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   OLG Stuttgart, 12.09.2016 - 8 W 291/16   

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https://dejure.org/2016,32214
OLG Stuttgart, 12.09.2016 - 8 W 291/16 (https://dejure.org/2016,32214)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 12.09.2016 - 8 W 291/16 (https://dejure.org/2016,32214)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 12. September 2016 - 8 W 291/16 (https://dejure.org/2016,32214)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • zvi-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Gebührenanspruch eines Beratungshilfeanwalts bei Anbieten eines sog. "Fast-Nullplans"

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 305 Abs 1 Nr 1 InsO, Nr 2504 RVG-VV, Nr 2504 ff RVG-VV, Nr 2505 RVG-VV
    Gebührenanspruch des Beratungshilfeanwalts: Geschäftsgebühr bei Anbieten eines sog. "Fast-Nullplans" im Verbraucherinsolvenzverfahren

  • landesrecht-bw.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 305 Abs. 1 Nr. 1; RVG -VV nrn 2504 ff
    Vergütung des Beratungshilfeanwalts für die Erstellung eines sog. "Fast-Nullplans" für die Schuldenbereinigung

  • rechtsportal.de

    InsO § 305 Abs. 1 Nr. 1 ; RVG -VV nrn 2504 ff
    Vergütung des Beratungshilfeanwalts für die Erstellung eines sog. "Fast-Nullplans" für die Schuldenbereinigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Beratungshilfe für die außergerichtliche Schuldenbereinigung - und der "Fast-Nullplan"

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Stuttgart, 28.01.2014 - 8 W 35/14

    Vergütung des anwaltlichen Insolvenzberaters: Gebührenanspruch bei Anbieten eines

    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.09.2016 - 8 W 291/16
    Die Voraussetzungen für einen Gebührenanspruch nach Nrn. 2504 ff. RVG-VV werden durch das Anbieten eines sog. "Fast-Nullplans" reglmäßig erfüllt, da ein solcher überwiegend nicht als perspektivlos im Sinne der Rechtsprechung des Senats (Beschluss vom 28.01.2014, Az. 8 W 35/14, veröff. in ZinsO 2015, 206, und ZVI 2015, 54) anzusehen sein wird.

    Soweit sich die Bezirksrevisorin insbesondere auf die Senatsentscheidung vom 28. Januar 2014, Az. 8 W 35/14, veröff.

    in ZInsO 2015, 206, und in ZVI 2015, 54, beruft, ist die dortige Fallkonstellation mit dem hier zu beurteilenden Sachverhalt nicht vergleichbar.

    Ein "flexibler Nullplan" dieser Art, der von vornherein aus Gläubigersicht ebenso perspektivlos ist wie ein "starrer Nullplan", mit dem den Gläubigern mitgeteilt wird: "Ich zahle jetzt und auch in Zukunft nichts", wurde in der genannten Senatsentscheidung einem solchen gleichgesetzt mit dem Ergebnis, dass dieser den Anforderungen der Nrn. 2504 ff. RVG-VV nicht genügt, nämlich der Entfaltung einer Tätigkeit mit dem Ziel einer außergerichtlichen Einigung mit den Gläubigern über die Schuldenbereinigung auf der Grundlage eines Plans (OLG Stuttgart/Senat ZInsO 2015, 206, m.w.N.; anders bereits die nicht veröffentliche Entscheidung des Senats vom 4. April 2016, Az. 8 W 38/14, bezüglich eines "flexiblen Nullplans" mit noch relevanter Perspektive aus Gläubigersicht).

  • BGH, 10.10.2013 - IX ZB 97/12

    Schuldenbereinigungsplanverfahren: Zulässigkeit der Vorlage eines Nullplans;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.09.2016 - 8 W 291/16
    Vorliegend handelt es sich um einen "Fast-Nullplan" (BGH NJW-RR 2014, 118), mit dem von einer jungen erwerbstätigen Schuldnerin trotz eines Einkommens unterhalb der Pfändungsfreigrenze eine monatliche Schuldentilgung von 50 EUR für einen Zeitraum von 6 Jahren angeboten wurde und zugleich eine höhere Tilgung, sobald es ihr gelungen ist, eine Arbeitsstelle mit einem höheren Einkommen zu erhalten.
  • OLG Nürnberg, 21.11.2016 - 8 Wx 698/16

    Streit um die Höhe des anwaltlichen Gebührenanspruchs im Rahmen der

    d) Aus der neueren Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 12.09.2016 (8 W 291/16, juris, unter BeckRS 2016, 17812 mit Entscheidungsdatum "29.09.2016") lässt sich für die beschwerdeführende Staatskasse in der hier zu beurteilenden Fallkonstellation nichts Entscheidendes herleiten.

    Diese konstruiert wirkende Differenzierung zwischen einem "Fast-Nullplan" einerseits und einem "flexiblen Nullplan" andererseits mit dem Ziel, daran die Höhe der verdienten anwaltlichen Schuldnerberatungsgebühr festzumachen, überzeugt nicht (im Ergebnis ebenso: Hans-Jochem Mayer, Anmerkung zu OLG Stuttgart, 25.06.2016 - 8 W 291/16, BeckRS 2016, 17812 in FD-RVG 2016, 382263).

  • OLG Stuttgart, 08.02.2019 - 8 W 236/17

    Insolvenzrechtliche Beratungshilfe: Gebührenanspruch des anwaltlichen

    Die im Beschluss vom 12.09.2016 (8 W 291/16) vorgesehene Ausnahme eines "Fast-Nullplans" ist hier nicht einschlägig.
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