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   OLG Stuttgart, 23.03.2010 - 8 W 139/10   

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https://dejure.org/2010,852
OLG Stuttgart, 23.03.2010 - 8 W 139/10 (https://dejure.org/2010,852)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 23.03.2010 - 8 W 139/10 (https://dejure.org/2010,852)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 23. März 2010 - 8 W 139/10 (https://dejure.org/2010,852)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Eintragung eines Haftungsausschlusses nach § 25 Abs. 2 HGB im Handelsregister

  • Deutsches Notarinstitut

    HGB §25 Abs. 2
    Eintragung eines Haftungsausschlusses bei Erwerb vom Insolvenzverwalter

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eintragungsfähigkeit eines Haftungsausschlusses nach § 25 Abs. 2 Handelsgesetzbuch (HGB) im Handelsregister; Erwerb vom Insolvenzverwalter als solcher i.S.d. § 25 Abs. 1 S. 1 HGB als tatsächliche Fortführung

  • Betriebs-Berater

    Eintragung eines Hauftungsausschlusses im Handelsregister

  • ra.de
  • streifler.de

    Eintragung eines Haftungsausschlusses im Handelsregister

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HGB § 25
    Eintragungsfähigkeit des Haftungsausschlusses nach § 25 Abs. 2 HGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Eintragung einer Haftungsbeschränkung bei zweifelhafter Firmenfortführung

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Eintragung eines Haftungsausschlusses im Handelsregister

  • koesterblog.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Haftungsausschluss nach § 25 II HGB bei Übernahme einer GmbH durch andere GmbH

Besprechungen u.ä.

  • zjs-online.com PDF (Entscheidungsbesprechung)

    §§ 22, 25 HGB; §§ 374 Nr. 1, 382, 58 FamFG
    Eintragung eines Haftungsausschlusses nach § 25 Abs. 2 HGB im Handelsregister (RA Prof. Dr. Hubert Schmidt; ZJS 6/2010, 780)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2010, 1543
  • MDR 2010, 822
  • NZI 2011, 54
  • FGPrax 2010, 257
  • BB 2010, 1162
  • Rpfleger 2010, 516
  • NZG 2010, 628
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (17)

  • BAG, 20.09.2006 - 6 AZR 215/06

    Anwendbarkeit von § 25 HGB bei Erwerb eines Unternehmens vom Insolvenzverwalter

    Auszug aus OLG Stuttgart, 23.03.2010 - 8 W 139/10
    Der Erwerb i. S. von § 25 Abs. 1 HGB ist nicht der Erwerb vom Insolvenzverwalter (Baumbach/Hopt, Kommentar zum HGB, 34. Aufl., § 25 Rdnr. 4; BAG 6. Senat, Urteil vom 20.9.2006, NJW 2007, 942).

    Allerdings besteht Einigkeit, dass ein Erwerb vom Insolvenzverwalter nicht als ein solcher i. S. von § 25 Abs. 1 Satz 1 HGB anzusehen ist (Hopt, a. a. O., § 25 Rdnr. 4; Zimmer in Ebenroth/Boujong/Joost/Strohn, HGB, 2. Aufl. 2007, § 25 HGB Rdnr. 41 ff; BGH NJW 1988, 1912; BAG NJW 2007, 942; je m. w. N.).

    Denn ausschlaggebend für die Nichtanwendbarkeit des § 25 HGB ist, dass die Aufgabe des Insolvenzverwalters, das Unternehmen - im Interesse der Gläubiger an der schnellstmöglichen Verwertung der Masse - im Ganzen zu veräußern, nicht durch eine mögliche Haftung des Erwerbers für die Schulden des bisherigen Unternehmensträgers erschwert werden soll (BGH NJW 1988, 1912; BAG NJW 2007, 942; je m. w. N.).

  • OLG Frankfurt, 21.05.2001 - 20 W 341/00

    Eintragung eines Haftungsausschlusses im Handelsregister

    Auszug aus OLG Stuttgart, 23.03.2010 - 8 W 139/10
    Nach ständiger obergerichtlicher Rechtsprechung ist ein Haftungsausschluss grundsätzlich einzutragen, wenn eine Haftung nach § 25 Abs. 1 HGB ernsthaft in Betracht kommt (vgl. zur Problematik einschließlich der der Geschäfts- und Firmenfortführung: OLG Hamm NJW-RR 1994, 1119 und NJW-RR 1999, 396; OLG Frankfurt NJW-RR 2001, 1404 und NJW-RR 2005, 1349; BayObLG NJW-RR 2003, 757; OLG Düsseldorf NJW-RR 2003, 1120; OLG Jena NotBZ 2007, 298; OLG München Rpfleger 2008, 494; BGH NJW 1996, 2866, NJW 2001, 1352 und NJW 2010, 236; Hopt in Baumbach/Hopt, HGB, 34. Aufl. 2010, § 25 Rdnr. 13 ff; je m. w. N.).

    Die gesetzliche Haftung nach § 25 Abs. 1 HGB hängt allein von den nach außen in Erscheinung tretenden tatsächlichen Umständen ab, weswegen ein Erwerb nicht nur dann angenommen werden kann, wenn der zu Grunde liegende Vertrag nichtig oder anfechtbar ist, sondern auch dann, wenn es an einer rechtsgeschäftlichen Übertragung des Handelsgeschäfts überhaupt fehlt (Hopt, a. a. O., § 25 Rdnr. 5, m. w. N.; OLG Frankfurt NJW-RR 2001, 1404, m. w. N. zur BGH-Rspr.).

  • BGH, 11.04.1988 - II ZR 313/87

    Erwerb eines Handelsunternehmens vom Sequester

    Auszug aus OLG Stuttgart, 23.03.2010 - 8 W 139/10
    Allerdings besteht Einigkeit, dass ein Erwerb vom Insolvenzverwalter nicht als ein solcher i. S. von § 25 Abs. 1 Satz 1 HGB anzusehen ist (Hopt, a. a. O., § 25 Rdnr. 4; Zimmer in Ebenroth/Boujong/Joost/Strohn, HGB, 2. Aufl. 2007, § 25 HGB Rdnr. 41 ff; BGH NJW 1988, 1912; BAG NJW 2007, 942; je m. w. N.).

    Denn ausschlaggebend für die Nichtanwendbarkeit des § 25 HGB ist, dass die Aufgabe des Insolvenzverwalters, das Unternehmen - im Interesse der Gläubiger an der schnellstmöglichen Verwertung der Masse - im Ganzen zu veräußern, nicht durch eine mögliche Haftung des Erwerbers für die Schulden des bisherigen Unternehmensträgers erschwert werden soll (BGH NJW 1988, 1912; BAG NJW 2007, 942; je m. w. N.).

  • OLG Karlsruhe, 26.04.2019 - 11 W 59/18

    Handelsregistersache: Zulässigkeit des Rechtsform- und Haftungszusatzes "gUG

    Dass die Zwischenverfügung nicht in der Form eines Beschlusses ergangen ist, steht der Statthaftigkeit des Rechtsmittels nicht entgegen (vgl. OLG Stuttgart, B. v. 23.03.2010 - 8 W 139/10 -, juris Rn. 18 ff., 22).
  • OLG Oldenburg, 22.08.2016 - 12 W 121/16

    Handelsregistersache: Bekanntgabe und zulässiger Inhalt einer Zwischenverfügung;

    Widerspricht eine anfechtbare Entscheidung aber dem erklärten Willen eines Beteiligten - und dies ist bei einer Zwischenverfügung, welche die Voraussetzungen für eine beantragte Eintragung verneint, immer der Fall - bedarf es zwingend der Zustellung der Entscheidung an den dissentierenden Beteiligten (BGH MDR 2011, 806, zit. aus juris RN 7; OLG Stuttgart, NZG 2010, 628, zit. aus juris RN 21, m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 09.05.2011 - 3 Wx 84/11

    Begriff der Fortführung des Unternehmens i.S. von § 25 Abs. 1 HGB

    Ein Haftungsausschluss ist eintragungsfähig, wenn unter Anwendung der hierzu entwickelten Grundsätze die ernsthafte Möglichkeit in Betracht kommt, dass die Voraussetzungen des § 25 Abs. 1 HGB gegeben sein könnten (OLG Köln, FG-Prax 2010, 144; OLG Stuttgart FGPrax 2010, 257 jeweils mit w. Nachweisen).
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