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   OLG Stuttgart, 06.02.2012 - 8 W 19/12   

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https://dejure.org/2012,2916
OLG Stuttgart, 06.02.2012 - 8 W 19/12 (https://dejure.org/2012,2916)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 06.02.2012 - 8 W 19/12 (https://dejure.org/2012,2916)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 06. Februar 2012 - 8 W 19/12 (https://dejure.org/2012,2916)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Nachbeurkundung von Geburten im Ausland bei anonymer Adoption

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit einer Eintragung der Adoptiveltern bei Nachbeurkundung der Geburt im Ausland i.R. einer anonymen Auslandsadoption

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit der Eintragung der Adoptiveltern bei Nachbeurkundung der Geburt im Ausland im Rahmen einer anonymen Auslandsadoption

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Nachbeurkundung von Geburten im Ausland bei anonymer Adoption

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2012, 1815
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • VG Berlin, 30.07.1999 - 3 A 21.95
    Auszug aus OLG Stuttgart, 06.02.2012 - 8 W 19/12
    Verwiesen wird zusätzlich auf die Entscheidung des VG Berlin vom 30. Juli 1999, Az. 3 A 21.95, zur Auslegung von § 41 Abs. 4 PStG a.F., veröff.

    in StAZ 2000, 242.

  • OLG Koblenz, 08.10.2014 - 13 UF 463/14
    Die Streitfrage, ob es sich vorliegend um eine Adoptionssache im Sinne von § 186 FamFG oder um eine Familiensache sui generis handelt und in diesem Zusammenhang, ob es einer Abhilfeentscheidung des Amtsgerichts nach § 69 Abs. 1 FamFG bedarf (vgl hierzu OLG Köln, FamRZ 2012, 1815), braucht nicht entschieden zu werden (vgl. zur Problematik Weitzel Adoptionswirkungsgesetz,2. Aufl. Rn 4 zu § 5, Maurer in Müko FamFG, 2. Aufl. Rn 2 zu § 186, Borth/Grande! in Musielak/Borth FamFG, 4. Aufl. Rn 6 zu § 68, Rn 4 zu § 108 und Rn 6 zu § 186).

    Maßgebliches Kriterium nach deutschem Recht ist mit Blick auf § 1741 Abs. 1 BGB das Kindeswohl (OLG Köln, FamRZ 2012, 1815).

    Allenfalls können einzelne Ermittlungslücken geschlossen werden, wobei unterschiedliche Auffassungen bestehen, wie weit dies gehen darf (vgl. OLG Köln FamRZ 2012, 1815, OLG Karlsruhe FamRZ 2013, 715).

  • VG Berlin, 29.05.2013 - 3 K 1012.12

    Bestimmung einzelner unsicherer Personenstandsmerkmale bei im Ausland geborenen

    Sollte sich dieses nicht genauer ermitteln lassen, wird das Standesamt entweder - der oben dargestellten, vom Oberlandesgericht Stuttgart (Beschluss vom 6. Februar 2012, 8 W 19/12, StAZ 2012, S. 243f.) kürzlich nochmals aufgegriffenen Rechtsprechung der Kammer zu § 41 Abs. 2 PStG a.F. folgend - die Nachbeurkundung (dem Annäherungsgrundsatzes entsprechend ohne Eintragung eines genauen Geburtsdatum in das Personenstandsregister) vornehmen, oder - der oben dargestellten Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichtes entsprechend - den Nachbeurkundungsantrag mangels Kenntnis des genauen Geburtsdatums der Adoptivtochter der Klägerin ablehnen; hiergegen stünde die Klägerin gem. §§ 49, 50 PStG den Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten offen.
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