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OLG Zweibrücken, 22.12.1998 - 8 U 98/98 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)
Geschäftsleiterpflichten, Haftung nach § 43 GmbHG, Innenhaftung, Pflichtverletzung nach § 43 Abs. 2 GmbHG, Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmanns, unternehmerische Entscheidungen
Papierfundstellen
- NZG 1999, 506
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 14.03.1983 - II ZR 103/82
Anspruch einer GmbH auf Schadensersatz wegen Pflichtwidrigkeit des …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 22.12.1998 - 8 U 98/98
Insbesondere kann sich der Geschäftsführer nicht darauf berufen, dass er seiner Aufgabe nicht gewachsen war (BGH WM 71, 1548; NJW 83, 1856).
- OLG Oldenburg, 22.06.2006 - 1 U 34/03
Haftung des Geschäftsführers einer GmbH; Handlungsermessen bei unternehmerischer …
Der Sorgfaltsstandard hat sich dabei an der Person eines selbständigen, treuhänderischen Verwalters fremder Vermögensinteressen zu orientieren (vgl. OLG Zweibrücken NZG 1999, 506;… Baumbach/Hueck/Zöllner/Noack, § 43 GmbHG, Rn. 9). - OLG Zweibrücken, 18.08.2022 - 4 U 198/21
Bestehen von Geschäftsführerhaftung bei Geldüberweisung aufgrund gefälschter …
Er konnte es insoweit dabei belassen, dass "bei der Bestimmung und Abgrenzung der einem Geschäftsführer obliegenden Pflichten ... sich insoweit Schwierigkeiten (ergeben), als das Gesetz einerseits den Umfang dieser Pflichten nicht abschließend regelt, andererseits diese Pflichten grundsätzlich durch den Gesellschaftsvertrag, den Anstellungsvertrag oder durch einzelne Gesellschafterbeschlüsse erweitert bzw. eingeschränkt werden" (PfOLG Zweibrücken, Urteil vom 22.12.1998, 8 U 98/98, NZG 1999, 506). - OLG Nürnberg, 16.07.2014 - 12 U 2267/12
GmbH: Bestellung eines gemeinsamen Vertreters durch die Mitberechtigten an einem …
aa) Die Sorgfalt, die der Geschäftsführer einer GmbH zu beachten hat, ist zu bemessen an der Sorgfalt eines selbständigen, treuhänderischen Verwalters fremder Vermögensinteressen in verantwortlicher leitender Position (…Scholz/Schneider, a.a.O., § 43 GmbHG Rdnr. 33; RGZ 64, 257; OLG Koblenz, GmbHR 1991, 417; OLG Zweibrücken, GmbHR 1999, 715; OLG Bremen, GmbHR 1964, 8).
- OLG Brandenburg, 21.02.2001 - 7 U 99/97
Verletzung der Pflichten eines Geschäftsführers durch Freigabe von Teilzahlungen …
Die Sorgfalt, die der Geschäftsführer einer GmbH zu beachten hat, ist zu bemessen an der Sorgfalt eines selbständigen, treuhänderischen Verwalters fremder Vermögensinteressen in verantwortlicher leitender Position (vgl. nur: OLG Koblenz GmbHR 1991, 417; OLG Zweibrücken GmbHR 1999, 715). - LG Münster, 18.05.2006 - 12 O 484/05
Ausschreibung unterlassen: Schadensersatz für Subventionsausfall
Die Sorgfaltspflichten des GmbH-Geschäftsführers gehen über diejenigen eines ordentlichen Kaufmanns hinaus; verlangt wird diejenige Sorgfalt, die ein ordentlicher Geschäftsmann in leitender Position bei selbstständiger treuhänderischer Wahrnehmung fremder Vermögensinteressen zu beachten hat, wobei der Vorteil für die GmbH zu wahren und Schaden von ihr abzuwenden ist (vgl. OLG Zweibrücken NZG 1999, 506 ff.; OLG Rostock, OLGR Rostock 2006, 106 ff.). - OLG Hamm, 24.11.2016 - 27 U 105/15 So wird die Stellung des Geschäftsführers einerseits geprägt durch die Pflicht, fremde Vermögensinteressen wahrzunehmen und andererseits durch das Vertrauen, das die Gesellschafter dem Geschäftsführer durch die Übertragung der Verantwortung für das Unternehmen entgegenbringen (OLG Zweibrücken NZG 1999, 506 Rn. 61).