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   OLG Naumburg, 12.03.2012 - 8 W 1/12 (PKH)   

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https://dejure.org/2012,53889
OLG Naumburg, 12.03.2012 - 8 W 1/12 (PKH) (https://dejure.org/2012,53889)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 12.03.2012 - 8 W 1/12 (PKH) (https://dejure.org/2012,53889)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 12. März 2012 - 8 W 1/12 (PKH) (https://dejure.org/2012,53889)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Celle, 27.02.2006 - 8 W 11/06
    Auszug aus OLG Naumburg, 12.03.2012 - 8 W 1/12
    Bloße Zahlungsverlangen (wie die des Klägers vom 18.02.2009 und vom 19.01.2010), ohne dass mit ihnen zugleich auch eine Neuregelung der Immobiliennutzung insgesamt verlangt wird, reichen nicht zur Begründung eines Zahlungsanspruchs aus § 745 Abs. 2 BGB aus (vgl. AnwK-BGB/Radlmayr, § 745 Rn 11 mwN; OLG Naumburg, Beschl. v. 15.01.2007 - 8 W 11/06).
  • OLG Brandenburg, 12.03.2001 - 9 U 7/00

    Begründung der Berufung mit einer erstinstanzlich nicht erklärten Aufrechnung;

    Auszug aus OLG Naumburg, 12.03.2012 - 8 W 1/12
    Ein solches Verlangen ist jedoch tatbestandliche Voraussetzung des Anspruchs auf Nutzungsentschädigung nach § 745 Abs. 2 BGB (OLG Brandenburg FamRZ 2001, 1713; NK-BGB/Radlmayr, 2. Aufl., § 745 Rn 11).
  • OLG Stuttgart, 18.10.2018 - 19 U 83/18

    Erbengemeinschaft: Notwendiger Inhalt eines Neuregelungsverlangens hinsichtlich

    Soweit für Nutzungsersatzansprüche teilweise gefordert wird, dass der bislang allein Nutzende durch das Neuregelungsverlangen vor die Alternative "Zahlung oder Auszug" gestellt werden muss (vgl. OLG Hamm, Beschl. v. 6. Dezember 2013 - 14 UF 166/13, NJW 2014, 1022; OLG Naumburg, Beschl. v. 12. März 2012 - 8 W 1/12 [PKH], FamRZ 2012, 1941; OLG Braunschweig, Beschl. v. 17. November 1995 - 2 UF 51/95, FamRZ 1996, 548 f.; OLG Brandenburg, Beschl. v. 12. März 2001 - 9 U 7/00, FamRZ 2001, 1713 ff.), kommt es vorliegend auf diese Frage an.
  • AG Mönchengladbach, 18.12.2019 - 35 C 97/19

    Erbe zugleich Vermieter und Mieter: Mietvertrag beendet!

    Soweit darüber hinaus in der obergerichtlichen Rechtsprechung vertreten wird, dass der Teilhaber vor die Alternative "Auszug oder Zahlung" gestellt werden müsse (OLG Hamm, NJW 2014, 1022; OLG Naumburg, BeckRS 2013, 111; OLG Braunschweig v. 17.11.1995 - 2 UF 51/95, NJW-RR 1996, 1153; OLG Brandenburg, Beschluss vom 12.03.2001 - 9 U 7/00 -, Rn. 12, juris), ist dies zum einen vorliegend erfüllt.
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