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Rechtsprechung
   OLG Celle, 20.11.2003 - 8 U 6/03   

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https://dejure.org/2003,2397
OLG Celle, 20.11.2003 - 8 U 6/03 (https://dejure.org/2003,2397)
OLG Celle, Entscheidung vom 20.11.2003 - 8 U 6/03 (https://dejure.org/2003,2397)
OLG Celle, Entscheidung vom 20. November 2003 - 8 U 6/03 (https://dejure.org/2003,2397)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 1 Abs. 1 S. 1 VVG; § 49 VVG; § 82 VVG; § 254 BGB; § 278 BGB; § 4 Nr. 1a VGB88; § 13 Nr. 1 VGB88; § 15 Nr. 1b VGB88; § 16 Nr. 3b VGB88; § 16 Nr. 3c VGB88; § 16 Nr. 4 VGB88
    Unterversicherung in der Wohngebäudeversicherung; Vertragsanpassung mit dem Ziel vollständiger Absicherung des Hauses; Ungeprüfte Übernahme der Kundenangaben zum aktuellen Neubauwert; Schwierigkeiten bei Bestimmung des Versicherungswertes auf der Basis Neuwert 1914; ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterversicherung in der Wohngebäudeversicherung; Vertragsanpassung mit dem Ziel vollständiger Absicherung des Hauses; Ungeprüfte Übernahme der Kundenangaben zum aktuellen Neubauwert; Schwierigkeiten bei Bestimmung des Versicherungswertes auf der Basis Neuwert 1914; ...

  • versicherung-recht.de

    §§ 56 VVG a. F.; 16 VGB 1988

  • anwalt-recht-und-gesetz.de
  • Judicialis

    BGB § 254; ; BGB § ... 278; ; VVG § 56; ; WG 1994 § 16 Nr. 3 b); ; WG 1994 § 16 Nr. 3 c); ; VGB 88 § 4 Nr. 1 a); ; VGB 88 § 13 Nr. 1; ; VGB 88 § 15 Nr. 1 b); ; VGB 88 § 16 Nr. 3 b); ; VGB 88 § 16 Nr. 3 c); ; VGB 88 § 16 Nr. 4; ; ZPO § 287

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unterversicherung in der Wohngebäudeversicherung; Aufklärungspflicht des Versicherers

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bestimmung des Versicherungswertes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Unterversicherung in der Wohngebäudeversicherung (IBR 2004, 1008)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 1809 (Ls.)
  • NJW-RR 2004, 604
  • BauR 2004, 390
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Koblenz, 25.10.1996 - 10 U 121/96

    Beratungs- und Anzeigepflichten bei Vertragsabschluß

    Auszug aus OLG Celle, 20.11.2003 - 8 U 6/03
    Zwar ist es grundsätzlich Sache des Versicherungsnehmers, den Wert der zu versichernden Sache anzugeben und für ausreichenden Versicherungsschutz zu sorgen (OLG Frankfurt/M. VersR 2002, 1022f.; OLG Koblenz r+s 1997, 93, 94; OLG Köln r+s 1997, 30, 31; OLG Hamm VersR 1996, 93, 94; 1992, 49, 50).

    Wenn der Versicherungsagent diese Angaben dann kommentarlos in den Antrag übernimmt und nicht auf die Gefahr einer Unterversicherung bei unzutreffendem Neuwert des Gebäudes hinweist, kann dies jedenfalls einem bau und versicherungstechnischen Laien wie dem Kläger nicht angelastet werden (vgl. auch Urteil des Senats vom 3.3.1994 - 8 U 58/93, in: VersR 1995, 333, 334; ferner OLG Koblenz r+s 1997, 93, 95).

    Der Kläger muss sich auf seinen somit dem Grunde nach bestehenden Anspruch auf Zahlung der restlichen 59.690,77 EUR grundsätzlich zwar im Wege der Vorteilsausgleichung die ersparten höheren Versicherungsprämien anrechnen lassen, die er bei einer Versicherung mit der richtigen Versicherungssumme von Anfang an hätte zusätzlich bezahlen müssen (vgl. OLG Koblenz VersR 2001, 51, 53; r+s 1997, 93, 95).

  • BGH, 07.12.1988 - IVa ZR 193/87

    Hinweis- und Beratungspflichten des Versicherers bei Festsetzung des

    Auszug aus OLG Celle, 20.11.2003 - 8 U 6/03
    Hieraus folgt, dass der Versicherer den Versicherungsnehmer bei der Bestimmung des Versicherungswertes auf der Basis des Neuwertes 1914 auf die Schwierigkeiten der richtigen Festsetzung und die Gefahren einer falschen Festsetzung hinzuweisen hat (BGH VersR 1989, 472, 473; Urteil des Senats vom 3. März 1994 - 8 U 58/93, in: VersR 1995, 333; OLG Koblenz, OLG Köln, OLG Hamm a.a.O.).

    Vielmehr treffen in den Fällen, in denen der Versicherer Versicherungsbedingungen verwendet, nach denen die Bestimmung des Versicherungswertes selbst für einen Fachmann schwierig ist, den Versicherer gesteigerte Hinweis und Beratungspflichten, wenn er gleichwohl die Bestimmung des Versicherungswertes wie hier - dem Versicherungsnehmer überläßt (BGH VersR 1989, 472, 473).

  • OLG Celle, 03.03.1994 - 8 U 58/93

    Umfang der erforderlichen Beratung über den Versicherungswert 1914

    Auszug aus OLG Celle, 20.11.2003 - 8 U 6/03
    Hieraus folgt, dass der Versicherer den Versicherungsnehmer bei der Bestimmung des Versicherungswertes auf der Basis des Neuwertes 1914 auf die Schwierigkeiten der richtigen Festsetzung und die Gefahren einer falschen Festsetzung hinzuweisen hat (BGH VersR 1989, 472, 473; Urteil des Senats vom 3. März 1994 - 8 U 58/93, in: VersR 1995, 333; OLG Koblenz, OLG Köln, OLG Hamm a.a.O.).

    Wenn der Versicherungsagent diese Angaben dann kommentarlos in den Antrag übernimmt und nicht auf die Gefahr einer Unterversicherung bei unzutreffendem Neuwert des Gebäudes hinweist, kann dies jedenfalls einem bau und versicherungstechnischen Laien wie dem Kläger nicht angelastet werden (vgl. auch Urteil des Senats vom 3.3.1994 - 8 U 58/93, in: VersR 1995, 333, 334; ferner OLG Koblenz r+s 1997, 93, 95).

  • OLG Köln, 12.11.1996 - 9 U 17/96

    Unterversicherung, Belehrung über Versicherungssumme, Versicherung,

    Auszug aus OLG Celle, 20.11.2003 - 8 U 6/03
    Zwar ist es grundsätzlich Sache des Versicherungsnehmers, den Wert der zu versichernden Sache anzugeben und für ausreichenden Versicherungsschutz zu sorgen (OLG Frankfurt/M. VersR 2002, 1022f.; OLG Koblenz r+s 1997, 93, 94; OLG Köln r+s 1997, 30, 31; OLG Hamm VersR 1996, 93, 94; 1992, 49, 50).
  • OLG Koblenz, 14.01.2000 - 10 U 719/98

    Zum Umfang der Versicherungsentschädigung für durch Brand zerstörtes

    Auszug aus OLG Celle, 20.11.2003 - 8 U 6/03
    Der Kläger muss sich auf seinen somit dem Grunde nach bestehenden Anspruch auf Zahlung der restlichen 59.690,77 EUR grundsätzlich zwar im Wege der Vorteilsausgleichung die ersparten höheren Versicherungsprämien anrechnen lassen, die er bei einer Versicherung mit der richtigen Versicherungssumme von Anfang an hätte zusätzlich bezahlen müssen (vgl. OLG Koblenz VersR 2001, 51, 53; r+s 1997, 93, 95).
  • OLG Hamm, 18.01.1995 - 20 U 176/94

    Versicherungswert; Unterversicherung ; Verarbeitungsmaterial; Feuerversicherung;

    Auszug aus OLG Celle, 20.11.2003 - 8 U 6/03
    Zwar ist es grundsätzlich Sache des Versicherungsnehmers, den Wert der zu versichernden Sache anzugeben und für ausreichenden Versicherungsschutz zu sorgen (OLG Frankfurt/M. VersR 2002, 1022f.; OLG Koblenz r+s 1997, 93, 94; OLG Köln r+s 1997, 30, 31; OLG Hamm VersR 1996, 93, 94; 1992, 49, 50).
  • OLG Frankfurt, 21.11.2001 - 7 U 35/01

    Feuerversicherung: Beratungspflicht des Versicherers bei Festlegung der

    Auszug aus OLG Celle, 20.11.2003 - 8 U 6/03
    Zwar ist es grundsätzlich Sache des Versicherungsnehmers, den Wert der zu versichernden Sache anzugeben und für ausreichenden Versicherungsschutz zu sorgen (OLG Frankfurt/M. VersR 2002, 1022f.; OLG Koblenz r+s 1997, 93, 94; OLG Köln r+s 1997, 30, 31; OLG Hamm VersR 1996, 93, 94; 1992, 49, 50).
  • OLG Stuttgart, 30.03.2011 - 3 U 192/10

    Haftung des Versicherungsmaklers für Aufklärungsfehler

    Zur Begründung wurde angeführt, ein Versicherungsnehmer könne seine Verantwortung hinsichtlich der Angabe des Neuwerts eines Gebäudes und der danach zu berechnenden Versicherungssumme nur wahrnehmen, wenn er wisse, welche Werte für die Versicherung maßgebend seien, wie die Versicherungssumme bestimmt werde und welche Gefahren bei einer unzutreffenden Angabe bestünden (OLG Celle, Urt. v. 20.11.2003, 8 U 6/03).

    Gerade in dem hier streitgegenständlichen Bereich der Versicherungen von Gebäude und Gebäudezubehör ist darüber hinaus zu berücksichtigen, dass die richtige Bestimmung der Versicherungswerte bekanntermaßen komplizierte Bewertungsfragen aufwirft und als selbst für Bausachverständige äußerst schwierig gilt, weshalb in der Regel die Hinzuziehung eines fachkundigen Beraters zu empfehlen ist (BGH, Urt. v. 07.12.1988, IV a ZR 193/87, VersR 1989, 472; OLG Koblenz, Urt. v. 14.01.2000, 10 U 719/98, NVersZ 2000, 581; OLG Celle, Urt. v. 20.11.2003, 8 U 6/03, NJW-RR 2004, 604; OLG Düsseldorf, Urt. v. 13.12.2005, I-4 U 205/04, RuS 2006, 331).

  • OLG Frankfurt, 11.11.2005 - 24 U 55/05

    Unterversicherung in der Hausratversicherung: Verantwortlichkeit des Versicherers

    Zum Kreise der Tatbestände, über die der Versicherer im anzubahnenden Hausratversicherungsverhältnis hinzuweisen hat, gehört auch die Festsetzung des angemessenen Versicherungsumfanges; der Versicherer muss den Versicherungsnehmer - den Interessenten - auf die für den angemessenen Umfang der ins Auge gefassten Versicherung maßgebenden Werte dem Grundsatz nach hinweisen und ihn zugleich in Kenntnis davon setzen, welche Gefahren bei einer Fehleinschätzung dieser Werte bestehen (BGH VersR 1989, 472; OLG Celle NJW-RR 2004, 604; VersR 1995, 33; OLG Hamm VersR 1996, 93).

    Die Reichweite der Hinweispflicht hängt von der Schwierigkeit der Beurteilung im konkret ins Auge gefassten Versicherungsverhältnis ab (BGH VersR 1989, 472.; OLG Frankfurt am Main NVersZ 2002, 272; OLG Celle NJW-RR 2004, 604).

    Kann der Versicherer nach herrschender Rechtsprechung (BGH VersR 1989, 472; OLG Celle NJW-RR 2004, 604; VersR 1995, 33) seiner Hinweispflicht im Blick auf die Bestimmung der maßgeblichen Versicherungswerte auch dadurch genügen, dass er dem Versicherungsnehmer seine sachkundige Beratung anbietet, dann bedeutet dies umgekehrt, dass der Versicherer, wenn er diese Beratung erteilt, auch (Mit-)Verantwortung für das Ergebnis der Wertermittlung übernimmt.

    e) Der Kläger muss sich allerdings unter dem rechtlichen Gesichtspunkt der Vorteilsausgleichung die ersparte Prämiendifferenz anrechnen lassen, die Ersparnis also, die ihm daraus entstanden ist, dass er im Verhältnis des fiktiven Versicherungsumfangs bei angemessener Festsetzung des Versicherungswertes zum tatsächlich niedrigeren Versicherungsumfang anteilig Prämien erspart hat (vgl. zu diesem Aspekt OLG Celle NJW-RR 2004, 604; OLG Koblenz VersR 2001, 51).

  • OLG Düsseldorf, 11.05.2010 - 24 U 46/10

    Rechtsfolgen der Verschmelzung zweier Gesellschaften; Hinweis und

    Alternativ genügt der Versicherer seiner Hinweispflicht dadurch, dass er dem Versicherungsnehmer seine eigene fachkundige Beratung anbietet (BGH VersR 1989, 472, 473; OLG Celle VersR 1995, 333; NJW-RR 2004, 604; OLG Hamm VersR 1992, 49, 50; 1996, 93, 94; OLG Saarbrücken, VersR 2003, 195, 196; OLG Düsseldorf OLGR 2006, 460; Kollhosser, a.a.O. Rn. 25; Veith/Gräfe/Hoenicke, Der Versicherungsprozess, 2005, § 2 Rn 327; Halm/Engelbrecht/ Krahe/Engler, Handbuch des Fachanwalts Versicherungsrecht, 3. Aufl. [2008], Kap. 10 Rn 23 f).
  • OLG Saarbrücken, 30.06.2005 - 5 U 656/04

    Berufung des Versicherers auf Unterversicherung in der Gebäudeversicherung beim

    Zwar ist es grundsätzlich Sache des Versicherungsnehmers, den maßgeblichen Versicherungswert der zu versichernden Sachen eigenverantwortlich zu ermitteln und durch Festlegung eines entsprechenden Versicherungswertes das Risiko einer Unterversicherung zu vermeiden (BGH, Urteil vom 7.12.1988 - IVa ZR 193/87 -, VersR 1989, 472, 473; OLG Frankfurt, r+s 2002, 467, 468; Senat, VersR 2003, 195, 196; OLG Celle, NJW-RR 2004, 604, 605; OLG Koblenz, VersR 1997, 1226, 1227; OLG Hamm, VersR 1996, 93, 94; OLG Braunschweig, VersR 1976, 329).

    Die Beklagte hat aber nicht dargelegt, welche Prämien für eine derartige Versicherung zu zahlen gewesen wären, so dass dem Senat insoweit eine Berechnung - auch unter Berücksichtigung des § 287 ZPO - nicht möglich ist (so auch OLG Celle, NJW-RR 2004, 604, 606; Senat, Urteil vom 8.9.2004, aaO.).

  • OLG Saarbrücken, 08.09.2004 - 5 U 682/03

    Anspruch auf Schadensminderungskosten auf Grund einer Geschäftsversicherung;

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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 28.08.2003 - I-8 U 6/03   

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OLG Düsseldorf, 28.08.2003 - I-8 U 6/03 (https://dejure.org/2003,61306)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 28.08.2003 - I-8 U 6/03 (https://dejure.org/2003,61306)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 28. August 2003 - I-8 U 6/03 (https://dejure.org/2003,61306)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 03.11.1998 - VI ZR 253/97

    Rechtsfolgen unterlassener Befunderhebung im Arzthaftungsprozeß

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.08.2003 - 8 U 6/03
    Denn ein Verstoß gegen die Pflicht zur Erhebung und Sicherung medizinischer Befunde erlaubt nur dann im Wege der Beweiserleichterung für den Patienten einen Schluss auf ein reaktionspflichtiges positives Befundergebnis, wenn ein solches Ergebnis hinreichend wahrscheinlich ist (vgl. BGH, NJW 1999, 862, 863).
  • BGH, 19.04.2002 - V ZR 90/01

    Bestimmtheit des Erwerbs noch zu begründenden Wohnungseigentums; Parteivernehmung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.08.2003 - 8 U 6/03
    Davon darf das Gericht allerdings nur dann Gebrauch machen, wenn es aufgrund der Gesamtwürdigung von bisheriger Verhandlung und Beweisaufnahme weder von der Wahrheit noch von der Unwahrheit der zu beweisenden Behauptung überzeugt ist, also eine echte non-liquet-Situation besteht (vgl. BGH, NJW 2002, 2247).
  • OLG Koblenz, 22.02.2002 - 10 U 1213/01

    Sachverständiger - Verantwortlichkeit bei Hilfskräften und Mitarbeitern

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.08.2003 - 8 U 6/03
    Ein solches Gutachten ist gleichwohl verwertbar, soweit die volle persönliche Verantwortung des vom Gericht bestellten Sachverständigen gewahrt bleibt und die Feststellung erlaubt ist, dass eine eigenverantwortliche gutachterliche Tätigkeit des bestellten Sachverständigen vorliegt (vgl. OLG Oldenburg, r + s 1997, 124 u. 132; OLG Koblenz, NVersZ 2002, 315).
  • OLG Oldenburg, 15.01.1997 - 2 U 128/96

    Vorsätzliches Herbeiführen einer Krankheit; Eingreifen eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.08.2003 - 8 U 6/03
    Ein solches Gutachten ist gleichwohl verwertbar, soweit die volle persönliche Verantwortung des vom Gericht bestellten Sachverständigen gewahrt bleibt und die Feststellung erlaubt ist, dass eine eigenverantwortliche gutachterliche Tätigkeit des bestellten Sachverständigen vorliegt (vgl. OLG Oldenburg, r + s 1997, 124 u. 132; OLG Koblenz, NVersZ 2002, 315).
  • BGH, 03.07.1990 - XI ZR 68/89

    Berechnung des Beleihungswertes eines Wertpapierdepots

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.08.2003 - 8 U 6/03
    Es steht grundsätzlich im Belieben der Parteien, ob sie es zulassen wollen, dass das Gericht Beweisstoff verwertet, den es eventuell verfahrensfehlerhaft beschafft hat (vgl. BGH, NJW-RR 1990, 1459, 1461; OLG Zweibrücken, a.a.O., S. 375).
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