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   OLG Nürnberg, 26.02.2015 - 8 U 266/13   

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https://dejure.org/2015,3362
OLG Nürnberg, 26.02.2015 - 8 U 266/13 (https://dejure.org/2015,3362)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 26.02.2015 - 8 U 266/13 (https://dejure.org/2015,3362)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 26. Februar 2015 - 8 U 266/13 (https://dejure.org/2015,3362)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verweisung des Versicherungsnehmers in der privaten Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung auf eine Ersatztätigkeit; Verweisung eines geringfügig Beschäftigten auf eine sozialversicherungspflichtige Stelle; Zumutbarkeit täglichen Pendelns

  • rewis.io

    Zumutbare Verweisungstätigkeit in der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BB-BUZ § 2; VVG § 172
    Bei der bisherigen Lebensstellung ist bei geringfügig Beschäftigten geografisch und zeitlich sowie bei der sozialversicherungsrechtlichen Einordnung auf die Zumutbarkeit abzustellen

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de

    VVG § 172 ; BGB § 242 ; BU § 2; BB § 2
    Verweisung des Versicherungsnehmers in der privaten Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung auf eine Ersatztätigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)

    Keine willkürliche Verweisung für Versicherte in der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Berufsunfähigkeitsversicherung - welche Berufs-Alternativen sind zumutbar?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    VVG § 172; BGB § 242; BU § 2; BB § 2
    Verweisung des Versicherungsnehmers in der privaten Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung auf eine Ersatztätigkeit

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Deckungsprozess gegen eine Berufsunfähigkeitszusatzversicherung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2015, 869
  • VersR 2015, 833
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 16.02.2005 - IV ZR 18/04

    Rechtsmissbräuchlichkeit der Berufung auf den Ablauf der Klagefrist durch den

    Auszug aus OLG Nürnberg, 26.02.2015 - 8 U 266/13
    Für den Zeitraum ab 01.04.2012 war die bedingungsgemäße Leistungspflicht der Beklagten, längstens bis zum Vertragsende festzustellen (zur Zulässigkeit des Feststellungsantrags vgl. BGH, Urteil v. 16.02.2005, IV ZR 18/04, juris, Rn. 23).
  • BGH, 07.02.2007 - IV ZR 232/03

    Festsetzung des Streitwerts für das Revisionsverfahren bei Geltendmachung von

    Auszug aus OLG Nürnberg, 26.02.2015 - 8 U 266/13
    Einen solchen regionalen Arbeitsmarkt gab es nach den dargestellten Grundlagen weder zum Zeitpunkt des Eintritts des Versicherungsfalls im September 2009 (vgl. BGH, Urteil v. 07.07.2007, IV ZR 232/03, juris; Rixecker, a.a.O., Rn. 44) noch in der Zeit bis heute, sodass vom dauerhaften Fehlen dieses regionalen Arbeitsmarktes ab September 2009 auszugehen ist.
  • OLG Saarbrücken, 20.10.1993 - 5 U 40/92

    Leistungsvereinbarung mit Vorbehalt - Verweisung eines Ausbeiners

    Auszug aus OLG Nürnberg, 26.02.2015 - 8 U 266/13
    Dies führt zu einer regelmäßigen Begrenzung des Verweisungsgebiets auf berufliche Einsatzorte, die der Versicherte von seiner Wohnung aus täglich in zumutbarer Entfernung erreichen kann (Rüther, a.a.O., NVersZ 1999, 497, 499; OLG Saarbrücken, VersR 1994, 969, 970; Neuhaus, a.a.O., H. VII., Rn. 187 f; Lücke, a.a.O.; Rixecker, a.a.O.).
  • OLG Saarbrücken, 10.01.2001 - 5 U 720/99

    Zum Begriff der Invalidität im versicherungsrechtlichen Sinne; zum Begriff des

    Auszug aus OLG Nürnberg, 26.02.2015 - 8 U 266/13
    Dies ergibt sich aus der Auslegung von § 2 Abs. 1 BB-BUZ - seiner bisherigen Lebensstellung entspricht - und dem Grundsatz von Treu und Glauben (OLG Saarbrücken, Urteil vom 10.01.2001, 5 U 720/99, juris, Rn. 35; Rüther, Berücksichtigung der Arbeitsmarktverhältnisse bei Verweisungen in der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung?, NVersZ 1999, 497, 498; Lücke in Prölss/Martin, VVG, § 172, Rn. 106; Neuhaus, a.a.O., H., VII., Rn. 179).
  • BGH, 23.06.1999 - IV ZR 211/98

    Berufsunfähigkeit bei Ausübung anderweitiger Berufstätigkeit

    Auszug aus OLG Nürnberg, 26.02.2015 - 8 U 266/13
    Demgemäß scheiden Verweisungen auf Tätigkeiten, die nur in Einzelfällen nach den besonderen Anforderungen eines bestimmten Betriebes geschaffen oder auf spezielle Bedürfnisse eines bestimmten Mitarbeiters zugeschnitten worden sind ("Nischenarbeitsplätze"), grundsätzlich ebenso aus wie Verweisungen auf Tätigkeiten, die auf dem Arbeitsmarkt nur in so geringer Zahl bereit stehen, dass von einem Arbeitsmarkt praktisch nicht mehr die Rede sein kann (BGH, Urteil vom 23.06.1999, IV ZR 211/98, juris, Rn. 18; Urteil vom 23.01.2008, IV ZR 10/07, juris, Rn. 19; Rixecker, a.a.O., Rn. 59; Lücke, a.a.O., Rn. 78; Neuhaus, a.a.O., H. VII., Rn. 181).
  • BGH, 03.04.1996 - IV ZR 344/94

    Zahlungsanspruch bzgl. einer Berufsunfähigkeitsrente eines Tennislehrers -

    Auszug aus OLG Nürnberg, 26.02.2015 - 8 U 266/13
    Zwischen den Parteien ist unstreitig, dass die Klägerin "ihren Beruf" i.S.v § 2 Abs. 1 BB-BUZ, d.h. ihre letzte berufliche Tätigkeit in gesunden Tagen (BGH, Urteil v. 03.041996, IV ZR 344/94, juris; Rixecker in Römer/Langheid, VVG, 4. Aufl., § 172, Rn. 7; Lücke in Prölss/Martin, VVG, 28. Aufl., BU § 2, Rn. 17), hier als Arzthelferin in Form einer Teilzeitbeschäftigung mit ca. 10 Wochenstunden als geringfügig Beschäftigte i.S.v. § 8 SGB IV, mindestens zu 50 % nicht mehr ausüben kann.
  • BGH, 29.06.1994 - IV ZR 120/93

    Konkretisierung von Vergleichsberufen durch den Versicherer

    Auszug aus OLG Nürnberg, 26.02.2015 - 8 U 266/13
    Nur dann kann der beweisbelastete Versicherungsnehmer insoweit das Bestreiten von Berufsunfähigkeit mit substantiierten Beweisangeboten bekämpfen, die nicht als Ausforschungsversuch zu werten sind, denen vielmehr nachgegangen werden muss (BGH, Urteil v. 29.06.1994, IV ZR 120/93, juris, Rn. 12; Rixecker, a.a.O., Rn. 45; Lücke, a.a.O., Rn. 86; Neuhaus, Berufsunfähigkeitsversicherung, 3. Aufl., H. XI., Rn. 224).
  • BGH, 23.01.2008 - IV ZR 10/07

    Vorgaben für den zur Frage der Ausübung eines Verweisungsberufs beauftragten

    Auszug aus OLG Nürnberg, 26.02.2015 - 8 U 266/13
    Demgemäß scheiden Verweisungen auf Tätigkeiten, die nur in Einzelfällen nach den besonderen Anforderungen eines bestimmten Betriebes geschaffen oder auf spezielle Bedürfnisse eines bestimmten Mitarbeiters zugeschnitten worden sind ("Nischenarbeitsplätze"), grundsätzlich ebenso aus wie Verweisungen auf Tätigkeiten, die auf dem Arbeitsmarkt nur in so geringer Zahl bereit stehen, dass von einem Arbeitsmarkt praktisch nicht mehr die Rede sein kann (BGH, Urteil vom 23.06.1999, IV ZR 211/98, juris, Rn. 18; Urteil vom 23.01.2008, IV ZR 10/07, juris, Rn. 19; Rixecker, a.a.O., Rn. 59; Lücke, a.a.O., Rn. 78; Neuhaus, a.a.O., H. VII., Rn. 181).
  • BGH, 05.04.1989 - IVa ZR 35/88

    Berücksichtigung der Arbeitsmarktlage bei der Bemessung des Grades der

    Auszug aus OLG Nürnberg, 26.02.2015 - 8 U 266/13
    Damit muss die Lage auf dem Arbeitsmarkt grundsätzlich unberücksichtigt bleiben (BGH, Urteil v. 05.04.1989, IVa ZR 35/88, juris, Rn. 19; Rixecker, a.a.o., Rn. 58; Lücke, a.a.O., Rn. 72).
  • OLG Nürnberg, 22.02.2021 - 8 U 2845/20

    Wahrung rechtlichen Gehörs bei Erhebung von Einwendungen gegen ein schriftliches

    Sie hatte daher mögliche Vergleichsberufe, auf die sie den Kläger verweisen will, bezüglich der sie jeweils prägenden Merkmale (insbes. erforderliche Vorbildung, übliche Arbeitsbedingungen, etwaig erforderliche Fähigkeiten oder körperliche Kräfte und übliche Entlohnung) näher zu konkretisieren (vgl. BGH, Urteil vom 29.06.1994 - IV ZR 120/93, NJW-RR 1995, 21; Senatsurteil vom 26.02.2015 - 8 U 266/13, NJW-RR 2015, 869 Rn. 22).

    Nach der Rechtsprechung des Senats ist eine Wegstrecke von bis zu 40 km zwischen Wohnort und Arbeitsplatz in der Regel zumutbar (vgl. Senatsurteil vom 26.02.2015 - 8 U 266/13, NJW-RR 2015, 869 Rn. 28 f.).

  • LG Nürnberg-Fürth, 14.12.2017 - 2 O 3404/16

    Unzulässige Verweisung auf einen durch Umschulung erlangten Beruf im

    Dies folgt aus der Erkenntnis, dass das Verweisungsrecht vom Grundsatz der Zumutbarkeit bestimmt wird (so auch OLG Nürnberg 26.2.2015 - 8 U 266/13, VersR 2015, 833, 836).
  • LG Regensburg, 05.08.2020 - 31 O 1774/17

    Zumutbare Verweisungstätigkeit in der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung

    Insbesondere ist deshalb auch auf die tägliche Pendelstrecke von der Wohnung zum Berufsort abzustellen (OLG Nürnberg, NJW-RR 2015, 869).
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