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   OLG Saarbrücken, 20.07.2006 - 8 U 330/05 - 98   

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https://dejure.org/2006,1388
OLG Saarbrücken, 20.07.2006 - 8 U 330/05 - 98 (https://dejure.org/2006,1388)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 20.07.2006 - 8 U 330/05 - 98 (https://dejure.org/2006,1388)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 20. Juli 2006 - 8 U 330/05 - 98 (https://dejure.org/2006,1388)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Kontopfändung: Pfändung in eine "offene Kreditlinie" beim Girokonto

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pfändbarkeit von Auszahlungsansprüchen aus einem Dispositionskredit zu einem Girokonto; Duldung einer Kontoüberziehung seitens der Bank; Zweckgebundene Einräumung eines Dispositionskredits

  • zvi-online.de

    BGB § 675; ZPO §§ 829, 851
    Pfändung in "offene Kreditlinie" nur bei Pflicht der Bank zur Kreditgewährung und freier Verfügung des Kontoinhabers

Kurzfassungen/Presse (3)

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB § 675; ZPO §§ 829, 851
    Pfändung in "offene Kreditlinie" nur bei Pflicht der Bank zur Kreditgewährung und freier Verfügung des Kontoinhabers

  • kanzlei-klumpe.de PDF, S. 9 (Kurzinformation)

    Zur Frage der Pfändung in eine offene Kreditlinie

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Voraussetzungen für Pfändung einer Kreditlinie

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2006, 2029
  • NZI 2007, 47
  • WM 2006, 2212
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 29.03.2001 - IX ZR 34/00

    BGH läßt "Pfändung in die offene Kreditlinie" zu

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 20.07.2006 - 8 U 330/05
    Es entspricht zwar aktueller BGH-Rechtsprechung, dass die Ansprüche des Bankkunden gegen das Kreditinstitut aus einem vereinbarten Dispositionskredit ("offene Kreditlinie") grundsätzlich pfändbar sind, wenn und soweit der Kunde den Kredit in Anspruch nimmt (vgl. BGH NJW 2001, 1937 ff.; NJW 2004, 1444 ff.).

    Soweit dementsprechend die bloße Duldung einer Kontoüberziehung seitens der Bank dem Kunden ihr gegenüber ebenso wenig einen pfändbaren Anspruch (auf Kredit) gibt (vgl. BGH NJW 1985, 1218/1219; NJW 2001, 1937/1940) wie die zweckgebundene Einräumung eines Dispositionskredits (vgl. BGH NJW 2001, 1937/1938; Schimansky/Bunte/Lwowski, Bankrechtshandbuch, 2. Aufl., Rn. 42 zu § 33), führt dies vorliegend dazu, dass Klage und Berufung im Ergebnis kein Erfolg beschieden ist.

  • BGH, 24.01.1985 - IX ZR 65/84

    Pfändung von Ansprüchen aus Girovertrag: Pfändbarkeit der Ansprüche des

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 20.07.2006 - 8 U 330/05
    Soweit dementsprechend die bloße Duldung einer Kontoüberziehung seitens der Bank dem Kunden ihr gegenüber ebenso wenig einen pfändbaren Anspruch (auf Kredit) gibt (vgl. BGH NJW 1985, 1218/1219; NJW 2001, 1937/1940) wie die zweckgebundene Einräumung eines Dispositionskredits (vgl. BGH NJW 2001, 1937/1938; Schimansky/Bunte/Lwowski, Bankrechtshandbuch, 2. Aufl., Rn. 42 zu § 33), führt dies vorliegend dazu, dass Klage und Berufung im Ergebnis kein Erfolg beschieden ist.

    Denn damit wird unstreitig gestellt, dass es nie einen - pfändbaren - Habentagessaldo bzw. - Quartalsabschlusssaldo bezüglich des Girokontos gegeben hat, wohingegen der angeführte "hypothetische" bzw. "fiktive" Guthabensaldo ersichtlich ebenso wenig pfändbar ist wie - wegen der Kontokorrentgebundenheit (vgl. BGH NJW 1985, 1218/1219) - die einzelnen dem Girokonto zwischendurch gutgeschriebenen Beträge.

  • BGH, 22.01.2004 - IX ZR 39/03

    Anfechtung der Pfändung der Ansprüche des Schuldners gegen ein Kreditinstitut aus

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 20.07.2006 - 8 U 330/05
    Es entspricht zwar aktueller BGH-Rechtsprechung, dass die Ansprüche des Bankkunden gegen das Kreditinstitut aus einem vereinbarten Dispositionskredit ("offene Kreditlinie") grundsätzlich pfändbar sind, wenn und soweit der Kunde den Kredit in Anspruch nimmt (vgl. BGH NJW 2001, 1937 ff.; NJW 2004, 1444 ff.).
  • BGH, 02.02.1999 - VI ZR 25/98

    Zivilprozeßrecht: Rechtsmittelbeschwer bei Zuerkennung eines der

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 20.07.2006 - 8 U 330/05
    (vgl. hierzu BGH NJW 1999, 1339; NJW 2000, 3007).
  • BGH, 17.05.2000 - VIII ZR 216/99

    Widersprüchliche Feststellungen im Berufungsurteil

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 20.07.2006 - 8 U 330/05
    (vgl. hierzu BGH NJW 1999, 1339; NJW 2000, 3007).
  • BGH, 11.10.1988 - XI ZR 67/88

    Wirksamkeit von Devisentermingeschäften zur Absicherung eines Exportgeschäfts

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 20.07.2006 - 8 U 330/05
    Dies gilt ersichtlich für die vereinzelt und unregelmäßig erfolgten Abbuchungen der Kreditrahmenversicherungsprämien, der Mahngebührenpauschale sowie der jeweiligen Quartalsabschlüsse für das Girokonto, die die Bank im Einzelfall aus Kundenschutzgründen zugelassen oder als laufende Girokontokosten (vereinbartes Entgelt) deklaratorisch (vgl. BGHZ 105, 263) eingebucht hat.
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