Rechtsprechung
OLG Stuttgart, 23.05.2000 - 8 W 236/2000 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Judicialis
BRAGO § 27 Abs. 1 Nr. 2; ; BRAGO § 27 Abs. 1 Nr. 3; ; ZPO § 91
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BRAGO § 27 Abs. 1 Nr. 2, Nr. 3; ZPO § 91
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Fotokopiekosten
- Anwaltsblatt (Leitsatz)
§ 27 BRAGebO, § 91 ZPO
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Zur Erstattungsfähigkeit von Fotokopiekosten
Verfahrensgang
- LG Hechingen, 30.12.1999 - 2 O 50/99
- OLG Stuttgart, 23.05.2000 - 8 W 236/2000
Papierfundstellen
- MDR 2000, 1398
- AnwBl 2001, 244
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Karlsruhe, 04.03.2002 - 6 W 4/02
Rechtsanwaltskosten: Erstattungsfähigkeit der Fotokopiekosten für Anlagen zu …
Das Landgericht hat in einem Patentverletzungsprozess den Antrag auf Festsetzung der Kosten für 271 Fotokopien in Höhe von DM 116, 30 (= EUR 59, 46) abgelehnt und sich dabei in Abkehr von der bisherigen Praxis der Ansicht des OLG Stuttgart (MDR 2000, 1398) angeschlossen, wonach solche Kosten mit der Prozessgebühr abgegolten seien.Die von der Rechtspflegerin zitierte Entscheidung des OLG Stuttgart (MDR 2000, 1398 - dort unzutreffend dem OLG Karlsruhe zugeschrieben) gibt keinen Anlass von der im diesem Oberlandesgerichtsbezirk gefestigten Praxis abzuweichen.
- FG Thüringen, 07.04.2005 - IV 70036/04
Dokumentenpauschale für vom Rechtsanwalt gefertigte, entscheidungserhebliche …
Beispielsweise stellt das OLG Stuttgart in seinem Beschluss vom 23. Mai 2000 ( 8 W 236/00) darauf ab, dass es Bestandteil einer ordnungsgemäßen Prozessführung und Obliegenheit jeder Partei sei, dem Gericht (als Anlagen zu den Schriftsätzen nach § 131 ZPO ) die Unterlagen vorzulegen, die für die Entscheidung von Bedeutung seien und dass darin keine "zusätzliche Leistung" gesehen werden könne. - LG Koblenz, 01.06.2001 - 14 T 74/01
Erstattungsfähigkeit der zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen …
Es bedürfte ihr nicht, wenn Kopierkosten generell oder unter der alleinigen Voraussetzung des - regelmäßig zu unterstellenden - Einverständnisses der Partei erstattungsfähig wären (so auch LG Koblenz JurBüro 2000, Seite 411; OLG Koblenz [11. Zivilsenat], - 11 WF 562/00 - OLG Naumburg JurBüro 1994, Seite 218; OLG Dresden JurBüro 2000, Seite 138; OLG Stuttgart JurBüro 2000, Seite 247; OLG Karlsruhe MDR 2000, Seite 1398; vgl. auch BVerfG NJW 1996, Seite 382).
Rechtsprechung
OLG Karlsruhe, 23.05.2000 - 8 W 236/00 |
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Rechtsanwaltsvergütung: Erstattungsfähigkeit der Dokumentenpauschale
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Düsseldorf, 10.07.2001 - 10 W 67/01
Kostenfestsetzung - Reisekosten und Kopierkosten des postulationsfähigen Anwalts
Der Senat teilt nicht die zum Teil vertretene Ansicht (OLG Dresden NJW-RR 1999, 147; OLG Stuttgart NJW-RR 2000, 1726; OLG Karlsruhe MDR 2000, 1398), das Kosten für Ablichtungen grundsätzlich durch die Gebühren gemäß § 25 Abs. 1 BRAGO abgegolten und nur dann gesondert zu erstatten sind, wenn sie für die Unterrichtung von mehr als drei Gegnern hergestellt werden. - OLG Brandenburg, 17.05.2004 - 9 WF 105/04
Zur Erstattungsfähigkeit von Kopierkosten für die Ablichtung der …
Hinsichtlich der Kopierkosten für die Ablichtung der erstinstanzlichen Gerichtsakte werden unterschiedliche Auffassungen vertreten (neben den vorliegenden Entscheidungen für eine Erstattung: OLG Düsseldorf, Rpfleger 2001, 618; OLG Koblenz, JurBüro 1999, 300; OLG Koblenz, Rpfleger 2001, 373, 374; OLG Brandenburg, JurBüro 1996, 259; gegen eine gesonderte Vergütungspflicht: OLG Stuttgart, JurBüro 2000, 247; OLG Karlsruhe, MDR 2000, 1398; OLG Naumburg, OLG-NL 1994, 96; OLG Dresden, JurBüro 2000, 138, OLG Dresden, NJW-RR 1999, 147; OLG Dresden, NJW 1998, 434; OLG Rostock, OLGR, 1999, 334; OLG Bamberg, OLGR 1999, 264).