Rechtsprechung
OLG Nürnberg, 02.08.2007 - 8 U 988/07 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
PflVG § 3 Nr. 9 S. 2; PflVG § 3 Nr. 10 S. 2; AKB § 1 Abs. 4; BGB § 242
Im Rahmen der vorläufigen Deckung kann der Versicherer bei treuwidrigem Verhalten des VN im Innenverhältnis leistungsfrei sein
Verfahrensgang
- OLG Nürnberg, 25.07.2007 - 8 U 988/07
- OLG Nürnberg, 02.08.2007 - 8 U 988/07
Papierfundstellen
- VersR 2008, 70
Wird zitiert von ...
- KG, 29.05.2020 - 6 U 102/19
Leistungspflicht des Kfz-Haftpflichtersicherers bei …
Ob in gesondert gelagerten Ausnahmefällen ein Ende der vorläufigen Deckung im Wege ergänzender Vertragsauslegung ermittelt werden kann oder die Verpflichtung des Versicherers im Innenverhältnis wegen widersprüchlichen, rechtsmissbräuchlichen Verhaltens endet (vgl. OLG Nürnberg, Hinweisbeschluss vom 25.7.2007 - 8 U 988/07 -, VersR 2008, 70-72 und vorgehend LG Nürnberg, VersR 2007, 70-71;… Stadler a.a.O. Rn. 60), kann dahinstehen, da hier kein Fall eines versehentlich nach außen hin bestehenden langjährigen vorläufigen Versicherungsschutzes vorliegt, wie es bei der dem Hinweisbeschluss des OLG Nürnberg zugrunde liegenden Sachverhaltsgestaltung der Fall war.
Rechtsprechung
OLG Nürnberg, 25.07.2007 - 8 U 988/07 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OLG Nürnberg, 25.07.2007 - 8 U 988/07
- OLG Nürnberg, 02.08.2007 - 8 U 988/07
Wird zitiert von ...
- KG, 29.05.2020 - 6 U 102/19
Leistungspflicht des Kfz-Haftpflichtersicherers bei …
Ob in gesondert gelagerten Ausnahmefällen ein Ende der vorläufigen Deckung im Wege ergänzender Vertragsauslegung ermittelt werden kann oder die Verpflichtung des Versicherers im Innenverhältnis wegen widersprüchlichen, rechtsmissbräuchlichen Verhaltens endet (vgl. OLG Nürnberg, Hinweisbeschluss vom 25.7.2007 - 8 U 988/07 -, VersR 2008, 70-72 und vorgehend LG Nürnberg, VersR 2007, 70-71;… Stadler a.a.O. Rn. 60), kann dahinstehen, da hier kein Fall eines versehentlich nach außen hin bestehenden langjährigen vorläufigen Versicherungsschutzes vorliegt, wie es bei der dem Hinweisbeschluss des OLG Nürnberg zugrunde liegenden Sachverhaltsgestaltung der Fall war.