Rechtsprechung
OLG Braunschweig, 30.04.2015 - 8 U 66/13 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Schadensersatz und Schmerzensgeld aus Tierhalterhaftung; Adäquanz eines Kausalverlaufs; Mittelbarer Zusammenhang zwischen einer Körperverletzung und dem Verhalten eines Tieres
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BGB § 833 S. 1
Schadensersatz und Schmerzensgeld aus Tierhalterhaftung; Adäquanz eines Kausalverlaufs; Mittelbarer Zusammenhang zwischen einer Körperverletzung und dem Verhalten eines Tieres
Verfahrensgang
- LG Braunschweig, 09.04.2013 - 7 O 1322/12
- LG Braunschweig, 09.04.2013 - 7 U 1322/12
- OLG Braunschweig, 30.04.2015 - 8 U 66/13
- BGH, 21.02.2017 - VI ZR 314/15
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (8)
- BGH, 04.07.1994 - II ZR 126/93
Umfang des Schadensersatzes wegen rechtswidrigem Ausschluß aus der …
Auszug aus OLG Braunschweig, 30.04.2015 - 8 U 66/13
Der Zurechnungszusammenhang wäre nur dann zu verneinen, wenn das Verhalten des Hundes eine völlig unangemessene Reaktion des Geschädigten ausgelöst hätte (vgl. BGH, Urteil vom 04.07.1994, Tz. 17 - II ZR 126/93 - NJW 1995, 126 [BGH 04.07.1994 - II ZR 126/93] ). - BGH, 11.01.2005 - X ZR 163/02
Anforderungen an eine Reisemängelrüge; Wahrung der Ausschlussfrist
Auszug aus OLG Braunschweig, 30.04.2015 - 8 U 66/13
Um eine Ausweitung der Schadensersatzpflicht zu vermeiden, verlangt die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs das Vorliegen einschränkender Zurechnungskriterien, insbesondere das der Adäquanz des Kausalverlaufs (vgl. BGH, Urteil vom 11.01.2005, Tz. 16 - X ZR 163/02 - NJW 2005, 1420). - BGH, 27.01.2012 - V ZR 92/11
Vollstreckungsgegenklage und Klauselgegenklage bei Vollstreckung aus einer …
Auszug aus OLG Braunschweig, 30.04.2015 - 8 U 66/13
Unbeachtlich ist in diesem Zusammenhang, ob der dazugehörige Vortrag nicht auch schon in erster Instanz hätte gehalten werden können (vgl. BGH, Urteil vom 27.01.2012, Tz. 18 - V ZR 92/11 - zitiert nach juris).
- BGH, 20.05.2014 - VI ZR 381/13
Haftung eines Arztes für psychische Folgen der unerwünschten Mitteilung einer …
Auszug aus OLG Braunschweig, 30.04.2015 - 8 U 66/13
Eine Schadensersatzpflicht besteht nur, wenn die Tatfolgen, für die Ersatz begehrt wird, aus dem Bereich der Gefahren stammen, zu deren Abwendung die verletzte Norm erlassen oder die verletzte vertragliche oder vorvertragliche Pflicht übernommen worden ist (vgl. BGH, Urteil vom 20.05.2014, Tz. 10 - VI ZR 381/13 - NJW 2014, 2190 [BGH 20.05.2014 - VI ZR 381/13] ). - OLG Schleswig, 15.01.1988 - 1 U 162/85
Schadensverursachung; Schäferhund; Angriff; Flucht; Haftungsbegründung
Auszug aus OLG Braunschweig, 30.04.2015 - 8 U 66/13
Dabei besteht grundsätzlich Einigkeit dahingehend, dass ein Ursachenzusammenhang i. S. d. Adäquanz auch dann zu bejahen ist, wenn lediglich ein mittelbarer Zusammenhang zwischen der Körperverletzung und dem Verhalten des Tieres vorliegt (vgl. OLG Nürnberg, Urteil vom 15.10.1964 - 3 U 76/64 - VersR 1964, 93, 94; OLG Schleswig, Urteil vom 15.01.1988 - 1 U 162/85 - VersR 1988, 700 ). - OLG Nürnberg, 15.10.1964 - 3 U 76/64
Auszug aus OLG Braunschweig, 30.04.2015 - 8 U 66/13
Dabei besteht grundsätzlich Einigkeit dahingehend, dass ein Ursachenzusammenhang i. S. d. Adäquanz auch dann zu bejahen ist, wenn lediglich ein mittelbarer Zusammenhang zwischen der Körperverletzung und dem Verhalten des Tieres vorliegt (vgl. OLG Nürnberg, Urteil vom 15.10.1964 - 3 U 76/64 - VersR 1964, 93, 94; OLG Schleswig, Urteil vom 15.01.1988 - 1 U 162/85 - VersR 1988, 700 ). - BGH, 05.05.2011 - IX ZR 144/10
Haftung des vorläufigen mitbestimmenden Insolvenzverwalters: Zustimmung zur …
Auszug aus OLG Braunschweig, 30.04.2015 - 8 U 66/13
Ein ursächlicher Zusammenhang zwischen dem Verhalten des Hundes des Beklagten und der Verletzung des Zeugen B. ist im Sinne der Äquivalenz dann zu bejahen, wenn es sich um ein Ereignis handelt, das nicht hinweggedacht werden kann, ohne dass der Erfolg entfiele (vgl. BGH, Urteil vom 05.05.2011, Tz. 35 - IX ZR 144/10 - WM 2011, 1420 ). - BGH, 27.01.2015 - VI ZR 467/13
Regressklage einer Tierhalterversicherung gegen Gesamtschuldner: Reichweite einer …
Auszug aus OLG Braunschweig, 30.04.2015 - 8 U 66/13
Eine solche äußert sich in einem der tierischen Natur entsprechenden unberechenbaren und selbständigen Verhalten des Tieres (vgl. BGH, Urteil vom 27.01.2015, Tz. 12 - VI ZR 467/13 - zitiert nach juris).
Rechtsprechung
OLG Oldenburg, 22.08.2013 - 8 U 66/13 |
Volltextveröffentlichung
Kurzfassungen/Presse (10)
- raheinemann.de (Kurzinformation)
Haftung des Anlageberaters bei Empfehlung einer Kapitalanlage mit Totalverlustrisiko zur Altersvorsorge Göttinger Gruppe
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Das Totalverlustrisiko bei Kapitalanlagen
- rechtsindex.de (Kurzinformation)
Totalverlustrisiko bei Kapitalanlagen - Anlageberater haftet wegen Beratungsfehlern
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Haftung des Anlageberaters: Kapitalanlagen mit Totalverlustrisiko ungeeignet zur Altersvorsorge
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Kapitalanlagen mit Totalverlustrisiko ungeeignet zur Altersvorsorge - Anlageberater haftet für fehlerhafte Beratung
- anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)
Anlageberater haften für Fehlberatung!
- anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)
Totalverlust der Altersvorsorge durch Insolvenz: Schadensersatz möglich
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Totalverlust der Altersvorsorge durch Insolvenz: Schadensersatz möglich
- anwalt.de (Kurzinformation)
Totalverlust der Altersvorsorge durch Insolvenz: Schadensersatz möglich
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Anlageberater haftet für fehlerhafte Beratung bei Kapitalanlagen mit Totalverlustrisiko - Kapitalanlagen mit Totalverlustrisiko ungeeignet zur Altersvorsorge
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 26.02.2013 - XI ZR 345/10
Bankenhaftung bei Anlageberatung: Richterliche Schätzung des entgangenen …
Auszug aus OLG Oldenburg, 22.08.2013 - 8 U 66/13
Der Anleger muss in diesem Fall nur darlegen, welchen Gewinn er nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge mit einem anderen Anlagegeschäft erzielt hätte (vgl. BGH, Urteile vom 8. Mai .2012 - XI ZR 262/10, WM 2012, 1337, Tz. 64 ff., und vom 26. Februar 2013 - XI ZR 345/10, BKR 2013, 283, Tz. 48 ff.).Eine höhere Geschäftsgebühr - hier haben die Prozessbevollmächtigten des Klägers eine 1, 8-Geschäftsgebühr veranschlagt kommt nur dann in Betracht, wenn die Sache umfangreich oder überdurchschnittlich schwierig war (vgl. BGH BKR 2013, 283, Tz. 61 ff.).
- BGH, 08.05.2012 - XI ZR 262/10
Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Beweislastumkehr bei …
Auszug aus OLG Oldenburg, 22.08.2013 - 8 U 66/13
Der Anleger muss in diesem Fall nur darlegen, welchen Gewinn er nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge mit einem anderen Anlagegeschäft erzielt hätte (vgl. BGH, Urteile vom 8. Mai .2012 - XI ZR 262/10, WM 2012, 1337, Tz. 64 ff., und vom 26. Februar 2013 - XI ZR 345/10, BKR 2013, 283, Tz. 48 ff.). - BGH, 27.06.2013 - III ZR 143/12
Streitwertbemessung: Berücksichtigung von als Zinsen geltend gemachtem …
Auszug aus OLG Oldenburg, 22.08.2013 - 8 U 66/13
Die Anlagezinsen von 9.532,65 EUR - in diesem Umfang ist die Klage abgewiesen worden - fließen zwar nicht in die Streitwertberechnung ein (vgl. BGH Beschl. v. 8. Mai 2012 - XI ZR 261/10, NJW 2012, 2446; der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat sich dieser Rechtsprechung inzwischen angeschlossen, vgl. Beschl. v. 27. Juni 2013 III ZR 143/12); weil sie aber im Verhältnis zur zuerkannten Hauptforderung von erheblichem Gewicht sind, sind sie bei der Kostenentscheidung zu Lasten des Klägers zu berücksichtigen (…vgl. MüKoZPO/Schulz, 4. Aufl., § 92 Rn. 4). - BGH, 08.05.2012 - XI ZR 261/10
Revision im Schadensersatzprozess gegen eine Bank wegen fehlerhafter …
Auszug aus OLG Oldenburg, 22.08.2013 - 8 U 66/13
Die Anlagezinsen von 9.532,65 EUR - in diesem Umfang ist die Klage abgewiesen worden - fließen zwar nicht in die Streitwertberechnung ein (vgl. BGH Beschl. v. 8. Mai 2012 - XI ZR 261/10, NJW 2012, 2446; der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat sich dieser Rechtsprechung inzwischen angeschlossen, vgl. Beschl. v. 27. Juni 2013 III ZR 143/12); weil sie aber im Verhältnis zur zuerkannten Hauptforderung von erheblichem Gewicht sind, sind sie bei der Kostenentscheidung zu Lasten des Klägers zu berücksichtigen (…vgl. MüKoZPO/Schulz, 4. Aufl., § 92 Rn. 4). - BGH, 25.09.2007 - XI ZR 320/06
Zustandekommen eines Beratungsvertrages im Rahmen der Finanzierung eines …
Auszug aus OLG Oldenburg, 22.08.2013 - 8 U 66/13
Empfehlung eines Anlageprodukts entsprechend den festgestellten Anlagezielen und die Erläuterung der Eigenschaften und Risiken der empfohlenen Anlage (ständige höchstrichterliche Rechtsprechung, vgl. etwa BGH BKR 2008, 199).
Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 03.11.2013 - I-8 U 66/13 |