Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 06.05.2019 - 8 W 13/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,15446
OLG Frankfurt, 06.05.2019 - 8 W 13/19 (https://dejure.org/2019,15446)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 06.05.2019 - 8 W 13/19 (https://dejure.org/2019,15446)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 06. Mai 2019 - 8 W 13/19 (https://dejure.org/2019,15446)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,15446) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (13)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 133 BGB, § 157 BGB, § 313 BGB, Art 96 EGBGB, § 114 ZPO, § 4 Hess AGBGB
    Ergänzende Vertragsauslegung im Falle eines Grundstückskaufvertrags mit Einräumung eines Wohnrechts und Vereinbarung einer Pflegeverpflichtung

  • IWW

    § 133 BGB, § 157 BGB, § 313 BGB, Art. 96 EGBGB, § 114 ZPO, § 4 Hess AGBGB
    BGB, EGBGB, ZPO, Hess AGBGB

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 133, 157, 313
    Tod des zu pflegenden wohnberechtigten Grundstücksübergebers kurze Zeit nach Abschluss des Übergabevertrags

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    BGB §§ 133, 157, 313; EGBGB Art. 96; AGBGB Hess § 4
    Kein Anspruch auf erhöhte Kaufpreiszahlung aus dem ein Wohnrecht und die Pflege des Verkäufers vereinbarenden Grundstückskaufvertrag nach schnellem Tod des Verkäufers

  • Wolters Kluwer

    Ergänzende Vertragsauslegung im Falle eines Grundstückskaufvertrags mit Einräumung eines Wohnrechts und Vereinbarung einer Pflegever...

  • wertermittlerportal
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • notar-drkotz.de

    Grundstücksübertragung mit lebenslänglichem Wohnrecht und Pflegepflicht - Vertragsauslegung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ergänzende Vertragsauslegung im Falle eines Grundstückskaufvertrags mit Einräumung eines Wohnrechts und Vereinbarung einer Pflegeverpflichtung

  • rechtsportal.de

    ZPO § 114 Abs. 1
    Sofortige Beschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Rabatt gegen Wohnrecht und Pflege: Vertrag gilt trotz frühen Todes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • Justiz Hessen (Pressemitteilung)

    Vertrag gilt trotz frühen Todes

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Grundstückskaufvertrag mit Einräumung eines Wohnrechts und Vereinbarung einer Pflegeverpflichtung

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Haus gegen Pflegeversprechen verkauft - Vertrag gilt, auch wenn Wohnrecht und Pflegeversprechen durch frühen Tod des Verkäufers hinfällig werden

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)

    Keine Kapitalisierung eines Wohnrechts und einer Pflegeverpflichtung zugunsten der Erben des Veräußerers

  • datev.de (Kurzinformation)

    Vertrag gilt trotz frühen Todes

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)

    Veräußerung einer Immobilie gegen Wohnrecht und Pflegeverpflichtung auch bei frühem Tod des Veräußerers uneingeschränkt wirksam

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Vertrag Haus gegen Pflegeversprechen auch bei frühem Tod gültig

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Grundstückskaufvertrag mit Vereinbarungen über Wohnrecht und Pflegeverpflichtung gilt trotz frühen Todes des Veräußerers - Erben haben keinen Anspruch auf Ausgleich für gegenstandslos gewordenes Wohnrecht und Pflegeverpflichtung

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Rabatt gegen Wohnrecht und Pflege: Keine Nachzahlung trotz frühen Todes (IMR 2019, 341)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2019, 1417
  • MDR 2019, 1185
  • NZM 2020, 116
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (16)

  • OLG Koblenz, 02.11.2016 - 13 UF 273/16

    Vorweggenommenen Erbauseinandersetzungsvereinbarung: Auslegung hinsichtlich des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.05.2019 - 8 W 13/19
    Bei Abschluss des Vertrages befanden sich beide Seiten im Ungewissen darüber, wie lange der Verkäufer (der Erblasser) leben und ob er zu Lebzeiten pflegebedürftig im Sinne des § 8 des Vertrages werden würde (vgl. für eine prima facie ähnliche Fallkonstellation OLG Koblenz, Beschluss vom 02.11.2016 - 13 UF 273/16 -, juris, Tz. 46).

    Umgekehrt ging der Erblasser das Risiko ein, dass er im Falle seines frühen Todes sein Grundstück an die Antragsgegnerin überlassen hat, obwohl diese ihn gar nicht nach § 8 des Vertrages pflegen und nur für einen kurzen Zeitraum das Wohnrecht des Erblassers nach § 7 des Vertrages dulden musste (vgl. wiederum OLG Koblenz, Beschluss vom 02.11.2016 - 13 UF 273/16 -, juris, Tz. 46).

    In diesem Falle wären sowohl für das Wohnrecht (§ 7) als auch für die Pflege (§ 8) eine Reihe von verschiedenen, in sich jeweils stimmigen vertraglichen Regelungen denkbar gewesen, etwa die Regelung, dass auch für diesen Fall die allgemeinen Regeln des Vertrages gelten sollen (vgl. wiederum OLG Koblenz, Beschluss vom 02.11.2016 - 13 UF 273/16 -, juris, Tz. 49: "vertragsimmanentes Pokerspiel"), oder die Regelung, dass im Falle eines sehr frühen Todes des Erblassers die Antragsgegnerin einerseits einen Ausgleich in Geld für den Wegfall der sich aus § 7 und § 8 ergebenden Verpflichtungen zu leisten hat und diese andererseits im Falle eines sehr langen Lebens des Erblassers einen gewissen Ausgleich für ihre jahrelangen Pflegeleistungen und die Belastung durch das Wohnrecht erhält.

    Nichts anderes kann für den Fall des Todes des Berechtigten gelten (in diesem Sinne etwa auch OLG Koblenz, Beschluss vom 02.11.2016 - 13 UF 273/16 -, juris, Tz. 46).

  • BVerfG, 16.01.2013 - 1 BvR 2004/10

    Versagung von PKH verletzt Anspruch auf Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.05.2019 - 8 W 13/19
    Das Prozesskostenhilfeverfahren will den Rechtsschutz, den das Rechtsstaatsprinzip erfordert, nicht selbst bieten, sondern zugänglich machen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13.03.1990 - 2 BvR 94/88 -, BVerfGE 81, 347, 357; BVerfGK, Beschluss vom 16.01.2013 - 1 BvR 2004/10 -, NJW 2013, 1148).

    Hiernach dürfen schwierige, bislang ungeklärte Rechts- und Tatfragen nicht im Prozesskostenhilfeverfahren entschieden werden, sondern müssen auch von Unbemittelten einer prozessualen Klärung zugeführt werden können (vgl. BVerfGK, Beschluss vom 14.07.1993 - 1 BvR 1523/92 -, NJW 1994, 241, 242; Beschluss vom 16.01.2013 - 1 BvR 2004/10 -, NJW 2013, 1148; Beschluss vom 13.07.2016 - 1 BvR 826/13 -, juris).

  • BGH, 06.04.2009 - II ZR 255/08

    Schiedsfähigkeit II

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.05.2019 - 8 W 13/19
    Voraussetzung für eine ergänzende Vertragsauslegung ist, dass der Vertrag unter Zugrundelegung des Regelungskonzepts der Parteien eine Lücke aufweist, die geschlossen werden muss, um den Regelungsplan der Parteien zu verwirklichen (vgl. etwa BGH, Urteil vom 18.06.2008 - VIII ZR 154/06 -, NJW-RR 2008, 1371, 1372).Die ergänzende Auslegung darf dabei nicht zu einer freien richterlichen Vertragsgestaltung ausufern (vgl. BGH, Urteil vom 06.04.2009 - II ZR 255/08 -, NJW 2009, 1962, 1966; Ellenberger, in: Palandt, BGB, 78. Aufl. 2019, § 157, Rdnr. 8; Wendtland, in: Bamberger/Roth/Hau/Poseck (Hrsg.), BGB, Band 1, 4.Aufl. 2019, § 157, Rdnr.42, jeweils m. w. N.).

    Sie ist deshalb insbesondere dann ausgeschlossen, wenn verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten zur Ausfüllung einer vertraglichen Regelungslücke in Betracht kommen, aber kein Anhaltspunkt dafür besteht, welche dieser Regelungen die Parteien getroffen hätten (vgl. etwa BGH, Urteil vom 06.04.2009 - II ZR 255/08 -, NJW 2009, 1962, 1966; Wendtland, in: Bamberger/Roth/Hau/Poseck (Hrsg.), BGB, Band 1, 4.Aufl. 2019, § 157, Rdnr.42).

  • BVerfG, 14.07.1993 - 1 BvR 1523/92

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verweigerung von Prozeßkostenhilfe

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.05.2019 - 8 W 13/19
    Hiernach dürfen schwierige, bislang ungeklärte Rechts- und Tatfragen nicht im Prozesskostenhilfeverfahren entschieden werden, sondern müssen auch von Unbemittelten einer prozessualen Klärung zugeführt werden können (vgl. BVerfGK, Beschluss vom 14.07.1993 - 1 BvR 1523/92 -, NJW 1994, 241, 242; Beschluss vom 16.01.2013 - 1 BvR 2004/10 -, NJW 2013, 1148; Beschluss vom 13.07.2016 - 1 BvR 826/13 -, juris).
  • BGH, 18.06.2008 - VIII ZR 154/06

    Rückkaufklausel in Kfz- Vertragshändlervertrag

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.05.2019 - 8 W 13/19
    Voraussetzung für eine ergänzende Vertragsauslegung ist, dass der Vertrag unter Zugrundelegung des Regelungskonzepts der Parteien eine Lücke aufweist, die geschlossen werden muss, um den Regelungsplan der Parteien zu verwirklichen (vgl. etwa BGH, Urteil vom 18.06.2008 - VIII ZR 154/06 -, NJW-RR 2008, 1371, 1372).Die ergänzende Auslegung darf dabei nicht zu einer freien richterlichen Vertragsgestaltung ausufern (vgl. BGH, Urteil vom 06.04.2009 - II ZR 255/08 -, NJW 2009, 1962, 1966; Ellenberger, in: Palandt, BGB, 78. Aufl. 2019, § 157, Rdnr. 8; Wendtland, in: Bamberger/Roth/Hau/Poseck (Hrsg.), BGB, Band 1, 4.Aufl. 2019, § 157, Rdnr.42, jeweils m. w. N.).
  • OLG Naumburg, 01.02.2011 - 2 W 91/10

    Ordnungsgeldverhängung wegen Ausbleiben der Partei trotz Anordnung des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.05.2019 - 8 W 13/19
    Einer Festsetzung des Beschwerdewertes bedurfte es nicht, weil die Gerichtsgebühr nach Anlage 1 zu § 3 Abs. 2 GKG, KV Nr. 1812 eine Pauschalgebühr ist (vgl. OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 10.04.2013 - 15W 27/13, juris; OLG Naumburg, Beschluss vom 01.02.2011 - 2 W 91/10 -, juris).
  • BVerfG, 20.02.2002 - 1 BvR 1450/00

    Verletzung von GG Art 3 Abs 1 iVm GG Art 20 Abs 3 bei der Auslegung und Anwendung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.05.2019 - 8 W 13/19
    Kommt eine Beweisaufnahme ernsthaft in Betracht und liegen keine konkreten und nachvollziehbaren Anhaltspunkte dafür vor, dass die Beweisaufnahme mit großer Wahrscheinlichkeit zum Nachteil des Unbemittelten ausgehen würde, so läuft es dem Gebot der Rechtsschutzgleichheit zuwider, dem Unbemittelten wegen fehlender Erfolgsaussichten seines Rechtsschutzbegehrens Prozesskostenhilfe zu verweigern (vgl. etwa BVerfGK, Beschluss vom 20.02.2002 - 1 BvR 1450/00 -, NJW-RR 2002, 1069; Beschluss vom 16.06.2016 - 1 BvR 2509/15 -, NZA-RR 2016, 495, 496).
  • BGH, 25.10.2002 - V ZR 293/01

    Abweichung des Tatrichters von der Aussage eines sachverständigen Zeugen;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.05.2019 - 8 W 13/19
    Denn eine Grundstücksübertragung wird noch nicht dadurch zum Altenteilsvertrag, dass dem Übergeber ein Wohnungsrecht eingeräumt wird; hinzutreten muss vielmehr, dass ein Beteiligter dem anderen seine wirtschaftliche Lebensgrundlage überträgt, um dafür in die persönliche Gebundenheit eines abhängigen Versorgungsverhältnisses einzutreten, während der Übernehmer eine wirtschaftlich selbständige Stellung erlangt (vgl. etwa BGH, Urteil vom 25.10.2002 - V ZR 293/01 -, WM 2003, 1483, 1485).
  • BVerfG, 02.02.1993 - 1 BvR 1697/91

    Maßstab der Prüfung der Erfolgsaussicht im Prozeßkostenhilfeverfahren bei

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.05.2019 - 8 W 13/19
    An die Voraussetzung der hinreichenden Erfolgsaussicht im Sinne des § 114 ZPO sind keine überspannten Anforderungen zu stellen (s. nur BVerfG, Beschluss vom 02.02.1993 - 1 BvR 1697/91 -, NJW-RR 1993, 1090).
  • BVerfG, 16.06.2016 - 1 BvR 2509/15

    Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von PKH für eine Klage auf

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.05.2019 - 8 W 13/19
    Kommt eine Beweisaufnahme ernsthaft in Betracht und liegen keine konkreten und nachvollziehbaren Anhaltspunkte dafür vor, dass die Beweisaufnahme mit großer Wahrscheinlichkeit zum Nachteil des Unbemittelten ausgehen würde, so läuft es dem Gebot der Rechtsschutzgleichheit zuwider, dem Unbemittelten wegen fehlender Erfolgsaussichten seines Rechtsschutzbegehrens Prozesskostenhilfe zu verweigern (vgl. etwa BVerfGK, Beschluss vom 20.02.2002 - 1 BvR 1450/00 -, NJW-RR 2002, 1069; Beschluss vom 16.06.2016 - 1 BvR 2509/15 -, NZA-RR 2016, 495, 496).
  • BVerfG, 13.07.2016 - 1 BvR 826/13

    Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von PKH für eine Amtshaftungsklage

  • OLG Köln, 25.06.2014 - 11 U 13/14

    Geltendmachung von Ansprüchen aus einem Übergabevertrag durch den Träger der

  • OLG Düsseldorf, 28.05.2001 - 9 U 242/00

    Rechtsnatur einer Vereinbarung eines Rechts auf Wohnung, Pflege und Versorgung;

  • BGH, 09.01.2009 - V ZR 168/07

    Ergänzende Vertragsauslegung einer schuldrechtlichen Vereinbarung über die

  • BGH, 18.07.2007 - XII ZA 11/07

    Einsatz eines nach Bewilligung von Prozesskostenhilfe erlangten Vermögens für die

  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

  • OLG Frankfurt, 10.09.2021 - 26 W 15/21

    Keine Anfechtbarkeit eines Beschlusses über die vorläufige Einstellung der

    Einer Festsetzung des Beschwerdewertes bedarf es nicht, weil die Gerichtsgebühr nach Anlage 1 zu § 3 Abs. 2 GKG, KV Nr. 1812 eine Pauschalgebühr ist (vgl. OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 06.05.2019 - 8 W 13/19 -, NZFam 2019, 686, 689; Beschluss vom 10.04.2013 - 15 W 27/13 -, juris; OLG Naumburg, Beschluss vom 01.02.2011 - 2 W 91/10 -, juris).
  • OLG Frankfurt, 29.08.2019 - 8 W 29/19

    Rechtsmittel gegen die Ablehnung einer Anweisung an den Sachverständigen

    Einer Festsetzung des Beschwerdewertes bedarf es nicht, weil die Gerichtsgebühr nach Anlage 1 zu § 3 Abs. 2 GKG, KV Nr. 1812 eine Pauschalgebühr ist (vgl. Senat, Beschluss vom 06.05.2019 - 8 W 13/19 -, NZFam 2019, 686, 689; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 10.04.2013 - 15 W 27/13 -, juris; OLG Naumburg, Beschluss vom 01.02.2011 - 2 W 91/10 -, juris).
  • OLG Frankfurt, 05.08.2019 - 8 W 33/19

    Unanfechtbarkeit der Auswahl des Sachverständigen

    Einer Festsetzung des Beschwerdewertes bedarf es nicht, weil die Gerichtsgebühr nach Anlage 1 zu § 3 Abs. 2 GKG, KV Nr. 1812 eine Pauschalgebühr ist (vgl. Senat, Beschluss vom 06.05.2019 - 8 W 13/19 -, juris; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 10.04.2013 - 15 W 27/13 -, juris; OLG Naumburg, Beschluss vom 01.02.2011 - 2 W 91/10 -, juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht