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   KG, 28.01.2010 - 8 U 56/09   

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https://dejure.org/2010,2564
KG, 28.01.2010 - 8 U 56/09 (https://dejure.org/2010,2564)
KG, Entscheidung vom 28.01.2010 - 8 U 56/09 (https://dejure.org/2010,2564)
KG, Entscheidung vom 28. Januar 2010 - 8 U 56/09 (https://dejure.org/2010,2564)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Zivilrechtliche Ansprüche eines Erben eines jüdischen Eigentümers einer durch das Reichspropagandaministerium des Dritten Reiches weggenommenen Plakatsammlung auf Rückgabe

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestehen von Rückgabeansprüchen bezüglich zur Zeit des Nationalsozialismus entzogener Gegenstände

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vorrang des alliierten Rückerstattungsrechts und der Wiedergutmachungsvorschriften des Bundesrückerstattungsgesetzes; vorzivilrechtlicher Herausgabeanspruch; Plakatsammlung

  • KUR - Journal für Kunstrecht, Urheberrecht und Kulturpolitik PDF

    Herausgabeanspruch bei NS-verfolgungsbedingt abhanden gekommenen Sachen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VermG § 1 Abs. 6
    Rückgabeansprüche bezüglich zur Zeit des Nationalsozialismus entzogener Gegenstände

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Deutsches Historisches Museum muss die Plakatsammlung Sachs nicht an den Erben herausgeben

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerwG, 18.05.1995 - 7 C 19.94

    Restitutionsauschluß bei NS-Enteignung

    Auszug aus KG, 28.01.2010 - 8 U 56/09
    Die alliierten Rückerstattungsgesetze haben sich ausschließliche Geltung für alle in Betracht kommenden Rückerstattungsansprüche zugemessen, unabhängig von der etwaigen Nichtigkeit der Entziehungsmaßnahme; im ordentlichen Rechtsweg durften Ansprüche auf Herausgabe von Vermögenswerten nur geltend gemacht werden, wenn sie nicht auf verfolgungsbedingte Gründe gestützt waren (BVerwGE 98, 261).

    Es kommt es nicht darauf an, dass der Vater des Klägers nicht förmlich enteignet wurde, da § 1 Abs. 6 VermG nach seinem Wortlaut und gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung auch faktische Vermögensentziehungen erfasst (BVerwGE 98, 261, zitiert nach juris, Tz. 10; BVerwG Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 100, zitiert nach juris, Tz. 2; BVerwG VIZ 2000, 284, zitiert nach juris, Tz. 11; BGHZ 153, 258 = VIZ 2003, 179, zitiert nach juris, Tz. 9).

    Das Urteil BVerwGE 98, 261 geht vielmehr davon aus, dass der durch die 11. Verordnung zum Reichsbürgergesetz vom 25.11.1941 angeordnete Vermögensverfall unwirksam war und nicht zum zivilrechtlichen Verlust des Eigentums führte (a.a.O. Tz. 10), und stellt für den Ausschluss zivilrechtlicher Ansprüche durch die Rückerstattungsgesetze entscheidend darauf ab, "dass die Entziehungsmaßnahme dem Reich zumindest den Schein des Eigentums verschafft und den Vermögensgegenstand dem Verfolgten tatsächlich entzogen hatte" (a.a.O. Tz. 22).

  • LG Berlin, 10.02.2009 - 19 O 116/08

    Stiftung Deutsches Historisches Museum zur Herausgabe eines Plakats der Sammlung

    Auszug aus KG, 28.01.2010 - 8 U 56/09
    Auf die Berufung der Beklagten wird das am 10.2.2009 verkündete Urteil des Landgerichts Berlin - 19 O 116/08 - teilweise geändert und wie folgt neu gefasst:.

    das Urteil des Landgerichts Berlin vom 10.2.2009 - 19 O 116/08 - abzuändern.

    das Urteil des Landgerichts Berlin vom 10.2.2009 - 19 O 116/08 - aufzuheben und.

  • BGH, 09.01.2003 - III ZR 121/02

    Rechtsstellung des Erben nach kommissarischer Verwaltung eines Grundstücks

    Auszug aus KG, 28.01.2010 - 8 U 56/09
    Es kommt es nicht darauf an, dass der Vater des Klägers nicht förmlich enteignet wurde, da § 1 Abs. 6 VermG nach seinem Wortlaut und gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung auch faktische Vermögensentziehungen erfasst (BVerwGE 98, 261, zitiert nach juris, Tz. 10; BVerwG Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 100, zitiert nach juris, Tz. 2; BVerwG VIZ 2000, 284, zitiert nach juris, Tz. 11; BGHZ 153, 258 = VIZ 2003, 179, zitiert nach juris, Tz. 9).

    Soweit im Urteil BGHZ 153, 258 eine Anordnung der kommissarischen Verwaltung nach der Verordnung über die Behandlung von Vermögen der Angehörigen des ehemaligen polnischen Staates vom 17.9.1940 als Entziehung des Eigentums gewertet worden ist, lässt sich dies nicht auf den vorliegenden Fall übertragen, in dem die Vermögensgegenstände ohne jeglichen Rechtsakt lediglich faktisch entzogen wurden.

  • BVerwG, 27.05.1997 - 7 C 67.96

    Schädigung während der NS-Zeit - NS-Zeit - Zwangsverkauf - Vermutung -

    Auszug aus KG, 28.01.2010 - 8 U 56/09
    Dass sich ein Berechtigter nach dem VermG nicht mit früher gewährten Ausgleichsleistungen begnügen muss (vgl. BVerwG ZIP 1997, 1392 und § 7a Abs. 2 VermG), betrifft nur das Verhältnis der Rückerstattungsnormen untereinander, lässt aber keinen bürgerlich-rechtlichen Anspruch auf Naturalrestitution aufleben.

    Gegen einen solchen Eigentumsübergang spricht vielmehr § 7a Abs. 2 VermG, wonach Ausgleichsleistungen einem Restitutionsanspruch des vom Vermögensverlust Betroffenen nicht entgegenstehen, sondern lediglich im Falle der Restitution herauszugeben sind (s. a. BVerwG ZIP 1997, 1392, zitiert nach juris, Tz. 14).

  • BGH, 14.11.2002 - VII ZR 23/02

    Voraussetzungen der Verwirkung

    Auszug aus KG, 28.01.2010 - 8 U 56/09
    Die verspätete Geltendmachung der Herausgabeforderung verstößt damit gegen Treu und Glauben (s. a. BGH NJW 2003, 824 mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 25.11.2009 - 8 C 12.08

    Anwendungsbereich; Geltungsbereich; Entziehung; Schädigung; Belegenheit;

    Auszug aus KG, 28.01.2010 - 8 U 56/09
    Dass sie sodann nach Berlin-Mitte - ins spätere Beitrittsgebiet - gelangten, in dem eine Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts weithin nicht erfolgte und wodurch eine Rückübertragung (in Natur) nach alliiertem und bundesdeutschem Rückerstattungsrecht faktisch unmöglich war, vermag dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 25.11.2009 - 8 C 12/08 - zufolge keine Anwendung des VermG zu rechtfertigen, weil das VermG auf Schädigungen im Beitrittsgebiet und nicht auf Nachbesserung von Entscheidungen nach alliiertem Rückerstattungsrecht oder Wiedergutmachungsrecht der Bundesrepublik Deutschland zielt.
  • BGH, 10.11.1995 - V ZR 179/94

    Anspruchskonkurrenz zwischen Restitutions- und Grundbuchberichtigungsanspruch

    Auszug aus KG, 28.01.2010 - 8 U 56/09
    Den Entscheidungen BGH VIZ 1996, 87, BGH ZOV 2003, 322 und KG ZOV 2003, 104 ist - entgegen dem angefochtenen Urteil - nichts Abweichendes zu entnehmen, denn sie betreffen nicht § 1 Abs. 6 VermG, sondern die Frage, ob Vermögensgegenstände im Sinne von § 1 Abs. 3 VermG aufgrund unlauterer Machenschaften "erworben" worden sind.
  • BVerfG, 06.02.2004 - 1 BvR 1948/00

    Verfassungsmäßigkeit der Anknüpfung von Rückübertragungspflichten nach dem VermG

    Auszug aus KG, 28.01.2010 - 8 U 56/09
    Diese Sichtweise erscheint auch mit dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 6.2.2004 (VIZ 2004, 220, zitiert nach juris, Tz. 16-19) im Einklang.
  • BGH, 25.02.1993 - III ZR 9/92

    Rechtsweg für Beseitigungsklage bei Strömungsschäden an Ufergrundstück -

    Auszug aus KG, 28.01.2010 - 8 U 56/09
    Ein Verstoß gegen § 17a Abs. 3 Satz 2 GVG, bei dem der Rechtsweg in zweiter Instanz doch zu überprüfen wäre (BGHZ 121, 367; BGH NJW 2008, 3572), liegt nicht vor; es bedurfte hier keiner Vorabentscheidung über die Zulässigkeit des Rechtsweges, weil keine Partei vor dem Landgericht eine entsprechende Rüge erhoben hat.
  • BGH, 03.04.1992 - V ZR 83/91

    Ausschluß zivilrechtlicher Anfechtung eines ausreisebedingten

    Auszug aus KG, 28.01.2010 - 8 U 56/09
    Ob die streitgegenständlichen Vorgänge unter § 1 VermG fallen, was den Zivilrechtsweg ausschließen würde (BGHZ 118, 34; BGH ZOV 2005, 2210), kann insoweit dahin stehen, weil der Rechtsweg vom Berufungsgericht nicht zu prüfen ist, § 17a Abs. 5 GVG.
  • BVerwG, 23.08.2000 - 8 B 60.00

    Anwendungsbereich des Vermögensgesetzes; Entziehung von Vermögen durch

  • BVerwG, 02.12.1999 - 7 C 46.98

    Jüdisches Vermögen; Feindvermögensverwaltung; Vermögensverlust auf andere Weise

  • BGH, 07.07.1995 - V ZR 243/94

    Konkurrenz von vermögensrechtlichen Restitutionsansprüchen und zivilrechtlichen

  • BGH, 19.10.2005 - XII ZR 224/03

    Nachforderung von Mietzins bei widerspruchslos über längere Zeit hingenommener

  • BGH, 11.02.1953 - II ZR 51/52

    Vermögenseinziehung und Lebensversicherung

  • BGH, 19.11.1992 - V ZB 37/92

    Anwaltsverschulden bei Berufungseinlegung vor Bezirksgericht - Rechtsweg bei

  • BGH, 08.10.1953 - IV ZR 30/53

    Rückerstattung

  • BGH, 18.09.2008 - V ZB 40/08

    Bindung des Rechtsmittelgerichts an die Entscheidung über die Zulässigkeit des

  • BGH, 25.07.2003 - V ZR 362/02

    Geltendmachung des Grundbuchberichtigungsanspruchs durch den Eigentümer bei

  • OVG Sachsen, 19.08.2010 - 1 A 112/09
    Dessen ungeachtet sind die Regelungen in der Gemeinsamen Erklärung und der Handreichung nach ihrem Selbstverständnis nicht verbindlich und enthalten insbesondere keine Anspruchsgrundlage für eine Restitution außerhalb der Rückerstattungsgesetze und des Vermögensgesetzes (so auch KG B....., Urt. v. 28.1.2010 - 8 U 56/09 -, zit. nach juris).Bedenken gegen die Anwendung des Kulturgutschutzgesetz bestehen hier auch nicht im Hinblick auf die von der Bundesrepublik Deutschland getroffene Vereinbarung mit der Französischen Republik, den V.............................. und dem Vereinigten Königreich G.
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