Rechtsprechung
   OLG Hamm, 05.12.2018 - 8 U 50/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,46116
OLG Hamm, 05.12.2018 - 8 U 50/17 (https://dejure.org/2018,46116)
OLG Hamm, Entscheidung vom 05.12.2018 - 8 U 50/17 (https://dejure.org/2018,46116)
OLG Hamm, Entscheidung vom 05. Dezember 2018 - 8 U 50/17 (https://dejure.org/2018,46116)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,46116) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Internationale Zuständigkeit; Aktienoptionen

  • rechtsportal.de

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für die Klage eines Arbeitnehmers auf Gewährung von Aktienoptionen durch die Konzernmutter der Arbeitgeberin mit Sitz in den USA

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZG 2019, 232
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 16.01.2008 - 7 AZR 887/06

    Betriebsratsmitglied - Entgeltsicherung - Aktienoptionen

    Auszug aus OLG Hamm, 05.12.2018 - 8 U 50/17
    Ein Vertrag über die Gewährung von Aktienoptionen, um den es vorliegend geht, steht, wenn er mit der Konzernmutter des Arbeitgebers geschlossen wird, rechtlich selbständig neben dem Arbeitsvertrag; BAG, Urteil vom 12. Februar 2003 - 10 AZR 299/02 -, BAGE 104, 324-335 Rn. 53; BAG, Urteil vom 16. Januar 2008 - 7 AZR 887/06 -, juris Rn. 17; Lingemann/Diller/Mengel, NZA 2000, 1191, 1198; Buhr/Radtke, DB 2001, 1882; v. Steinau-Steinrück, NZA 2003, 473, 474; Annuß/Lembke, BB 2003, 2230.

    Etwas Anderes könnte lediglich dann gelten, wenn die Arbeitsvertragsparteien die Optionsvereinbarung (ausdrücklich oder konkludent) in ihren Vertrag einbezogen hätten; BAG, Urteil vom 16. Januar 2008 - 7 AZR 887/06 -, juris Rn. 23; Junker, EuZA 2016, 281, 282. Dafür besteht vorliegend kein Anhaltspunkt.

    Der Arbeitsvertrag ist ungeachtet dessen zunächst nur Motiv für die Aktienoptionsvereinbarung; BAG, Urteil vom 12. Februar 2003 - 10 AZR 299/02 -, BAGE 104, 324-335 Rn. 57; BAG, Urteil vom 16. Januar 2008 - 7 AZR 887/06 -, juris Rn. 17; v. Steinau-Steinrück, NZA 2003, 473, 474. Es ist zwar nicht ausgeschlossen, dass die Aktienoptionsvereinbarung im Einzelfall (ausdrücklich oder konkludent) auch in den Arbeitsvertrag einbezogen wird; BAG, Urteil vom 16. Januar 2008 - 7 AZR 887/06 -, juris Rn. 23; Junker, EuZA 2016, 281, 282. Dafür bestehen indes vorliegend keine Anhaltspunkte.

    Denn die Vereinbarung über Belegschaftsaktien ist dem Dienstverhältnis gegenüber rechtlich selbständig; BAG, Urteil vom 12. Februar 2003 - 10 AZR 299/02 -, BAGE 104, 324-335 Rn. 53; BAG, Urteil vom 16. Januar 2008 - 7 AZR 887/06 -, juris Rn. 17. Ist das Dienstverhältnis auch Anlass für den Abschluss der Vereinbarung über Belegschaftsaktien, so hat dieses doch demgegenüber eigene und davon unabhängige Rechte und Pflichten.

  • BAG, 12.02.2003 - 10 AZR 299/02

    Betriebsübergang - Aktienoptionsplan

    Auszug aus OLG Hamm, 05.12.2018 - 8 U 50/17
    Ein Vertrag über die Gewährung von Aktienoptionen, um den es vorliegend geht, steht, wenn er mit der Konzernmutter des Arbeitgebers geschlossen wird, rechtlich selbständig neben dem Arbeitsvertrag; BAG, Urteil vom 12. Februar 2003 - 10 AZR 299/02 -, BAGE 104, 324-335 Rn. 53; BAG, Urteil vom 16. Januar 2008 - 7 AZR 887/06 -, juris Rn. 17; Lingemann/Diller/Mengel, NZA 2000, 1191, 1198; Buhr/Radtke, DB 2001, 1882; v. Steinau-Steinrück, NZA 2003, 473, 474; Annuß/Lembke, BB 2003, 2230.

    Der Arbeitsvertrag ist ungeachtet dessen zunächst nur Motiv für die Aktienoptionsvereinbarung; BAG, Urteil vom 12. Februar 2003 - 10 AZR 299/02 -, BAGE 104, 324-335 Rn. 57; BAG, Urteil vom 16. Januar 2008 - 7 AZR 887/06 -, juris Rn. 17; v. Steinau-Steinrück, NZA 2003, 473, 474. Es ist zwar nicht ausgeschlossen, dass die Aktienoptionsvereinbarung im Einzelfall (ausdrücklich oder konkludent) auch in den Arbeitsvertrag einbezogen wird; BAG, Urteil vom 16. Januar 2008 - 7 AZR 887/06 -, juris Rn. 23; Junker, EuZA 2016, 281, 282. Dafür bestehen indes vorliegend keine Anhaltspunkte.

    Denn die Vereinbarung über Belegschaftsaktien ist dem Dienstverhältnis gegenüber rechtlich selbständig; BAG, Urteil vom 12. Februar 2003 - 10 AZR 299/02 -, BAGE 104, 324-335 Rn. 53; BAG, Urteil vom 16. Januar 2008 - 7 AZR 887/06 -, juris Rn. 17. Ist das Dienstverhältnis auch Anlass für den Abschluss der Vereinbarung über Belegschaftsaktien, so hat dieses doch demgegenüber eigene und davon unabhängige Rechte und Pflichten.

  • BGH, 02.07.1991 - XI ZR 206/90

    Voraussetzungen der internationalen Zuständigkeit der Vermögensbelegenheit

    Auszug aus OLG Hamm, 05.12.2018 - 8 U 50/17
    Sie überzeugt auch deswegen, weil § 23 ZPO als "exorbitanter" und damit systemwidriger Gerichtsstand eng auszulegen ist; BGH, NJW 1991, 3092, 3093; Zöller/Vollkommer, ZPO, § 23 ZPO Rn. 1.
  • BGH, 13.07.1987 - II ZR 188/86

    Inanspruchnahme einer US-Brokerfirma; Internationaler Gerichtsstand der

    Auszug aus OLG Hamm, 05.12.2018 - 8 U 50/17
    Niederlassung ist jede von dem Inhaber an einem anderen Ort als dem seines Sitzes für eine gewisse Dauer eingerichtete, auf seinen Namen und für seine Rechnung betriebene und selbständig, d.h. aus eigener Entscheidung zum Geschäftsabschluss und Handeln berechtigte Geschäftsstelle; BGH, NJW 1987, 3081, 3082; Zöller/Vollkommer, ZPO, § 21 ZPO Rn. 21. Der Kläger hat nicht dargetan - und die Beklagte hat bestritten -, dass die Enkelgesellschaften der Beklagten, bei denen der Kläger tätig war, oder die deutschen Logistikzentren der Beklagten befugt waren, selbständig im Namen und für Rechnung der Beklagten tätig zu sein.
  • BGH, 14.06.1965 - GSZ 1/65

    Internationale Zuständigkeit

    Auszug aus OLG Hamm, 05.12.2018 - 8 U 50/17
    Die internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte ist in der ZPO nicht eigens geregelt, sondern folgt grundsätzlich den Vorschriften der §§ 12 ff. ZPO über die örtliche Zuständigkeit (sog. Doppelfunktionalität; BGH, NJW 1965, 1665; MünchKommZPO/Patzina, 5. Aufl. 2016, § 12 ZPO Rn. 89 ff.
  • BAG, 24.06.2020 - 5 AZR 55/19

    Internationale Zuständigkeit der Arbeitsgerichte

    Dagegen geht es nicht, wie beispielsweise bei Ansprüchen aus von einer Muttergesellschaft aufgelegten Aktienoptionsprogrammen, darum, dass der Vertrag mit dem Dritten lediglich an das Arbeitsverhältnis als solches anschließt, was als Anknüpfungspunkt für eine Klage an den Gerichtsständen der Art. 20 ff. EuGVVO nicht genügt (so etwa OLG Hamm 5. Dezember 2018 - 8 U 50/17 - Rn. 32) .
  • ArbG Villingen-Schwenningen, 12.10.2022 - 8 Ca 339/21

    Aktienbezugsrechte konzernzugehöriger Arbeitnehmer gegenüber US-amerikanischer

    Der Gerichtsstand des Wohnsitzes des Verbrauchers gemäß Art. 18 Abs. 1 Brüssel Ia-VO ist nicht einschlägig (vgl. hierzu OLG Hamm 05.12.2018, 8 U 50/17, juris Rn. 26 m. w. N.; Mankowski EuZA 2019, 386, 389 f.).

    Der Vertrag über die Gewährung von Aktienoptionen steht rechtlich selbstständig neben dem Vertrag des Arbeitnehmers mit der Tochtergesellschaft, der regelmäßig nur das Motiv für den Abschluss eines Optionsgewährungsvertrages darstellt (BAG 16.01.2008, 7 AZR 887/06, juris Rn. 17 m. w. N.; OLG Hamm 05.12.2018, 8 U 50/17, juris Rn. 28 m. w. N.).

    Eine rechtlich selbstständige Tochtergesellschaft ist nur dann ausnahmsweise als Niederlassung im Sinne des § 21 ZPO anzusehen, wenn sie im Namen und auf Rechnung der Muttergesellschaft tätig wird oder den Rechtsschein einer derartigen Tätigkeit erweckt (OLG Düsseldorf 10.11.2010, U (Kart) 19/10, juris; OLG Hamm 5.12.2018, 8 U 50/17, juris Rn. 42; BeckOK ZPO, Vorwerk/Wolf, 46. Edition Stand 1.9.2022, § 21 Rn. 12.1).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht