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   OLG Stuttgart, 23.09.1969 - 8 W 147/69   

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OLG Stuttgart, 23.09.1969 - 8 W 147/69 (https://dejure.org/1969,550)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 23.09.1969 - 8 W 147/69 (https://dejure.org/1969,550)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 23. September 1969 - 8 W 147/69 (https://dejure.org/1969,550)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begriff der "Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer"; Veränderung des Gesamteindrucks eines Hauses durch Anbringung einer Überdachung an einer Terrasse; Erfordernis einer Zustimmung durch andere Wohnungseigentümer bei Vornahme einer baulichen Veränderung; Umfang des ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wohnungseigentum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1970, 102
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG München, 15.12.1967 - 4 W 143/67

    Verweisung an die freiwillige Gerichtsbarkeit gegen den Willen der Parteien;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 23.09.1969 - 8 W 147/69
    Hierzu gehören auch Ansprüche auf Beseitigung einer rechtswidrigen baulichen Veränderung (vgl. zur Unterlassung von Störungen durch einen der Wohnungseigentümer OLG München, NJW 1968, 994).

    Der Beseitigungsanspruch ergibt sich aus § 1004 BGB; diese Vorschrift ist auch auf die Störung eines Wohnungseigentümers durch einen anderen anzuwenden (vgl. für Störungen eines Wohnungseigentümers durch den Hund eines anderen Wohnungseigentümers OLG München, NJW 1968, 994); hierbei kann es nicht darauf ankommen, ob die Störung unmittelbar oder in stärkerem Maße das Wohnungseigenturn - Sondereigentum - (§§ 3 Abs. 1, 5 Abs. 1 WEG) oder den Miteigentumsanteil an Grundstück und Haus (§§ 3 Abs. 1, 5 Abs. 2 WEG, s. auch § 1008 BGB).

  • BGH, 03.04.1968 - V ZB 14/67

    Sondereigentum an ganzem Gebäude

    Auszug aus OLG Stuttgart, 23.09.1969 - 8 W 147/69
    Eine entgegenstehende Vereinbarung wäre übrigens nicht möglich (arg. § 5 Abs. 3 WEG, wonach nur eine Vereinbarung dahingehend zugelassen ist, dass Bestandteile des Gebäudes, die Gegenstand des Sondereigentums sein können, zum gemeinschaftlichen Eigentum gehörens sollen s. dazu BGHZ 50, 56, 60 = DNotZ 1968, 420, 423-).

    Denn das Sondereigentum bildet ein Anhängseldes Miteigentums, das rechtlich an sich im Vordergrund - steht (vgl. BGHZ 49, 250, 251 = NJW 1968, 499 = DNotZ 1968, 417; BGHZ 50, 56, 60 = DNotZ 1968, 420, 423).

  • BGH, 17.01.1968 - V ZB 9/67

    Unterteilung von Wohnungseigentum

    Auszug aus OLG Stuttgart, 23.09.1969 - 8 W 147/69
    Denn das Sondereigentum bildet ein Anhängseldes Miteigentums, das rechtlich an sich im Vordergrund - steht (vgl. BGHZ 49, 250, 251 = NJW 1968, 499 = DNotZ 1968, 417; BGHZ 50, 56, 60 = DNotZ 1968, 420, 423).
  • BGH, 19.12.1991 - V ZB 27/90

    Beseitigungsanspruch bei Beeinträchtigung des gemeinschaftlichen Eigentums -

    Wohnungseigentum ist echtes Eigentum im Sinne des § 903 BGB (BGHZ 49, 250, 251) und genießt den Schutz des § 1004 BGB (OLG Stuttgart NJW 1970, 103 [OLG Stuttgart 23.09.1969 - 8 W 147/69] ; BayObLGZ 1975, 177, 179; Weitnauer, WEG, 7. Aufl. § 22 Rdn. 3 e).
  • BGH, 26.09.2002 - V ZB 24/02

    Zuständigkeit des Wohnungseigentumsgerichts für Ansprüche gegen ausgeschiedene

    2 Z 131/88">BayObLGZ 1989, 67, 68; 1998, 111, 114; OLG Stuttgart, NJW 1970, 102; Bärman/Pick/Merle, aaO, § 43 Rdn. 6; Staudinger/Wenzel, aaO; Niedenführ/Schulze, aaO, § 43 Rdn. 5; Briesemeister, in: Deckert, aaO, Gruppe 7, Rdn. 35, 49), und es spricht im Zweifel eine Vermutung für die Zuständigkeit der Wohnungseigentumsgerichte bei allen gemeinschaftsbezogenen Verfahrensgegenständen (vgl. BayObLGZ 1963, 161, 164; 1968, 233, 237; OLG Hamm, ZMR 1968, 271; Bärmann/Pick/Merle, aaO, § 43 Rdn. 4; Weitnauer/Hauger, aaO, Anh. § 43 Rdn. 1; Palandt/Bassenge, aaO, § 43 WEG Rdn. 1).
  • BayObLG, 14.05.1975 - BReg. 2 Z 23/75

    Eigentum; Wohnungseigentum; Eigentumswohnung; Beseitigung; Plattenbelag; Belag;

    Das mit einem Miteigentumsanteil an einem Grundstück verbundene Wohnungseigentum ist echtes Eigentum i. S. des § 903 BGB (BGHZ 49, 250/251) und genießt als solches Eigentumsschutz gemäß § 1004 BGB, § 14 WEG (OLG Stuttgart NJW 1970, 102/103; Diester Wichtige Rechtsfragen des Wohnungseigentums 1974 Rdnr. 269; Weitnauer/Wirths WEG 5. Aufl. § 22 Rdnr. 6a).

    Rechtsprechung und Schrifttum stellen demgegenüber nicht auf zwingende Erfordernisse für die Gemeinschaft ab, sondern darauf, daß Sonderwünsche einzelner Wohnungseigentümer hinter Gemeinschaftsinteressen zurückzutreten haben, soweit diese nachteilig berührt werden (OLG Stuttgart NJW 1961, 1359/1360; 1970, 102/103; KG NJW 1968, 160/161, WPM 1972, 708/709; Kürzel BlGBW 1968, 204; Palandt/Degenhart aaO § 22 Anm. 1 b; Pritsch in BGB-RGRK 11. Aufl. WEG § 22 Anm. 3; Weitnauer/Wirths aaO § 22 Rdnr. 3; so im Ergebnis auch Bärmann/Pick aaO § 22 Rdnr. 68, wenn dort sogar ein Aufstockungsrecht eines Wohnungseigentümers für möglich gehalten wird).

    Diese Meinung steht im Widerspruch zur ganz einhelligen Auslegung des § 22 Abs. 1 Satz 2 WEG in Rechtsprechung (auch des 8. Senats des Oberlandesgerichts Stuttgart, vgl. NJW 1961, 1359/1360 und 1970, 102/103) und Schrifttum; sie läßt im Ergebnis für die Anwendung des § 22 Abs. 1 Satz 2 WEG keine Möglichkeit offen und ist aus den vom Senat bereits in der Entscheidung vom 18.8.1971 (BayObLGZ 1971, 273/281) dargelegten Gründen, an denen insoweit festgehalten wird, abzulehnen.

  • BGH, 18.01.1979 - VII ZB 19/78

    Bauliche Veränderungen des gemeinschaftlichen Eigentums

    Dieses wird bei seiner erneuten Entscheidung zu beachten haben, daß eine Beeinträchtigung der anderen Wohnungseigentümer auch in einer Veränderung des architektonischen Gesamteindrucks der Anlage bestehen kann (vgl. BayObLGZ 1975, 177, 183; OLG Stuttgart OLGZ 1970, 74, 76; OLG Hamburg MDR 1977, 230 [OLG Hamburg 27.07.1976 - 2 W 34/76]).
  • KG, 13.07.1987 - 24 W 1752/87

    Anspruch auf Beseitigung einer Hängebuche; Verhältnis von Wohnungseigentumsrecht

    Dieser Anspruch folgt aus einer entsprechenden Anwendung des § 1004 BGB wie auch aus § 249 BGB (vgl. OLG Stuttgart, NJW 1970, 102).
  • BayObLG, 04.02.1982 - BReg. 2 Z 9/81

    Grundstück; Eigentum; Verkauf; Veräußerung; Entfernung; Beseitigung; Zaun; Baum;

    Der Anspruch der Antragstellerin auf Beseitigung des Zauns und der Bäume stützt sich auf das zwischen den Wohnungseigentümern bestehende Schuldverhältnis ( § 14 Nr. 1 , § 15 Abs. 3 WEG) sowie auf § 1004 Abs. 1 Satz 1 BGB (vgl. BayObLG WEM 1978, 116/117; BayObLGZ 1979, 267/271; Senatsbeschluß vom 3.12.1981 BReg. 2 Z 80/80; OLG Stuttgart OLGZ 1970, 74/77 f.; KG WPM 1972, 708/709).

    2 Z 74/79">NJW 1981, 690/691; Senatsbeschluß vom 3.12.1981, w.o.; OLG Stuttgart OLGZ 1970, 74/76 f.; OLG Hamburg MDR 1977, 230 [OLG Hamburg 27.07.1976 - 2 W 34/76] ; OLG Karlsruhe OLGZ 1978, 172/174; KG Rpfleger 1982, 22/23).

  • OLG München, 14.02.1972 - 21 U 2941/71

    Anspruch von Wohnungseigentümern gegen andere Wohnungseigentümer derselben Anlage

    Diese Bestimmung ist weit auszulegen (vgl. OLG Hamm ZMR 1968, 271; OLG Stuttgart NJW 1970, 102; Senatsurteil vom 4.10.1971 - 21 U 2415/70 - ).

    Gemeinschaftliches Eigentum sind deshalb auch Überdachungen von Terrassen (vgl. OLG Stuttgart NJW 1970, 102 [OLG Stuttgart 23.09.1969 - 8 W 147/69] ), Außenwände von Veranden (vgl. Palandt-Degenhart, Anm. 2 b zu § 5 WEG ) oder - wie hier - von Anbauten an ein Gebäude, in dem Eigentumswohnungen gebildet wurden.

  • OLG Frankfurt, 05.11.1979 - 20 W 279/79

    Wohnungseigentum; Eigentümerversammlung; Eigentümerbeschluß; Beschluß;

    Dabei kommt es nicht entscheidend darauf an, ob mit der Veränderung auch bauliche Maßnahmen verbunden sind oder nicht (vgl. für die Verlegung von Natursteinplatten auf gemeinschaftlicher Basenfläche: Bay ObLG 75, 179; für die Aufstellung eines Geräteschuppens auf einer Grünfläche ohne feste Verbindung mit dem Grund und Boden: KG Rpfleger 77, 314; vgl. auch OLG Stuttgart OLGZ 74, 409 = Rpfleger 74, 361), maßgeblich bleibt vielmehr, ob der bauliche Zustand und die Zweckbestimmung des gemeinschaftlichen Gegenstandes verändert werden sollen (vgl. KG WM 72, 709; OLG Stuttgart NJW 61, 1360; NJW 70, 102).

    Sonderwünsche einzelner Wohnungseigentümer haben jedoch hinter Gemeinschaftsinteressen zurückzutreten, soweit diese nachteilig berührt werden; eine Duldungspflicht wird dann nicht begründet und die Zustimmung aller Betroffenen ist erforderlich (vgl. Bay ObLG 75, 183; OLG Stuttgart NJW 61, 1359; NJW 70, 102; KG WM 72, 709; Soergel-Baur, a.a.O., § 22 Rdnr. 3; Weitnauer-Wirths, WEG, 5. Aufl., § 22 Rdnr. 3).

  • OLG Frankfurt, 06.12.1984 - 20 W 242/84

    Bauliche Änderung; Errichtung; Gartenhütte; Gartenhaus; Gemeinschaftseigentum;

    Das Landgericht hat sachlich richtig festgestellt, daß der Beseitigungsanspruch der Antragsteller (§ 1004 BGB; vgl. OLG Stuttgart NJW 70, 102) auch nach der maßgeblichen TE begründet ist.
  • KG, 16.03.1971 - 1 W 2368/69

    Anfechtung eines Wohnungseigentümerbeschlusses innerhalb eines anhängigen

    Dazu gehört auch der Anspruch eines Eigentümers auf Unterlassung einer nicht erlaubten baulichen Veränderung durch einen anderen Wohnungseigentümer, und zwar auch insoweit, als er aus § 1004 BGB herzuleiten ist (vgl. OLG Stuttgart OLGZ 1970, 74; OLG Frankfurt NJW 1965, 2205).

    Sobald darüber hinaus Sonderwünsche einzelner Wohnungseigentümer in Frage stehen, wird durch § 14 WEG eine Duldungspflicht der übrigen Wohnungseigentümer nicht begründet (KG OLGZ 1967, 479 = WM 1967, 1228; OLG Stuttgart NJW 1961, 1359; OLGZ 1970, 74).

  • BayObLG, 17.12.1987 - BReg. 2 Z 84/87

    Umfang der Zustimmungsbedürftigkeit der Errichtung eines Gartenhäuschens als

  • OLG Köln, 08.08.1997 - 16 Wx 144/97

    Nutzung fremden Sondereigentums durch Installation eines Heiztanks

  • OLG Hamm, 12.03.1991 - 15 W 41/90

    Streit zwischen den Beteiligten einer Wohnungseigentümergemeinschaft; Beseitigung

  • OLG Frankfurt, 14.05.1985 - 20 W 370/84

    Errichtung einer Markise als bauliche Veränderung; Zustimmung von Miteigentümern

  • OLG Frankfurt, 29.11.1984 - 20 W 192/84

    Wirksamkeit eines Eigentümerbeschlusses; Verfolgung eines Beseitigungsanspruches

  • BayObLG, 26.10.1983 - BReg. 2 Z 106/82

    Wohnungserbbauberechtigung; Wohnungseigentum; Umbau; Zustimmung; Terrasse;

  • OLG Frankfurt, 01.04.1986 - 20 W 99/86

    Bauliche Veränderung eines Gebäudes durch Einbau eines Klimagerätes

  • OLG Hamburg, 30.04.1998 - 2 Wx 101/96

    Zuständigkeit des Gerichts der freiwilligen Gerichtsbarkeit; Ansprüche auf

  • BayObLG, 06.07.1989 - BReg. 2 Z 111/88

    Notwendigkeit der Zustimmung der Wohnungseigentümer zu baulicher Veränderung

  • BayObLG, 11.06.1979 - BReg. 2 Z 59/78

    Wohnungseigentum; Wohnungseigentümer; Sondereigentum; Kellerraum; Keller;

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