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   OLG Stuttgart, 27.06.2011 - 8 W 150/11   

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https://dejure.org/2011,12676
OLG Stuttgart, 27.06.2011 - 8 W 150/11 (https://dejure.org/2011,12676)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 27.06.2011 - 8 W 150/11 (https://dejure.org/2011,12676)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 27. Juni 2011 - 8 W 150/11 (https://dejure.org/2011,12676)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines dringenden Bedürfnisses für ein sofortiges Tätigwerden i.S.v. § 14 ThUG im einstweiligen Rechtsschutz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ThuG § 14 Abs. 1; ThuG § 1
    Begriff des dringenden Bedürfnisses für ein sofortiges Tätigwerden im Sinne von § 14 ThUG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • olg-stuttgart.de (Pressemitteilung)

    Oberlandesgericht Stuttgart entscheidet erstmals im einstweiligen Rechtsschutzverfahren über eine Anordnung nach dem Therapieunterbringungsgesetz

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Therapieunterbringungsgesetz vor dem OLG Stuttgart

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 04.05.2011 - 2 BvR 2365/09

    Regelungen zur Sicherungsverwahrung verfassungswidrig

    Auszug aus OLG Stuttgart, 27.06.2011 - 8 W 150/11
    Zum Vorliegen eines dringenden Bedürfnisses für ein sofortiges Tätigwerden nach der Entscheidung des BverfG vom 4.5.2011 (2 BvR 2365/09 u. a.).

    c) Mit Urteil vom 4.5.2011 (2 BvR 2333/08 u.a.) hat das Bundesverfassungsgericht die Regelungen des Strafgesetzbuchs über die Sicherungsverwahrung mangels ausreichender Wahrung des "Abstandsgebots" für unvereinbar mit dem Freiheitsgrundrecht der Untergebrachten aus Art. 2 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. Art. 104 Abs. 1 Grundgesetz erklärt und eine gesetzliche Neuregelung bis 31.5.2013 verlangt.

    Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 4.5.2011 (2 BvR 2365/09 u.a.) und der darauf basierenden Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 23.5.2011 (5 StR 394/10 u.a.) ist eine sofortige Entlassung des Betroffenen aus der Sicherungsverwahrung nicht geboten und auch nicht zu erwarten.

  • EGMR, 17.12.2009 - 19359/04

    Rückwirkende Aufhebung der Höchstdauer der Sicherungsverwahrung (Verurteilung;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 27.06.2011 - 8 W 150/11
    Der zuständige Strafsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart (1 Ws 7/10) beabsichtigte, auch nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 17.12.2009 (19359/09 - NJW 2010, 2495) in den sogenannten Altfällen die Frage der Fortgeltung der bis 30.1.1998 gültigen Höchstdauer der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung von 10 Jahren (§ 67d Abs. 1 Satz 1 StGB a. F.) zu bejahen.

    Das am 1.1.2011 in Kraft getretene Therapieunterbringungsgesetz ist die Reaktion des deutschen Gesetzgebers auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) aus dem Jahr 2009, die die deutsche Praxis zur Sicherungsverwahrung als Verstoß gegen die Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten wertete (Urteil vom 17.12.2009 - NJW 2010, 2495).

  • OLG Karlsruhe, 20.05.2011 - 14 Wx 20/11

    Therapieunterbringung: Geeignetheit einer Unterbringung eines ehemals

    Auszug aus OLG Stuttgart, 27.06.2011 - 8 W 150/11
    Die Frage einer geeigneten Einrichtung als Voraussetzung für die Therapieunterbringung kann - anders als in den vom Oberlandesgericht Karlsruhe entschiedenen Verfahren (Beschluss vom 20.5.2011 -14 Wx 20/11 und Wx 24/11) - hier dahingestellt bleiben, weil sich die Beschwerde bereits aus einem anderen Grund als begründet erweist.
  • BGH, 23.05.2011 - 5 StR 394/10

    Keine "automatische" Entlassung konventionswidrig untergebrachter

    Auszug aus OLG Stuttgart, 27.06.2011 - 8 W 150/11
    Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 4.5.2011 (2 BvR 2365/09 u.a.) und der darauf basierenden Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 23.5.2011 (5 StR 394/10 u.a.) ist eine sofortige Entlassung des Betroffenen aus der Sicherungsverwahrung nicht geboten und auch nicht zu erwarten.
  • EuGH, 11.03.1987 - 279/84

    Rau / Kommission

    Auszug aus OLG Stuttgart, 27.06.2011 - 8 W 150/11
    Nach mehreren Verurteilungen wegen Sexualdelikten und anderen Straftaten wurde der Betroffene zuletzt durch Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 27.9.1985 - 2 KLs 279/84 - wegen Vergewaltigung in Tateinheit mit sexueller Nötigung zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 6 Monaten verurteilt.
  • OLG Frankfurt, 26.06.2012 - 20 W 134/12

    Therapieunterbringungsgesetz: Dringendes Bedürfnis für sofortiges Tätigwerden

    Der Senat kann nach den Entscheidungen des BVerfG vom 4. Mai 2011 und der hierauf gestützten Entscheidung der Strafvollstreckungskammer vom 13. Dezember 2011 und der nachfolgenden Entscheidung des Strafsenates vom 13. März 2012 konkrete Anhaltspunkte dafür, dass in absehbarer Zeit mit einem Erfolg dieser Verfassungsbeschwerde und nachfolgend einer sofortigen Entlassung des Betroffenen aus der Sicherungsverwahrung zu rechnen wäre, derzeit nicht erkennen (vgl. zu dieser Voraussetzung auch OLG Stuttgart, Beschluss vom 27. Juni 2011 - Az. 8 W 150/11 - dok. bei Juris).
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