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   OLG Dresden, 18.07.2007 - 8 U 730/07   

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https://dejure.org/2007,7648
OLG Dresden, 18.07.2007 - 8 U 730/07 (https://dejure.org/2007,7648)
OLG Dresden, Entscheidung vom 18.07.2007 - 8 U 730/07 (https://dejure.org/2007,7648)
OLG Dresden, Entscheidung vom 18. Juli 2007 - 8 U 730/07 (https://dejure.org/2007,7648)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

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  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einspruch gegen einen Vollstreckungsbescheid und Versäumung einer im schriftlichen Vorverfahren gesetzten Frist zur Verteidigungsanzeige; Berufung gegen ein zweites Versäumnisurteil für den Fall des Nichtvorliegens einer schuldhaften Versäumung; Existenz eines erlassenen ...

  • Judicialis

    ZPO § 331 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 331 Abs. 3
    Vollstreckung eines Versäumnisurteils

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2008, 165
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 17.01.2002 - IX ZR 100/99

    Wirkung und Umfang einer Vertretungsanzeige für die beklagte Partei

    Auszug aus OLG Dresden, 18.07.2007 - 8 U 730/07
    Die Unwirksamkeit der Zustellung eines Versäumnisurteils an Verkündungs statt gemäß §§ 331 Abs. 3, 310 Abs. 3 ZPO hat zwar zur Folge, dass es bislang nicht existent geworden ist (vgl. BGH, Urteil vom 17.01.2002 - IX ZR 100/99, WM 2002, 512 unter II 4 m.w.N.).
  • OLG Zweibrücken, 29.07.2005 - 6 UF 58/04

    Ehescheidung: Zustellung des Scheidungsantrags an die Prozessbevollmächtigten der

    Auszug aus OLG Dresden, 18.07.2007 - 8 U 730/07
    Diese (Mindest-)Voraussetzung des § 189 ZPO ist nicht erfüllt, wenn der Prozessbevollmächtigte, wie hier nahe liegt, von seinem Mandanten, dem vorschriftswidrig persönlich zugestellt wurde, oder von dritter Seite über den Inhalt des Schriftstückes in Kenntnis gesetzt wird oder eine Kopie erhält (vgl. OLG Zweibrücken FamRZ 2006, 128, 129 m.N.) oder er, wie hier ebenfalls geschehen, Akteneinsicht nimmt und dadurch Kenntnis erlangt (BayObLG NJW 2004, 3722 unter II 1 b m.w.N.).
  • BGH, 25.10.1979 - III ZB 13/79

    Zulassung einer Revision bei Unmöglichkeit der Feststellung ihres Eingangs bei

    Auszug aus OLG Dresden, 18.07.2007 - 8 U 730/07
    b) War das Urteil bei Faxeingang um 15.36 Uhr dagegen entweder noch nicht unterzeichnet oder noch nicht zur Geschäftsstelle gelangt oder lagen jedenfalls in dem Moment, als die Bestellungsanzeige der Geschäftsstelle bekannt sein musste, die erstellten Ausfertigungen - sei es auch postausgangsfertig - noch auf der Geschäftsstelle, was nach Aufklärung und verbleibenden Zweifeln trotz grundsätzlicher Beweislast des Beklagten zu dessen Gunsten angenommen werden müsste (vgl. BGH VersR 1980, 90 f.; BGH NJW 1981, 1673 f.; OLG Köln NJW 1983, 460; OLG München OLGR 1999, 10), so ist das Versäumnisurteil zwar nicht existent geworden.
  • OLG Köln, 18.10.1982 - 4 WF 181/82
    Auszug aus OLG Dresden, 18.07.2007 - 8 U 730/07
    b) War das Urteil bei Faxeingang um 15.36 Uhr dagegen entweder noch nicht unterzeichnet oder noch nicht zur Geschäftsstelle gelangt oder lagen jedenfalls in dem Moment, als die Bestellungsanzeige der Geschäftsstelle bekannt sein musste, die erstellten Ausfertigungen - sei es auch postausgangsfertig - noch auf der Geschäftsstelle, was nach Aufklärung und verbleibenden Zweifeln trotz grundsätzlicher Beweislast des Beklagten zu dessen Gunsten angenommen werden müsste (vgl. BGH VersR 1980, 90 f.; BGH NJW 1981, 1673 f.; OLG Köln NJW 1983, 460; OLG München OLGR 1999, 10), so ist das Versäumnisurteil zwar nicht existent geworden.
  • BGH, 05.12.1980 - I ZR 51/80

    Prüfung der Zulässigkeit des Einspruchs; Beweislast für Vorgänge im

    Auszug aus OLG Dresden, 18.07.2007 - 8 U 730/07
    b) War das Urteil bei Faxeingang um 15.36 Uhr dagegen entweder noch nicht unterzeichnet oder noch nicht zur Geschäftsstelle gelangt oder lagen jedenfalls in dem Moment, als die Bestellungsanzeige der Geschäftsstelle bekannt sein musste, die erstellten Ausfertigungen - sei es auch postausgangsfertig - noch auf der Geschäftsstelle, was nach Aufklärung und verbleibenden Zweifeln trotz grundsätzlicher Beweislast des Beklagten zu dessen Gunsten angenommen werden müsste (vgl. BGH VersR 1980, 90 f.; BGH NJW 1981, 1673 f.; OLG Köln NJW 1983, 460; OLG München OLGR 1999, 10), so ist das Versäumnisurteil zwar nicht existent geworden.
  • BayObLG, 16.06.2004 - 2Z BR 253/03

    Zustellungen in Fällen der Abwicklung einer Rechtsanwaltskanzlei

    Auszug aus OLG Dresden, 18.07.2007 - 8 U 730/07
    Diese (Mindest-)Voraussetzung des § 189 ZPO ist nicht erfüllt, wenn der Prozessbevollmächtigte, wie hier nahe liegt, von seinem Mandanten, dem vorschriftswidrig persönlich zugestellt wurde, oder von dritter Seite über den Inhalt des Schriftstückes in Kenntnis gesetzt wird oder eine Kopie erhält (vgl. OLG Zweibrücken FamRZ 2006, 128, 129 m.N.) oder er, wie hier ebenfalls geschehen, Akteneinsicht nimmt und dadurch Kenntnis erlangt (BayObLG NJW 2004, 3722 unter II 1 b m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 25.09.1998 - 22 U 20/98
    Auszug aus OLG Dresden, 18.07.2007 - 8 U 730/07
    b) War das Urteil bei Faxeingang um 15.36 Uhr dagegen entweder noch nicht unterzeichnet oder noch nicht zur Geschäftsstelle gelangt oder lagen jedenfalls in dem Moment, als die Bestellungsanzeige der Geschäftsstelle bekannt sein musste, die erstellten Ausfertigungen - sei es auch postausgangsfertig - noch auf der Geschäftsstelle, was nach Aufklärung und verbleibenden Zweifeln trotz grundsätzlicher Beweislast des Beklagten zu dessen Gunsten angenommen werden müsste (vgl. BGH VersR 1980, 90 f.; BGH NJW 1981, 1673 f.; OLG Köln NJW 1983, 460; OLG München OLGR 1999, 10), so ist das Versäumnisurteil zwar nicht existent geworden.
  • OLG Frankfurt, 26.05.2015 - 14 U 174/14

    Voraussetzungen einer Titelgegenklage nach § 767 ZPO analog

    Andererseits wird die Auffassung vertreten, dass die Heilungsmöglichkeiten auf Mängel des Zustellvorgangs beschränkt seien; eine Heilung von Mängeln des zuzustellenden Schriftstücks jedoch ausscheiden (OLG Karlsruhe, Urteil vom 22.01.2014, Az.: 6 U 118/13, Tz. 22; OLG Dresden, Urteil vom 18.07.2007, Az.: 8 U 730/07 - zit. jeweils nach juris).
  • LAG Hamm, 23.06.2016 - 11 Sa 23/16

    Kündigungsschutzprozess Thomas Frings (Jugendamt) gegen Stadt Gelsenkirchen;

    Nach dem Wortlaut des § 189 ZPO ist entscheidend, wann das Dokument den richtigen Zustelladressaten - hier den Prozessbevollmächtigten der Beklagten - erreicht hat ( OLG Dresden 18.07.2007 - 8 U 730/07 -).
  • OLG Dresden, 28.04.2008 - 8 U 65/08

    Übertragung von Forderungen im Wege der Ausgliederung - Voraussetzungen an die

    Wegen aller weiteren Einzelheiten wird auf die Senatsurteile in Sachen I O GmbH ./. H (= hiesiger Beklagter) vom 04.10.2006 - 8 U 1272/06 (WM 2007, 297) und vom 18.07.2007 - 8 U 493/07 (juris) sowie im ersten Berufungsdurchgang in vorliegender Sache vom 18.07.2007 - 8 U 730/07 (MDR 2008, 165), auf das nunmehr angefochten gewesene Urteil des Landgerichts vom 13.12.2007 sowie auf die Schriftsätze der Parteien Bezug genommen.
  • OLG Dresden, 18.07.2007 - 8 U 493/07

    Zur Wirksamkeit einer Aufrechnung mit abgetretener Gegenforderung

    Er wiederholt sein erstinstanzliches Vorbringen und macht zusätzlich geltend, ausweislich des Inhalts des von der W O GmbH gegen ihn ebenfalls vor dem Landgericht Leipzig geführten Rechtsstreites 10 O 396/07 (Senat 8 U 730/07) habe die hiesige Klägerin alle Ansprüche aus beiden Darlehensverträgen vor Erklärung der Aufrechnung an die W O GmbH abgetreten.

    Die eigene Geltendmachung derselben und anderer Forderungen durch die W O GmbH im Parallelverfahren 8 U 730/07 spricht im Übrigen eindeutig gegen eine solche Rückübertragung.

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 25.01.2018 - 1 LZ 782/17

    Bestreiten des Zugangs eines Steuerbescheides; Substantiierung

    Der Prozessbevollmächtigte der Klägerin hat zwar über die Akteneinsicht in die vom Verwaltungsgericht beigezogene Steuerakte Kenntnis von dem Grundsteuermessbescheid erhalten, diese Akteneinsicht ist jedoch nicht von der Finanzbehörde, sondern vom Gericht veranlasst worden und diente nicht dem Zweck der Bekanntgabe, sodass es bereits am Bekanntgabewillen der zuständigen Behörde fehlt (vgl. zur entsprechenden Vorschrift des § 189 ZPO: OLG Braunschweig, Beschl. v. 10.11.2000 - 6 W 10/10, 6 W 11/10 -, juris; siehe auch OLG Brandenburg, Urt. v. 05.03.2008 - 3 U 13/07 -, juris, OLG München, Urt. v. 29.01.2004 - 23 U 3875/03 -, juris, OLG Dresden, Urt. v. 18.07.2007 - 8 U 730/07 -, juris).
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