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   OLG Celle, 19.11.2009 - 8 U 79/09   

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https://dejure.org/2009,32470
OLG Celle, 19.11.2009 - 8 U 79/09 (https://dejure.org/2009,32470)
OLG Celle, Entscheidung vom 19.11.2009 - 8 U 79/09 (https://dejure.org/2009,32470)
OLG Celle, Entscheidung vom 19. November 2009 - 8 U 79/09 (https://dejure.org/2009,32470)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • verkehrslexikon.de

    Leistungsfreiheit des Fahrzeugversicherers ohne Anzeichen für einen Unfallschock nach Verkehrsunfallflucht;

  • IWW
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Unfallflucht des Versicherungsnehmers? Bei Bagatellschäden kein unerlaubtes Entfernen vom Unfallort!

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Unfallflucht des Versicherungsnehmers - Bei Bagatellschäden kein unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Unfallflucht des Versicherungsnehmers? Bei Bagatellschäden kein unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Unfallflucht und Leistungsfreiheit? Bei Bagatellschäden kein unerlaubtes Entfernen vom Unfallort! // Die Versicherung kann sich nicht auf Leistungsfreiheit berufen, wenn es sich um einen Bagatellschaden handelt.

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (20)

  • BGH, 01.12.1999 - IV ZR 71/99

    Einordnung einer Unfallflucht im Sinne von § 142 StGB auch bei eindeutiger

    Auszug aus OLG Celle, 19.11.2009 - 8 U 79/09
    Das Verlassen der Unfallstelle stellt auch bei ansonsten eindeutiger Haftungslage nur, aber auch stets eine Verletzung der Aufklärungspflicht in der Kaskoversicherung dar, wenn dadurch der objektive und der subjektive Tatbestand des § 142 StGB erfüllt wird (BGH VersR 2000, 222; 1987, 657; Urteil des Senats vom 29. Januar 2009, 8 U 151/08; Beschluss des Senats vom 16. April 2009, 8 U 38/09; Prölss/Martin, VVG, 27. Aufl., § 7 AKB Rdnr. 17).

    Zutreffend hat der BGH darauf hingewiesen, durch nachträgliche Angaben (zu denen hier nichts Näheres bekannt ist), deren Wahrheitsgehalt oft nicht überprüft werden könne, sei eine zuverlässige Aufklärung nicht gewährleistet (VersR 2000, 222).

    Insbesondere kann der Versicherer nur so prüfen, ob Leistungsfreiheit nach § 61 VVG a. F. wegen Fahruntüchtigkeit in Betracht kommt (BGH VersR 2000, 222).

  • BGH, 15.04.1987 - IVa ZR 28/86

    Rechtsfolgen der Unfallflucht in der Kaskoversicherung

    Auszug aus OLG Celle, 19.11.2009 - 8 U 79/09
    Das Verlassen der Unfallstelle stellt auch bei ansonsten eindeutiger Haftungslage nur, aber auch stets eine Verletzung der Aufklärungspflicht in der Kaskoversicherung dar, wenn dadurch der objektive und der subjektive Tatbestand des § 142 StGB erfüllt wird (BGH VersR 2000, 222; 1987, 657; Urteil des Senats vom 29. Januar 2009, 8 U 151/08; Beschluss des Senats vom 16. April 2009, 8 U 38/09; Prölss/Martin, VVG, 27. Aufl., § 7 AKB Rdnr. 17).

    Durch die Strafvorschrift des § 142 StGB wird das Aufklärungsinteresse des Versicherers im Sinne einer Reflexwirkung geschützt, weil sie auf dem Weg über die polizeilichen Ermittlungen mittelbar auch dem Versicherer zugute kommt, indem er das Ergebnis der Untersuchungen verwerten kann (BGH VersR 1987, 657).

  • KG, 20.05.2009 - 8 U 38/09

    Gewerbemietvertrag: Mietminderung wegen Ratten- und Geruchsbefalls, Feuchtigkeit

    Auszug aus OLG Celle, 19.11.2009 - 8 U 79/09
    Das Verlassen der Unfallstelle stellt auch bei ansonsten eindeutiger Haftungslage nur, aber auch stets eine Verletzung der Aufklärungspflicht in der Kaskoversicherung dar, wenn dadurch der objektive und der subjektive Tatbestand des § 142 StGB erfüllt wird (BGH VersR 2000, 222; 1987, 657; Urteil des Senats vom 29. Januar 2009, 8 U 151/08; Beschluss des Senats vom 16. April 2009, 8 U 38/09; Prölss/Martin, VVG, 27. Aufl., § 7 AKB Rdnr. 17).

    Der Senat hat in dem bereits erwähnten Beschluss vom 16. April 2009 (8 U 38/09) einen Schaden von 100 EUR als nicht mehr belanglos angesehen; beim Abkommen von der Fahrbahn hatte ein Kraftfahrer zwei junge Fichten in einem Wald beschädigt.

  • BGH, 09.11.2005 - IV ZR 146/04

    Leistungsfreiheit des Versicherers bei mehreren Versicherungsfällen mit

    Auszug aus OLG Celle, 19.11.2009 - 8 U 79/09
    Zwar findet § 827 S. 1 BGB auch bei der Frage, ob eine Obliegenheitsverletzung schuldhaft begangen wurde, entsprechende Anwendung (BGH VersR 2006, 108).

    Solange ein Täter nicht den Zustand der Zurechnungsunfähigkeit im Sinne von § 827 BGB erreicht, ein Ausschluss der Wahrnehmungsfähigkeit oder der freien Willensbestimmung also noch nicht eingetreten ist, bleibt vorsätzliches Handeln möglich (BGH VersR 2006, 108).

  • OLG München, 27.06.2008 - 10 U 5654/07

    Kraftfahrtversicherung: Leistungsfreiheit des Versicherers bei relativer

    Auszug aus OLG Celle, 19.11.2009 - 8 U 79/09
    In Anbetracht der erheblichen Alkoholisierung, die nicht allzu weit von derjenigen der absoluten Fahruntüchtigkeit entfernt ist, dürfen auch keine übertriebenen Anforderungen gestellt werden; je höher die Blutalkoholkonzentration zur Tatzeit ist, desto mehr sinken die Anforderungen an die Beweiskraft entsprechender Indizien (OLG München, Urteil vom 27. Juni 2008, 10 U 5654/07, Rdnr. 34 bei juris, m. w. N.).
  • BGH, 21.09.1982 - VI ZR 272/80

    Verteidigungsvorbringen - Verspätung - Berufungsinstanz - Fristsetzende Verfügung

    Auszug aus OLG Celle, 19.11.2009 - 8 U 79/09
    Das kann der Fall sein, wenn der Versicherungsnehmer nach dem Unfall sein Fahrzeug versteckt und es als gestohlen angibt (BGH VersR 1983, 33), bei Personenschäden, Nachtrunk, zusätzlichen falschen Angaben, Verwischen von Unfallspuren o. ä. (vgl. Prölss/Martin, a. a. O. Rdnr. 71).
  • BGH, 14.09.2005 - IV ZR 216/04

    Umfang der Leistungsfreiheit des Versicherers bei mehreren

    Auszug aus OLG Celle, 19.11.2009 - 8 U 79/09
    Für den Fall, dass der Versicherungsnehmer eine Obliegenheit vor und eine weitere nach Eintritt des Versicherungsfalles verletzt, nämlich - wie hier - eine Trunkenheitsfahrt vornimmt und anschließend sich nach einem Unfall unerlaubt vom Unfallort entfernt, hat der BGH eine Addition der einzelnen Beträge bejaht (NJW 2006, 147 = VersR 2005, 1720, m. w. N., ebenso Prölss/Martin, a. a. O., § 7 AKB Rdnr. 65).
  • BGH, 21.01.1998 - IV ZR 10/97

    Anspruch aus der Kasko-Versicherung bei Obliegenheitsverletzung - Entwendetes

    Auszug aus OLG Celle, 19.11.2009 - 8 U 79/09
    Hiernach kann sich der Versicherer in den Fällen, in denen eine vorsätzliche Obliegenheitsverletzung folgenlos geblieben ist, nur dann auf die vereinbarte Leistungsfreiheit berufen, wenn die Obliegenheitsverletzung generell geeignet war, die Interessen des Versicherers ernsthaft zu gefährden, den Versicherungsnehmer ein erhebliches Verschulden trifft und - im Falle von hier nicht vorliegenden Auskunftsobliegenheiten - eine ordnungsgemäße Belehrung erfolgt ist (BGH VersR 1998, 447).
  • OLG Brandenburg, 21.11.2002 - 12 U 149/01

    Schadensersatz wegen Nichtabführung von Arbeitnehmerbeiträgen zur

    Auszug aus OLG Celle, 19.11.2009 - 8 U 79/09
    Diese Folgenlosigkeit liegt nicht etwa immer schon dann vor, wenn der Versicherer nicht geleistet hat (BGH VersR 2004, 117).
  • BGH, 07.12.1983 - IVa ZR 231/81

    Rechtsfolgen einer vorsätzlichen Obliegenheitsverletzung; Berufung des

    Auszug aus OLG Celle, 19.11.2009 - 8 U 79/09
    Den Kläger trifft auch ein erhebliches Verschulden, weil es sich nicht um ein Fehlverhalten handelt, das auch einem ordentlichen Versicherer leicht unterlaufen kann und für das deshalb ein einsichtiger Versicherer Verständnis aufzubringen vermag (BGH VersR 1984, 228).
  • BGH, 21.04.1982 - IVa ZR 267/80

    Relevanzrechtsprechung - Frage der Leistungsfreiheit des Versicherers

  • BGH, 19.01.1983 - IVa ZR 225/81

    Verletzung der Aufklärungspflicht des Versicherungsnehmers

  • OLG Frankfurt, 24.01.2001 - 7 U 23/00

    Kfz-Haftpflicht: Verletzung der Aufklärungsobliegenheit bei Entfernen vom

  • BGH, 22.02.1989 - IVa ZR 274/87

    Leistungsausschluß des Versicherers bei Trunkenheitsfahrt

  • OLG Oldenburg, 06.11.2008 - 8 U 151/08

    Werkstattrecht - Extrem kurze Verjährungsfrist bei Schäden an Leihwagen

  • BGH, 29.10.2003 - IV ZR 16/03

    Darlegungs- und Beweislast in der Fahrzeugvollversicherung

  • OLG Düsseldorf, 30.06.1992 - 4 U 205/91

    (Aufklärungs-)Obliegenheitsverletzung durch Nachtrunk und Unfallflucht

  • OLG Nürnberg, 20.12.1984 - 8 U 4268/83

    Kaskoschadenanzeige; Verpflichtung des Versicherungsnehmers; Alkoholbedingte

  • OLG Köln, 25.07.2000 - 9 U 48/00

    Leistungsfreiheit des Versicherers bei Verwirklichung des § 142 Strafgesetzbuch

  • OLG Brandenburg, 24.05.2007 - 12 U 205/06

    Aufklärungsobliegenheit bzgl. eines Verkehrsunfalls gegenüber dem Versicherer

  • OLG Naumburg, 21.06.2012 - 4 U 85/11

    Kfz-Vollkaskoversicherungsvertrag: Leistungsfreiheit bei unerlaubtem Entfernen

    Konkrete Anhaltspunkte für einen vorsatz- oder schuldausschließenden Unfallschock, welchen der Kläger als Versicherungsnehmer darzulegen hätte (vgl. OLG Celle, Urteil vom 19. November 2009, Az.: 8 U 79/09, zitiert nach juris , Rdnr. 25), lassen sich hieraus nicht entnehmen und sind auch sonst nicht ersichtlich.
  • SG Augsburg, 15.07.2013 - S 8 U 147/13

    Anspruch auf rückwirkende Zahlung von Verletztenrente bei verspäteter Meldung des

    Im anschließenden Klageverfahren stellte dieses Gericht mit - nicht angefochtenem - Gerichtsbescheid vom 3. Februar 2010, Verfahren S 8 U 79/09, fest, dass der Kläger am 30. September 1977 einen Arbeitsunfall erlitten hat.

    Das ist rechtskräftig durch den Gerichtsbescheid dieses Gerichts vom 3. Februar 2010, Verfahren S 8 U 79/09, festgestellt worden (ebenso der bestandskräftige Ausführungsbescheid der Beklagten vom 9. Juni 2010).

  • LG Saarbrücken, 01.10.2010 - 13 S 75/10

    Kfz-Haftpflichtversicherung: Leistungsfreiheit bei arglistiger Verletzung der

    Dazu gehören selbst bei eindeutiger Haftungslage insbesondere Feststellungen zur Person des Fahrers und der beteiligten Fahrzeuge am Unfallort (vgl. OLG Celle, Urteil vom 19.11.2009 - 8 U 79/09, Schaden-Praxis 2010, 118).
  • LG Heidelberg, 18.02.2020 - 2 O 312/19

    Leistungsfreiheit der Kaskoversicherung wegen Obliegenheitsverletzung des

    Konkrete Anhaltspunkte für einen vorsatz- oder schuldausschließenden Unfallschock, welchen der Kläger als Versicherungsnehmer darzulegen und zu beweisen hätte (vgl. OLG Celle, Urteil vom 19. November 2009, Az.: 8 U 79/09, zitiert nach juris, Rdnr. 25), lassen sich hieraus nicht entnehmen und sind auch sonst nicht ersichtlich.

    Mangels hinreichender Anknüpfungspunkte, die auf einen vorsatz- oder schuldausschließenden Unfallschock schließen lassen könnten, kommt die Einholung eines medizinischen Sachverständigengutachtens zu der rein pauschalen Behauptung des Klägers, er habe sich nach dem Unfall in einem schuldunfähigen Zustand befunden, nicht in Betracht (OLG Celle, Urteil vom 19. November 2009 - 8 U 79/09 -, Rn. 26, juris).

  • LG Düsseldorf, 03.12.2010 - 22 S 179/10

    Regressanspruch des Haftpflichtversicherers bei fehlendem Schockzustand bei

    Ein solcher kommt nur unter außergewöhnlichen äußeren und inneren Bedingungen zustande und erreicht auch denn selten eine solche Stärke, dass eine die Willensfreiheit beeinflussende Bewusstseinstörung vorliegt (vgl. OLG Celle, Urt. V. 19.11.2009, Az. 8 U 79/09 - zit. n. juris).
  • LG Heidelberg, 23.01.2014 - 3 S 26/13

    Kfz-Haftpflichtversicherung: Leistungsausschluss und Regressanspruch des

    Das Verhalten des Versicherungsnehmers muss sich also vom "Normalfall" einer Unfallflucht, die bloß in der Entfernung des Versicherungsnehmers und des Fahrzeugs vom Unfallort liegt, abheben und es müssen erschwerende Umstände hinzutreten (vgl. schon BGH VersR 1982, 742 und 1983, 333; OLG Celle - 8 U 79/09 - Schaden-Praxis 2010, 118 Rn. 38 m.w.N.).
  • OLG Saarbrücken, 04.12.2013 - 5 U 372/12

    Arglistige Verletzung der Aufklärungsobliegenheit wegen Verschweigens von

    Die von der Beklagten vorgerichtlich behauptete Obliegenheitsverletzung durch Verlassen der Unfallstelle - mit Blick auf den in der Unfallschilderung vom 25.10.2011 erwähnten Gummiabrieb an der Verkehrsinsel - kommt ebenfalls nicht ernsthaft in Betracht (vgl. Senat, Urt. v. 12.6.2013 - 5 U 13/13; OLG Celle, Urt. v. 19.11.2009 - 8 U 79/09 - zitiert nach juris zur Frage der Wartepflicht bei Bagatellschäden).
  • LG Saarbrücken, 16.12.2014 - 14 S 22/14

    Haftpflichtversicherung: Leistungsfreiheit des Versicherers wegen arglistigen

    Dazu gehören selbst bei eindeutiger Haftungslage insbesondere Feststellungen zur Person des Fahrers und der beteiligten Fahrzeuge am Unfallort (vgl. OLG Celle, Urteil vom 19.11.2009 - 8 U 79/09, Schaden-Praxis 2010, 118).
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