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   OLG Saarbrücken, 13.11.2008 - 8 U 444/07 - 126   

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https://dejure.org/2008,4421
OLG Saarbrücken, 13.11.2008 - 8 U 444/07 - 126 (https://dejure.org/2008,4421)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 13.11.2008 - 8 U 444/07 - 126 (https://dejure.org/2008,4421)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 13. November 2008 - 8 U 444/07 - 126 (https://dejure.org/2008,4421)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Heilung von Vertretungsmängeln bei Gesamtvertretung; Fahrlässige Unkenntnis des Mangels der Vertretungsmacht

  • Judicialis

    HGB § 128; ; ZPO § ... 511; ; ZPO § 513; ; ZPO § 517; ; ZPO § 519; ; ZPO § 520; ; ZPO § 529; ; ZPO § 538 Abs. 2; ; ZPO § 538 Abs. 2 Nr. 4; ; ZPO § 540 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; ; ZPO § 546; ; BGB § 173; ; BGB § 179 Abs. 1; ; BGB § 179 Abs. 3; ; BGB § 179 Abs. 3 Satz 1; ; BGB § 265 Satz 1; ; BGB § 284

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Heilung von Vertretungsmängeln bei Gesamtvertretung; Fahrlässige Unkenntnis des Mangels der Vertretungsmacht

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vermieter-GbR: Haftung für fehlende Vollmacht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    GbR als Vertragspartei: Haftung bei fehlender Vertretungsmacht (IMR 2009, 307)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2009, 1488
  • NZM 2009, 663
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 20.11.1984 - IVa ZR 39/83

    Ansprüche aus einer Betriebsunterbrechungsversicherung - Verweigerung der

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 13.11.2008 - 8 U 444/07
    Bei dieser Sachlage schien es dem Senat sachgerecht, - wie angekündigt - hinsichtlich des gegen den Beklagten zu 1) gerichteten Klagebegehrens ein entsprechendes Grundurteil - dessen Voraussetzungen (vgl. hierzu BGH NJW-RR 1991, 599/600; VersR 1985, 154/155) hier ersichtlich gegeben sind, zumal der Umstand, dass der Klägerin vergebliche Aufwendungen im Zusammenhang mit der Anmietung des fraglichen Objekts entstanden sind, als solcher nicht ernsthaft in Abrede gestellt werden und das Bestreiten der Beklagtenseite sich bei vernünftiger Würdigung deshalb nur auf die behauptete Höhe dieser Aufwendungen beziehen kann- zu erlassen und den Rechtsstreit auf den (Hilfs-) Antrag der Klägerin hin, der ausreicht (vgl. § 538 Abs. 2 Satz 1, 1etzter Halbsatz BGB) und noch bis zur Schließung der mündlichen Verhandlung gestellt werden kann (vgl. Saarländ. OLG NJW-RR 2003, 573), zur Entscheidung über die Höhe des Schadensersatzanspruches an das Gericht des ersten Rechtszuges zurückzuverweisen.
  • BGH, 20.11.1970 - IV ZR 1188/68

    Architekt - Vertragsabschluß - Risikoausschluß - Vertragspflichten

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 13.11.2008 - 8 U 444/07
    Denn dies würde voraussetzen, dass die Klägerin einen Erfüllungsanspruch (§ 179 Abs. 1 Satz 1, 1. Alt. BGB) gegen den Beklagten zu 1) hätte, d. h. letzterer zwar nicht Vertragspartei wird, der Klägerin aber die Rechtsposition verschafft, die sie bei einem Vertragsabschluss mit der GbR gehabt hätte (vgl. BGH NJW 1971, 429/430).
  • BGH, 13.07.2004 - KZR 40/02

    "Standard-Spundfaß"; Mißbrauch einer marktbeherrschenden Stellung durch einen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 13.11.2008 - 8 U 444/07
    Entgegen der Ansicht des Landgerichts stellen schließlich auch Art und Bedeutung des fraglichen Rechtsgeschäfts für sich allein keine konkreten Umstände im Sinne der Rechtsprechung dar, die Anlass zu noch größerer Sorgfalt im Hinblick auf die Vertretungsverhältnisse des Vertragspartners gäben (vgl. BGH NJW-RR 2005, 269).
  • BGH, 15.03.2000 - VIII ZR 31/99

    Pflicht zur erneuten Erhebung der Beweise im Berufungsverfahren

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 13.11.2008 - 8 U 444/07
    Er hält die Zurückverweisung der Sache hier jedoch nach pflichtgemäßem Ermessen für sachdienlich und angebracht, da nicht ersichtlich ist, dass das Interesse an einer schnelleren Erledigung gegenüber dem Verlust einer Tatsacheninstanz überwiegt (vgl. BGH NJW 2000, 2024; OLG Karlsruhe MDR 2005, 1368; Zöller/Gummer/Heßler, ZPO, 25. Aufl., Rn. 7 zu § 538).
  • BGH, 16.01.1991 - VIII ZR 14/90

    Schadensersatzpflicht einer Bauherrengemeinschaft gegenüber dem Treuhänder

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 13.11.2008 - 8 U 444/07
    Bei dieser Sachlage schien es dem Senat sachgerecht, - wie angekündigt - hinsichtlich des gegen den Beklagten zu 1) gerichteten Klagebegehrens ein entsprechendes Grundurteil - dessen Voraussetzungen (vgl. hierzu BGH NJW-RR 1991, 599/600; VersR 1985, 154/155) hier ersichtlich gegeben sind, zumal der Umstand, dass der Klägerin vergebliche Aufwendungen im Zusammenhang mit der Anmietung des fraglichen Objekts entstanden sind, als solcher nicht ernsthaft in Abrede gestellt werden und das Bestreiten der Beklagtenseite sich bei vernünftiger Würdigung deshalb nur auf die behauptete Höhe dieser Aufwendungen beziehen kann- zu erlassen und den Rechtsstreit auf den (Hilfs-) Antrag der Klägerin hin, der ausreicht (vgl. § 538 Abs. 2 Satz 1, 1etzter Halbsatz BGB) und noch bis zur Schließung der mündlichen Verhandlung gestellt werden kann (vgl. Saarländ. OLG NJW-RR 2003, 573), zur Entscheidung über die Höhe des Schadensersatzanspruches an das Gericht des ersten Rechtszuges zurückzuverweisen.
  • BGH, 20.01.1983 - VII ZR 32/82

    Haftung des Vertreters bei Inanspruchnahme des Vertretenen aufgrund

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 13.11.2008 - 8 U 444/07
    Der Senat ist darüber hinaus in Übereinstimmung mit dem Erstrichter der Ansicht, dass dieser Vertretungsmangel auch weder gemäß den Grundsätzen über die Anscheins- und/oder Duldungsvollmacht noch durch Genehmigung geheilt worden ist, was beides zugleich einem Anspruch aus § 179 Abs. 1 BGB entgegen stünde (vgl. BGHZ 86, 273 ff.).
  • BGH, 09.11.2004 - X ZR 101/03

    Fahrlässige Unkenntnis vom Fehlen der Vertetungsmacht

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 13.11.2008 - 8 U 444/07
    Der Vorwurf fahrlässiger Unkenntnis des Mangels der Vertretungsmacht kommt deshalb nur in Betracht, wenn - was der Vertreter zu beweisen hat - der Vertragsgegner beim Vertragsschluss entweder tatsächlich Zweifel an dem Bestand der Vertretungsmacht hatte oder es jedenfalls erkennbare Umstände gab, die ihn insoweit hätten zweifeln lassen müssen (ständige Rechtsprechung des BGH, zuletzt in NJW-RR 2005, 268 ff.).
  • OLG Karlsruhe, 21.07.2005 - 19 U 46/05

    Prozessvergleich: Kein Anzeigeerfordernis bei außergerichtlicher Verlängerung der

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 13.11.2008 - 8 U 444/07
    Er hält die Zurückverweisung der Sache hier jedoch nach pflichtgemäßem Ermessen für sachdienlich und angebracht, da nicht ersichtlich ist, dass das Interesse an einer schnelleren Erledigung gegenüber dem Verlust einer Tatsacheninstanz überwiegt (vgl. BGH NJW 2000, 2024; OLG Karlsruhe MDR 2005, 1368; Zöller/Gummer/Heßler, ZPO, 25. Aufl., Rn. 7 zu § 538).
  • BGH, 10.03.1972 - V ZR 87/70

    Rechtmäßigkeit einer Entscheidung des Berufungsgerichtes im schriftlichen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 13.11.2008 - 8 U 444/07
    Wie bereits in der mündlichen Verhandlung im Einzelnen ausgeführt , ist hier nämlich von rechtlicher Unmöglichkeit auszugehen (vgl. BGHZ 85, 271; DNotZ 1972, 530), da der Beklagte zu 1) die in Rede stehende Vertragsstrafe selbst schon deshalb nicht verwirken konnte, weil er als Nichteigentümer und -besitzer des Mietobjekts nicht - allein - in der Lage war , dieses der Klägerin - zu den vereinbarten Daten und für die vereinbarten Zeiträume - zur Nutzung zur Verfügung zu stellen.
  • OLG Saarbrücken, 19.02.2003 - 1 U 653/02

    Anspruch auf Restwerklohn

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 13.11.2008 - 8 U 444/07
    Bei dieser Sachlage schien es dem Senat sachgerecht, - wie angekündigt - hinsichtlich des gegen den Beklagten zu 1) gerichteten Klagebegehrens ein entsprechendes Grundurteil - dessen Voraussetzungen (vgl. hierzu BGH NJW-RR 1991, 599/600; VersR 1985, 154/155) hier ersichtlich gegeben sind, zumal der Umstand, dass der Klägerin vergebliche Aufwendungen im Zusammenhang mit der Anmietung des fraglichen Objekts entstanden sind, als solcher nicht ernsthaft in Abrede gestellt werden und das Bestreiten der Beklagtenseite sich bei vernünftiger Würdigung deshalb nur auf die behauptete Höhe dieser Aufwendungen beziehen kann- zu erlassen und den Rechtsstreit auf den (Hilfs-) Antrag der Klägerin hin, der ausreicht (vgl. § 538 Abs. 2 Satz 1, 1etzter Halbsatz BGB) und noch bis zur Schließung der mündlichen Verhandlung gestellt werden kann (vgl. Saarländ. OLG NJW-RR 2003, 573), zur Entscheidung über die Höhe des Schadensersatzanspruches an das Gericht des ersten Rechtszuges zurückzuverweisen.
  • BGH, 09.10.1989 - II ZR 16/89

    Eigenhaftung des vollmachtlos auftretenden GmbH-Gesellschafters beim Abschluß

  • OLG Hamm, 28.06.2011 - 7 U 54/10

    Mietrechtsstreit des ehemaligen Notars Dr. N. entschieden

    Hierbei muss die Zustimmung nicht ausdrücklich erklärt werden, sie kann vielmehr auch durch schlüssiges Verhalten (vgl. BGH, Urteil vom 14. Februar 2005, II ZR 11/03, NZG 2005, 345) oder durch Duldung oder Setzen eines Rechtsscheins (vgl. OLG Saarbrücken, Urteil vom 13. November 2008, 8 U 444/07) bewirkt werden.
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