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   FG Münster, 27.05.2010 - 8 V 52/10 GrE   

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FG Münster, 27.05.2010 - 8 V 52/10 GrE (https://dejure.org/2010,11159)
FG Münster, Entscheidung vom 27.05.2010 - 8 V 52/10 GrE (https://dejure.org/2010,11159)
FG Münster, Entscheidung vom 27. Mai 2010 - 8 V 52/10 GrE (https://dejure.org/2010,11159)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Befreiung von der Grunderwerbsteuer bei Übertragung eines hälftigen Miteigentumsanteils zwischen den Partnern einer eingetragenen Lebenspartnerschaft; Begründung des besonderen Aussetzungsinteresses an der Vollziehung eines Steuerbescheids

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine entsprechende Anwendung der Steuerbefreiung für den Grundstückserwerb im Rahmen der Vermögensauseinandersetzung nach der Scheidung bei eingetragenen Lebenspartnerschaften

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Grunderwerbsteuer: - Keine entsprechende Anwendung der Steuerbefreiung für den Grundstückserwerb im Rahmen der Vermögensauseinandersetzung nach der Scheidung bei eingetragenen Lebenspartnerschaften

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • nrw.de PDF, S. 1 (Pressemitteilung)

    Keine Aussetzung der Vollziehung von Grunderwerbsteuer wegen steuerlicher Schlechterstellung gleichgeschlechtlicher Lebenspartner

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Lebenspartner und die Grunderwerbsteuer

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Schlechterstellung gleichgeschlechtlicher Lebenspartner

  • DER BETRIEB (Kurzinformation)

    Keine AdV von GrESt wegen steuerlicher Schlechterstellung gleichgeschlechtlicher Lebenspartner

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 01.04.2010 - II B 168/09

    AdV wegen ernstlicher Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes

    Auszug aus FG Münster, 27.05.2010 - 8 V 52/10
    Nur in besonderen Ausnahmenfällen kann trotz Vorliegens solcher Zweifel die AdV abgelehnt werden (vgl. Beschluss des BFH vom 01.04.2010 II B 168/09, BFH/NV 2010, 1033 m. w. N.).

    Bei ernstlichen Zweifeln an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsakts in besonderen, atypischen Fällen, insbesondere wenn sich die ernstlichen Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Verwaltungsakts aus Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit der dem Verwaltungsakt zugrunde liegenden Gesetzesvorschrift ergeben, ist die Gewährung der AdV zwar nicht ausgeschlossen, sie setzt jedoch nach der Rechtsprechung des BFH wegen des Geltungsanspruchs jedes formell verfassungsgemäß zustande gekommenen Gesetzes zusätzlich ein (besonderes) berechtigtes Interesse des Ast. an der Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes voraus (vgl. BFH in BFH/NV 2010, 1033 m. w. N.).

    Das Gewicht der ernstlichen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der betroffenen Vorschrift ist bei dieser Abwägung nicht von ausschlaggebender Bedeutung (vgl. BFH in BFH/NV 2010, 1033).

    Nach dem Beschluss des BFH in BFH/NV 2010, 1033 besteht z. B. ein besonderes Aussetzungsinteresse des Steuerpflichtigen mit Vorrang vor den öffentlichen Interessen, wenn irreparable Nachteile durch den sofortigen Vollzug zu befürchten sind.

    Der BFH hatte in der Entscheidung in BFH/NV 2010, 1033 die Entrichtung einer Erbschaftsteuer in Höhe von 4.590 EUR, die lediglich knapp 20 v. H. des dem Steuerpflichtigen des Verfahrens zugewendeten Geldbetrags betrug, als ohne weiteres zumutbar bezeichnet.

    Das besondere Aussetzungsinteresse ist auch nicht deshalb gegeben, weil das BVerfG bereits eine ähnliche Vorschrift für nichtig erklärt hat (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2010, 1033 und vom 15.12.2000 IX B 128/99, BStBl. II 2001, 411).

  • BVerfG, 07.07.2009 - 1 BvR 1164/07

    Gleichbehandlung eingetragener Lebensgemeinschaft

    Auszug aus FG Münster, 27.05.2010 - 8 V 52/10
    geltend, die Nichtanwendung von § 3 Abs. 1 Nr. 5 GrEStG verstoße gegen Artikel 3 des Grundgesetzes (GG) und berief sich hierzu auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 07.07.2009, 1 BvR 1164/07 (Der Betrieb - DB - 2009, 2441).

    Nach der Entscheidung des BVerfG in DB 2009, 2441 verbiete sich auch ein gleichheitswidriger Begünstigungsausschluss, bei dem eine Begünstigung einem Personenkreis gewährt, einem anderen Personenkreis aber vorenthalten werde.

    angeführte Beschluss in DB 2009, 2441 nicht einschlägig sei, da dieser zur Hinterbliebenenversorgung von Lebenspartnern ergangen ist.

    Eine solche Entscheidung kann nicht in der des BVerfG in DB 2009, 2441 gesehen werden.

    Insofern bedarf es eines hinreichend gewichtigen Sachgrundes, der gemessen am jeweiligen Regelungsgegenstand und -ziel die Benachteiligung anderer Lebensformen rechtfertigt (vgl. BVerfG in DB 2009, 2441, Tz. 105).

  • BVerfG, 17.07.2002 - 1 BvF 1/01

    Lebenspartnerschaftsgesetz

    Auszug aus FG Münster, 27.05.2010 - 8 V 52/10
    Schließlich hält der Senat eine Aufhebung der Vollziehung nicht für geboten, weil das BVerfG mit der Entscheidung in BVerfGE 105, 313 bereits mit der besonderen verfassungsrechtlichen Problematik der Regelungen des Rechts der eingetragenen Lebenspartnerschaft, insbesondere der Teilung des ursprünglichen Gesetzentwurfs in ein zustimmungsfreies Gesetz, das als LPartG in Kraft getreten ist und in das Gesetz zur Ergänzung des Lebenspartnerschaftgesetzes und anderer Gesetze (Lebenspartnerschaftsgesetzergänzungsgesetz - LPartGErgG), das u. a. auch die jetzt streitige grunderwerbsteuerliche Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaft mit der Ehe vorsah.

    Dabei hat das BVerfG bereits im Urteil in BVerfGE 105, 313, 356 erkannt, dass es wegen des Nichtinkrafttretens des LPartErgG und der daraus folgenden steuerlichen Ungleichbehandlung gegenüber Ehegatten zu Benachteiligungen von Steuerpflichtigen, die in einer eingetragene Lebenspartnerschaft leben, kommen kann.

  • BFH, 20.06.2007 - II R 56/05

    Erbschaftsteuer: Keine Gleichbehandlung eingetragener Lebenspartner mit Ehegatten

    Auszug aus FG Münster, 27.05.2010 - 8 V 52/10
    Auch aus Art. 3 Abs. 3 GG könne die Pflicht des Gesetzgebers, die eingetragenen Lebenspartner grundsätzlich steuerrechtlich den Ehegatten gleichzustellen, nicht hergeleitet werden (Hinweis auf BFH-Urteil vom 01.02.2007 II R 43/05, nv. - Verfassungsbeschwerde anhängig 1 BvR 611/07 - und vom 20.06.2007 II R 56/05, BStBl. II 2007, 649).
  • BVerfG, 21.07.2010 - 1 BvR 611/07

    Steuerliche Diskriminierung eingetragener Lebenspartnerschaften

    Auszug aus FG Münster, 27.05.2010 - 8 V 52/10
    Auch aus Art. 3 Abs. 3 GG könne die Pflicht des Gesetzgebers, die eingetragenen Lebenspartner grundsätzlich steuerrechtlich den Ehegatten gleichzustellen, nicht hergeleitet werden (Hinweis auf BFH-Urteil vom 01.02.2007 II R 43/05, nv. - Verfassungsbeschwerde anhängig 1 BvR 611/07 - und vom 20.06.2007 II R 56/05, BStBl. II 2007, 649).
  • BFH, 15.12.2000 - IX B 128/99

    Überperiodischer Verlustabzug bei Spekulationsgeschäften

    Auszug aus FG Münster, 27.05.2010 - 8 V 52/10
    Das besondere Aussetzungsinteresse ist auch nicht deshalb gegeben, weil das BVerfG bereits eine ähnliche Vorschrift für nichtig erklärt hat (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2010, 1033 und vom 15.12.2000 IX B 128/99, BStBl. II 2001, 411).
  • BFH, 01.02.2007 - II R 43/05

    Erbschaftsteuerliche Behandlung eines Partners einer eingetragenen

    Auszug aus FG Münster, 27.05.2010 - 8 V 52/10
    Auch aus Art. 3 Abs. 3 GG könne die Pflicht des Gesetzgebers, die eingetragenen Lebenspartner grundsätzlich steuerrechtlich den Ehegatten gleichzustellen, nicht hergeleitet werden (Hinweis auf BFH-Urteil vom 01.02.2007 II R 43/05, nv. - Verfassungsbeschwerde anhängig 1 BvR 611/07 - und vom 20.06.2007 II R 56/05, BStBl. II 2007, 649).
  • BVerfG, 03.04.1992 - 2 BvR 283/92

    Effektivität des Rechtsschutzes und Widerherstellung der aufschiebenden Wirkung

    Auszug aus FG Münster, 27.05.2010 - 8 V 52/10
    Die Anwendung des § 69 FGO in dieser Weise wird vom BVerfG nicht beanstandet (vgl. BVerfG-Beschluss vom 03.04.1992 2 BvR 283/92, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung - HFR - 1992, 726).
  • FG Münster, 24.03.2011 - 8 K 2430/09

    Verfassungswidrige Benachteiligung von Lebenspartnern?

    Auch der vorlegende Senat des FG Münster hat im Beschluss vom 27.05.2010 8 V 52/10 GrE (DStRE 2011, 509) ausgeführt, dass möglicherweise die unterschiedliche Behandlung der Ehegatten und eingetragenen Lebenspartner bei der GrESt Anlass geben könnte, die Entscheidung des BVerfG einzuholen.
  • FG Münster, 11.01.2012 - 8 V 3445/11

    Einstweiliger Rechtschutz auf Aufhebung der Vollziehung eines

    Das FA lehnte dieses unter Hinweis auf den Senatsbeschluss vom 27.05.2010 8 V 52/10 (juris) mangels eines besonderen Aussetzungsinteresses ab.
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