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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 27.03.2018 - 8 U 51/15   

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https://dejure.org/2018,7549
OLG Karlsruhe, 27.03.2018 - 8 U 51/15 (https://dejure.org/2018,7549)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 27.03.2018 - 8 U 51/15 (https://dejure.org/2018,7549)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 27. März 2018 - 8 U 51/15 (https://dejure.org/2018,7549)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • baurechtsiegen.de

    Bauvertrag - Erfolgshaftung Leistungsbeschreibung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wo es keinen Nachtrag geben würde, gibt es auch keine Sowieso-Kosten!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Zuschuss des Auftraggebers zur Mängelbeseitigung

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wo es keinen Nachtrag geben würde, gibt es auch keinen Zuschuss zur Mängelbeseitigung! (IBR 2018, 446)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2018, 3655
  • NZBau 2018, 668
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 17.05.1984 - VII ZR 169/82

    Begriff des Fehlers beim Werkvertrag; Vorteilsausgleich bei verzögerter

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.03.2018 - 8 U 51/15
    Anknüpfungspunkt ist dabei, dass der Auftragnehmer nicht mit den Kosten solcher Maßnahmen belastet werden darf, die er nach dem Vertrag gar nicht zu erbringen hatte (BGH, Urteile vom 22.03.1984 - VII ZR 50/82, vom 17.05.1984 - VII ZR 169/82 und vom 12.10.1989 - VII ZR 140/88).

    Richtet sich die Kalkulation des Auftragnehmers nicht allein nach seinen eigenen Vorstellungen, sondern in erster Linie nach einem Leistungsverzeichnis des Auftraggebers, so umfasst der vereinbarte Preis die Werkleistung nur in der jeweils angegebenen Größe, Güte und Herstellungsart; notwendig werdende Zusatzarbeiten sind gesondert zu vergüten und stellen dann innerhalb der Mangelbeseitigung anrechnungsfähige Sowiesokosten dar (BGH, Urteil vom 17.05.1984, a.a.O.).

    Dann können diese Mehrkosten auch im Rahmen der Nachbesserung nicht dem Auftraggeber unter dem Gesichtspunkt der Vorteilsausgleichung aufgebürdet werden (BGH, Urteile vom 17.05.1984, a.a.O, vom 12.10..1.989, "a.a.O. und vom 30.06.1994 - VII ZR 116/93).

  • BGH, 30.06.2011 - VII ZR 109/10

    Werkvertrag: Pflichten des Installateurs im Rahmen eines Auftrags zum Anschluss

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.03.2018 - 8 U 51/15
    Das ist Gegenstand der Beschaffenheitsvereinbarung und damit der geschuldete Erfolg (st. Rspr., etwa BGH, Urteil vom 30.06.2011 - VII ZR 109/10).
  • BGH, 12.10.1989 - VII ZR 140/88

    Schadensersatzanspruch des Generalunternehmers gegen Subunternehmer: Anrechnung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.03.2018 - 8 U 51/15
    Anknüpfungspunkt ist dabei, dass der Auftragnehmer nicht mit den Kosten solcher Maßnahmen belastet werden darf, die er nach dem Vertrag gar nicht zu erbringen hatte (BGH, Urteile vom 22.03.1984 - VII ZR 50/82, vom 17.05.1984 - VII ZR 169/82 und vom 12.10.1989 - VII ZR 140/88).
  • BGH, 22.03.1984 - VII ZR 50/82

    Rechte des Unternehmers bei einem Mängelbeseitigungsverlangen mit

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.03.2018 - 8 U 51/15
    Anknüpfungspunkt ist dabei, dass der Auftragnehmer nicht mit den Kosten solcher Maßnahmen belastet werden darf, die er nach dem Vertrag gar nicht zu erbringen hatte (BGH, Urteile vom 22.03.1984 - VII ZR 50/82, vom 17.05.1984 - VII ZR 169/82 und vom 12.10.1989 - VII ZR 140/88).
  • BGH, 30.06.1994 - VII ZR 116/93

    Rechte und Pflichten eines Baubetreuers

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.03.2018 - 8 U 51/15
    Dann können diese Mehrkosten auch im Rahmen der Nachbesserung nicht dem Auftraggeber unter dem Gesichtspunkt der Vorteilsausgleichung aufgebürdet werden (BGH, Urteile vom 17.05.1984, a.a.O, vom 12.10..1.989, "a.a.O. und vom 30.06.1994 - VII ZR 116/93).
  • BGH, 23.10.2003 - I ZB 45/02

    Ordnungsgeld gegen C & A wegen Verkaufsaktion zur Euro-Einführung bestätigt

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.03.2018 - 8 U 51/15
    Das Urteil des Landgerichts ist in diesem Umfang kraft Gesetzes wirkungslos geworden, ohne dass es eines entsprechenden Urteilsausspruchs bedarf (vgl. BGH, Urteil vom 23.10.2003 - I ZB 45/02).
  • OLG Stuttgart, 20.12.2022 - 12 U 289/21

    Dreigliedriger Mangelbegriff gilt im gesamten Architektenrecht!

    Andererseits ist es dem Auftragnehmer nicht gestattet, sich durch Geltendmachung von Sowiesokosten der werkvertraglichen Erfolgshaftung zu entziehen (OLG Karlsruhe, Urteil vom 27. März 2018 - 8 U 51/15 -, Rn. 35, juris).

    Nach dem oben Gesagten stellen sämtliche Kosten für Maßnahmen, die notwendig sind, um eine ordnungsgemäße Verlängerung des Daches infolge der Wandverstärkung herzustellen, keine Sowiesokosten dar (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 27. März 2018 - 8 U 51/15 -, Rn. 36, juris).

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   OLG Hamm, 21.12.2015 - 8 U 51/15   

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OLG Hamm, 21.12.2015 - 8 U 51/15 (https://dejure.org/2015,64729)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21.12.2015 - 8 U 51/15 (https://dejure.org/2015,64729)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21. Dezember 2015 - 8 U 51/15 (https://dejure.org/2015,64729)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 23.04.2013 - II ZR 74/12

    Lizenzentzug eines Berufsboxers

    Auszug aus OLG Hamm, 21.12.2015 - 8 U 51/15
    Bei einer Klage eines Mitglieds gegen den Verein seien nach BGH NJW-RR 2013, 873 alle vereinsinternen Entscheidungen gegenüber dem Mitglied der gerichtlichen Überprüfbarkeit unterstellt.

    Soweit der Bundesgerichtshof eine Überprüfung von Vereinsentscheidungen, durch die das Verbandsmitglied in seinen rechtlich geschützten Belangen "nachhaltig berührt" sein kann (Urt. v. 23.04.2013, II ZR 74/12, BGHZ 197, 162) bejaht, so dass ein staatliches Gericht eine letztinstanzliche Entscheidung des betreffenden Vereinsorgans unter Umständen auch "aufheben" könne (dort Rn. 33 f.), ging es dort anders als vorliegend um Entscheidungen in einem vereinsinternen Instanzenzug, wobei der dort klagende Verein die Vereinsentscheidung selbst wiederum hätte abändern können.

  • OLG Karlsruhe, 08.11.2012 - 9 U 97/12

    Vereinsrecht: Wirksamkeit von Strafbestimmungen in Statuten eines Fußballverbands

    Auszug aus OLG Hamm, 21.12.2015 - 8 U 51/15
    Das Gesetz sieht keine Anfechtungs- oder Gestaltungsklage gegen vereinsinterne Entscheidungen vor (OLG Karlsruhe SpuRt 2013, 31; Reichert, a.a.O., Rn. 3241, 3381).
  • OLG München, 15.01.2015 - U 1110/14

    Zwischen Claudia P. und dem Internationalen Fachverband für Eisschnelllauf (ISU)

    Auszug aus OLG Hamm, 21.12.2015 - 8 U 51/15
    Ebenso wenig ist im Streitfall die vom Kläger in Bezug genommene Entscheidung des OLG München (Urt. v. 15.01.2015; U 1110/14 Kart. - "Pechstein") durchgreifend, da kein vergleichbarer Fall vorliegt in dem Sinne, dass die beteiligten Verbände zusätzlich mittelbaren Einfluss auf die Besetzung des Kollegium hätten und der Rechtssuchende deshalb befürchten müsste, sich einem Richter gegenüber zu sehen, der mit Blick auf seinen Fall und seine Person bestellt worden ist.
  • BGH, 20.04.1967 - II ZR 142/65

    Offenbare Unbilligkeit der Ausschließung aus einem Verein

    Auszug aus OLG Hamm, 21.12.2015 - 8 U 51/15
    Vielmehr ist prüfbar nur, ob die vereinsinterne Entscheidung in der Satzung eine ausreichende Grundlage hat, auf einem ordnungsgemäßen Verfahren beruht, ob fehlerfreie Tatsachenfeststellungen getroffen worden sind und ob die Vereinsmaßnahme gegenüber dem Mitglied willkürlich oder grob unbillig ist (BGHZ 47, 381; 75; 158; Palandt-Ellenberger, a.a.O., § 25 Rn. 22 ff., 29; Reichert, a.a.O., Rn. 3366).
  • BGH, 02.07.2007 - II ZR 111/05

    Parteifähigkeit des nicht rechtsfähigen Vereins; Zulässigkeit einer

    Auszug aus OLG Hamm, 21.12.2015 - 8 U 51/15
    Mängel von Vereinsbeschlüssen sind mit Hilfe der allgemeinen Feststellungsklage zu verfolgen (BGH NJW 2008, 69 Rn. 36; Palandt-Ellenberger, BGB, 74. Aufl. 2015, § 32 Rn. 9, 10; Reichert, Vereins- und Verbandsrecht, 12. Aufl. 2010, Rn. 3234, 3239; jeweils m.w.N.).
  • BGH, 03.05.1983 - VI ZR 79/80

    Zulässigkeit einer negativen Feststellungsklage

    Auszug aus OLG Hamm, 21.12.2015 - 8 U 51/15
    Nur das Rechtsverhältnis kann insoweit Gegenstand der Klage sein (BGHZ 68, 332), nicht seine Vorfragen oder einzelne Elemente, wohl aber einzelne Rechte, Pflichten oder Folgen (BGH NJW 1984, 1556).
  • OLG Schleswig, 16.12.2020 - 9 U 238/19

    Vereinsausschluss des NPD-Landesvorsitzenden bestätigt

    Da die interne Gestaltung Teil der Vereinsautonomie ist, der auch im Laufe der Zeit einem Wandel unterliegen kann, dürfen diese Bestimmungen nicht vollumfänglich durch staatliche Wertvorstellungen überprüft werden (OLG Hamm, Urteil vom 21. Dezember 2015 - 8 U 51/15 -, juris Rn. 44).
  • OLG Düsseldorf, 15.11.2017 - U (Kart) 8/17

    Gerichtliche Überprüfung eines Schiedsurteils des Welt-Bridge-Verbandes

    Es kann eine Maßnahme oder Entscheidung des zuständigen Vereinsorgans weder aufheben noch abändern, weil es andernfalls in die Vereinsautonomie (Art. 9 GG) eingriffe, und stellt daher im Verhältnis zum Vereinsmitglied nur fest, ob eine Maßnahme oder Entscheidung des Vereins dem Vereinsmitglied gegenüber wirksam oder unwirksam ist (vgl. BGH, Urteil v. 23. April 2013 - II ZR 74/12 , NZG 2013, 713 Rz. 32; vgl. in diesem Sinne auch BGH, Urteil v. 2. Juli 2007 - II ZR 111/05 , NJW 2008, 69 Rz. 36; OLG Hamm, Urteil v. 21. Dezember 2015 - I-8 U 51/15 , Rzn. 36 f., alle m.w.N.).
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