; Ausschluss

    Auszug aus OLG Celle, 12.08.2010 - 8 U 240/09
    Hier wird nämlich zusätzlich ein Eigenschaden des Versicherungsnehmers mitversichert, der durch die Schädigung eines Dritten entstanden ist (vgl. zu dieser Versicherungsart etwa OLG Hamm VersR 2005, 1527 [OLG Hamm 26.01.2005 - 20 U 170/04] ).
  • BGH, 13.02.2013 - IV ZR 260/12

    Erweiterter Haftpflichtversicherungsschutz in der Privathaftpflichtversicherung:

    Das Berufungsgericht hat, ohne einen der Zulassungsgründe des § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 und 2 ZPO zu benennen, die Revision zugelassen mit Rücksicht auf die zur Auslegung vergleichbarer Klauseln ergangenen Entscheidungen des Oberlandesgerichts Celle vom 30. April 2009 (8 U 11/09, VersR 2009, 1257) und vom 12. August 2010 (8 U 240/09, bei juris; dasselbe Verfahren betreffend).

    Diese auch vom Berufungsgericht vorgenommene Auslegung der Versicherungsbedingungen steht nicht im Gegensatz zu den Entscheidungen des OLG Celle vom 30. April 2009 (8 U 11/09, VersR 2009, 1257) und vom 12. August 2010 (8 U 240/09, bei juris).

  • OLG Stuttgart, 19.07.2012 - 7 U 50/12

    Privathaftpflichtversicherung: Geltung von Risikobegrenzungen und

    Aus diesem Grund ist die Wendung "darüber hinaus" keinesfalls überflüssig (anders OLG Celle, Urt. v. 12.08.2010, 8 U 240/09).

    Mit Rücksicht auf die zur Auslegung vergleichbarer Klauseln ergangenen Entscheidungen des OLG Celle vom 30.04.2009 (8 U 11/09) und vom 10.08.2010 (8 U 240/09) - denselben Versicherungsfall betreffend - hat der Senat die Revision zugelassen.

  • OLG München, 16.01.2019 - 7 U 1365/18

    Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit Anteilsverkauf

    Da es sich beim Vorsatz um ein inneres Tatbestandsmerkmal handelt, muss in Ermangelung eines Geständnisses des Beklagten auf sein Vorhandensein aus Indizien rückgeschlossen werden (vgl. OLG Celle, Urteil vom 12.08.2010, Az. 8 U 240/09, Rdnr. 27).
  • OLG Stuttgart, 19.07.2012 - 7 U 84/12

    Forderungsausfallversicherung in der Privathaftpflichtversicherung: Reichweite

    Mit Rücksicht auf die zur Auslegung vergleichbarer Klauseln ergangenen Entscheidungen des OLG Celle vom 30.04.2009 im Verfahren 8 U 11/09 sowie vom 12.08.2010 im Verfahren 8 U 240/09 - den selben Versicherungsfall betreffend - hat der Senat die Revision zugelassen.
  • LG Hamburg, 26.11.2021 - 313 O 199/18

    Anspruch auf Rückzahlung der geleisteten Anzahlung für die Lieferung

    Da es sich beim Vorsatz um ein inneres Tatbestandsmerkmal handelt, genügt es, dass insofern auf Indizien zurückgegriffen wird (vgl. OLG Celle, Urteil vom 12.08.2010, Az. 8 U 240/09, Rdnr. 27).
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