Rechtsprechung
OLG Dresden, 01.10.2007 - 8 U 956/07 (1) |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen eines Verstoßes gegen ein Schutzgesetz durch einen Finanzdienstleister gegenüber einem Anleger durch rechtsgeschäftlichen Vertreter dieses Dienstleisters
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 823 Abs. 1; KWG § 32 Abs. 1
Keine Haftung des Vertreters eines ohne die nach § 32 Abs. 1 KWG erforderliche Erlaubnis auftretenden Unternehmens - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Chemnitz, 04.05.2007 - 7 O 1340/06
- OLG Dresden, 22.08.2007 - 8 U 956/07
- OLG Dresden, 01.10.2007 - 8 U 956/07 (1)
Rechtsprechung
OLG Dresden, 22.08.2007 - 8 U 956/07 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Justiz Sachsen
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- Wolters Kluwer
Vorraussetzungen für die Haftung des rechtsgeschäftlichen Vertreters eines Unternehmens aufgrund der Vermittlung einer Kapitalanlage ohne die erforderliche Erlaubnis; Bestehen einer Eigenhaftung des Vertreters aufgrund der Inanspruchnahme besonderen persönlichen ...
- Judicialis
- rechtsportal.de
BGB § 823 Abs. 2; KWG § 32 Abs. 1
Keine Haftung des Unternehmensvertreters bei Vermittlung von Kapitalanlagen ohne Erlaubnis - juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Chemnitz, 04.05.2007 - 7 O 1340/06
- OLG Dresden, 22.08.2007 - 8 U 956/07
- OLG Dresden, 01.10.2007 - 8 U 956/07
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 11.07.2006 - VI ZR 339/04
Schadensersatzpflicht bei Gewährung von Organkrediten
Auszug aus OLG Dresden, 22.08.2007 - 8 U 956/07
Gegen dieses Schutzgesetz können deshalb im Zuge der streitgegenständlichen Vermittlung allenfalls die Beklagte zu 2 und deren Organ, der damalige Vorstand M T (vgl. BGH, Urteil vom 11.07.2006 - VI ZR 339/04, WM 2006, 1898, Tz 10, 15, 25), verstoßen haben. - OLG Dresden, 20.06.2007 - 8 U 328/07
Internat. Zuständigkeit deutscher Gerichte nach Lugano-Übereinkommen - …
Auszug aus OLG Dresden, 22.08.2007 - 8 U 956/07
aa) Dabei kann dahinstehen, ob der Kläger im ersten oder jedenfalls im zweiten Rechtszug schlüssigen und substantiierten Vortrag gehalten hat, der darauf schließen lässt, dass der Beklagte seinerzeit als Inhaber eines eigenen Unternehmens für die Erbringung bestimmter Leistungen einer Erlaubnis gem. § 32 Abs. 1 KWG bedurfte (vgl. zu einem tatsächlichen Haftungsfall jüngst Senatsurteil vom 20.06.2007 - 8 U 328/07, www.justiz.sachsen.de/elvis).
- BGH, 15.05.2012 - VI ZR 166/11
Gehilfenhaftung bei unerlaubter Kapitalanlagevermittlung
Auch im Rahmen eines Verstoßes gegen § 32 Abs. 1 Satz 1 KWG a.F. ist eine Haftung aus § 830 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 BGB nur bei vorsätzlicher Beteiligung an einem fremden Vorsatzdelikt gegeben (…Senatsurteil vom 11. Juli 2006 - VI ZR 339/04, aaO Rn. 31; OLG Dresden, Beschlüsse vom 22. August 2007 - 8 U 956/07, juris Rn. 13 und vom 1. Oktober 2007 - 8 U 956/07, juris Rn. 1).