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   OLG Celle, 24.09.2009 - 8 U 99/09   

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https://dejure.org/2009,1216
OLG Celle, 24.09.2009 - 8 U 99/09 (https://dejure.org/2009,1216)
OLG Celle, Entscheidung vom 24.09.2009 - 8 U 99/09 (https://dejure.org/2009,1216)
OLG Celle, Entscheidung vom 24. September 2009 - 8 U 99/09 (https://dejure.org/2009,1216)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Leistungsfreiheit des Wohngebäudeversicherers wegen Gefahrerhöhung bei Inhaftierung des Mieters; Anforderungen an den Nachweis einer Eigenbrandstiftung; Voraussetzungen der Neuwertentschädigung

  • Judicialis

    VVG § 22; ; VVG § 23; ; VVG § 81; ; VVG § 93

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG a. F. § 22; VVG a. F. § 23; VVG a. F. § 61
    Ein Angebot über einen Bauvertrag und die Abwicklung über ein Treuhandkonto reichen für die Sicherstellung der Wiederherstellung im Rahmen der Neuwertentschädigung nicht aus

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG § 22; VVG § 23; VVG § 81; VVG § 93
    Leistungsfreiheit des Wohngebäudeversicherers wegen Gefahrerhöhung bei Inhaftierung des Mieters; Anforderungen an den Nachweis einer Eigenbrandstiftung; Voraussetzungen der Neuwertentschädigung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gefahrerhöhung, wenn Mieter in U-Haft?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Indizien für eine Eigenbrandstiftung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Leistungsfreiheit der Wohngebäudeversicherung bei U-Haft des Mieters?

  • vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)

    Neuwertentschädigung

  • vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation)

    Neuwertentschädigung

  • gevestor.de (Kurzinformation)

    Brandschutzversicherung zahlt auch bei Brand in leer stehendem Haus

Besprechungen u.ä. (3)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Wohngebäudeversicherung - Keine Gefahrerhöhung wegen Leerstand des Gebäudes, wenn Mieter in U-Haft sind

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wohngebäudeversicherung: Treuhandlösung reicht nicht für Auszahlung der Neuwertentschädigung! (IMR 2010, 31)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Wohngebäudeversicherung: Leerstand ist noch keine Gefahrerhöhung! (IMR 2010, 32)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2010, 383
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (38)

  • BGH, 19.06.2013 - IV ZR 228/12

    Feuerversicherung: Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen für Aufräumungs-,

    bb) Die Ansicht des Berufungsgerichts, der von der Klausel verwendete Begriff der Aufwendung impliziere bereits nach dem allgemeinen Sprachgebrauch eine dem Versicherungsnehmer schon entstandene Vermögenseinbuße in dem Sinne, dass er entweder entsprechende Mittel bereits ausgegeben oder zumindest - etwa durch verbindliche Vergabe von Arbeitsaufträgen - eine entsprechende Verpflichtung begründet haben müsse, teilt der Senat nicht (vgl. ähnlich wie hier zum Begriff der "Kosten": OLG Hamm VersR 1998, 1152 f.; OLG Celle VersR 2010, 383, 385 f.).

    dd) Selbst bei intensivem Studium der übrigen Bedingungen wird der durchschnittliche Versicherungsnehmer wegen der besonderen Regelung zur Sicherstellung des Wiederaufbaus als Voraussetzung für die Erstattung der so genannten Neuwertspitze in § 11 Nr. 5 AFB 87 nicht darauf kommen, dass Ähnliches von ihm auch im Rahmen des § 3 AFB 87 erwartet wird (vgl. dazu auch OLG Celle VersR 2010, 383, 385 f.).

  • OLG Dresden, 06.10.2020 - 4 U 2789/19

    Der Leistungspflicht treuwidrig entzogen: Keine Berufung auf Ausschlussfrist!

    Der bloße Leerstand eines Gebäudes kann für sich allein betrachtet noch nicht als Erhöhung der Brandgefahr angesehen werden (vgl. Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 03.09.2015 - 4 U 27/15; OLG Celle, Urteil vom 24.09.2009 - 8 U 99/09 - juris).

    Dazu können die unbeobachtete Lage außerhalb des Ortes, eine seit dem Auszug der letzten Nutzer erhebliche verstrichene Zeit sowie ein nach außen offenkundig verwahrloster Zustand, insbesondere bezüglich nicht mehr ordnungsgemäß funktionierenden Türen und Fenster gehören (vgl. OLG Celle, Urteil vom 24.09.2009 - 8 U 99/09 - juris).

  • OLG Frankfurt, 15.06.2012 - 7 U 246/11

    Höhe der Abschlagszahlung gem. § 16 Nr. 1 AFB 87 in der Gebäudeversicherung

    Das OLG Celle (Urt. v. 24. September 2009 - 8 U 99/09, VersR 2010, 383) hat die Rechtsfrage offengelassen und sich auf einen Verstoß gegen den Grundsatz von Treu und Glauben gestützt, wenn zwar ein Sachverständigenverfahren nicht eingeleitet wurde, jedoch der Sachverständige der Versicherung die Kosten ermittelt hat und beide Parteien durch Unterschrift ihr Einverständnis mit diesen ermittelten Kosten erklärt haben.
  • LG Mönchengladbach, 25.05.2023 - 1 O 109/21

    Brandstiftung: Wohngebäudeversicherung zahlt nicht?

    (vgl. zu alldem OLG Celle r + s 2010, 114, beck-online).
  • LG Magdeburg, 17.01.2013 - 11 O 111/11

    Ansprüche aus einer Gebäude- und Sachversicherung wegen eines Brandschadens

    Auf dieser Grundlage handelt es sich jeweils um eine Einzelfallwürdigung, wobei als Indizien in die Beurteilung einfließen können, dass keine natürliche Ursache für den Brand vorliegt, sondern das Feuer durch einen Brandbeschleuniger gelegt wurde, dass der Versicherungsnehmer sich in angespannten bis aussichtslosen wirtschaftlichen Verhältnissen befunden hat, dass keine Einbruchspuren festgestellt werden konnten, aber für Dritte keine Möglichkeit bestanden hat, auf andere Weise Zugang zu erhalten, wenn ernstgemeinte Brandreden des Versicherungsnehmers im zeitlichen Zusammenhang mit dem Brand stattgefunden haben, wenn es keine Hinweise für Racheakte dritter Personen gibt, wenn frühere strafrechtliche Auffälligkeiten des Versicherungsnehmers vorliegen und wenn der Versicherungsnehmer kurz vor dem Brand persönliche Gegenstände fortgeschafft hat (siehe dazu OLG Celle, Urteil vom 24. September 2009 - 8 U 99/09 -, zitiert nach Juris).
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