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   OLG Hamm, 12.12.2016 - 8 U 44/16   

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https://dejure.org/2016,48593
OLG Hamm, 12.12.2016 - 8 U 44/16 (https://dejure.org/2016,48593)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12.12.2016 - 8 U 44/16 (https://dejure.org/2016,48593)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12. Dezember 2016 - 8 U 44/16 (https://dejure.org/2016,48593)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Insolvenzanfechtung von gewinnunabhängigen Vorabvergütungen an einen stillen Gesellschafter

  • rechtsportal.de

    InsO § 134 Abs. 1
    Insolvenzanfechtung von gewinnunabhängigen Vorabvergütungen an einen stillen Gesellschafter

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Keine Schenkungsanfechtung der Auszahlung von garantierten (Mindest-)Zinszahlungen an stillen Gesellschafter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Vorabvergütungen der "Osnabrücker Sonntagzeitung" müssen nicht zurückgezahlt werden

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Vorabvergütung eines stillen Gesellschafters

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Vorabvergütungen der Osnabrücker Sonntagzeitung müssen nicht zurückgezahlt werden

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Vorabvergütungen der "Osnabrücker Sonntagzeitung" müssen nicht zurückgezahlt werden

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Vorabvergütungen der "Osnabrücker Sonntagzeitung" müssen nicht zurückgezahlt werden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2017, 1123
  • NZI 2017, 306
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 18.07.2013 - IX ZR 198/10

    Insolvenzanfechtung der Auszahlung eines Scheinauseinandersetzungsguthabens in

    Auszug aus OLG Hamm, 12.12.2016 - 8 U 44/16
    Eine Leistung ist wegen Rechtsgrundlosigkeit dann unentgeltlich im Sinne von § 134 Abs. 1 InsO, wenn der Leistungsempfänger keinen Anspruch auf sie hatte und dies dem Insolvenzschuldner bekannt war (BGH ZIP 2013, 1533 ff.; Jaeger-Henckel, InsO Band 4, § 134 Rn. 13).

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus dem Urteil des BGH vom 18.07.2013 (Az. IX ZR 198/10, ZIP 2013, 1533 ff.).

  • BGH, 14.12.2005 - XII ZR 241/03

    Anwendung der Unklarheitenregel auf eine Verlängerungsklausel bei einem

    Auszug aus OLG Hamm, 12.12.2016 - 8 U 44/16
    Die objektive Auslegung von Verträgen richtet sich primär nach dem Wortlaut der jeweiligen Klausel, daneben aber auch nach den Begleitumständen und der Interessenlage der Parteien (vgl. nur BGH NJW-RR 2006, 337 ff.; NJW-RR 2000, 1002 ff.).
  • BGH, 19.01.2000 - VIII ZR 275/98

    Auslegung einer Rechtswahlvereinbarung

    Auszug aus OLG Hamm, 12.12.2016 - 8 U 44/16
    Die objektive Auslegung von Verträgen richtet sich primär nach dem Wortlaut der jeweiligen Klausel, daneben aber auch nach den Begleitumständen und der Interessenlage der Parteien (vgl. nur BGH NJW-RR 2006, 337 ff.; NJW-RR 2000, 1002 ff.).
  • BGH, 21.03.2005 - II ZR 140/03

    Anlegerschutz bei der Göttinger Gruppe

    Auszug aus OLG Hamm, 12.12.2016 - 8 U 44/16
    Zwar kann in diesem Zusammenhang nicht ohne weiteres auf die Grundsätze der fehlerhaften Gesellschaft abgestellt werden, weil diese im Falle einer Nichtigkeit der Gesellschaftsverträge gemäß § 134 BGB i.V.m. §§ 32 Abs. 1 S. 1, 1 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 KWG nicht anwendbar sein dürften (vgl. BGH ZIP 2005, 753 ff.).
  • BGH, 22.09.2015 - II ZR 310/14

    Auslegung des Gesellschaftsvertrags bei einer zweigliedrigen stillen

    Auszug aus OLG Hamm, 12.12.2016 - 8 U 44/16
    Eine mehrgliedrige stille Gesellschaft liegt nur dann vor, wenn sich aus dem Gesellschaftsvertrag oder aus der Beitrittserklärung des stillen Gesellschafters ergibt, dass die jeweiligen stillen Gesellschafter vertraglich verbunden sind (vgl. BGH ZIP 2016, 266 ff.).
  • BGH, 05.07.2018 - IX ZR 139/17

    Zahlungen des Inhabers eines Handelsgewerbes an einen stillen Gesellschafter auf

    a) Die an die Beklagte gemäß § 3 des Gesellschaftsvertrags gezahlten Vorabvergütungen stellen eine Gegenleistung für die Einlage der stillen Gesellschafter dar, die in Form einer festen Kapitalverzinsung oder garantierten Mindesttantieme zu Lasten des Kapitals geht (ebenso OLG Hamm, NZI 2017, 306, 308).
  • LG Münster, 11.05.2017 - 2 S 8/16

    Rückerstattungsanspruch des Insolvenzverwalters auf Zahlungen der

    Die Einlagen nahmen ausweislich der §§ 2 und 4 der Gesellschaftsverträge gerade am Verlust teil und zwar unabhängig von der rechtlichen Einordnung der in § 3 der Gesellschaftsverträge geregelten "Vorabvergütung" (vgl. OLG Hamm Urt. v. 12.12.2016 - 8 U 44/16, BeckRS 2016, 110660).

    Auch mit Blick auf die Frage der Rechtsgrundlosigkeit und damit einhergehend der Unentgeltlichkeit kann eine solche Einordnung der in § 3 der Gesellschaftsverträge geregelten "Vorabvergütung" zunächst dahinstehen, da selbst eine spätere Rückzahlungspflicht die für § 134 Abs. 1 InsO erforderliche Unentgeltlichkeit nicht begründen würde (vgl. OLG Hamm Urt. v. 12.12.2016 - 8 U 44/16, BeckRS 2016, 110660).

    So stellten die streitgegenständlichen Zahlungen gerade garantierte Zinszahlungen in Form einer (Mindest-)Verzinsung dar, wie sich aus der vorzunehmenden Auslegung der Gesellschaftsverträge ergibt (vgl. OLG Hamm Urt. v. 12.12.2016 - 8 U 44/16, BeckRS 2016, 110660).

    Ferner wäre eine Nichtgeltendmachung der "Vorabvergütung" durch die Beklagte aufgrund des ohnehin nicht tragfähigen Unternehmenskonzeptes im Ergebnis nur den Gläubigern der Insolvenzschuldnerin zugutegekommen (vgl. OLG Hamm Urt. v. 12.12.2016 - 8 U 44/16, BeckRS 2016, 110660).

  • BGH, 20.09.2018 - IX ZA 22/17

    Anfechtbarkeit der gezahlten Vorabvergütung durch den Schuldner

    Das Berufungsgericht hat hierzu ausgeführt, die Revision sei zuzulassen, weil das Oberlandesgericht Hamm (ZIP 2017, 1123) die in § 3 der Gesellschaftsverträge zu den Medienbriefen der Schuldnerin geregelte Vorabvergütung als feste (Mindest-)Verzinsung eingestuft habe.
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