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   OLG Hamm, 07.11.2011 - I-8 U 51/11   

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https://dejure.org/2011,473
OLG Hamm, 07.11.2011 - I-8 U 51/11 (https://dejure.org/2011,473)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07.11.2011 - I-8 U 51/11 (https://dejure.org/2011,473)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07. November 2011 - I-8 U 51/11 (https://dejure.org/2011,473)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftung des künftigen Vertragspartners gegenüber dem Interessenten einer Kapitalanlage für Mängel des bei den Verhandlungen verwendeten Prospekts wegen Inanspruchnahme persönlichen Vertrauens; Voraussetzungen der Prospekthaftung im Rahmen einer Kapitalanlage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 280 Abs. 1; BGB § 311 Abs. ...
    Voraussetzungen der Prospekthaftung im Rahmen einer Kapitalanlage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • raheinemann.de (Kurzinformation)

    Dubai 1000 Hotel-Fonds: Anleger erhalten Schadensersatz

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Gründungsgesellschafter haften auf Schadensersatz

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Dubai 1000 Hotel-Fonds: Anleger erhalten Schadensersatz

  • lto.de (Kurzinformation)

    Dubai 1000 Hotel-Fonds: Anleger erhalten Schadensersatz

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Dubai-1000-Hotel-Fonds köderte Geldanleger mit mangelhaftem Verkaufsprospekt: Schadenersatz

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Anleger der "Dubai 1000-Hotel-Fonds Gesellschaft" erhalten Schadensersatz

  • bank-kritik.de (Kurzinformation)

    Dubai 1000 Hotel-Fonds: Schadenersatz für Investoren

  • Betriebs-Berater (Kurzinformation)

    Anleger der Dubai 1000 Hotel-Fonds Gesellschaft erhalten Schadensersatz

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Anlegern des "Dubai 1000 Hotel-Fonds" steht Schadensersatz zu - Angaben zur Realisierbarkeit des Vorhabens im Verkaufsprospekt missverständlich

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 14.07.2003 - II ZR 202/02

    Umfang der Aufklärungspflicht der Gründungskommanditisten

    Auszug aus OLG Hamm, 07.11.2011 - 8 U 51/11
    b) Wer den Interessenten für eine Kapitalanlage als künftiger Vertragspartner entgegentritt und damit persönliches Vertrauen in Anspruch nimmt, haftet für Mängel des bei den Verhandlungen verwendeten Prospekts (u.a. BGH, a.a.O., und Urt. vom 14. Juli 2003 - Az. II ZR 202/02).

    Die Beklagte zu 3) traf als Gründungsgesellschafterin und künftige Vertragspartnerin des Klägers die Pflicht zur sachlich richtigen und vollständigen Aufklärung über das mit dem Beitritt verbundene Risiko (BGH, Urt. vom 14.7.2003, Az. II ZR 202/02).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der der Senat folgt, entspricht es der Lebenserfahrung, dass ein wesentlicher Prospektfehler für die Anlageentscheidung ursächlich geworden ist (vgl. BGH a.a.O. Az. II ZR 202/02).

  • BGH, 13.07.2006 - III ZR 361/04

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen von Kapitalanlegern gegen einen

    Auszug aus OLG Hamm, 07.11.2011 - 8 U 51/11
    Denn es lag ein "offenes Treuhandverhältnis" vor; aufgrund der Gestaltung im Gesellschaftsvertrag (insbesondere in § 5, wonach die Treugeber u.a. im Verhältnis zur Beteiligungsgesellschaft wie Kommanditisten behandelt werden und dieselben Rechte und Pflichten wie diese haben; "Verzahnung" von Gesellschaft und Treuhand) ist die Beklagte zu 3) nach den Maßstäben des BGH (insbesondere Urt. vom 30.3.1987, Az. II ZR 163/86, NJW 1987, S. 2677; Urt. vom 13.7.2006, Az. III ZR 361/04, und Urt. vom 20.3.2006, Az. II ZR 326/04) als (direkter) Vertragspartner des Klägers anzusehen.

    Denn die "Zwischenschaltung" der Treuhandkommanditistin bei der Akquise neuer Anleger war auch von dem Beklagten zu 4) als Gründungskommanditisten gewollt und kann deshalb nicht zu einer Verkürzung seiner Haftung führen (s.a. BGH, Urt. vom 13.7.2006, Az. III ZR 361/04, und Urt. vom 20.3.2006, Az. II ZR 326/04).

  • BGH, 20.03.2006 - II ZR 326/04

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen einen Steuerberater als

    Auszug aus OLG Hamm, 07.11.2011 - 8 U 51/11
    Denn es lag ein "offenes Treuhandverhältnis" vor; aufgrund der Gestaltung im Gesellschaftsvertrag (insbesondere in § 5, wonach die Treugeber u.a. im Verhältnis zur Beteiligungsgesellschaft wie Kommanditisten behandelt werden und dieselben Rechte und Pflichten wie diese haben; "Verzahnung" von Gesellschaft und Treuhand) ist die Beklagte zu 3) nach den Maßstäben des BGH (insbesondere Urt. vom 30.3.1987, Az. II ZR 163/86, NJW 1987, S. 2677; Urt. vom 13.7.2006, Az. III ZR 361/04, und Urt. vom 20.3.2006, Az. II ZR 326/04) als (direkter) Vertragspartner des Klägers anzusehen.

    Denn die "Zwischenschaltung" der Treuhandkommanditistin bei der Akquise neuer Anleger war auch von dem Beklagten zu 4) als Gründungskommanditisten gewollt und kann deshalb nicht zu einer Verkürzung seiner Haftung führen (s.a. BGH, Urt. vom 13.7.2006, Az. III ZR 361/04, und Urt. vom 20.3.2006, Az. II ZR 326/04).

  • BGH, 06.02.2006 - II ZR 329/04

    Voraussetzungen der Prospekthaftung; Anforderungen an die Darstellung sog.

    Auszug aus OLG Hamm, 07.11.2011 - 8 U 51/11
    Er kann deshalb von dem Aufklärungspflichtigen die Rückzahlung des investierten Betrags nebst Agio, Zug um Zug gegen Übertragung der erworbenen Beteiligung, verlangen (z.B. BGH Az. II ZR 329/04 - NJW 2006, S. 2042).
  • BGH, 14.01.1985 - II ZR 41/84

    Verlustbeteiligung an Immobilienfonds infolge unrichtiger Prospektangaben -

    Auszug aus OLG Hamm, 07.11.2011 - 8 U 51/11
    Unerheblich ist es schließlich, dass es zwischen dem Kläger und der Beklagten zu 3) nicht zu einem persönlichen Kontakt gekommen ist, denn die Bezeichnung des Haftungstatbestandes (Inanspruchnahme persönlichen Vertrauens) ist aus der Abgrenzung zur Inanspruchnahme "typisierten" Vertrauens zu verstehen, inhaltlich aber nicht mit demjenigen der Vertreter- oder Sachwalterhaftung identisch (BGH WM 1985, S. 533).
  • BGH, 30.03.1987 - II ZR 163/86

    Haftung des Gründergesellschafters einer Publikums-KG gegenüber Kapitalanlegern;

    Auszug aus OLG Hamm, 07.11.2011 - 8 U 51/11
    Denn es lag ein "offenes Treuhandverhältnis" vor; aufgrund der Gestaltung im Gesellschaftsvertrag (insbesondere in § 5, wonach die Treugeber u.a. im Verhältnis zur Beteiligungsgesellschaft wie Kommanditisten behandelt werden und dieselben Rechte und Pflichten wie diese haben; "Verzahnung" von Gesellschaft und Treuhand) ist die Beklagte zu 3) nach den Maßstäben des BGH (insbesondere Urt. vom 30.3.1987, Az. II ZR 163/86, NJW 1987, S. 2677; Urt. vom 13.7.2006, Az. III ZR 361/04, und Urt. vom 20.3.2006, Az. II ZR 326/04) als (direkter) Vertragspartner des Klägers anzusehen.
  • BGH, 07.04.2003 - II ZR 160/02

    Hinweispflicht auf dem Gründungsgesellschafter eines geschlossenen

    Auszug aus OLG Hamm, 07.11.2011 - 8 U 51/11
    Auch nach Auffassung des BGH (Urt. vom 7.4.2003, Az. II ZR 160/02, BKR 2003, 502) ist die Durchführbarkeit einer beabsichtigten Bebauung für die Anlageentscheidung an einem Immobilienprojekt von grundlegender Bedeutung, so dass die unrichtige Darstellung im Prospekt, die die baurechtliche Zulässigkeit eines Projekts als gesichert darstellt, Schadensersatzansprüche des Anlegers begründen kann.
  • OLG Hamm, 07.11.2011 - 8 U 71/11

    Dubai 1000 Hotel-Fonds: Anleger erhalten Schadensersatz

    Auszug aus OLG Hamm, 07.11.2011 - 8 U 51/11
    Die Beklagte zu 3) trägt - wie der Beklagte Y im Verfahren 8 U 71/11 - vor, das Landgericht sei zu Unrecht vom Fehlen einer Baugenehmigung sowie von einer bereits vor März 2006 bestehenden persönlichen Beziehung Ys zu Rechtsanwältin M ausgegangen.
  • BGH, 07.07.2003 - II ZR 18/01

    Umfang der Aufklärungspflicht des Treuhandgesellschafters gegenüber künftigen

    Auszug aus OLG Hamm, 07.11.2011 - 8 U 51/11
    Die Haftung gemäß §§ 311 Abs. 2, 280 Abs. 1 BGB greift auch ein, wenn zugleich die Voraussetzung der Prospekthaftung vorliegen (BGH, Urt. vom 7. Juli 2003 - Az. II ZR 18/01).
  • BGH, 07.11.2006 - X ZR 149/04

    Erlass eines Teilurteils gegen einen Streitgenossen bei Tod einer Partei

    Auszug aus OLG Hamm, 07.11.2011 - 8 U 51/11
    Infolge der Insolvenzeröffnung über das Vermögen der Beklagten zu 5) ist nur in Bezug auf ihr Berufungsverfahren eine Unterbrechung gem. § 240 ZPO eingetreten, das Verfahren gegen die übrigen Streitgenossen kann hingegen fortgesetzt und insoweit durch Teilurteil entschieden werden (Zöller/Vollkommer, ZPO, 28. Aufl., § 61 Rn. 8, BGH NJW 2007, S. 156).
  • BGH, 07.12.2009 - II ZR 15/08

    Verjährung von Prospekthaftungsansprüchen

  • BGH, 21.07.2003 - II ZR 387/02

    Zum kreditfinanzierten Beitritt zu einem geschlossenen Immobilienfonds

  • BGH, 05.05.2008 - II ZR 292/06
  • OLG Hamm, 07.11.2011 - 8 U 71/11

    Vorlagebeschluss des Bundesgerichtshofs an den Gerichtshof der Europäischen

    Davon ist im zumindest im Hinblick auf den Nachtrag nicht auszugehen, wie der Kläger im Parallelverfahren 8 U 51/11 selbst vorgetragen hat.
  • BGH, 06.10.2020 - XI ZB 28/19

    Kapitalanleger-Musterverfahren: Erkennbarkeit von Prospektfehlern in einem

    (1) Die Durchführbarkeit einer beabsichtigten Bebauung ist für die Entscheidung eines Anlegers, sich an einem Immobilienprojekt - wie hier an einem geschlossenen Immobilienfonds - finanziell zu beteiligen, von grundlegender Bedeutung (vgl. BGH, Urteil vom 7. April 2003 - II ZR 160/02, WM 2003, 1086, 1088; OLG Hamm, Urteil vom 7. November 2011 - 8 U 51/11, juris Rn. 62).
  • OLG Dresden, 26.09.2013 - 8 U 1510/12

    Haftung der Emittentin von Inhaberschuldverschreibungen

    49, ablehnend für den Gründungsgesellschafter: OLG Hamm, Urt. v. 07.11.2011, 8 U 51/11, Ziffer III.1 am Ende, zitiert nach beck-online; vgl. zum unscharfen Begriff des Anbieters auch Pankoke in Just/Voß/Ritz/Zeising, Rn, 8 zu § 13a VerkProspG und Ritz/Zeising, a.a.O., Rn.199 ff. zu § 2 WpPG).

    Jedenfalls sind in Fällen wie dem Vorliegenden, in dem die Haftung nach § 13 VerkProspG a.F. i.V.m. § 44 BörsG a.F. und die Haftung nach § 13a VerkProspG durch die Prospektverantwortlichen durch Veröffentlichung von Nachträgen gezielt umgangen wird und die Zeichnungsfrist nach den im ursprünglichen Prospekt wiedergegebenen Angaben ohne den Nachtrag bei Erwerb bereits abgelaufen wäre, die Prospektverantwortlichen in einem Zeitraum ab sechs Monaten nach Veröffentlichung des Nachtrags so zu behandeln, als wäre der Vertrieb innerhalb der Sechs-Monats-Frist des § 44 BörsG a.F. erfolgt (so im Ergebnis auch Heidelbach, a.a.O., Rn. 22 zu § 13 VerkProspG, der bei Umgehungsfällen die Verlängerung des Haftungszeitraums annimmt, und wohl auch OLG Hamm, Urt. v. 07.11.2011, 8 U 51/11, Ziffer I.1 zitiert nach beck-online).

  • BGH, 23.02.2021 - XI ZR 191/17

    Prospekthaftung der anlageberatenden Bank: Falsche Angaben zu Kfz-Stellplätzen

    Die Durchführbarkeit einer beabsichtigten Bebauung ist für die Entscheidung eines Anlegers, sich an einem Immobilienprojekt - wie hier an einem geschlossenen Immobilienfonds - finanziell zu beteiligen, von grundlegender Bedeutung (vgl. BGH, Urteil vom 7. April 2003 - II ZR 160/02, WM 2003, 1086, 1088; OLG Hamm, Urteil vom 7. November 2011 - 8 U 51/11, juris Rn. 62).
  • OLG Dresden, 23.12.2013 - 8 U 999/12

    Ansprüche wegen unrichtiger Angaben im Prospekt über Inhaberschuldverschreibungen

    Jedenfalls sind in Fällen wie dem Vorliegenden, in dem die Haftung nach § 13 VerkProspG a.F. i.V.m. § 44 BörsG a.F. und die Haftung nach § 13a VerkProspG durch die Prospektverantwortlichen durch Veröffentlichung von Nachträgen gezielt umgangen wird und die Zeichnungsfrist nach den im ursprünglichen Prospekt wiedergegebenen Angaben ohne den Nachtrag bei Erwerb bereits abgelaufen wäre und das Volumen der Anleihe durch Nachträge gegenüber dem ursprünglichen Prospekt vervierfacht wird, die Prospektverantwortlichen in einem Zeitraum ab sechs Monaten nach Veröffentlichung des jeweiligen Nachtrags so zu behandeln, als wäre der Vertrieb innerhalb der Sechs-Monats-Frist des § 44 BörsG a.F. erfolgt (so im Ergebnis auch Heidelbach, a.a.O., Rn. 22 zu § 13 VerkProspG, der bei Umgehungsfällen die Verlängerung des Haftungszeitraums annimmt, und wohl auch OLG Hamm, Urt. v. 07.11.2011, 8 U 51/11, Ziffer I.1 zitiert nach beck-online).

    49, ablehnend für den Gründungsgesellschafter: OLG Hamm, Urt. v. 07.11.2011, 8 U 51/11, Ziffer III.1 am Ende, zitiert nach beck-online; vgl. zum unscharfen Begriff des Anbieters auch Pankoke, a.a.O., Rn, 8 zu § 13a VerkProspG und Ritz/Zeising, a.a.O., Rn.199 ff. zu § 2 WpPG).

  • OLG Hamm, 05.03.2012 - 8 U 256/11

    Abweisung der Klage eines geschädigten Kapitalanlegers gegen einen

    Sie sind nach den Grundsätzen vorvertraglicher Haftung dann schadensersatzpflichtig, wenn und soweit sie ihrer Verpflichtung zur Aufklärung ihrer künftigen Vertragspartner über Nachteile und Risiken der Kapitalanlage schuldhaft nicht genügten (BGH NJW 2006, 2410; Senat, Urt. v. 07.11.2011, Az. 8 U 51/11, zum dortigen Beklagten zu 4).
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