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   OLG Hamm, 01.08.2011 - II-8 UF 136/11   

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https://dejure.org/2011,34045
OLG Hamm, 01.08.2011 - II-8 UF 136/11 (https://dejure.org/2011,34045)
OLG Hamm, Entscheidung vom 01.08.2011 - II-8 UF 136/11 (https://dejure.org/2011,34045)
OLG Hamm, Entscheidung vom 01. August 2011 - II-8 UF 136/11 (https://dejure.org/2011,34045)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Elterliche Sorge; Übertragung auf einen Elternteil; Verzicht auf erneute persönliche Anhörung der Eltern und auf Anhörung des Kindes

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    §§ 1671 BGB, 159, 160 FamFG
    Elterliche Sorge; Übertragung auf einen Elternteil; Verzicht auf erneute persönliche Anhörung der Eltern und auf Anhörung des Kindes

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufhebung der elterlichen Sorge und Übertragung auf einen Elternteil allein; Anforderungen an das Verfahren; Erfordernis persönlicher Anhörung der Kindeseltern

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufhebung der elterlichen Sorge und Übertragung auf einen Elternteil allein; Anforderungen an das Verfahren; Erfordernis persönlicher Anhörung der Kindeseltern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Umgangsverfahren: Kind ist grundsätzlich anzuhören

Verfahrensgang

  • AG Lüdinghausen - 14 F 191/09
  • OLG Hamm, 01.08.2011 - II-8 UF 136/11
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 01.12.2010 - 1 BvR 1572/10

    Auflage der Fortsetzung einer Psychotherapie im Rahmen einer Umgangsregelung

    Auszug aus OLG Hamm, 01.08.2011 - 8 UF 136/11
    Zudem kann - entgegen dem Beschwerdevorbringen - der Kindesmutter auch nicht quasi als milderes Mittel gegenüber der Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge die Durchführung einer Therapie aufgegeben werden, da für einen derart erheblichen Eingriff einer gerichtlich angeordneten Psychotherapie, der sich der betroffene Elternteil unterziehen soll, eine klare und unmissverständliche gesetzliche Grundlage fehlt (BVerfG, FamRZ 2011, 179).
  • BGH, 31.10.2018 - XII ZB 411/18

    Umgangsrechtsverfahren: Statthaftigkeit und Begründetheit eines an das

    Von einer persönlichen Anhörung kann danach abgesehen werden, wenn die Gefahr besteht, dass das Kind hierdurch in einer mit seinem Wohl nicht zu vereinbarenden Weise psychisch belastet wird (vgl. OLG Hamm Beschluss vom 1. August 2011 - 8 UF 136/11 - juris Rn. 10) bzw. wenn die Anhörung des Kindes zu einer erheblichen Beeinträchtigung seiner körperlichen oder seelischen Gesundheit führen würde (vgl. BeckOK FamFG/Schlünder [Stand: 1. Oktober 2018] § 159 Rn. 5 mwN; Keidel/Engelhardt FamFG 19. Aufl. § 159 Rn. 12; vgl. auch BT-Drucks. 16/6308 S. 428).
  • OLG Hamm, 14.12.2011 - 8 UF 120/11

    Aufhebung der elterlichen Sorge und Übertragung auf die Kindesmutter allein

    Die Alleinsorge ist vorzuziehen in Fällen, in denen die gemeinsame elterliche Sorge praktisch nicht funktioniert, weil trotz der entsprechenden Verpflichtung tatsächlich keine Konsensmöglichkeit besteht bzw. zu erwarten ist, dass zwischen den Eltern auch zukünftig in Kindesangelegenheiten keine Kooperation stattfindet (BGH, FamRZ 1999, S. 1646 (1648); Senatsbeschluss vom 01.08.2011, II-8 UF 136/11; Palandt-Diederichsen, BGB, 71. Aufl., § 1671 Rz. 23 m.w.N.).
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