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   OLG Oldenburg, 24.04.2008 - 8 U 5/08   

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https://dejure.org/2008,6290
OLG Oldenburg, 24.04.2008 - 8 U 5/08 (https://dejure.org/2008,6290)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 24.04.2008 - 8 U 5/08 (https://dejure.org/2008,6290)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 24. April 2008 - 8 U 5/08 (https://dejure.org/2008,6290)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Haftung des Geschäftsführers einer Komplementär-GmbH wegen Verletzung der Insolvenzantragspflicht

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 64 Abs. 1 GmbHG; § 130 a Abs. 1 HGB; § 177a HGB
    Insolvenzantragspflicht eines Geschäftsführers einer GmbH & Co KG bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung; Pflicht zur Aufstellung eines Vermögensstatus bei Anzeichen einer wirtschaftlichen und finanziellen Krise einer GmbH; Bedingter Vorsatz eines Geschäftsführer in ...

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Insolvenzantragspflicht eines Geschäftsführers einer GmbH & Co KG bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung; Pflicht zur Aufstellung eines Vermögensstatus bei Anzeichen einer wirtschaftlichen und finanziellen Krise einer GmbH; Bedingter Vorsatz eines Geschäftsführer in ...

  • Judicialis

    GmbHG § 64 Abs. 1; ; HGB § 130 a Abs. 1; ; HGB § 177 a; ; InsO § 19 Abs. 1 S. 1; ; InsO § 19 Abs. 2 S. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Haftung des Geschäftsführers einer Komplementär-GmbH wegen Insolvenzverschleppung ? Insolvenzantragspflicht bei Überschuldung der GmbH & Co. KG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Geschäftsführer, Insolvenz, Insolvenzverfahrensverschleppung, Überschuldung

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Verstoß gegen Insolvenzantragspflicht: Haftung des Geschäftsführers einer Komplementär-GmbH

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2008, 2077
  • NZI (Beilage) 2009, 40
  • DB 2008, 2302
  • NZG 2008, 778
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 06.06.1994 - II ZR 292/91

    Haftung des GmbH-Geschäftsführers wegen Verschulden bei Vertragsschluß; Aufgabe

    Auszug aus OLG Oldenburg, 24.04.2008 - 8 U 5/08
    Für eine positive Fortbestehungsprognose ist dabei erforderlich, dass der Schuldner den Willen hat, das Unternehmen fortzuführen, und die Fortführung objektiv Erfolg verspricht, das heißt dass ein ordentlicher Geschäftsführer auf der Grundlage einer gewissenhaften, sachkundigen Prüfung aller am Stichtag erkennbaren wesentlichen Umstände sich für eine Fortführung des Unternehmens entscheiden würde (vgl. BGH NJW 1994, 2220 ff., 2224).

    Bei Anzeichen einer Krise, die nach dem Vorstehenden im vorliegenden Fall bereits Anfang 2006 gegeben waren, hat der Geschäftsführer einer GmbH die Pflicht, sich durch Aufstellung eines Vermögensstatuts einen Überblick über den Vermögensstand zu verschaffen und notfalls unter fachkundiger Prüfung zu entscheiden, ob eine positive Fortbestehungsprognose besteht (vgl. BGH, NJW 1994, 2220 ff., 2224).

  • BGH, 16.02.2009 - II ZR 142/08

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Zahlungsunfähigkeit

    Auszug aus OLG Oldenburg, 24.04.2008 - 8 U 5/08
    Das Verfahren über die Nichtzulassungsbeschwerde des Beklagen gegen die Entscheidung des Senats ist beim BGH unter dem Az: II ZR 142/08 anhängig.
  • BGH, 07.11.1994 - II ZR 138/92

    Persönliche Haftung des GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer wegen

    Auszug aus OLG Oldenburg, 24.04.2008 - 8 U 5/08
    ZIP 1995, 31 f.).
  • BGH, 07.03.2007 - VIII ZR 86/06

    Rechtsfolgen der Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr

    Auszug aus OLG Oldenburg, 24.04.2008 - 8 U 5/08
    Nach der Rechtsprechung des BGH (vgl. NJW 2007, 2049) vermindert sich diese Geschäftsgebühr durch das anschließende gerichtliche Verfahren nicht.
  • BGH, 07.11.1994 - II ZR 108/93

    Persönliche Haftung des GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer wegen

    Auszug aus OLG Oldenburg, 24.04.2008 - 8 U 5/08
    Denn nur als sogenannte Neugläubigerin, die eine Forderung gegen die Insolvenzschuldnerin nach dem Zeitpunkt erworben hätte, zu dem ein Insolvenzantrag hätte gestellt werden müssen, hätte die Klägerin einen Anspruch darauf, so gesellt zu werden, als hätte sie die Verträge mit der insolvenzreifen Gesellschaft nicht geschlossen (vgl. BGH NJW 1995, 398 f.
  • BGH, 05.02.2007 - II ZR 234/05

    Schadensersatzpflicht des Geschäftsführers einer GmbH wegen

    Auszug aus OLG Oldenburg, 24.04.2008 - 8 U 5/08
    Der Gesetzgeber hat sich damit der so genannten zweistufigen Methode angeschlossen, nach der die Prognose über den Fortbestand des Unternehmens für den anzulegenden Bewertungsmaßstab (Fortführungs- oder Liquidationswerte) relevant ist (vgl. BGH NJW-RR 2007, 759).
  • BGH, 18.10.1993 - II ZR 255/92

    Umfang eines Zeugnisverweigerungsrechts

    Auszug aus OLG Oldenburg, 24.04.2008 - 8 U 5/08
    Ein solcher bedingter Vorsatz ist bereits dann gegeben, wenn sich der Geschäftsführer - wie hier - trotz der Anzeichen einer Krise keine Informationen über die wirtschaftliche Lage verschafft und deshalb nichts von der Überschuldung weiß (vgl. BGH GmbHR 1994, 464 ff., 465).
  • OLG Koblenz, 03.08.1999 - 3 U 1806/98

    Verpflichtung des Geschäftsführers zur rechtzeitigen Stellung eines Antrags auf

    Auszug aus OLG Oldenburg, 24.04.2008 - 8 U 5/08
    I) Das Landgericht ist ohne Rechtsfehler davon ausgegangen, dass der Beklagte als Geschäftsführer der Komplementär - GmbH der Insolvenzschuldnerin nach § 823 Abs. 2 BGB i.V. mit § 64 Abs. 1 GmbHG nur dann im Wege des Schadensersatzes auf Erstattung des Werklohns (allerdings wie gefordert ohne Mehrwertsteuer: vgl. OLG Koblenz GmbHR 2000, 31ff., 34) für die im Auftrag der Insolvenzschuldnerin erbrachten Leistungen haftet, wenn der Beklagte vor der Beauftragung der Klägerin schuldhaft gegen seine Pflicht aus § 64 Abs. 1 GmbHG i.V. mit den §§ 130 a Abs. 1, 177 a HGB verstoßen hat, bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung der Insolvenzschuldnerin unverzüglich einen Insolvenzantrag zu stellen.
  • BGH, 23.08.2017 - 2 StR 456/16

    Anklageschrift (Umgrenzungsfunktion: erhöhte Anforderung bei besonderen

    Dafür würde es bereits ausreichen, wenn sich der Geschäftsführer - wie hier - trotz der Anzeichen einer Krise keine Informationen über die wirtschaftliche Lage verschafft und deshalb nichts von der Überschuldung gewusst hat (vgl. OLG Oldenburg, Urteil vom 24. April 2008 - 8 U 5/08, NZG 2008, 778, 779 f. mwN zu § 64 GmbHG aF).
  • LG Düsseldorf, 30.07.2010 - 40 O 117/09

    Geltendmachung von Ansprüchen aus einer Aufsichtsratshaftung nach Insolvenz

    Entweder muss deshalb der Vorstand, und damit auch der Aufsichtsrat, die Insolvenzreife kennen oder sich deren Erkenntnis zumindest bedingt vorsätzlich verschlossen hat (vgl. BGHZ 75, 96, 110 f; OLG Oldenburg 8 U 5/08 zit. nach Juris; Hüffer, § 92 AktG, Rn. 9 u. 13).
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   OLG Hamm, 05.11.2008 - 8 U 5/08   

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https://dejure.org/2008,23867
OLG Hamm, 05.11.2008 - 8 U 5/08 (https://dejure.org/2008,23867)
OLG Hamm, Entscheidung vom 05.11.2008 - 8 U 5/08 (https://dejure.org/2008,23867)
OLG Hamm, Entscheidung vom 05. November 2008 - 8 U 5/08 (https://dejure.org/2008,23867)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 05.07.2002 - V ZR 143/01

    Beweiskraft einer Urkunde

    Auszug aus OLG Hamm, 05.11.2008 - 8 U 5/08
    Gegen eine solche Annahme spricht zunächst die Vermutung der Vollständigkeit und Richtigkeit (vgl. BGH, NJW 2002, 3164) der im schriftlichen Vertrag vom 08. August 2005 abgegebenen Erklärungen.
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   OLG Hamm, 14.04.2010 - 8 U 5/08   

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https://dejure.org/2010,17073
OLG Hamm, 14.04.2010 - 8 U 5/08 (https://dejure.org/2010,17073)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14.04.2010 - 8 U 5/08 (https://dejure.org/2010,17073)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14. April 2010 - 8 U 5/08 (https://dejure.org/2010,17073)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 20.11.1992 - V ZR 122/91

    Voraussetzungen für die Annahme eines versteckten Einigungsmangels

    Auszug aus OLG Hamm, 14.04.2010 - 8 U 5/08
    Dabei ist es nicht erforderlich, dass sich der Erklärungsempfänger den wirklichen Willen des Erklärenden zu eigen macht; vielmehr genügt es, dass er ihn erkennt und in Kenntnis dieses Willens den Vertrag abschließt (BGH, Urt. vom 20.11.1992, Az. V ZR 122/91, NJW-RR 1993, S. 373; Palandt/Ellenberger, BGB, 69. Aufl., § 133 Rn. 8).
  • BGH, 14.07.2009 - VIII ZR 3/09

    Rechtliches Gehör bei Zeugenaussage

    Auszug aus OLG Hamm, 14.04.2010 - 8 U 5/08
    Auf die Nichtzulassungsbeschwerde der Beklagten hat der BGH das Urteil mit Beschluss vom 14.07.2009 (VIII ZR 3/09) aufgehoben und den Rechtsstreit zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Verfahrens der Nichtzulassungsbeschwerde, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
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   OLG Celle, 22.05.2008 - 8 U 5/08   

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https://dejure.org/2008,36536
OLG Celle, 22.05.2008 - 8 U 5/08 (https://dejure.org/2008,36536)
OLG Celle, Entscheidung vom 22.05.2008 - 8 U 5/08 (https://dejure.org/2008,36536)
OLG Celle, Entscheidung vom 22. Mai 2008 - 8 U 5/08 (https://dejure.org/2008,36536)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • OLG Brandenburg, 04.02.2015 - 11 U 78/14

    Unfallversicherung: Darlegungs- und Beweislast des Versicherungsnehmers bzw. des

    Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 23. Juni 2004 (Az. IV ZR 130/03, zum gleichgelagerten § 2 IV AUB 94; dem folgend u.a. OLG Brandenburg, Urteil vom 27. Oktober 2005, Az. 12 U 87/05; OLG Celle, Urteil vom 22. Mai 2008, Az. 8 U 5/08, zitiert nach Juris) ausgeführt, der Versicherungsnehmer könne nach dem Wortlaut der Regelung erkennen, dass die AUB grundsätzlich umfassende Leistungen für Unfallfolgen einschließlich psychischer Folgen zusagten.

    Nicht zu klärende Unklarheiten über Beitrag und Gewicht etwaiger psychischer Reaktionen gehen zu Lasten des Versicherers (vergl. BGH, Urteil vom 23. Juni 2004, Az. IV ZR 130/03; BGH, Urteil vom 29. September 2004, Az. IV ZR 233/03; OLG Celle, Urteil vom 22. Mai 2008, Az. 8 U 5/08).

  • OLG Frankfurt, 18.12.2015 - 7 U 195/13

    Zur Frage, ob eine PTBS (posttraumatische Belastungsstörung) unter den

    Um einigermaßen verlässliche Feststellungen treffen zu können, ob eine krankhafte psychische Reaktion des Versicherungsnehmers vorliegt und ob diese dann auch auf dem Unfall beruht, wären - so der Bundesgerichtshof - vielmehr regelmäßig langwierige, ggf. stationäre Untersuchungen erforderlich (vgl. dazu auch Grimm, Kommentar zur Unfallversicherung, 4. Auflage 2006, Ziffer 5 AUB 99, Rdnr. 104, 100; OLG Jena, Urteil vom 20.3.2002, Az.: 4 U 240/01; OLG Celle, Urteil vom 22.5.2008, Az.: 8 U 5/08, in r + s 2008, 389).
  • OLG Dresden, 14.02.2019 - 4 U 1657/18

    Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich der Eintrittspflicht eines privaten

    Nicht zu klärende Unklarheiten über Beitrag und Gewicht etwaiger psychischer Reaktionen gehen zu Lasten des Versicherers (vgl. BGH, Urteil vom 23. Juni 2004, Az. IV ZR 130/03; BGH, Urteil vom 29. September 2004, Az. IV ZR 233/03; OLG Celle, Urteil vom 22. Mai 2008, Az. 8 U 5/08).
  • OLG Dresden, 09.10.2019 - 4 U 1627/19

    Leistungen aus einer Unfallversicherung

    Voraussetzung ist stets ein hinreichend medizinisch fundierter Zusammenhang zwischen der biologischen Reaktion und der zur Invalidität führenden Erkrankung (vgl. OLG Rostock, Beschl. v. 24.08.2004 - 6 U 138/03 -, Rn. 5 m.w.N.; sämtlich juris), der etwa im Falle einer infolge des Erlebens bzw. Erleidens eines schwer belastenden Ereignisses erfolgenden Ausschüttung des Stresshormons Cortisol und einer posttraumatischen Belastungsstörung nicht besteht (OLG Celle, Urt. v. 22.05.2008 - 8 U 5/08 - Rn. 9; - juris).
  • OLG Dresden, 04.01.2019 - 4 U 1657/18

    Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich der Eintrittspflicht eines privaten

    Nicht zu klärende Unklarheiten über Beitrag und Gewicht etwaiger psychischer Reaktionen gehen zu Lasten des Versicherers (vgl. BGH, Urteil vom 23. Juni 2004, Az. IV ZR 130/03; BGH, Urteil vom 29. September 2004, Az. IV ZR 233/03; OLG Celle, Urteil vom 22. Mai 2008, Az. 8 U 5/08).
  • OLG Dresden, 14.02.2019 - 4 U 1658/18

    Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich der Eintrittspflicht eines privaten

    Nicht zu klärende Unklarheiten über Beitrag und Gewicht etwaiger psychischer Reaktionen gehen zu Lasten des Versicherers (vergl. BGH, Urteil vom 23. Juni 2004, Az. IV ZR 130/03; BGH, Urteil vom 29. September 2004, Az. IV ZR 233/03; OLG Celle, Urteil vom 22. Mai 2008, Az. 8 U 5/08).
  • OLG Dresden, 04.01.2019 - 4 U 1658/18

    Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich der Eintrittspflicht eines privaten

    Nicht zu klärende Unklarheiten über Beitrag und Gewicht etwaiger psychischer Reaktionen gehen zu Lasten des Versicherers (vergl. BGH, Urteil vom 23. Juni 2004, Az. IV ZR 130/03; BGH, Urteil vom 29. September 2004, Az. IV ZR 233/03; OLG Celle, Urteil vom 22. Mai 2008, Az. 8 U 5/08).
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