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   OLG Schleswig, 24.11.1987 - 8 UF 106/87   

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https://dejure.org/1987,8129
OLG Schleswig, 24.11.1987 - 8 UF 106/87 (https://dejure.org/1987,8129)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 24.11.1987 - 8 UF 106/87 (https://dejure.org/1987,8129)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 24. November 1987 - 8 UF 106/87 (https://dejure.org/1987,8129)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • mansui.eu PDF

    BGB §§ 1602, 1610; AFG § 40
    Unterhalt unter Verwandten; Anspruch des volljährigen Kindes auf Ausbildungsunterhalt; vom Arbeitsamt gewährte Berufsausbildungsbeihilfe als anrechenbares Einkommen.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • FamRZ 1988, 758 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 19.06.1985 - IVb ZR 30/84

    Anrechnung von darlehnsweise gewährten Leistungen nach dem

    Auszug aus OLG Schleswig, 24.11.1987 - 8 UF 106/87
    Zu den anrechenbaren Einkünften der Klägerin gehört auch die von dem Arbeitsamt gewährte Berufsausbildungsbeihilfe; sie ist nach Ansicht des Senats zu vergleichen mit BAföG- Leistungen an Studierende, welche ebenfalls auf den Bedarf anzurechnen sind (BGH FamRZ 1985, 916, 917 = EzFamR BGB § 1610 Nr. 4 = BGHF 4, 1086; Diederichsen in Palandt, BGB 46. Aufl. § 1602 Anm. 2c).
  • BVerfG, 29.09.2015 - 1 BvR 1125/14

    Prozesskostenhilfe ist auch dann zu gewähren, wenn die Entscheidung in der

    Für die dem Beschwerdeführer nach dem SGB III gezahlte Berufsausbildungsbeihilfe liegt es danach nahe, mit der bisher ergangenen Rechtsprechung zu differenzieren: Wird die Berufsausbildungsbeihilfe als Vorauszahlung geleistet, dürfte es sich um eine nicht bedarfsdeckende subsidiäre Sozialleistung handeln, da gemäß § 68 Abs. 2 SGB III ein Anspruch der oder des Auszubildenden auf Unterhaltsleistungen gegen die Eltern bis zur Höhe des anzurechnenden Unterhaltsanspruchs mit der Zahlung der Berufsausbildungsbeihilfe auf die Agentur für Arbeit übergeht; nur im Falle einer endgültigen Bewilligung dürfte die Berufsausbildungsbeihilfe als bedarfsdeckendes Einkommen der oder des Auszubildenden anzurechnen sein (vgl. Schleswig-Holsteinisches OLG, Urteil vom 24. November 1987 - 8 UF 106/87 -, SchlHA 1988, S. 53; OLG Oldenburg, Urteil vom 30. Juni 1988 - 14 UF 195/87 -, BeckRS 2010, 26302; jeweils zu der vergleichbaren Vorgängervorschrift des § 40 AFG).
  • OLG München, 26.08.1991 - 26 UF 601/91

    Minderung der Unterhaltsbedürftigkeit bei Zahlung von Ausbildungsgeld an

    Dieser Ansicht sind die Gerichte nur mit der Einschränkung gefolgt, daß eine Anrechnung auf den Unterhaltsanspruch lediglich für den Fall ausscheide, daß das Arbeitsamt tatsächlich übergeleitet habe, bzw. noch überleiten könne ( SchlHOLG SchlHA 1988, S. 53; OLG Oldenburg FamRZ 1989, S. 531, 532; AG Brühl FamRZ 1990, S. 7831 784).
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