Rechtsprechung
OLG Naumburg, 25.10.2007 - 8 UF 77/07 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,10012) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bedürftigkeit als Voraussetzung eines Unterhaltsanspruchs; Bedarfsdeckung durch die mit einer Heimunterbringung einhergehenden Jugendhilfeleistungen; Subsidiarität von Jugendhilfeleistungen bzw. Sozialleistungen gegenüber dem zivilrechtlichen Unterhaltsanspruch; ...
- Judicialis
BGB § 1601; ; BGB § 1602 Abs. 1; ; BGB § 1603 Abs. 2 Satz 1; ; BGB § 1603; ; BGB § 1602; ; SGB VIII § 10 Abs. 1 Satz 1; ; SGB VIII § 92; ; SGB VIII § 94
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Unterhaltsbedarf bei Heimunterbringung des Kindes
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Oschersleben, 08.03.2007 - 34 F 2/07
- OLG Naumburg, 25.10.2007 - 8 UF 77/07
Papierfundstellen
- MDR 2008, 807
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 06.12.2006 - XII ZR 197/04
Unterhaltsbedarf eines in einem Kinderheim untergebrachten Kindes; …
Auszug aus OLG Naumburg, 25.10.2007 - 8 UF 77/07
Für seinen Rückgriff gegen die Eltern ist der Träger der Kinder- und Jugendhilfe nun stets auf einen öffentlich-rechtlichen Kostenbeitrag verwiesen (vgl. BGH FamRZ 2007, 377).
- BVerwG, 19.08.2010 - 5 C 10.09
Angemessenheit; Düsseldorfer Tabelle; Eigenbedarf; notwendiger ~; Einkommen; …
Weil die teil- bzw. vollstationären Angebote auch die Sicherstellung des notwendigen Unterhalts des untergebrachten jungen Menschen umfassen und zum Erlöschen der darauf gerichteten zivilrechtlichen Unterhaltsansprüche führen (vgl. BGH, Urteil vom 6. Dezember 2006 -XII ZR 197/04 - NJW-RR 2007, 505; OLG Naumburg, Urteil vom 25. Oktober 2007 - 8 UF 77/07 - juris), tritt insoweit der öffentlich-rechtliche Kostenbeitrag an die Stelle von Ansprüchen gegen einen nach bürgerlichem Recht Unterhaltspflichtigen. - VG Aachen, 12.10.2010 - 2 K 2335/08
Erhebung eines Kostenbeitrags nach Aufklärung einer unterhaltspflichtigen Person …
Weil die teil- bzw. vollstationären Angebote auch die Sicherstellung des notwendigen Unterhalts des untergebrachten jungen Menschen umfassen und zum Erlöschen der darauf gerichteten zivilrechtlichen Unterhaltsansprüche führen (vgl. BGH, Urteil vom 6. Dezember 2006 -XII ZR 197/04 - NJW-RR 2007, 505; OLG Naumburg, Urteil vom 25. Oktober 2007 - 8 UF 77/07 - juris), tritt insoweit der öffentlich-rechtliche Kostenbeitrag an die Stelle von Ansprüchen gegen einen nach bürgerlichem Recht Unterhaltspflichtigen.