Rechtsprechung
   OLG Celle, 17.06.2010 - 8 U 250/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,38995
OLG Celle, 17.06.2010 - 8 U 250/09 (https://dejure.org/2010,38995)
OLG Celle, Entscheidung vom 17.06.2010 - 8 U 250/09 (https://dejure.org/2010,38995)
OLG Celle, Entscheidung vom 17. Juni 2010 - 8 U 250/09 (https://dejure.org/2010,38995)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,38995) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Dresden, 14.02.2019 - 4 U 1657/18

    Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich der Eintrittspflicht eines privaten

    Der Versicherer muss sodann den Ausnahmetatbestand darlegen und beweisen, dass die psychische Störung nicht auf den organischen Schaden zurückgeführt werden kann, weil es sich um eine krankhafte Störung infolge einer auch unfallbedingten psychischen Reaktion handelt (vgl. Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 04. Februar 2015 - 11 U 78/14 -, Rn. 56 - 57, juris; OLG Celle, Urteil vom 17. Juni 2010, Az. 8 U 250/09, Rn. 26-28).
  • OLG Brandenburg, 04.02.2015 - 11 U 78/14

    Unfallversicherung: Darlegungs- und Beweislast des Versicherungsnehmers bzw. des

    Der Versicherer muss sodann den Ausnahmetatbestand darlegen und beweisen, dass die psychische Störung nicht auf den organischen Schaden zurückgeführt werden kann, weil es sich um eine krankhafte Störung infolge einer auch unfallbedingten psychischen Reaktion handelt (vergl. auch OLG Celle, Urteil vom 17. Juni 2010, Az. 8 U 250/09, Rn. 26-28).
  • OLG Dresden, 04.01.2019 - 4 U 1657/18

    Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich der Eintrittspflicht eines privaten

    Der Versicherer muss sodann den Ausnahmetatbestand darlegen und beweisen, dass die psychische Störung nicht auf den organischen Schaden zurückgeführt werden kann, weil es sich um eine krankhafte Störung infolge einer auch unfallbedingten psychischen Reaktion handelt (vgl. Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 04. Februar 2015 - 11 U 78/14 -, Rn. 56 - 57, juris; OLG Celle, Urteil vom 17. Juni 2010, Az. 8 U 250/09, Rn. 26-28).
  • OLG Dresden, 14.02.2019 - 4 U 1658/18

    Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich der Eintrittspflicht eines privaten

    Der Versicherer muss sodann den Ausnahmetatbestand darlegen und beweisen, dass die psychische Störung nicht auf den organischen Schaden zurückgeführt werden kann, weil es sich um eine krankhafte Störung infolge einer auch unfallbedingten psychischen Reaktion handelt (vgl. Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 04. Februar 2015 - 11 U 78/14 -, Rn. 56 - 57, juris; OLG Celle, Urteil vom 17. Juni 2010, Az. 8 U 250/09, Rn. 26 - 28).
  • OLG Dresden, 04.01.2019 - 4 U 1658/18

    Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich der Eintrittspflicht eines privaten

    Der Versicherer muss sodann den Ausnahmetatbestand darlegen und beweisen, dass die psychische Störung nicht auf den organischen Schaden zurückgeführt werden kann, weil es sich um eine krankhafte Störung infolge einer auch unfallbedingten psychischen Reaktion handelt (vgl. Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 04. Februar 2015 - 11 U 78/14 -, Rn. 56 - 57, juris; OLG Celle, Urteil vom 17. Juni 2010, Az. 8 U 250/09, Rn. 26 - 28).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht