Rechtsprechung
   OLG Köln, 20.07.2018 - 8 U 46/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,27642
OLG Köln, 20.07.2018 - 8 U 46/18 (https://dejure.org/2018,27642)
OLG Köln, Entscheidung vom 20.07.2018 - 8 U 46/18 (https://dejure.org/2018,27642)
OLG Köln, Entscheidung vom 20. Juli 2018 - 8 U 46/18 (https://dejure.org/2018,27642)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,27642) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ansprüche des Käufers eines Diesel-Pkw gegen den Motorenhersteller aufgrund des Einbaus einer die Stickstoff-Emissionswerte im behördlichen Prüfverfahren optimierenden Software

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (15)

  • OLG Hamm, 10.12.2019 - 13 U 86/18

    Abgasskandal: Schadensersatzanspruch gegen VW auch bei Leasing

    Sie macht unter Berufung auf das Urteil des OLG Köln vom 20. Juli 2018 (8 U 46/18, [juris Rn. 3]) geltend, es fehle daher an einer Einwirkung der Beklagten zu 1 auf das Vorstellungsbild des Klägers.
  • LG München II, 29.03.2019 - 13 O 5153/18

    Sittenwidrige Täuschung über Einhaltung der Abgasnorm bei einem Dieselfahrzeug

    Nach den Grundsätzen der mittelbaren Täterschaft handelten dann aber die zuständigen Personen der Beklagten als Täter hinsichtlich der im Inverkehrbringen des Fahrzeugs und der damit verbundenen Täuschung der Klagepartei liegenden Handlung (nicht überzeugend deshalb OLG Köln, Beschluss vom 20.07.2018, 8 U 46/18, juris).
  • LG Braunschweig, 16.11.2018 - 11 O 899/18

    Abgasskandal; Haftung des Herstellers

    Die gegenteilige Tendenz des 15. Senats des OLG Köln (Beschluss vom 27.09.2018, 15 U 104/18) und auch - wie dort zu lesen steht - anderer Senate des OLG Köln, wobei dazu ausweislich des Beschlusses vom 20.07.2018, 8 U 46/18 (nicht veröffentlicht) jedenfalls bislang nicht der 8. Zivilsenat des OLG Köln, soweit die Beklagte nur als Lieferantin des Motors in Anspruch genommen wird, zählt), überzeugt nicht:.
  • LG Deggendorf, 28.05.2019 - 32 O 771/18

    Keine Schadensersatzansprüche des Käufers eines vom Abgasskandal erfassten

    (6) Auf die Frage, ob eine Garantenstellung der Beklagten ohnehin schon deshalb ausscheidet, weil es sich bei ihr nur um die Herstellerin des Motors, nicht aber um die Herstellerin des Fahrzeugs handelt, und weil eine Aufklärungspflicht von vornherein nur die Herstellerin des Fahrzeugs treffen würde, kommt es im Ergebnis nicht an (hierzu OLG Köln, Beschluss vom 20.07.2018, Az. 8 U 46/18).
  • LG Köln, 14.08.2019 - 24 O 417/18
    Der Umstand, dass die Beklagte nicht Herstellerin des Fahrzeugs sondern nur Herstellerin des Motors ist, ist aus den in der Entscheidung des OLG Köln vom 20.07.2018 - 8 U 46/18 -, juris, genannten Gründen unerheblich.
  • LG Deggendorf, 27.08.2019 - 3 O 731/18

    Keine Rückabwicklung eines Kaufvertrages über ein vom Diesel-Abgasskandal

    (6) Auf die Frage, ob eine Garantenstellung der Beklagten ohnehin schon deshalb ausscheidet, weil es sich bei ihr nur um die Herstellerin des Motors, nicht aber um die Herstellerin des Fahrzeugs handelt, und weil eine Aufklärungspflicht von vornherein nur die Herstellerin des Fahrzeugs treffen würde, kommt es im Ergebnis nicht an (hierzu OLG Köln, Beschluss vom 20.07.2018, Az. 8 U 46/18).
  • LG Deggendorf, 10.12.2019 - 22 O 281/19

    Keine Rückabwicklung des Kaufvertrages über ein vom Diesel-Abgasskandal

    Warum die Beklagte (neben dem oder über den Hersteller hinaus) aufklärungspflichtig sein soll, ist nicht erkennbar und klägerseits nicht dargelegt (so auch OLG Köln, Beschl. v. 20.07.2018, Az. 8 U 46/18).
  • LG Aachen, 16.05.2019 - 9 O 421/18
    Dies kann allerdings eine Garantenstellung nicht begründen, weil Aufklärungspflichten allenfalls die Audi AG treffen (OLG Köln, Beschluss vom 20.07.2018, 8 U 46/18, Tz. 5 bei juris).
  • LG Magdeburg, 23.01.2020 - 10 O 671/19

    Bestehen eines ersatzfähigen Schadens im Zusammenhang mit dem Erwerb eines vom

    Das Oberlandesgericht Köln hat in einem Hinweisbeschluss 20. Juli 2018 (8 U 46/18) Anlage B 5 hierzu bezogen auf den Hersteller Seat folgendes ausgeführt:.
  • LG Aachen, 21.02.2019 - 12 O 328/18
    Bezüglich der Beklagten fehlt es dagegen bereits an einer Einwirkung auf den Kläger und seine Kaufentscheidung, aus der sich eine Haftung der Beklagten ergeben könnte (OLG Köln, Beschluss vom 20.07.2018 - 8 U 46/18).
  • LG Magdeburg, 30.01.2020 - 10 O 818/19

    Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen aus der sogenannten

  • LG Aachen, 06.06.2019 - 9 O 467/18
  • LG Magdeburg, 05.12.2019 - 10 O 1719/18

    Schadensersatz im Zusammenhang mit dem sog. Abgasskandal, Außenhaftung einer

  • LG Magdeburg, 05.09.2019 - 10 O 1822/18

    Eintritt eines Schadens im Zusammenhang mit dem Erwerb eines vom sogenannten

  • LG Nürnberg-Fürth, 19.08.2021 - 10 O 9324/20

    Keine Haftung der Porsche AG für eventuelle unzulässige Abschalteinrichtungen in

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht