Rechtsprechung
OLG Saarbrücken, 29.01.2004 - 8 U 290/03 - 63 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Gewerberaummiete: Beginn der Verjährung des Schadensersatzanspruchs wegen Beschädigung der Mietsache
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Schadensersatz; Verletzung der obliegenden Obhuts- und Sorgfaltspflichten; Pflicht zur Wiederherstellung des vertragsgemäßen Zustandes; Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung
- Judicialis
ZPO § 511; ; ZPO § ... 513; ; ZPO § 517; ; ZPO § 519; ; ZPO § 520; ; ZPO § 529; ; ZPO § 540 I 1 Nr. 1; ; ZPO § 546; ; BGB § 247; ; BGB § 326 a. F.; ; BGB § 556 a. F.; ; BGB § 557 a. F.; ; BGB § 558 I a. F.; ; EGBGB Art. 229 § 5
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zum Verjährungsbeginn eines auf Wiederherstellung von Mieträumen gerichteten Schadensersatzanspruch
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Saarbrücken, 31.03.2003 - 6 O 157/02
- OLG Saarbrücken, 29.01.2004 - 8 U 290/03 - 63
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 16.03.1988 - VIII ZR 184/87
Umwandlung eines verjährten Hauptleistungsanspruchs in einen ...
Auszug aus OLG Saarbrücken, 29.01.2004 - 8 U 290/03
Das ist aber erst dann der Fall, wenn sich der Schuldner mit der ihm obliegenden Leistung in Verzug befindet und der Gläubiger ihm zur Bewirkung der Leistung erfolglos eine angemessene Nachfrist mit der Erklärung gesetzt hat, dass er die Annahme der Leistung nach dem Ablauf der Frist ablehne, bzw. die Nachfristsetzung wegen der endgültigen Erfüllungsverweigerung des Schuldners entbehrlich ist (BGH NJW 1988, 1778 ff. = BGHZ 104, 6 - 18 zu II. 1. c.).Diese Verpflichtung stellt jedenfalls dann eine Hauptleistungspflicht i.S.d. hier anwendbaren § 326 BGB a.F. dar, wenn erhebliche Kosten zur Wiederherstellung aufzuwenden sind (…BGH a.a.O.;… Wolf/Eckert/Ball, Handbuch des gewerblichen Miet-, Pacht- und Leasingrechts, 8.Aufl., Rz. 1087 m. N. aus der Rspr. des BGH in Fn. 51; BGHZ 104, 6 - 18), wobei von einem erheblichen Kostenaufwand dann ausgegangen werden kann, wenn dieser vier Monatsmieten übersteigt.
Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme lagen diese Voraussetzungen aber bereits bei Rückgabe der Mietsache am 27.07.2001 vor, weil es die Beklagte zu diesem Zeitpunkt endgültig abgelehnt hat, noch irgendwelche Arbeiten an der Mietsache auszuführen oder ausführen zu lassen, so dass eine Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung entbehrlich war (vgl. NJW 1991, 2416 ff.; NJW 1988, 1778 ff. zu B II. 1 c. cc.).
- BGH, 10.07.1991 - XII ZR 105/90
Rückgabe der Mietsache
Auszug aus OLG Saarbrücken, 29.01.2004 - 8 U 290/03
Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme lagen diese Voraussetzungen aber bereits bei Rückgabe der Mietsache am 27.07.2001 vor, weil es die Beklagte zu diesem Zeitpunkt endgültig abgelehnt hat, noch irgendwelche Arbeiten an der Mietsache auszuführen oder ausführen zu lassen, so dass eine Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung entbehrlich war (vgl. NJW 1991, 2416 ff.; NJW 1988, 1778 ff. zu B II. 1 c. cc.). - BGH, 10.07.2002 - XII ZR 107/99
Pflicht des Mieters eines Tankstellengrundstücks zur Beseitigung von …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 29.01.2004 - 8 U 290/03
Ohne Rechtsfehler ist das Landgericht zunächst davon ausgegangen, dass sich die Verpflichtung des Mieters, die Mietsache bei Vertragsbeendigung in einem ordnungsgemäßen Zustand zurückzugeben, als Ausfluss der in § 556 BGB a. F. - auf das Mietverhältnis sind die mietrechtlichen Vorschriften in der bis zum 31.08.2001 geltenden Fassung (Art. 229 § 3 EGBGB) und nach Art. 229 § 5 EGBGB das Bürgerliche Gesetzbuch in der bis zum 31.12.2001 geltenden Fassung anwendbar - geregelten Rückgabepflicht darstellt, ohne dass es einer besonderen vertraglichen Vereinbarung bedarf (BGH WuM 1997, 217 [218]; BGH NJW 2002.3234 zu 2. und 3. = MDR 2003, 22 - 23). - BGH, 02.10.1996 - XII ZR 65/95
Schadensersatz wegen Unterlassung von Schönheitsreparaturen und Beschädigung der …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 29.01.2004 - 8 U 290/03
Ohne Rechtsfehler ist das Landgericht zunächst davon ausgegangen, dass sich die Verpflichtung des Mieters, die Mietsache bei Vertragsbeendigung in einem ordnungsgemäßen Zustand zurückzugeben, als Ausfluss der in § 556 BGB a. F. - auf das Mietverhältnis sind die mietrechtlichen Vorschriften in der bis zum 31.08.2001 geltenden Fassung (Art. 229 § 3 EGBGB) und nach Art. 229 § 5 EGBGB das Bürgerliche Gesetzbuch in der bis zum 31.12.2001 geltenden Fassung anwendbar - geregelten Rückgabepflicht darstellt, ohne dass es einer besonderen vertraglichen Vereinbarung bedarf (BGH WuM 1997, 217 [218]; BGH NJW 2002.3234 zu 2. und 3. = MDR 2003, 22 - 23).
- KG, 30.10.2006 - 8 U 38/06
Wohnraummiete: Endgültige Erfüllungsverweigerung des Mieters bei Auszug ohne …
Abzustellen ist dabei aber auf die jeweiligen Umstände des Einzelfalles (Saarländisches OLG Saarbrücken, Urteil vom 29. Januar 2004 - 8 U 290/03).