Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 24.05.2012

Rechtsprechung
   KG, 05.03.2012 - 8 U 48/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,5963
KG, 05.03.2012 - 8 U 48/11 (https://dejure.org/2012,5963)
KG, Entscheidung vom 05.03.2012 - 8 U 48/11 (https://dejure.org/2012,5963)
KG, Entscheidung vom 05. März 2012 - 8 U 48/11 (https://dejure.org/2012,5963)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,5963) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Minderung der Miete wegen Überschreitung der Temperaturgrenzen der ArbStättV in Gewerbemieträumen; Anforderungen an Form und Inhalt der Nebenkostenabrechnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 536 Abs. 1 S. 2; BGB § 556; BGB § 578
    Minderung der Miete wegen Überschreitung der Temperaturgrenzen der ArbStättV in Gewerbemieträumen; Anforderungen an Form und Inhalt der Nebenkostenabrechnung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Überschreiten einer Innenraumtemperatur von 26° C : Mietmangel?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Daryai & Kuo - Rechtsanwälte (Kurzinformation)

    Wann sind erhöhte Temperaturen in Gewerberäumen ein Mangel?

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Mietminderung wegen Überschreitung der Temperaturgrenzen der ArbStättV?

  • mek-law.de (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Taggenaue Darlegung der Temperaturverhältnisse bei Mietminderung wegen hoher Temperaturen

  • mein-mietrecht.de (Kurzinformation)

    Büroräume - Mietmangel bei Überschreitung der Innentemperatur von 26 Grad?

  • schluender.info (Kurzinformation)

    Klimawandel in gemieteten Büroräumen - Heiße Räume rechtfertigen nicht die Minderung!

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Schlosswechsel durch den Vermieter lässt Pflicht zur Zahlung der Miete entfallen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Pauschale Behauptung zur Aufheizung von Büroräumen durch Sonneneinstrahlung genügt nicht zur Annahme eines Mangels - Bejahung eines Mangels aufgrund ArbeitsstättenVO, Arbeitsstätten-Richtlinie und DIN 1946 unzulässig

Besprechungen u.ä. (4)

  • mek-law.de (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Taggenaue Darlegung der Temperaturverhältnisse bei Mietminderung wegen hoher Temperaturen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Büroräume mit zu hohen Temperaturen: Werkmangel der Bauleistung? (IBR 2012, 389)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Nebenkosten: Keine Zustimmungsfiktion durch Fristsetzung im Abrechnungsschreiben! (IMR 2012, 236)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Heiße Büroräume: Keine Mietminderung ohne längere Protokollierung der Temperatur! (IMR 2012, 238)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2012, 756
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (23)

  • OLG Karlsruhe, 17.12.2009 - 9 U 42/09

    Mangelhaftigkeit von Gewerbemieträumen im Hinblick auf die Innentemperaturen bei

    Auszug aus KG, 05.03.2012 - 8 U 48/11
    aa) Zunächst kann ein Aufheizen der Räume eine Minderung nur für den Zeitraum begründen, der davon betroffen ist (s. § 536 Abs. 1 S. 2 BGB : "für die Zeit, während der die Tauglichkeit gemindert ist"), vgl. OLG Karlsruhe GE 2010, 542, 543.

    Dem ist das OLG Karlsruhe in GE 2010, 542 gefolgt.

    Es bedarf damit präziser Angaben über die konkreten Raumtemperaturen (s. OLG Karlsruhe GE 2010, 542, 543) und der korrespondierenden Außentemperaturen, soweit ein Mangel aus dem Nichteinhalten eines Abstands zwischen Außen- und Innentemperatur hergeleitet werden soll.

  • BGH, 20.10.2010 - VIII ZR 73/10

    Betriebskostenabrechnung bei Wohnraummiete: Zusammenfassung mehrerer Gebäude zu

    Auszug aus KG, 05.03.2012 - 8 U 48/11
    Eine Erläuterung des angewandten Verteilungsmaßstabs ist nur dann erforderlich, wenn dies zum Verständnis der Abrechnung erforderlich ist (BGH NJW 2011, 368 Tz 13 m.N.).

    Nach der aktuellen, eine formelle Unwirksamkeit nur restriktiv annehmenden Rechtsprechung des BGH richtet sich die Abgrenzung zwischen formeller Wirksamkeit einer Betriebskostenabrechnung einerseits und deren inhaltlicher Richtigkeit andererseits danach, ob der Mieter in der Lage ist, die Art des Verteilungsschlüssels der einzelnen Kostenpositionen zu erkennen und den auf ihn entfallenden Anteil an den Gesamtkosten rechnerisch nachzuprüfen; ob ein falscher Anteil an den Gesamtkosten zugrunde gelegt wird, betrifft dagegen die inhaltliche Richtigkeit (BGH NJW 2011, 368 Tz 15; NJW 2009, 283 Tz 22).

  • BGH, 28.05.2008 - VIII ZR 261/07

    Abgrenzung zwischen formeller und materieller Ordnungsmäßigkeit der

    Auszug aus KG, 05.03.2012 - 8 U 48/11
    Eine Erläuterung der Gründe für den Ansatz unterschiedlicher Flächenmaßstäbe war hingegen nicht erforderlich (s. BGH NJW 2008, 2260, 2261 Tz 11, 12).

    bb) Es bedurfte nach der neueren Rechtsprechung des BGH, der der Senat folgt, auch keiner Erläuterung der Gründe einer Kostenerhöhung in der Abrechnung 2006 gegenüber der Abrechnung für 2005 (s. BGH NJW 2008, 2260 f. Tz 11, 12).

  • OLG Köln, 28.10.1991 - 2 U 185/90

    Überhitzung der Mieträume durch Sonneneinstrahlung als Mangel

    Auszug aus KG, 05.03.2012 - 8 U 48/11
    Während die "ältere" Rechtsprechung zur Ermittlung des Soll-Zustands teilweise ohne weiteres auf die ArbeitsstättenVO, die Arbeitsstätten-Richtlinie und die DIN 1946 (betreffend Anforderungen an die Klimatisierung von Räumen) zurückgegriffen hat und einen Mangel grundsätzlich annimmt, wenn die Innentemperaturen die "Wohlfühltemperatur" von 26°C übersteigt bzw. bei Außentemperaturen von über 32°C die Innentemperatur nicht 6°C unter der Außentemperatur liegt (vgl. OLG Köln NJW-RR 1993, 466; OLG Hamm NJW-RR 1995, 143; OLG Düsseldorf NJW-RR 1998, 1307; OLG Rostock NJW-RR 2001, 802 ; s.a. Senat KGR 2003, 97), hat das OLG Frankfurt in NZM 2007, 330 ausführlich begründet, dass die Hitze durch Sonneneinstrahlung in nicht baurechtswidrigen Gebäuden allgemeines Lebensrisiko des Mieters sei.
  • OLG Rostock, 29.12.2000 - 3 U 83/98

    Voraussetzungen eines Sachmangels aufgrund zu hoher Innentemperatur vermieteter

    Auszug aus KG, 05.03.2012 - 8 U 48/11
    Während die "ältere" Rechtsprechung zur Ermittlung des Soll-Zustands teilweise ohne weiteres auf die ArbeitsstättenVO, die Arbeitsstätten-Richtlinie und die DIN 1946 (betreffend Anforderungen an die Klimatisierung von Räumen) zurückgegriffen hat und einen Mangel grundsätzlich annimmt, wenn die Innentemperaturen die "Wohlfühltemperatur" von 26°C übersteigt bzw. bei Außentemperaturen von über 32°C die Innentemperatur nicht 6°C unter der Außentemperatur liegt (vgl. OLG Köln NJW-RR 1993, 466; OLG Hamm NJW-RR 1995, 143; OLG Düsseldorf NJW-RR 1998, 1307; OLG Rostock NJW-RR 2001, 802 ; s.a. Senat KGR 2003, 97), hat das OLG Frankfurt in NZM 2007, 330 ausführlich begründet, dass die Hitze durch Sonneneinstrahlung in nicht baurechtswidrigen Gebäuden allgemeines Lebensrisiko des Mieters sei.
  • OLG Naumburg, 13.10.2009 - 9 U 45/09

    Rechte des Mieters von Arbeitsräumen bei übermäßiger Aufheizung aufgrund einer

    Auszug aus KG, 05.03.2012 - 8 U 48/11
    Das OLG Naumburg NZM 2011, 35 und OLGR Hamm 2007, 540, 541 weisen darauf hin, dass die Einhaltung des Baurechts nicht per se genüge, um einen Mangel in mietrechtlicher Hinsicht auszuschließen, und mittelbar auf die Abeitsstättenverordnung zurückgegriffen werden könne, um den Soll-Zustand zu bestimmen.
  • OLG Koblenz, 27.09.2001 - 5 U 467/01

    Entlassung des Mieters aus dem Mietvertrag bei Scheitern der Verhandlungen mit

    Auszug aus KG, 05.03.2012 - 8 U 48/11
    Zwar kann es so liegen, dass Vermieter und Mieter sich bindend auf die Entlassung des Mieters unter der Bedingung der Stellung eines geeigneten Nachmieters einigen (vgl. zum Wohnraummietrecht BGH NJW 2003, 1246, 1247, wobei es dort so lag, dass auch ein nach § 242 BGB einen Anspruch auf vorzeitige Entlassung begründendes Interesse des Mieters vorlag; OLG Koblenz ZMR 2002, 344 und OLG Rostock MDR 2010, 1045, jeweils zum Gewerbemietverhältnis).
  • OLG Hamm, 28.02.2007 - 30 U 131/06

    Auch in einer Spielhölle darf es nicht zu heiß sein

    Auszug aus KG, 05.03.2012 - 8 U 48/11
    Das OLG Naumburg NZM 2011, 35 und OLGR Hamm 2007, 540, 541 weisen darauf hin, dass die Einhaltung des Baurechts nicht per se genüge, um einen Mangel in mietrechtlicher Hinsicht auszuschließen, und mittelbar auf die Abeitsstättenverordnung zurückgegriffen werden könne, um den Soll-Zustand zu bestimmen.
  • OLG Hamm, 18.10.1994 - 7 U 132/93

    Vertragsmäßiger Zustand der Mietsache; Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung

    Auszug aus KG, 05.03.2012 - 8 U 48/11
    Während die "ältere" Rechtsprechung zur Ermittlung des Soll-Zustands teilweise ohne weiteres auf die ArbeitsstättenVO, die Arbeitsstätten-Richtlinie und die DIN 1946 (betreffend Anforderungen an die Klimatisierung von Räumen) zurückgegriffen hat und einen Mangel grundsätzlich annimmt, wenn die Innentemperaturen die "Wohlfühltemperatur" von 26°C übersteigt bzw. bei Außentemperaturen von über 32°C die Innentemperatur nicht 6°C unter der Außentemperatur liegt (vgl. OLG Köln NJW-RR 1993, 466; OLG Hamm NJW-RR 1995, 143; OLG Düsseldorf NJW-RR 1998, 1307; OLG Rostock NJW-RR 2001, 802 ; s.a. Senat KGR 2003, 97), hat das OLG Frankfurt in NZM 2007, 330 ausführlich begründet, dass die Hitze durch Sonneneinstrahlung in nicht baurechtswidrigen Gebäuden allgemeines Lebensrisiko des Mieters sei.
  • OLG Frankfurt, 19.01.2007 - 2 U 106/06

    Mangel der Mietsache: Aufheizung aufgrund Sonneneinstrahlung von nicht

    Auszug aus KG, 05.03.2012 - 8 U 48/11
    Während die "ältere" Rechtsprechung zur Ermittlung des Soll-Zustands teilweise ohne weiteres auf die ArbeitsstättenVO, die Arbeitsstätten-Richtlinie und die DIN 1946 (betreffend Anforderungen an die Klimatisierung von Räumen) zurückgegriffen hat und einen Mangel grundsätzlich annimmt, wenn die Innentemperaturen die "Wohlfühltemperatur" von 26°C übersteigt bzw. bei Außentemperaturen von über 32°C die Innentemperatur nicht 6°C unter der Außentemperatur liegt (vgl. OLG Köln NJW-RR 1993, 466; OLG Hamm NJW-RR 1995, 143; OLG Düsseldorf NJW-RR 1998, 1307; OLG Rostock NJW-RR 2001, 802 ; s.a. Senat KGR 2003, 97), hat das OLG Frankfurt in NZM 2007, 330 ausführlich begründet, dass die Hitze durch Sonneneinstrahlung in nicht baurechtswidrigen Gebäuden allgemeines Lebensrisiko des Mieters sei.
  • OLG Düsseldorf, 04.06.1998 - 24 U 194/96

    Tropische Hitze im Innenraum - fristlose Kündigung

  • BGH, 07.07.2010 - VIII ZR 85/09

    Wohnraummiete: Zu den Voraussetzungen einer Mietminderung bei Problemen mit dem

  • BGH, 09.12.2009 - XII ZR 109/08

    Zulässigkeit der Festlegung einer Umlage von "Kosten der kaufmännischen und

  • BGH, 06.10.2004 - VIII ZR 355/03

    Trittschallschutz in Altbau-Mietwohnung

  • BGH, 22.01.2003 - VIII ZR 244/02

    Zumutbarkeit und Eignung eines Mieters

  • KG, 02.09.2002 - 8 U 146/01

    Überschreitung der höchstzulässigen Raumtemperatur als Mangel der Mietsache

  • OLG Rostock, 14.01.2010 - 3 U 50/09

    Pflicht des Vermieters von Gewerberaum zur Entlassung des Mieters gegen

  • OLG Frankfurt, 30.12.2010 - 2 U 141/10

    Nebenkostenabrechnung bei Gewerberaummietverträgen: Ausschlussfrist für

  • BGH, 11.08.2010 - VIII ZR 45/10

    Wohnraummiete: Inhaltliche Anforderungen an die Abrechnung der Betriebskosten in

  • BGH, 27.01.2010 - XII ZR 22/07

    Gewerberaummiete: Angemessene Frist für die Abrechnung vorausgezahlter

  • BGH, 19.11.2008 - VIII ZR 295/07

    Abgrenzung zwischen formeller Wirksamkeit und inhaltliche Richtigkeit einer

  • BGH, 19.09.2002 - V ZB 37/02

    Ermittlung von Abstimmungsergebnissen einer Wohnungseigentümerversammlung

  • KG, 28.06.2010 - 8 U 167/09

    Gewerberaummietvertrag: Geltendmachung von Nebenkostennachforderungen im

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 24.05.2012 - I-8 U 48/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,57175
OLG Düsseldorf, 24.05.2012 - I-8 U 48/11 (https://dejure.org/2012,57175)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 24.05.2012 - I-8 U 48/11 (https://dejure.org/2012,57175)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 24. Mai 2012 - I-8 U 48/11 (https://dejure.org/2012,57175)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,57175) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 18.03.1980 - VI ZR 39/79

    Pferdeoperation unter Vollnarkose - § 823 BGB, für Art und Umfang der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.05.2012 - 8 U 48/11
    Verletzt der Tierarzt diese Pflichten schuldhaft, entstehen gegen ihn vertragliche Schadenersatzansprüche seines Auftraggebers (BGH NJW 1980, 1904).
  • LG München II, 10.01.2019 - 9 O 2194/12

    Tierärztlicher Behandlungsfehler bei homöopathischer und Eigenblutbehandlung

    Die Rechtsprechung zur Eingriffsaufklärung in der Humanmedizin ist auf die Haftung des Tierarztes nicht anwendbar (OLG München, VersR 2005, 1546; LG Bochum, Urteil vom 14.05.2014 - 6 O 432/09; OLG Düsseldorf, Urteil vom 24.05.2012 - I-8 U 48/11, 8 U 48/11, vgl. auch BGH, Urteil vom 10. Mai 2016 - VI ZR 247/15 -, BGHZ 210, 197-206, Rn. 13).

    Die Rechtsprechung zur Eingriffsaufklärung in der Humanmedizin ist auf die Haftung des Tierarztes nicht anwendbar (OLG München, VersR 2005, 1546; LG Bochum, Urteil vom 14.05.2014 - 6 O 432/09; OLG Düsseldorf, Urteil vom 24.05.2012 - I-8 U 48/11, 8 U 48/11).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht