Rechtsprechung
OLG Saarbrücken, 23.03.2012 - 8 U 570/10 - 158 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verkehrssicherungspflichten des Herstellers von Sesamöl hinsichtlich einer behaupteten Selbstentzündung
- rewis.io
- rabüro.de
Zur Frage der Produkthaftung eines Speise- und Massageölherstellers wegen Selbstentzündung von Textilien in Wäschetrocknern
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 280 Abs. 1; BGB § 823 Abs. 1
Verkehrssicherungspflichten des Herstellers von Sesamöl hinsichtlich einer behaupteten Selbstentzündung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- ra-braune.de (Kurzinformation)
Ayurveda mal feurig
- juraforum.de (Kurzinformation)
Ölhersteller müssen nicht auf Feuerrisiko hinweisen
Verfahrensgang
- LG Saarbrücken, 06.02.2007 - 4 O 447/05
- OLG Saarbrücken, 18.04.2007 - 5 W 90/07
- LG Saarbrücken, 11.11.2010 - 4 O 447/05
- OLG Saarbrücken, 23.03.2012 - 8 U 570/10 - 158
Papierfundstellen
- NJW-RR 2012, 797
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 11.06.1996 - VI ZR 202/95
Darlegungs- und Beweislast im Produkthaftpflichtprozeß
Auszug aus OLG Saarbrücken, 23.03.2012 - 8 U 570/10
Das geht zu Lasten der insoweit beweisbelasteten Klägerin (vgl. BGH NJW 1996, 2507 f. Tz. 9, zit. nach juris;… MünchKomm.BGB/Wagner, 5. Aufl., § 823 Rdnr. 658, 660). - BGH, 18.05.1999 - VI ZR 192/98
Schadensersatz und Schmerzensgeld aus Produkthaftung, …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 23.03.2012 - 8 U 570/10
Diese Pflicht entfällt nur dann, wenn das Produkt nach den berechtigten Erwartungen des Herstellers ausschließlich in die Hand von Personen gelangen kann, die mit den Gefahren vertraut sind, wenn die Gefahrenquelle offensichtlich ist oder wenn es um die Verwirklichung von Gefahren geht, die sich aus einem vorsätzlichen oder äußerst leichtfertigen Fehlgebrauch ergeben (vgl. BGH NJW 1999, 2815 ff. Tz. 12, zit. nach juris). - BGH, 16.12.2008 - VI ZR 170/07
Grenzen außervertraglicher Herstellerpflichten bei Produkten mit …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 23.03.2012 - 8 U 570/10
Hieraus können sich insbesondere Reaktionspflichten zur Warnung vor etwaigen Produktgefahren ergeben, wobei Inhalt und Umfang einer Warnung und auch ihr Zeitpunkt wesentlich durch das jeweils gefährdete Rechtsgut bestimmt werden und vor allem von der Größe der Gefahr abhängig sind (vgl. BGHZ 179, 157 ff. Tz. 10, zit. nach juris).