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   OLG Karlsruhe, 28.11.1972 - 8 U 99/72   

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https://dejure.org/1972,7085
OLG Karlsruhe, 28.11.1972 - 8 U 99/72 (https://dejure.org/1972,7085)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 28.11.1972 - 8 U 99/72 (https://dejure.org/1972,7085)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 28. November 1972 - 8 U 99/72 (https://dejure.org/1972,7085)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Unternehmer; Wichtiger Grund; Fristlose Kündigung; Schuld; Handelsvertreter; Beweislastumkehr; Formularvertrag; Kauffrau; Arbeitsunfähigkeit; Erkrankung; Ärztliche Bescheinigung; Nachweis; Pflege; Mutter; Umsatz; Verweigerungsrecht; Wettbewerbsunterlassung; Kündigung; ...

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Wettbewerbsverbot, wichtiger Grund, Umkehr der Darlegungs- und Beweislast, Karenzentschädigung, Krankheit des HV, unzulässige Rechtsausübung, Erhebung der Verjährungseinrede, Berufung auf abgekürzte Verjährung in AGB, Einrede der Nichterfüllung bei Verweigerung der ...

Papierfundstellen

  • VersR 1973, 857
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG München, 01.03.2012 - 23 U 3746/11

    Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch gegen Handelsvertreter: Abwerben von

    Nach Ansicht des OLG Karlsruhe (Urteil vom 28.11.1972, 8 U 99/72, VersR 1973, 857) muss der Unternehmer, wenn die Höhe der nach § 90 a Abs. 1 Satz 3 HGB zu leistenden Entschädigung im Handelsvertretervertrag noch nicht festgelegt ist, vor oder bei dessen Beendigung dem Handelsvertreter seine Zahlungsbereitschaft mitteilen und ihm entweder einen bestimmten Betrag anbieten oder ihn auffordern, seine Vorstellungen über die Höhe der Entschädigung mitzuteilen.
  • KG, 25.03.2011 - 5 W 62/11

    Verwendung von Kundendaten bei einem Subunternehmervertrag eines Maklers nach

    Fehlt - wie vorliegend - die Vereinbarung einer Karenzentschädigung, so ist die Wettbewerbsabrede (insbesondere zum Schutz desjenigen Mitarbeiters, der sich an das Wettbewerbsverbot hält) zwar nicht nichtig (vgl. BAG, NJW 1964, 1641, juris Rn. 27; OLG Nürnberg, BB 1960, 1261; OLG Düsseldorf, BB 1962, 731; OLG Karlsruhe, VersR 1973, 857; Baumbach/Hopt, HGB, 33. Auflage, § 90a Rn. 18, 32).
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