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   OLG München, 11.11.2021 - 8 U 5670/21   

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OLG München, 11.11.2021 - 8 U 5670/21 (https://dejure.org/2021,46388)
OLG München, Entscheidung vom 11.11.2021 - 8 U 5670/21 (https://dejure.org/2021,46388)
OLG München, Entscheidung vom 11. November 2021 - 8 U 5670/21 (https://dejure.org/2021,46388)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Erlass eines dinglichen Arrestes gegen einen Vorstandsvorsitzenden wegen einer Schadensersatzforderung

  • WM (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    Arrestanordnung im Zusammenhang mit dem Wirecard-Skandal

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • computerundrecht.de (Kurzinformation)

    Erfolgreicher Arrestantrag im Zusammenhang mit dem Wirecard-Skandal

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    Untersuchungshaft des Antraggegners beseitigt nicht Arrestgrund ("Wirecard")

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2022, 140
  • ZIP 2022, 1128
  • WM 2021, 2433
  • WM 2021
  • NZG 2022, 282
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (11)

  • OLG München, 13.10.2016 - 15 W 1709/16

    Arrestgrund bei vorliegender Vermögensstraftat

    Auszug aus OLG München, 11.11.2021 - 8 U 5670/21
    So besteht regelmäßig ein Arrestgrund, wenn das dem Arrestanspruch zugrunde-liegende Verhalten eine vorsätzliche strafbare Handlung darstellt, die sich gegen das Vermögen des Arrestgläubigers richtet (BGH, Beschluss vom 24.03.1983 - III ZR 116/92, KG Berlin, Beschluss vom 07.01.2010 - 23 W 1/10, OLG München, Beschluss vom 13.10.2016 - 15 W 1709/16).
  • BGH, 13.07.2004 - XI ZR 178/03

    Begriff des Börsentermingeschäfts; Hinweispflichten von Direkt-Brokern beim

    Auszug aus OLG München, 11.11.2021 - 8 U 5670/21
    Zwar weist der Arrestbeklagte im Ansatz zutreffend darauf hin, dass bei Investments mit spekulativem Charakter die entsprechende Vermutung eingeschränkt oder aufgehoben sein kann (vgl. z.B. BGH vom 13.07.2004 - XI ZR 178/03, zum - damals - "Neuen Markt").
  • KG, 07.01.2010 - 23 W 1/10

    Arrestbefehl trotz im Strafverfahren angeordneter Rückgewinnungshilfe

    Auszug aus OLG München, 11.11.2021 - 8 U 5670/21
    So besteht regelmäßig ein Arrestgrund, wenn das dem Arrestanspruch zugrunde-liegende Verhalten eine vorsätzliche strafbare Handlung darstellt, die sich gegen das Vermögen des Arrestgläubigers richtet (BGH, Beschluss vom 24.03.1983 - III ZR 116/92, KG Berlin, Beschluss vom 07.01.2010 - 23 W 1/10, OLG München, Beschluss vom 13.10.2016 - 15 W 1709/16).
  • BGH, 13.07.1993 - III ZR 116/92

    Schadenersatzanspruch bei übermäßiger Heranziehung eines Arztes zum Notfalldienst

    Auszug aus OLG München, 11.11.2021 - 8 U 5670/21
    So besteht regelmäßig ein Arrestgrund, wenn das dem Arrestanspruch zugrunde-liegende Verhalten eine vorsätzliche strafbare Handlung darstellt, die sich gegen das Vermögen des Arrestgläubigers richtet (BGH, Beschluss vom 24.03.1983 - III ZR 116/92, KG Berlin, Beschluss vom 07.01.2010 - 23 W 1/10, OLG München, Beschluss vom 13.10.2016 - 15 W 1709/16).
  • OLG München, 27.09.2021 - 3 U 4456/21

    Arrestgrund bei vorsätzlich strafbarer Handlung

    Auszug aus OLG München, 11.11.2021 - 8 U 5670/21
    Im Hinblick auf die Schwere der Vorwürfe, einem offenkundig über Jahre hinweg mit großer krimineller Energie erfolgten Verschleiern, Verschweigen und Beschönigen der wirklichen Unternehmenslage und angesichts der im Juni 2020 für den Arrestbeklagten bestehenden ausweglosen Lage, kann allein die Kooperation mit den Strafverfolgungsbehörden nicht zu einer abweichenden Beurteilung führen (so auch OLG München, Urt. v. 27.09.2021, 3 U 4456/21).
  • BGH, 25.05.2020 - VI ZR 252/19

    Schadensersatzklage im sogenannten "Dieselfall" gegen die VW AG überwiegend

    Auszug aus OLG München, 11.11.2021 - 8 U 5670/21
    Es erscheint unwahrscheinlich, dass ein Käufer eine Aktie erwirbt, wenn dem Emittenten die Insolvenz droht und zur Zeit des Erwerbs in keiner Weise absehbar ist, ob dieses Problem behoben werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 25. Mai 2020 - VI ZR 252/19, zu VW Diesel EA189).
  • BGH, 21.12.2006 - IX ZB 60/06

    Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Ablehnungsgrundes; Besetzung des

    Auszug aus OLG München, 11.11.2021 - 8 U 5670/21
    An die Stelle des Vollbeweises tritt eine Wahrscheinlichkeitsfeststellung (BGH NJW-RR 2007, 776).
  • OLG München, 16.11.2021 - 8 W 1541/21

    Dinglicher Arrest in das Vermögen eines ehemaligen Vorstands der Wirecard AG

    Auszug aus OLG München, 11.11.2021 - 8 U 5670/21
    Ob das auch für Investments mit rein spekulativem Charakter gilt, kann hier dahinstehen (vgl. dazu Beschluss des Senats vom 16.11.2021, Gz. 8 W 1541/21).
  • OLG München, 19.05.2021 - 13 W 667/21

    Unzureichende Glaubhaftmachung eines Arrestanspruchs wegen Anlegertäuschung

    Auszug aus OLG München, 11.11.2021 - 8 U 5670/21
    (1) Nach übereinstimmender Auffassung der Kapitalanlagesenate des OLG München hat die Arrestklägerin durch Vorlage der Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft M. vom 22.02.2020 schlüssig dargelegt und in diesem Sinne hinreichend glaubhaft gemacht, dass sie bei ihren Investitionen vom Arrestbeklagten über vermögensrelevante Tatsachen nicht aufgeklärt bzw. diesbezüglich sogar gezielt getäuscht wurde (vgl. u.a. Beschlüsse des OLG München vom 01.10.2020, 3 W 1384/20, und vom 19.05.2021, 13 W 667/21).
  • OLG München, 18.05.2021 - 8 W 696/21

    Beschwerde, Haftbefehl, Untersuchungshaft, Staatsanwaltschaft, Antragsteller,

    Auszug aus OLG München, 11.11.2021 - 8 U 5670/21
    Soweit seitens des Arrestbeklagten auf einen Beschluss des Senats vom 18.05.2021, 8 W 696/21, verwiesen wurde, in welchem der Senat einen Arrestanspruch nicht für hinreichend substantiiert dargelegt und glaubhaft gemacht erachtet hat, bezog sich dieses Verfahren auf eine andere Person als den hiesigen Arrestbeklagten.
  • OLG München, 01.10.2020 - 3 W 1384/20
  • OLG Karlsruhe, 07.04.2022 - 12 U 285/21

    Rechtsschutzdeckung für Schadensersatzanspruch eines Wirecard-Anlegers

    Die Qualifizierung des beschriebenen Verhaltens der Gegner Dr. B. und M. als vorsätzliche sittenwidrige Schädigung zum Nachteil der Anleger der Wirecard AG im Sinne von § 826 BGB ist mindestens vertretbar (vgl. auch OLG München Urteil vom 11.11.2021 - 8 U 5670/21, juris Rn. 18 f. zu einer Anordnung des dinglichen Arrest gegen den ehemaligen Vorstandsvorsitzenden Dr. B.).
  • OLG München, 19.09.2022 - 8 U 8302/21

    Aussetzung einer Schadensersatzklage gegen die Abschlussprüferin wegen Beihilfe

    Zu dieser Begründung, mit der vom Landgericht auch in zahlreichen Parallelverfahren Klageabweisungen erfolgt sind, hat der Senat bereits in seinem Terminshinweis vom 09.12.2021 (Gz. 8 U 6063/21, BeckRS 2021, 43191; WM 2022, 174) im Einzelnen ausgeführt, dass sie eine Klageabweisung nach seiner Auffassung nicht trägt, weil sich die Anleger jedenfalls beim Kauf von Aktien grundsätzlich auf einen sich aus der allgemeinen Lebenserfahrung ergebenden Erfahrungssatz berufen können, dass sie die Aktien in Kenntnis der behaupteten Machenschaften und der sich daraus ergebenden Insolvenzgefahr nicht gekauft hätten (vgl. auch Urteil des Senats vom 11.11.2021, Gz. 8 U 5670/21, BeckRS 2021, 34699).

    (bbb) Wie der Senat bereits in seinem Hinweis vom 09.12.2021 (8 U 6063/21, BeckRS 2021, 43191) ausführlich begründet hat, spricht jedenfalls beim Kauf von Aktien grundsätzlich ein sich aus der allgemeinen Lebenserfahrung ergebender Erfahrungssatz dafür, dass die Anleger die Aktien in Kenntnis der verschwiegenen Machenschaften nicht gekauft hätten, weil dann der Insolvenzantrag bereits entsprechend früher gestellt worden wäre (vgl. auch Beschluss des Senats vom 11.11.2021, Gz. 8 U 5670/21, BeckRS 2021, 34699).

    Denn ein durchschnittlicher Anleger hätte sich nach der Lebenserfahrung nicht - auch nicht zu reduzierten Kursen - für den Kauf von Aktien der W. AG entschieden, wenn die behaupteten verschwiegenen Machenschaften und die damit verbundene Insolvenzgefahr bereits früher in voller Tragweite bekannt gewesen wären (vgl. Senat, Beschluss vom 11.11.2021, 8 U 5670/21, BeckRS 2021, 34699).

  • OLG München, 06.05.2022 - 8 U 5530/21

    Vorlage- und Aussetzungsvoraussetzungen im Kapitalanlegermusterverfahren

    (bbb) Außerdem bliebe der Senat auch bei seiner bereits in seinem Hinweis vom 09.12.2021 (8 U 6063/21, BeckRS 2021, 43191) ausführlich begründeten Auffassung, dass jedenfalls beim Kauf von Aktien grundsätzlich ein sich aus der allgemeinen Lebenserfahrung ergebender Erfahrungssatz dafür spricht, dass die Anleger die Aktien in Kenntnis der verschwiegenen Machenschaften nicht gekauft hätten (Urteil des Senats vom 11.11.2021, Gz. 8 U 5670/21, BeckRS 2021, 34699).
  • OLG München, 09.12.2021 - 8 U 6063/21

    Zur möglichen Haftung des Wirtschaftsprüfers für unrichtige Bestätigungsvermerke

    Entsprechend hat der Senat in Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes betreffend den W.-Skandal, in denen allerdings eine überwiegende Wahrscheinlichkeit genügt, bereits wiederholt entschieden, dass jedenfalls beim Kauf von Aktien grundsätzlich ein sich aus der allgemeinen Lebenserfahrung ergebender Erfahrungssatz dafür spricht, dass die Anleger die Aktien in Kenntnis der verschwiegenen Machenschaften nicht gekauft hätten (Urteil des Senats vom 11.11.2021, Gz. 8 U 5670/21, BeckRS 2021, 34699).
  • OLG München, 18.05.2022 - 3 U 8421/21

    Aussetzung wegen Vorgreiflichkeit eines Vorlagebeschlusses in Parallelverfahren

    Außerdem schließt sich der Senat - wie bereits in seinem Hinweisbeschluss vom 13.12.2021 (3 U 6014/21, WM 2022, 470) - der Rechtsauffassung des 8. Zivilsenats an, welche dieser in seinem Hinweis vom 09.12.2021 (8 U 6063/21, BeckRS 2021, 43191) ausführlich dargelegt hat, wonach jedenfalls beim Kauf von Aktien grundsätzlich ein sich aus der allgemeinen Lebenserfahrung ergebender Erfahrungssatz dafür spricht, dass die Anleger die Aktien in Kenntnis der verschwiegenen Machenschaften nicht gekauft hätten (OLG München, Urteil vom 11.11.2021 - 8 U 5670/21, BeckRS 2021, 34699).
  • OLG München, 16.11.2021 - 8 W 1541/21

    Ablehnung einer Arrestanordnung im Zusammenhang mit dem Wirecard-Skandal mangels

    Jedenfalls beim Kauf von Aktien spricht grundsätzlich ein sich aus der allgemeinen Lebenserfahrung ergebender Erfahrungssatz mit überwiegenden Wahrscheinlichkeit dafür, dass die Anleger die Aktien in Kenntnis der verschwiegenen Machenschaften nicht gekauft hätten (vgl. dazu Urteil des Senats vom 11.11.2021, Gz. 8 U 5670/21).

    b) Daher kann dahinstehen und Bedarf auch keines Hinweises mehr, ob auch bei Geschäften der hier vorliegenden Art ohne Weiteres von einer mindestens überwiegenden Wahrscheinlichkeit für eine Schadenskausalität auszugehen wäre (vom Senat für Aktienkäufe grundsätzlich bejaht im Urteil vom 11.11.2021, Gz. 8 U 5670/21).

  • OLG München, 18.05.2022 - 3 U 1342/22

    Schadensersatzanspruch in einem Musterverfahren im Zusammenhang mit dem Erwerb

    Außerdem schließt sich der Senat - wie bereits in seinem Hinweisbeschluss vom 13.12.2021 (3 U 6014/21, WM 2022, 470) - der Rechtsauffassung des 8. Zivilsenats an, welche dieser in seinem Hinweis vom 09.12.2021 (8 U 6063/21, BeckRS 2021, 43191) ausführlich dargelegt hat, wonach jedenfalls beim Kauf von Aktien grundsätzlich ein sich aus der allgemeinen Lebenserfahrung ergebender Erfahrungssatz dafür spricht, dass die Anleger die Aktien in Kenntnis der verschwiegenen Machenschaften nicht gekauft hätten (OLG München, Urteil vom 11.11.2021 - 8 U 5670/21, BeckRS 2021, 34699).
  • OLG München, 13.12.2021 - 3 U 6014/21

    Haftung aufgrund fehlerhafter Bestätigungsvermerke

    Entsprechend hat der Senat in Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes betreffend den W.-Komplex, in denen allerdings eine überwiegende Wahrscheinlichkeit genügt, bereits wiederholt entschieden, dass jedenfalls beim Kauf von Aktien grundsätzlich ein sich aus der allgemeinen Lebenserfahrung ergebender Erfahrungssatz dafür spricht, dass die Anleger die Aktien in Kenntnis der verschwiegenen Machenschaften nicht gekauft hätten (vgl. OLG München, Urteil vom 11.11.2021 - 8 U 5670/21).
  • OLG München, 27.01.2022 - 8 W 1818/21

    Aussetzung eines Kapitalanlageverfahrens wegen Vorgreiflichkeit des

    Entsprechend hat der Senat in Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes betreffend den W.-Skandal, in denen allerdings eine überwiegende Wahrscheinlichkeit genügt, bereits wiederholt entschieden, dass jedenfalls beim Kauf von Aktien grundsätzlich ein sich aus der allgemeinen Lebenserfahrung ergebender Erfahrungssatz dafür spricht, dass die Anleger die Aktien in Kenntnis der verschwiegenen Machenschaften nicht gekauft hätten (Urteil des Senats vom 11.11.2021, Gz. 8 U 5670/21, BeckRS 2021, 34699).
  • OLG München, 03.08.2022 - 3 U 1989/22

    Aussetzung wegen Musterverfahren auch im Berufungsrechtszug

    Außerdem schließt sich der Senat - wie bereits in seinem Hinweisbeschluss vom 13.12.2021 (3 U 6014/21, WM 2022, 470) - der Rechtsauffassung des 8. Zivilsenats an, welche dieser in seinem Hinweis vom 09.12.2021 (8 U 6063/21, BeckRS 2021, 43191) ausführlich dargelegt hat, wonach jedenfalls beim Kauf von Aktien grundsätzlich ein sich aus der allgemeinen Lebenserfahrung ergebender Erfahrungssatz dafür spricht, dass die Anleger die Aktien in Kenntnis der verschwiegenen Machenschaften nicht gekauft hätten (OLG München, Urteil vom 11.11.2021 - 8 U 5670/21, BeckRS 2021, 34699).
  • OLG München, 04.07.2022 - 8 U 2069/22

    Kapitalanleger-Musterverfahren, Bestätigungsvermerk, Vorlagebeschluß,

  • OLG München, 28.07.2022 - 3 W 822/22

    Aussetzung des Verfahrens im Hinblick auf ein Kapitalanleger-Musterverfahren

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