Rechtsprechung
OLG Nürnberg, 14.03.2005 - 8 U 3212/04 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Kanzlei Prof. Schweizer
Haftung eines Kindes für Verletzungen durch einen Feuerwerkskörper
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen einer Verletzung durch Feuerwerkskörper; Vorliegen der zur Erkenntnis seiner Verantwortlichkeit erforderliche Einsicht in die Gefährlichkeit eines Hantierens mit Feuerwerkskörpern bei einem fast elfjährigen Jungen; Voraussetzungen ...
- rabüro.de
Zur Haftung eines knapp elfjährigen Kindes für einen Verletzungsschaden infolge Hantierens mit Feuerwerkkörpern
- RA Kotz
Feuerwerkskörper in Kapuze gelandet - Schmerzensgeld
- Judicialis
- archive.org (Volltext/Leitsatz)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 823 Abs. 1; BGB § 828 (a.F.)
Haftung eines Kindes für Verletzungen durch einen Feuerwerkskörper - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- advogarant.de (Kurzinformation)
Auch Kinder können zur Haftung herangezogen werden
- archive.org (Leitsatz)
BGB §§ 823 Abs. 1, 828 BGB a.F.
Haftung eines Kindes für Verletzungen durch einen Feuerwerkskörper - hermanns-rechtsanwaelte.de , S. 6 (Kurzinformation)
Feuerwerkskörper; Verantwortlichkeit; Einsichtsfähigkeit
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Haftung eines Kindes für Verletzungen durch Feuerwerkskörper
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Haftung eines Kindes für Verletzungen durch einen Feuerwerkskörper - Ein fast elfjähriges Kind muss die Gefahren von Knallern kennen
Verfahrensgang
- LG Nürnberg-Fürth, 09.08.2004 - 2 O 2493/04
- OLG Nürnberg, 14.03.2005 - 8 U 3212/04
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 12.02.1963 - VI ZR 70/62
Begriff der Handlung
Auszug aus OLG Nürnberg, 14.03.2005 - 8 U 3212/04
Unter Handlung in diesem Sinne sei nach der Rechtsprechung des BGH (BGHZ 39, 103 (106)) ein menschliches Tun zu verstehen, das der Bewusstseinskontrolle und Willenslenkung unterliegt und somit beherrschbar ist.Die Klägerin trägt, so auch die ständige Rechtsprechung des BGH, u.a. in der vom Beklagten zitierten Entscheidung, BGHZ 39, 103, die Beweislast für das Vorliegen einer entsprechenden Handlung.
- BGH, 10.03.1970 - VI ZR 182/68
Verantwortlichkeit eines Jugendlichen
Auszug aus OLG Nürnberg, 14.03.2005 - 8 U 3212/04
Nach dem bereits zitierten Urteils des BGH vom 10.03.1970 (NJW 70, 1038, 1039) ist die Fahrlässigkeit nach objektiven und nicht nach personalen Merkmalen zu bestimmen.