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   OLG Düsseldorf, 21.12.2000 - 8 U 4/99   

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https://dejure.org/2000,4111
OLG Düsseldorf, 21.12.2000 - 8 U 4/99 (https://dejure.org/2000,4111)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 21.12.2000 - 8 U 4/99 (https://dejure.org/2000,4111)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 21. Dezember 2000 - 8 U 4/99 (https://dejure.org/2000,4111)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zahnärztliche Behandlung; Vereinbarung über die Vergütungshöhe ; Honorarvereinbarung; Wirksamkeit der Vergütungsvereinbarung; Zahnarzt; Zahnbehandlung; Honorarabsprache

  • Judicialis

    BGB § 611; ; BGB § 387; ; BGB § 389; ; BGB § 814; ; BGB § 242; ; BGB § 284 Abs. 1; ; BGB § 286 Abs. 1; ; BGB § 288 Abs. 1 Satz 1; ; GOZ § 2 Abs. 2; ; ZPO § 713; ; ZPO § 92 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 611; GOZ § 2; AGBG § 1
    Anforderungen an die Wirksamkeit der Honorarvereinbarung eines Zahnarztes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 611; GOZ § 2 Abs. 2
    Rechtmäßigkeit zahnärztlicher Honorarvereinbarungen, die deutlich über den Höchstsätzen der amtlichen Gebührenordnung liegen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Kurzinformation)

    Honorarvereinbarung kann auch bei Verwendung eines Formulars wirksam sein

  • Zahnärztekammer Nordrhein PDF, S. 248 (Leitsatz / Kurzmitteilung)

    § 10 GOZ - Fälligkeit und Abrechnung der Vergütung - Rechnung

    Teil einer Urteilssammlung im PDF-Format

Besprechungen u.ä. (7)

  • IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Aktuelle Fallbeispiele - Heute: Versorgung mit laborgefertigtem Provisorium

  • IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Aktuelle Fallbeispiele - UK-Teilprothese mit fünf Teleskopkronen

  • IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Aktuelle Fallbeispiele - Versorgung mit einem Langzeitprovisorium

  • IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Aktuelle Fallbeispiele - Versorgung mit Inlays: Vollständige Abrechnung der Leistungen bei Kassen- und Privatpatienten

  • IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Aktuelle Fallbeispiele - Kassen- und Privatabrechnung einer Versorgung mit Totalprothesen im Ober- und Unterkiefer

  • IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Aktuelle Fallbeispiele - Optimierung des Prothesenlagers vor Versorgung mit totalem Zahnersatz

  • IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Aktuelle Fallbeispiele - Funktionsanalyse und Aufbissschienen-Therapie

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 962
  • VersR 2001, 1564
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Düsseldorf, 25.10.2019 - 4 U 70/17

    Leistungen aus einer Krankheitskostenversicherung; Abschluss von

    Vor diesem Hintergrund ist die gemeinsame Berechnung der Position Nr. 3 GOÄ mit weiteren Positionen aus der GOZ nicht zu beanstanden, da sich die in der ergänzenden Leistungslegende zu Nr. 3 GOÄ enthaltene Einschränkung nur auf die Untersuchungsleistungen der Gebührenordnung für Ärzte erstreckt und sich nicht mit Leistungen befasst, die auf der Grundlage der Gebührenordnung für Zahnärzte erbracht werden (OLG Düsseldorf, Urteil vom 21. Dezember 2000 - 8 U 4/99 -, Rn. 36, juris).
  • OLG Düsseldorf, 14.03.2005 - 8 U 33/04

    Zur Zulässigkeit der Überschreitung des 2,3 fachen Satzes der Gebührenordnung für

    Dass die Verwirklichung des von Dr. M. verfolgten Konzepts von dem Gesetzgeber nicht verhindert werden sollte, ergibt sich aus der amtlichen Begründung zu der Gebührenordnung für Zahnärzte: Dort wird nämlich ausdrücklich betont, dass eine Überschreitung des vorgegebenen Rahmens dann gerechtfertigt sein kann, wenn ein Zahnarzt seinen Praxisbetrieb nicht auf den Grundsatz einer kostengünstigen Behandlung ausrichtet, sondern in erster Linie darum bemüht ist, hinsichtlich der Präzision und Qualität seiner Leistungen den jeweils bestmöglichen Standard der aktuellen zahnmedizinischen Wissenschaft zu gewährleisten (vgl. Senat, Urt. v. 21.12.2000 - 8 U 4/99 - = OLGReport Düsseldorf 2001, 475, 476 f.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 07.04.2006 - 10 A 11692/05

    Beihilfefähigkeit einer eingehenden Beratung eines Zahnarztes nach GOÄ 1982;

    Zwar erscheint es diesbezüglich durchaus sachgerecht, den Zahnärzten diesen Gebührenansatz nicht etwa bereits dann zu versagen, wenn sie eine ihnen obliegende zahnärztliche Untersuchung nach Nummer 001 GOZ vornehmen, die ebenfalls keine der in der Leistungslegende aufgezählten ärztlichen Untersuchungen darstellt; denn es handelt sich bei ihr um eine mit letzteren ohne weiteres gleichzusetzende Untersuchungsleistung (ebenso ausdrücklich OLG Düsseldorf vom 21. Dezember 2000, NJW-RR 2001, S. 962 sowie Hinweise des BMI zu § 5 Abs. 1 BhV, Anhang 1 zu Tz. 8, Hinweise zum Gebührenrecht, Gebührenordnung für Zahnärzte, Tz. 2.5.10, 1. Halbsatz vom 15. Dezember 2004 - GMBl. 2005, S. 542).
  • OVG Sachsen, 03.11.2015 - 2 A 247/14

    Beihilfe; zahnärztliche Leistung; Beratungsgebühr

    Mit dem Verwaltungsgericht ist der Senat insbesondere der Ansicht, dass das in der vorstehenden genannten Entscheidung zitierte Urteil des OLG Düsseldorf vom 21. Dezember 2000 - 8 U 4/99 - juris keine andere Bewertung gebietet.
  • AG Wiesbaden, 06.11.2007 - 92 C 5433/05

    Laborkosten - Hochwertige zahntechnische Leistungen dürfen ihren Preis haben

    Die wiederholte Berechnung der Ziffer 241 GOZ ist nach einem Urteil des OLG Düsseldorf vom 21.12.2000, Az. 8 U 4/99, nur in Ausnahmefällen zulässig, wenn die endgültige Wurzelkanalaufbereitung aus medizinischen Gründen nicht in einer Sitzung möglich ist.
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