Rechtsprechung
OLG Köln, 20.07.2018 - 8 U 46/18 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ansprüche des Käufers eines Diesel-Pkw gegen den Motorenhersteller aufgrund des Einbaus einer die Stickstoff-Emissionswerte im behördlichen Prüfverfahren optimierenden Software
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Ansprüche des Käufers eines Diesel-Pkw gegen den Motorenhersteller aufgrund des Einbaus einer die Stickstoff-Emissionswerte im behördlichen Prüfverfahren optimierenden Software
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Aachen, 03.05.2018 - 10 O 364/17
- OLG Köln, 20.07.2018 - 8 U 46/18
Wird zitiert von ... (15)
- OLG Hamm, 10.12.2019 - 13 U 86/18
Abgasskandal: Schadensersatzanspruch gegen VW auch bei Leasing
Sie macht unter Berufung auf das Urteil des OLG Köln vom 20. Juli 2018 (8 U 46/18, [juris Rn. 3]) geltend, es fehle daher an einer Einwirkung der Beklagten zu 1 auf das Vorstellungsbild des Klägers. - LG München II, 29.03.2019 - 13 O 5153/18
Sittenwidrige Täuschung über Einhaltung der Abgasnorm bei einem Dieselfahrzeug
Nach den Grundsätzen der mittelbaren Täterschaft handelten dann aber die zuständigen Personen der Beklagten als Täter hinsichtlich der im Inverkehrbringen des Fahrzeugs und der damit verbundenen Täuschung der Klagepartei liegenden Handlung (nicht überzeugend deshalb OLG Köln, Beschluss vom 20.07.2018, 8 U 46/18, juris). - LG Braunschweig, 16.11.2018 - 11 O 899/18
Abgasskandal; Haftung des Herstellers
Die gegenteilige Tendenz des 15. Senats des OLG Köln (Beschluss vom 27.09.2018, 15 U 104/18) und auch - wie dort zu lesen steht - anderer Senate des OLG Köln, wobei dazu ausweislich des Beschlusses vom 20.07.2018, 8 U 46/18 (nicht veröffentlicht) jedenfalls bislang nicht der 8. Zivilsenat des OLG Köln, soweit die Beklagte nur als Lieferantin des Motors in Anspruch genommen wird, zählt), überzeugt nicht:.
- LG Deggendorf, 28.05.2019 - 32 O 771/18
Keine Schadensersatzansprüche des Käufers eines vom Abgasskandal erfassten …
(6) Auf die Frage, ob eine Garantenstellung der Beklagten ohnehin schon deshalb ausscheidet, weil es sich bei ihr nur um die Herstellerin des Motors, nicht aber um die Herstellerin des Fahrzeugs handelt, und weil eine Aufklärungspflicht von vornherein nur die Herstellerin des Fahrzeugs treffen würde, kommt es im Ergebnis nicht an (hierzu OLG Köln, Beschluss vom 20.07.2018, Az. 8 U 46/18). - LG Köln, 14.08.2019 - 24 O 417/18 Der Umstand, dass die Beklagte nicht Herstellerin des Fahrzeugs sondern nur Herstellerin des Motors ist, ist aus den in der Entscheidung des OLG Köln vom 20.07.2018 - 8 U 46/18 -, juris, genannten Gründen unerheblich.
- LG Deggendorf, 27.08.2019 - 3 O 731/18
Keine Rückabwicklung eines Kaufvertrages über ein vom Diesel-Abgasskandal …
(6) Auf die Frage, ob eine Garantenstellung der Beklagten ohnehin schon deshalb ausscheidet, weil es sich bei ihr nur um die Herstellerin des Motors, nicht aber um die Herstellerin des Fahrzeugs handelt, und weil eine Aufklärungspflicht von vornherein nur die Herstellerin des Fahrzeugs treffen würde, kommt es im Ergebnis nicht an (hierzu OLG Köln, Beschluss vom 20.07.2018, Az. 8 U 46/18). - LG Deggendorf, 10.12.2019 - 22 O 281/19
Keine Rückabwicklung des Kaufvertrages über ein vom Diesel-Abgasskandal …
Warum die Beklagte (neben dem oder über den Hersteller hinaus) aufklärungspflichtig sein soll, ist nicht erkennbar und klägerseits nicht dargelegt (so auch OLG Köln, Beschl. v. 20.07.2018, Az. 8 U 46/18). - LG Aachen, 16.05.2019 - 9 O 421/18 Dies kann allerdings eine Garantenstellung nicht begründen, weil Aufklärungspflichten allenfalls die Audi AG treffen (OLG Köln, Beschluss vom 20.07.2018, 8 U 46/18, Tz. 5 bei juris).
- LG Magdeburg, 23.01.2020 - 10 O 671/19
Bestehen eines ersatzfähigen Schadens im Zusammenhang mit dem Erwerb eines vom …
Das Oberlandesgericht Köln hat in einem Hinweisbeschluss 20. Juli 2018 (8 U 46/18) Anlage B 5 hierzu bezogen auf den Hersteller Seat folgendes ausgeführt:. - LG Aachen, 21.02.2019 - 12 O 328/18 Bezüglich der Beklagten fehlt es dagegen bereits an einer Einwirkung auf den Kläger und seine Kaufentscheidung, aus der sich eine Haftung der Beklagten ergeben könnte (OLG Köln, Beschluss vom 20.07.2018 - 8 U 46/18).
- LG Magdeburg, 30.01.2020 - 10 O 818/19
Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen aus der sogenannten …
- LG Aachen, 06.06.2019 - 9 O 467/18
- LG Magdeburg, 05.12.2019 - 10 O 1719/18
Schadensersatz im Zusammenhang mit dem sog. Abgasskandal, Außenhaftung einer …
- LG Magdeburg, 05.09.2019 - 10 O 1822/18
Eintritt eines Schadens im Zusammenhang mit dem Erwerb eines vom sogenannten …
- LG Nürnberg-Fürth, 19.08.2021 - 10 O 9324/20
Keine Haftung der Porsche AG für eventuelle unzulässige Abschalteinrichtungen in …