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   OLG Celle, 12.06.2008 - 8 U 44/07   

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OLG Celle, 12.06.2008 - 8 U 44/07 (https://dejure.org/2008,3049)
OLG Celle, Entscheidung vom 12.06.2008 - 8 U 44/07 (https://dejure.org/2008,3049)
OLG Celle, Entscheidung vom 12. Juni 2008 - 8 U 44/07 (https://dejure.org/2008,3049)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Kfz-Kaskoversicherung: Leistungsfreiheit im Diebstahlsfall wegen falscher Angaben zur Laufleistung eines neuen Motorrades

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 6 Abs. 3 VVG; § 286 ZPO; § 307 Abs. 1 S. 1 BGB
    Zu geringe Angabe der Laufleistung bei einem neuen Motorrad als eine für den Versicherer gem. § 6 Abs. 3 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) leistungsbefreiende Obliegenheitsverletzung; Untersuchungsmethoden zur Feststellung der Laufleistung eines Motorrades; Auswertung der ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zu geringe Angabe der Laufleistung bei einem neuen Motorrad als eine für den Versicherer gem. § 6 Abs. 3 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) leistungsbefreiende Obliegenheitsverletzung; Untersuchungsmethoden zur Feststellung der Laufleistung eines Motorrades; Auswertung der ...

  • Judicialis

    VVG § 6 Abs. 3

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG § 6 Abs. 3; ZPO § 286
    Leistungsfreiheit des Fahrzeugversicherers bei unrichtiger Angabe über die Laufleistung eines neuen Motorrades

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2008, 1478
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 17.03.1993 - IV ZR 11/92

    Anforderungen an die Darlegung des äußeren Bildes eines Diebstahls

    Auszug aus OLG Celle, 12.06.2008 - 8 U 44/07
    Dieses äußere Bild eines Diebstahls ist im allgemeinen schon dann gegeben, wenn der Versicherungsnehmer das Fahrzeug zu einer bestimmten Zeit an einem bestimmten Ort abgestellt hat, an dem er es später nicht mehr vorfindet (BGHZ 130, 1, 3. BGHZ 132, 79, 81. VersR 2002, 431. VersR 1999, 181. VersR 1993, 571, 572).

    Falls dem Versicherungsnehmer keine Zeugen zur Verfügung stehen, kann das Gericht im Rahmen der freien Würdigung des Verhandlungsergebnisses die Behauptungen und Angaben des Versicherungsnehmers im Rahmen einer persönlichen Anhörung gem. § 141 ZPO unter Umständen auch dann glauben, wenn dieser ihre Richtigkeit sonst nicht beweisen kann (BGHZ 132, 79, 82. VersR 1993, 571, 572).

    Beweist der Versicherer konkrete Tatsachen oder sind diese unstreitig, die die Annahme mit erheblicher Wahrscheinlichkeit nahe legen, dass der Diebstahl nur vorgetäuscht ist, so braucht er nicht zu leisten, wenn nicht der Versicherungsnehmer seinerseits den Vollbeweis für den Diebstahl erbringt (BGH NJW 1996, 993. VersR 1993, 571, 572).

  • BGH, 21.02.1996 - IV ZR 300/94

    Glaubwürdigkeit des Versicherungsnehmers

    Auszug aus OLG Celle, 12.06.2008 - 8 U 44/07
    Dieses äußere Bild eines Diebstahls ist im allgemeinen schon dann gegeben, wenn der Versicherungsnehmer das Fahrzeug zu einer bestimmten Zeit an einem bestimmten Ort abgestellt hat, an dem er es später nicht mehr vorfindet (BGHZ 130, 1, 3. BGHZ 132, 79, 81. VersR 2002, 431. VersR 1999, 181. VersR 1993, 571, 572).

    Falls dem Versicherungsnehmer keine Zeugen zur Verfügung stehen, kann das Gericht im Rahmen der freien Würdigung des Verhandlungsergebnisses die Behauptungen und Angaben des Versicherungsnehmers im Rahmen einer persönlichen Anhörung gem. § 141 ZPO unter Umständen auch dann glauben, wenn dieser ihre Richtigkeit sonst nicht beweisen kann (BGHZ 132, 79, 82. VersR 1993, 571, 572).

  • OLG Saarbrücken, 20.04.2005 - 5 U 506/04

    Obliegenheitsverletzung in der Kfz-Kaskoversicherung: Frage nach dem

    Auszug aus OLG Celle, 12.06.2008 - 8 U 44/07
    Davon erfasst werden auch wahrheitsgemäße Angaben über die Fahrleistung, da diese von erheblicher Bedeutung für die Berechnung des Wiederbeschaffungswertes des Fahrzeuges sind (OLG Saarbrücken RuS 2005, 322. Prölss/Martin, VVG, 27. Aufl., § 7 AKB, Rdnr. 49).

    Ausgangspunkt dieser Überlegung ist die Tatsache, dass Abweichungen von der vom Versicherungsnehmer angegebenen zur tatsächlichen Laufleistung grundsätzlich nur dann als erheblich angesehen werden, wenn es sich um mindestens 1000 Kilometer handelt und die Abweichung oberhalb von 10 % liegt (vgl. etwa BGH VersR 2007, 173: 85.000 km angegeben gegenüber 177.236 km gefahrenen. OLG Saarbrücken RuS 2005, 322: 82.000 km angegeben statt vorhandener 93.000 km. OLG Köln ZfS 2000, 19: ca. 39.000 km statt 45.000 km. OLG Hamm VersR 1993, 473: 39.000 km angegeben gegenüber gefahrenen 49.000 km beim Diebstahl eines Motorrades).

  • OLG Celle, 25.03.2004 - 8 U 225/02

    Versicherungsvertragsrecht: Verletzung der Aufklärungsobliegenheit in der

    Auszug aus OLG Celle, 12.06.2008 - 8 U 44/07
    Der Versicherer ist hier in besonderem Maße auf wahrheitsgemäße Angaben angewiesen, da ihm der abhanden gekommene Pkw bzw. das abhanden gekommene Motorrad für eigene Untersuchungen nicht mehr zur Verfügung steht (vgl. auch OLG Celle RuS 2006, 446, 447).
  • BGH, 13.12.1995 - IV ZR 54/95

    Wahrscheinlichkeit der Vortäuschung eines Kfz-Diebstahls

    Auszug aus OLG Celle, 12.06.2008 - 8 U 44/07
    Beweist der Versicherer konkrete Tatsachen oder sind diese unstreitig, die die Annahme mit erheblicher Wahrscheinlichkeit nahe legen, dass der Diebstahl nur vorgetäuscht ist, so braucht er nicht zu leisten, wenn nicht der Versicherungsnehmer seinerseits den Vollbeweis für den Diebstahl erbringt (BGH NJW 1996, 993. VersR 1993, 571, 572).
  • OLG Köln, 19.10.1999 - 9 U 37/99

    Fahrzeugdiebstahl; Anspruch aus einer Kaskoversicherung ;

    Auszug aus OLG Celle, 12.06.2008 - 8 U 44/07
    Ausgangspunkt dieser Überlegung ist die Tatsache, dass Abweichungen von der vom Versicherungsnehmer angegebenen zur tatsächlichen Laufleistung grundsätzlich nur dann als erheblich angesehen werden, wenn es sich um mindestens 1000 Kilometer handelt und die Abweichung oberhalb von 10 % liegt (vgl. etwa BGH VersR 2007, 173: 85.000 km angegeben gegenüber 177.236 km gefahrenen. OLG Saarbrücken RuS 2005, 322: 82.000 km angegeben statt vorhandener 93.000 km. OLG Köln ZfS 2000, 19: ca. 39.000 km statt 45.000 km. OLG Hamm VersR 1993, 473: 39.000 km angegeben gegenüber gefahrenen 49.000 km beim Diebstahl eines Motorrades).
  • BGH, 17.05.1995 - IV ZR 279/94

    Darlegung des äußeren Bildes eines Kfz-Diebstahls

    Auszug aus OLG Celle, 12.06.2008 - 8 U 44/07
    Dieses äußere Bild eines Diebstahls ist im allgemeinen schon dann gegeben, wenn der Versicherungsnehmer das Fahrzeug zu einer bestimmten Zeit an einem bestimmten Ort abgestellt hat, an dem er es später nicht mehr vorfindet (BGHZ 130, 1, 3. BGHZ 132, 79, 81. VersR 2002, 431. VersR 1999, 181. VersR 1993, 571, 572).
  • BGH, 17.02.1970 - III ZR 139/67

    Anastasia - Anforderungen an die Überzeugungsbildung des Gerichts

    Auszug aus OLG Celle, 12.06.2008 - 8 U 44/07
    Allerdings ist der Beklagte nach Überzeugung des Senats der Nachweis nicht gelungen: Der Beweismaßstab des § 286 ZPO erfordert einen für das praktische Leben brauchbaren Grad von Gewissheit, der "den Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschließen" (BGHZ 53, 245).
  • BGH, 04.11.1998 - IV ZR 302/97

    Darlegungs- und Beweislast bei Ansprüchen aus einer Kaskoversicherung nach

    Auszug aus OLG Celle, 12.06.2008 - 8 U 44/07
    Dieses äußere Bild eines Diebstahls ist im allgemeinen schon dann gegeben, wenn der Versicherungsnehmer das Fahrzeug zu einer bestimmten Zeit an einem bestimmten Ort abgestellt hat, an dem er es später nicht mehr vorfindet (BGHZ 130, 1, 3. BGHZ 132, 79, 81. VersR 2002, 431. VersR 1999, 181. VersR 1993, 571, 572).
  • OLG Hamm, 09.10.1995 - 6 U 103/95
    Auszug aus OLG Celle, 12.06.2008 - 8 U 44/07
    Keine relevante Falschangabe wurde ferner angenommen bei 130.000 km statt 137.000 km bei einem fünf Jahre alten Pkw (OLG Hamm MDR 1996, 473).
  • BGH, 30.01.2002 - IV ZR 263/00

    Darlegung des äußeren Bildes eines Kfz-Diebstahls; Glaubwürdigkeit des

  • OLG Hamm, 12.06.1992 - 20 U 50/92

    AGBG-Verstoß durch § 7 V Abs. 4 AKB; Aufklärungspflichtverletzungen des

  • OLG Dresden, 06.02.2014 - 8 U 954/11

    Ansprüche gegen eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wegen eines

    Die Entscheidung über die Kostentragungspflicht der Beklagten hinsichtlich der Kosten der eingeholten Sachverständigengutachten und der Anhörung des Sachverständigen beruht auf dem Umstand, dass die Einholung dieses Beweismittels auf der (insoweit erfolglosen) Rechtsverteidigung der Beklagten beruhte; es kann dahinstehen, ob die Kostentragungspflicht auf § 96 ZPO (so Matthies, Zur Anwendung des § 96 ZPO bei Punktesachen, JR 1993, 181; OLG Brandenburg, Urt. v. 16.07.2013, 6 U 11/12; Urt. v. 28.08.2008, 12 U 62/07 und Urt. v. 15.05.2013, 4 U 5/11; OLG Celle, Urt. v. 22.12.2010, 7 U 49/09; OLG Stuttgart, Urt. v. 20.05.2009, 10 U 239/07; LG Nürnberg-Fürth, ZMR 2011, 24; siehe auch OLG Hamm, 09.07.2013, 10 W 77/12 und Schulz in Münchener Kommentar zur ZPO, 4. Aufl., Rn. 3f. zu § 92) oder § 92 Abs. 1 ZPO (so Herget in Zöller, ZPO, 30. Aufl., Rn. 5 zu § 92; OLG Brandenburg, Urt. v. 29.05.2012, 6 U 42/09; OLG Düsseldorf, Urt. v. 21.03.2013, 2 U 73/09 und Urt. v. 26.04.2012, 2 U 30/09; OLG Stuttgart, Urt. v. 08.02.2011, 12 U 74/10; KG, 14.06.2010, 24 U 12/08; OLG Celle, Urt. v. 12.06.2008, 8 U 44/07) beruht.
  • OLG Brandenburg, 22.04.2009 - 3 U 74/08

    Kfz-Kaskoversicherung: Leistungsfreiheit bei Pkw-Diebstahl wegen

    aa) Unrichtige Angaben zur Laufleistung des versicherten Fahrzeuges werden in der obergerichtlichen Rechtsprechung regelmäßig erst dann als erheblich angesehen, wenn es sich um eine Abweichung von mindestens 1.000 Kilometern handelt und diese oberhalb von 10 % der Gesamtfahrleistung liegt (vgl. OLG Celle, Urt. v. 12.06.2008 - 8 U 44/07, OLG-Rp 2008, 560 = NJW-RR 2008, 1478, juris-Rdn. 12; ferner dazu OLG Hamm, Urt. v. 09.10.1995 - 6 U 103/95, MDR 1996, 473; OLG Köln, Urt. v. 24.07.2001 - 9 U 121/00, Schaden-Praxis 2001, 424, juris-Rdn. 16; OLG Saarbrücken, Urt. v. 09.01.2008 - 5 U 281/07, ZfSch 2008, 277 = VersR 2008, 1528, juris-Rdn. 47).
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