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   OLG Naumburg, 25.10.2007 - 8 UF 77/07   

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https://dejure.org/2007,10012
OLG Naumburg, 25.10.2007 - 8 UF 77/07 (https://dejure.org/2007,10012)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 25.10.2007 - 8 UF 77/07 (https://dejure.org/2007,10012)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 25. Oktober 2007 - 8 UF 77/07 (https://dejure.org/2007,10012)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bedürftigkeit als Voraussetzung eines Unterhaltsanspruchs; Bedarfsdeckung durch die mit einer Heimunterbringung einhergehenden Jugendhilfeleistungen; Subsidiarität von Jugendhilfeleistungen bzw. Sozialleistungen gegenüber dem zivilrechtlichen Unterhaltsanspruch; ...

  • Judicialis

    BGB § 1601; ; BGB § 1602 Abs. 1; ; BGB § 1603 Abs. 2 Satz 1; ; BGB § 1603; ; BGB § 1602; ; SGB VIII § 10 Abs. 1 Satz 1; ; SGB VIII § 92; ; SGB VIII § 94

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unterhaltsbedarf bei Heimunterbringung des Kindes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2008, 807
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 06.12.2006 - XII ZR 197/04

    Unterhaltsbedarf eines in einem Kinderheim untergebrachten Kindes;

    Auszug aus OLG Naumburg, 25.10.2007 - 8 UF 77/07
    Für seinen Rückgriff gegen die Eltern ist der Träger der Kinder- und Jugendhilfe nun stets auf einen öffentlich-rechtlichen Kostenbeitrag verwiesen (vgl. BGH FamRZ 2007, 377).
  • BVerwG, 19.08.2010 - 5 C 10.09

    Angemessenheit; Düsseldorfer Tabelle; Eigenbedarf; notwendiger ~; Einkommen;

    Weil die teil- bzw. vollstationären Angebote auch die Sicherstellung des notwendigen Unterhalts des untergebrachten jungen Menschen umfassen und zum Erlöschen der darauf gerichteten zivilrechtlichen Unterhaltsansprüche führen (vgl. BGH, Urteil vom 6. Dezember 2006 -XII ZR 197/04 - NJW-RR 2007, 505; OLG Naumburg, Urteil vom 25. Oktober 2007 - 8 UF 77/07 - juris), tritt insoweit der öffentlich-rechtliche Kostenbeitrag an die Stelle von Ansprüchen gegen einen nach bürgerlichem Recht Unterhaltspflichtigen.
  • VG Aachen, 12.10.2010 - 2 K 2335/08

    Erhebung eines Kostenbeitrags nach Aufklärung einer unterhaltspflichtigen Person

    Weil die teil- bzw. vollstationären Angebote auch die Sicherstellung des notwendigen Unterhalts des untergebrachten jungen Menschen umfassen und zum Erlöschen der darauf gerichteten zivilrechtlichen Unterhaltsansprüche führen (vgl. BGH, Urteil vom 6. Dezember 2006 -XII ZR 197/04 - NJW-RR 2007, 505; OLG Naumburg, Urteil vom 25. Oktober 2007 - 8 UF 77/07 - juris), tritt insoweit der öffentlich-rechtliche Kostenbeitrag an die Stelle von Ansprüchen gegen einen nach bürgerlichem Recht Unterhaltspflichtigen.
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