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   LSG Schleswig-Holstein, 10.11.2009 - L 8 U 71/08   

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https://dejure.org/2009,18449
LSG Schleswig-Holstein, 10.11.2009 - L 8 U 71/08 (https://dejure.org/2009,18449)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 10.11.2009 - L 8 U 71/08 (https://dejure.org/2009,18449)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 10. November 2009 - L 8 U 71/08 (https://dejure.org/2009,18449)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anerkennung eines Unfallereignisses beim Mähen einer gemeindeeigenen Rasenfläche als Arbeitsunfall; Mähen eines gemeindlichen Bereiches durch einen Anwohner als anerkanntes Gewohnheitsrecht ohne in der gemeindlichen Satzung für Straßenreinigung festgelegte Pflicht

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Versicherter Personenkreis - "Wie-Beschäftigte" - Pflege/Rasenmähen einer öffentlichen Grünfläche - fremdwirtschaftliche Zweckbestimmung - "Bürgerpflicht" - kein Auftrag für ehrenamtliche Tätigkeit

  • ra.de
  • ea-sh.de PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung bei der Pflege öffentlicher Grünanlagen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2010, 570
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 05.07.2005 - B 2 U 22/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - Wie-Beschäftigter -

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 10.11.2009 - L 8 U 71/08
    Nach dieser Vorschrift erstreckt sich der Versicherungsschutz auf Tätigkeiten, die zwar nicht sämtliche Merkmale eines Arbeits- oder Beschäftigungsverhältnisses aufweisen, in ihrer Grundstruktur aber einer abhängigen Beschäftigung ähneln, indem eine ernstliche, einem fremden Unternehmen dienende, dem wirklichen oder mutmaßlichen Willen des Unternehmers entsprechende Tätigkeit von wirtschaftlichem Wert erbracht wird, die ihrer Art nach sonst von Personen verrichtet werden könnte, die in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis stehen (BSG, Urteil vom 5. Juli 2005 - B 2 U 22/04 R, recherchiert bei juris, Rdn. 12; Urteil vom 20. April 1993, 2 RU 38/92, ">539%20RVO,%20Nr.%2025#0 | " style="color:red" title="');">SozR 3-2200, § 539 RVO, Nr. 25).

    Verfolgt eine Person mit einem Verhalten, das ansonsten einer Tätigkeit aufgrund eines Beschäftigungsverhältnisses ähnelt, in Wirklichkeit wesentlich eigene Angelegenheiten, ist sie nicht mit fremdwirtschaftlicher Zweckbestimmung und somit nicht wie im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses, sondern wie ein Unternehmer eigenwirtschaftlich tätig und steht daher auch nicht nach § 2 Abs. 2 SGB VII wie ein nach Abs. 1 Nr. 1 dieser Vorschrift Tätiger unter Versicherungsschutz (BSG, Urteil vom 5. Juli 2005 - B 2 U 22/04 R).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 09.04.2008 - L 17 U 52/07

    Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung, Voraussetzungen für

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 10.11.2009 - L 8 U 71/08
    Vielmehr kommt der mit dem - objektiv arbeitnehmerähnlichen - Verhalten verbundenen Handlungstendenz ausschlaggebende Bedeutung zu (vgl. Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht, Urteil vom 21. Juni 2006 - L 8 U 9/06; Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 9. April 2008 - L 17 U 52/07; Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 7. Juni 2006 - L 2 U 57/04).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 07.06.2006 - L 2 U 57/04

    Abgrenzung zwischen eigen- und fremdwirtschaftlicher Zweckbestimmung beim

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 10.11.2009 - L 8 U 71/08
    Vielmehr kommt der mit dem - objektiv arbeitnehmerähnlichen - Verhalten verbundenen Handlungstendenz ausschlaggebende Bedeutung zu (vgl. Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht, Urteil vom 21. Juni 2006 - L 8 U 9/06; Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 9. April 2008 - L 17 U 52/07; Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 7. Juni 2006 - L 2 U 57/04).
  • BSG, 27.06.1991 - 2 RU 26/90

    Unfallversicherungsschutz bei einer nur einmalig und für wenige Stunden

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 10.11.2009 - L 8 U 71/08
    Dabei war unerheblich, ob Förmlichkeiten bei der Bestellung für das Ehrenamt beachtet worden waren (BSG, Urteil vom 27. Juni 1991 - 2 RU 26/90, ">539%20RVO,%20Nr.%2011#0 | " style="color:red" title="');">SozR 3-2200, § 539 RVO, Nr. 11).
  • BSG, 20.04.1993 - 2 RU 38/92

    Versicherungsschutz - Unentgeltliche Mitarbeit - Nahe Familienangehörige -

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 10.11.2009 - L 8 U 71/08
    Nach dieser Vorschrift erstreckt sich der Versicherungsschutz auf Tätigkeiten, die zwar nicht sämtliche Merkmale eines Arbeits- oder Beschäftigungsverhältnisses aufweisen, in ihrer Grundstruktur aber einer abhängigen Beschäftigung ähneln, indem eine ernstliche, einem fremden Unternehmen dienende, dem wirklichen oder mutmaßlichen Willen des Unternehmers entsprechende Tätigkeit von wirtschaftlichem Wert erbracht wird, die ihrer Art nach sonst von Personen verrichtet werden könnte, die in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis stehen (BSG, Urteil vom 5. Juli 2005 - B 2 U 22/04 R, recherchiert bei juris, Rdn. 12; Urteil vom 20. April 1993, 2 RU 38/92, ">539%20RVO,%20Nr.%2025#0 | " style="color:red" title="');">SozR 3-2200, § 539 RVO, Nr. 25).
  • BSG, 10.10.2002 - B 2 U 14/02 R

    Unfallversicherungsschutz - ehrenamtliche Tätigkeit - kirchliche

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 10.11.2009 - L 8 U 71/08
    Bereits für die frühere Fassung in § 2 Abs. 1 Nr. 10 SGB VII hatte die Rechtsprechung daraus, dass die Versicherung an die Ausübung eines Amtes anknüpfte, gefolgert, dass dem ehrenamtlich Tätigen von dem Rechtsträger ein bestimmter, abgegrenzter Aufgabenkreis übertragen worden sein musste, der sich seinerseits wiederum innerhalb des der öffentlich-rechtlichen Körperschaft oder Anstalt zugewiesenen qualifizierten Aufgaben- und organisatorischen Verantwortungsbereich halten musste (Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 10. Oktober 2002 - B 2 U 14/02 R).
  • LSG Bayern, 18.10.2018 - L 7 U 36/14

    Versicherungsschutz, Beigeladene

    Ein stillschweigendes Einverständnis reicht nicht (LSG Schleswig-Holstein Urteil vom 10.11.2009, L 8 U 71/08 Rz. 27).
  • LSG Thüringen, 30.04.2021 - L 1 U 682/20

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz gem § 2 Abs 1 Nr 10

    Daraus, dass die Versicherung an die Ausübung eines Amtes anknüpft, ist zu folgern, dass dem Tätigen von dem Rechtsträger ein bestimmter, abgegrenzter Aufgabenkreis übertragen worden sein muss, der sich seinerseits wiederum innerhalb des der öffentlich-rechtlichen Körperschaft oder Anstalt zugewiesenen qualifizierten Aufgaben- und organisatorischen Verantwortungsbereichs halten muss (BSG, Urteile vom 27. Juni 1991, 2 RU 26/90; vom 18. Oktober 1994, 2 RU 15/94; LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 10. November 2009, L 8 U 71/08; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 26. April 2012 - L 3 U 35/09, jeweils nach Juris).
  • LSG Thüringen, 19.03.2015 - L 1 U 1629/12

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz gem § 2 Abs 1 Nr 10

    Der übertragene Aufgabenkreis muss sich seinerseits wiederum innerhalb des der öffentlich-rechtlichen Körperschaft zugewiesenen qualifizierten Aufgaben- und organisatorischen Verantwortungsbereichs halten (vgl. LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 10. November 2009, L 8 U 71/08).

    Nicht ausreichend ist hingegen in der Regel eine bloße Duldung von bestimmten Tätigkeiten durch die betroffene Gebietskörperschaft (LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 10. November 2009, Az.: L 8 U 71/08, zitiert nach Juris).

  • LSG Schleswig-Holstein, 20.03.2013 - L 8 U 27/11

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - Wie-Beschäftigung

    Vielmehr ist darauf abzustellen, ob sie vorwiegend im eigenen Interesse vorgenommen wird, dann liegt keine versicherte Tätigkeit vor, oder ob das Interesse dahin geht, fremden Interessen zu dienen, dann ist diese Tätigkeit versichert (Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht, Urteile vom 10. November 2009 - L 8 U 71/08 - und vom 20. Juni 2012 - L 8 U 55/10 und L 8 U 38/11 -).
  • LSG Hamburg, 10.10.2018 - L 2 U 16/18

    Zuständigkeit für die Entschädigung eines Arbeitsunfalls

    a) SGB VII spreche zudem, dass der Beigeladene seine ehrenamtliche Tätigkeit zum Unfallzeitpunkt in einem bestimmten, abgegrenzten Aufgabenbereich ausgeübt habe, der wiederum in einem organisatorischen Aufgaben- und Verantwortungsbereich einer öffentlich-rechtlichen (Gebiets-)Körperschaft gelegen habe (Hinweis auf SG Augsburg, Urteil vom 2. Dezember 2013 - S 8 U 267/12, juris, und Schleswig-Holsteinisches LSG, Urteil vom 10. November 2009 - L 8 U 71/08, NZS 2010, 570).
  • SG Augsburg, 02.12.2013 - S 8 U 267/12

    Unfallversicherungsschutz bei Ausübung eines Ehrenamtes

    Dem ehrenamtlich Tätigen muss dabei -auch formlos oder durch schlüssiges Verhalten - von dem Rechtsträger ein bestimmter, abgegrenzter Aufgabenkreis übertragen worden sein, der sich seinerseits wiederum innerhalb des der öffentlich-rechtlichen Körperschaft zugewiesenen qualifizierten Aufgaben- und organisatorischen Verantwortungsbereich hält (vgl. LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 10. November 2009, L 8 U 71/08).
  • LSG Schleswig-Holstein, 20.06.2012 - L 8 U 39/11

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz gem § 2 Abs 2 S 1 iVm

    Vielmehr ist darauf abzustellen, ob sie vorwiegend im eigenen Interesse vorgenommen wird, dann liegt keine versicherte Tätigkeit vor, oder ob das Interesse dahin geht, fremden Interessen zu dienen, dann ist diese Tätigkeit versichert (Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht, Urteile vom 10. November 2009 - L 8 U 71/08 - und vom 20. Juni 2012 - L 8 U 55/10 -).
  • LSG Thüringen, 20.11.2014 - L 1 U 368/13

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz gem § 2 Abs 1 Nr 10

    Der übertragene Aufgabenkreis muss sich seinerseits wiederum innerhalb des der öffentlich-rechtlichen Körperschaft zugewiesenen qualifizierten Aufgaben- und organisatorischen Verantwortungsbereich halten (vgl. LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 10. November 2009, L 8 U 71/08).
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