Weitere Entscheidung unten: OLG Braunschweig, 16.06.2005

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 11.10.2005 - 8 U 47/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,3484
OLG Frankfurt, 11.10.2005 - 8 U 47/04 (https://dejure.org/2005,3484)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 11.10.2005 - 8 U 47/04 (https://dejure.org/2005,3484)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 11. Oktober 2005 - 8 U 47/04 (https://dejure.org/2005,3484)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,3484) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 31 BGB, § 89 BGB, § 278 Abs 1 BGB, § 280 Abs 1 BGB, § 611 BGB
    Arzthaftungsprozess: Zeitpunkt der Aufklärung im Zusammenhang mit einer Bauchdeckenstraffung; Verbrennung während der Operation

  • IWW
  • rabüro.de

    Zur ärztlichen Aufklärungspflicht bei Schönheitsoperation (hier: Bauchdeckenstraffung)

  • Judicialis

    BGB § 31; ; BGB § 89; ; BGB § 823; ; BGB § 847

  • gesr.de PDF

    Klinikhaftung und Aufklärung bei schönheitschirurgi-scher Operation durch Belegarzt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Haftung des behandelnden Arztes und der Klinik bei nicht rechtzeitiger Aufklärung über Risiken einer Schönheitsoperation

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Haftung einer Klinik für das Verschulden eines Belegarztes bei Tangieren des Wirkungskreises; Aufklärung am Vorabend einer schönheitschirurgischen Operation als verspätet; Bestehen eines Anspruchs auf Schmerzensgeld bei einer kunstgerecht durchgeführten ...

  • ra-staudte.de (Kurzinformation)

    Bauchdeckenstraffung: Aufklärung am Vorabend zu spät; Arzthaftungsrecht

  • arzthaftung-aktuell.de (Kurzinformation)

    Pflicht zur rechtzeitigen Risikoaufklärung - aber was ist rechtzeitig?

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • OLG Düsseldorf, 13.10.1997 - 8 U 102/96

    Arzthaftung bei Schönheitsoperation

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.10.2005 - 8 U 47/04
    Bei kosmetischen Operationen muss der Arzt im Rahmen seines Aufklärungsgesprächs auch dem Umstand Rechnung tragen, dass der Patient eine Verbesserung des äußeren Erscheinungsbildes wünscht (OLG Düsseldorf VersR 1999, 61).

    In vergleichbaren Fällen haben die Gerichte Schmerzensgeldbeträge in einer Größenordnung von ca. 4.000,-- bis 5.000,-- EUR zuerkannt (vgl. OLG Düsseldorf VersR 2003, 1579, VersR 1999, 61; OLG Hamburg VersR 1983, 63; OLG Celle NdsRpfl.

  • BGH, 07.04.1992 - VI ZR 192/91

    Darlegungs- und Beweislast bei postoperativer Risikoaufklärung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.10.2005 - 8 U 47/04
    Die Rechtsprechung hat zwar in einzelnen Fällen noch die Aufklärung am Vorabend einer Operation als rechtzeitig zugelassen, wenn es sich um gewöhnliche Eingriffe mit einer gewissen Dringlichkeit und weniger einschneidenden Risiken handelte (vgl. BGH VersR 1992, 960, OLG Stuttgart VersR 1998, 1111, 1113).
  • BGH, 01.10.1985 - VI ZR 19/84

    Darlegungs- und Beweislast im Arzthaftungsprozeß wegen mangelhafter Aufklärung;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.10.2005 - 8 U 47/04
    c) Die Operation des Beklagten zu 1. war somit mangels Einwilligung der Patientin rechtswidrig, so dass er trotz kunstgerechter Operation für deren gesundheitliche Folgen einstehen muss (vgl. Martis/Winkhart a.a.O. S. 157; BGH NJW 1986, 1541 m. w. Nachw.).
  • OLG Düsseldorf, 20.03.2003 - 8 U 18/02

    Antrag auf Erstattung des Behandlungshonorars sowie Schmerzensgeldanspruch wegen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.10.2005 - 8 U 47/04
    In vergleichbaren Fällen haben die Gerichte Schmerzensgeldbeträge in einer Größenordnung von ca. 4.000,-- bis 5.000,-- EUR zuerkannt (vgl. OLG Düsseldorf VersR 2003, 1579, VersR 1999, 61; OLG Hamburg VersR 1983, 63; OLG Celle NdsRpfl.
  • BGH, 15.07.1997 - VI ZR 184/96

    Voraussetzungen eines Feststellungsantrags hinsichtlich Ersatzpflicht für

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.10.2005 - 8 U 47/04
    Vorhersehbare immaterielle Schäden sind bereits durch den ausgeurteilten Schmerzensgeldbetrag ausgeglichen (vgl. BGH NJW 1991, 2707; NJW 1998, 160).
  • BGH, 19.03.2004 - V ZR 104/03

    Bindung des Berufungsgerichts an die erstinstanzlich getroffenen Feststellungen;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.10.2005 - 8 U 47/04
    Der Senat sieht sich schon im Hinblick auf § 533 Nr. 2 ZPO n. F. daran gehindert, dieser Klageerweiterung nachzugehen, weil er nun verpflichtet wäre, neuen Tatsachenstoff zu überprüfen, der dem Erstgericht bereits hätte unterbreitet werden können (vgl. dazu BGH NJW 2004, 2152, 2155).
  • OLG Stuttgart, 20.07.1999 - 14 U 1/99
    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.10.2005 - 8 U 47/04
    Die Klägerin hätte ihre Einwilligung in diese kosmetische Operation wirksam nur erklären können, wenn sie rechtzeitig vorher von dem Beklagten zu 1. umfassend und schonungslos über die Erfolgsaussichten und Risiken des Eingriffs, wie beispielsweise bleibende Entstellungen oder gesundheitliche Beeinträchtigungen, aufgeklärt worden wäre (vgl. BGH MDR 1991, 424; OLG Stuttgart, NJW-RR 2000, 904, 905; Martis/Winkhart, Arzthaftungsrecht Aktuell, S. 86 m. w. Nachw.).
  • BGH, 14.02.1995 - VI ZR 272/93

    Verantwortlichkeit des Belegarztes für Fehler einer freiberuflich tätigen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.10.2005 - 8 U 47/04
    Dies wird sowohl vom Bundesgerichtshof als auch in der Literatur so gesehen (vgl. BGH NJW 1995, 1611 - Hebamme; Geiß/Greiner a.a.O. Kap. A Rn. 47).
  • BGH, 23.04.1991 - X ZR 77/89

    Rechtliches Interesse einer Schadensersatzfeststellungsklage; Anforderungen an

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.10.2005 - 8 U 47/04
    Vorhersehbare immaterielle Schäden sind bereits durch den ausgeurteilten Schmerzensgeldbetrag ausgeglichen (vgl. BGH NJW 1991, 2707; NJW 1998, 160).
  • BGH, 06.11.1990 - VI ZR 8/90

    Aufklärungspflicht vor kosmetischer Operation

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.10.2005 - 8 U 47/04
    Die Klägerin hätte ihre Einwilligung in diese kosmetische Operation wirksam nur erklären können, wenn sie rechtzeitig vorher von dem Beklagten zu 1. umfassend und schonungslos über die Erfolgsaussichten und Risiken des Eingriffs, wie beispielsweise bleibende Entstellungen oder gesundheitliche Beeinträchtigungen, aufgeklärt worden wäre (vgl. BGH MDR 1991, 424; OLG Stuttgart, NJW-RR 2000, 904, 905; Martis/Winkhart, Arzthaftungsrecht Aktuell, S. 86 m. w. Nachw.).
  • OLG Stuttgart, 15.05.1997 - 14 U 21/96

    Aufklärung des Patienten vor Leistenbruchoperation

  • OLG Hamburg, 05.03.1982 - 1 U 5/81

    Schmerzensgeld; Mangelnde ärztliche Aufklärung; Plastische Chirurgie ;

  • OLG Köln, 28.07.2017 - 19 U 50/17

    Höhe des Schmerzensgeldes bei mangelhafter Ausführung eines Permanent-Make-ups

    Das Oberlandesgericht Frankfurt (Urteil vom 11.10.2005, 8 U 47/04, veröffentlicht u.a. bei juris) hatte eine Bauchdeckenstraffung zu beurteilen, bei der Fett aus dem Hüft- und Ober- sowie Unterbauchbereich mit einem Gesamtgewicht von ca. 1,3 kg entfernt wurde.
  • OLG Frankfurt, 19.12.2006 - 8 U 268/05

    Arzthaftung: Behandlungsfehler im Zusammenhang mit einer Schönheitsoperation

    In Hinblick auf diese Umstände und auf die bislang zu vergleichbaren Fällen veröffentlichten Gerichtsentscheidungen hält der Senat ein Schmerzensgeld in Höhe von 6.000,00 EUR für angemessen aber auch ausreichend (vgl. dazu OLG Düsseldorf VersR 1999, 61; Senat 8 U 47/04 = OLG Report 2006, 489).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Braunschweig, 16.06.2005 - 8 U 47/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,22402
OLG Braunschweig, 16.06.2005 - 8 U 47/04 (https://dejure.org/2005,22402)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 16.06.2005 - 8 U 47/04 (https://dejure.org/2005,22402)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 16. Juni 2005 - 8 U 47/04 (https://dejure.org/2005,22402)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,22402) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 1004 BGB; § 19 Abs. 2 Nr. 1 AKG; § 28 AKG
    Gefährdung von Grundstücken durch in der Kriegszeit errichtete Luftschutzstollen; Pflicht der Bundesrepublik Deutschland zur dauerhaften Sicherung von Luftschutzstollen; Notwendigkeit einer öffentlich-rechtlichen Entwidmung von Luftschutzstollen; Voraussetzungen für die ...

  • Wolters Kluwer

    Gefährdung von Grundstücken durch in der Kriegszeit errichtete Luftschutzstollen; Pflicht der Bundesrepublik Deutschland zur dauerhaften Sicherung von Luftschutzstollen; Notwendigkeit einer öffentlich-rechtlichen Entwidmung von Luftschutzstollen; Voraussetzungen für die ...

Kurzfassungen/Presse

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Entscheidung im Streit um Sanierung von Luftschutzstollen in Salzgitter

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 27.03.2003 - V ZR 291/02

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen

    Auszug aus OLG Braunschweig, 16.06.2005 - 8 U 47/04
    Eine Sache hat grundsätzliche Bedeutung, wenn sie eine entscheidungserhebliche, klärungsbedürftige und klärungsfähige Rechtsfrage aufwirft, die sich in einer unbestimmten Vielzahl von Fällen stellen kann und deshalb das abstrakte Interesse der Allgemeinheit an der einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt (BGH, Beschl. v. 28.04.2004 - IV ZR 144/03 = VersR 2005, 140f.; Beschl. v. 27.03.2003 - V ZR 291/02 = NJW 2003, 1943, 1944 [BGH 27.03.2003 - V ZR 291/02] ; Beschl. v. 01.10.2002 - XI ZR 71/02 = NJW 2003, 65, 67) [BGH 01.10.2002 - XI ZR 71/02] .

    Betrifft die Rechtsfrage dabei auslaufendes Recht, ist für ihre grundsätzliche Bedeutung weiter erforderlich, dass sie gleichwohl für die Zukunft richtungsweisend sein kann, weil entweder noch über eine erhebliche Anzahl von Fällen nach altem Recht zu entscheiden ist oder - hier nicht einschlägig - die Frage für das neue Recht weiterhin von Bedeutung ist (Beschl. v. 27.03.2003 - V ZR 291/02 = NJW 2003, 1943, 1944) [BGH 27.03.2003 - V ZR 291/02] .

    Die Zulassung der Revision zur Fortbildung des Rechts setzt voraus, dass der Einzelfall Veranlassung gibt, Leitsätze für die Auslegung von Gesetzesbestimmungen des materiellen oder formellen Rechts aufzustellen oder Gesetzeslücken auszufüllen, was weiter erfordert, dass es für die rechtliche Beurteilung typischer oder verallgemeinerungsfähiger Lebenssachverhalte an einer richtungsweisenden Orientierungshilfe ganz oder teilweise fehlt (BGH, Beschl. v. 27.03.2003 - V ZR 291/02 = NJW 2003, 1943, 1945 [BGH 27.03.2003 - V ZR 291/02] ; Beschl. v. 04.07.2002 - V ZB 16/02 , betr.

  • BGH, 19.06.1963 - V ZR 226/62

    Allgemeines Kriegsfolgengesetz. Luftschutzstollen

    Auszug aus OLG Braunschweig, 16.06.2005 - 8 U 47/04
    Insoweit ist davon auszugehen, dass die Stollen zuvor konkludent entwidmet worden sind (vgl. BGHZ 40, 18, 20) [BGH 19.06.1963 - V ZR 226/62] .
  • BGH, 04.07.2002 - V ZB 16/02

    Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde zur Fortbildung des Rechts und zur Sicherung

    Auszug aus OLG Braunschweig, 16.06.2005 - 8 U 47/04
    Die Zulassung der Revision zur Fortbildung des Rechts setzt voraus, dass der Einzelfall Veranlassung gibt, Leitsätze für die Auslegung von Gesetzesbestimmungen des materiellen oder formellen Rechts aufzustellen oder Gesetzeslücken auszufüllen, was weiter erfordert, dass es für die rechtliche Beurteilung typischer oder verallgemeinerungsfähiger Lebenssachverhalte an einer richtungsweisenden Orientierungshilfe ganz oder teilweise fehlt (BGH, Beschl. v. 27.03.2003 - V ZR 291/02 = NJW 2003, 1943, 1945 [BGH 27.03.2003 - V ZR 291/02] ; Beschl. v. 04.07.2002 - V ZB 16/02 , betr.
  • BGH, 01.10.2002 - XI ZR 71/02

    Verfahrensrecht - Revision: Nichtzulassung trotz offensichtlicher Rechtsfehler

    Auszug aus OLG Braunschweig, 16.06.2005 - 8 U 47/04
    Eine Sache hat grundsätzliche Bedeutung, wenn sie eine entscheidungserhebliche, klärungsbedürftige und klärungsfähige Rechtsfrage aufwirft, die sich in einer unbestimmten Vielzahl von Fällen stellen kann und deshalb das abstrakte Interesse der Allgemeinheit an der einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt (BGH, Beschl. v. 28.04.2004 - IV ZR 144/03 = VersR 2005, 140f.; Beschl. v. 27.03.2003 - V ZR 291/02 = NJW 2003, 1943, 1944 [BGH 27.03.2003 - V ZR 291/02] ; Beschl. v. 01.10.2002 - XI ZR 71/02 = NJW 2003, 65, 67) [BGH 01.10.2002 - XI ZR 71/02] .
  • BGH, 28.04.2004 - IV ZR 144/03

    Anforderungen an die Darlegung eines Zulassungsgrundes bei Geltendmachung der

    Auszug aus OLG Braunschweig, 16.06.2005 - 8 U 47/04
    Eine Sache hat grundsätzliche Bedeutung, wenn sie eine entscheidungserhebliche, klärungsbedürftige und klärungsfähige Rechtsfrage aufwirft, die sich in einer unbestimmten Vielzahl von Fällen stellen kann und deshalb das abstrakte Interesse der Allgemeinheit an der einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt (BGH, Beschl. v. 28.04.2004 - IV ZR 144/03 = VersR 2005, 140f.; Beschl. v. 27.03.2003 - V ZR 291/02 = NJW 2003, 1943, 1944 [BGH 27.03.2003 - V ZR 291/02] ; Beschl. v. 01.10.2002 - XI ZR 71/02 = NJW 2003, 65, 67) [BGH 01.10.2002 - XI ZR 71/02] .
  • OVG Niedersachsen, 12.07.2019 - 13 OB 350/18

    Aberkennung; ablehnende Entscheidung; Ablehnungsbescheid; abwehrfähig; Anspruch;

    Zusammen mit anderen Vorschriften des AKG (z.B. über das Anmeldeverfahren in §§ 26 ff. AKG einschließlich der Anmeldefrist aus § 28 AKG und der Ausschlussfrist nach § 29 AKG) beschränkt die von der Klägerin benannte Bestimmung aus § 19 Abs. 2 Nr. 1 AKG lediglich die nach anderen Rechtsnormen (hier allenfalls nach § 1004 Abs. 1 BGB) namentlich aufgrund einer in Kriegs- und Nachkriegszeiten durch Handlungen von Dienststellen des Deutschen Reichs entstandenen Ansprüche und stellt ihren Fortbestand unter weitere Voraussetzungen, hier nämlich: dass aus der abzuwehrenden Eigentumsbeeinträchtigung im Sinne des § 1004 Abs. 1 BGB grundsätzlich bei Inkrafttreten des AKG am 1. Januar 1958 (vgl. BGH, Urt. v. 19.6.1963 - V ZR 226/62 -, BGHZ 40, 18, 21, juris Rn. 28), spätestens aber vor Ablauf der Nachsichtfrist aus § 28 Abs. 2 Satz 2 AKG am 31. Dezember 1959 (vgl. hierzu OLG Braunschweig, Urt. v. 16.6.2005 - 8 U 47/04 -, S. 7 des Urteilsabdrucks, BA 002) zugleich eine unmittelbare Gefahr für das Leben oder die Gesundheit von Menschen resultiert hat; verneinendenfalls ist der auf die Abwehr der Eigentumsbeeinträchtigung gerichtete Anspruch gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1 oder § 2 Nr. 3 AKG erloschen, und selbst ein späteres Auftreten einer unmittelbaren Lebens- oder Gesundheitsgefahr führte nicht zu seinem "Wiederaufleben" (vgl. OLG Braunschweig, Urt. v.16.6.2005, a.a.O.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht