Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 20.09.2011 - 8 W 327 - 328/11, 8 W 327/11, 8 W 328/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,4111
OLG Stuttgart, 20.09.2011 - 8 W 327 - 328/11, 8 W 327/11, 8 W 328/11 (https://dejure.org/2011,4111)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 20.09.2011 - 8 W 327 - 328/11, 8 W 327/11, 8 W 328/11 (https://dejure.org/2011,4111)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 20. September 2011 - 8 W 327 - 328/11, 8 W 327/11, 8 W 328/11 (https://dejure.org/2011,4111)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,4111) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • Notare Bayern PDF, S. 80 (Volltext und Entscheidungsbesprechung)

    KostO §§ 32, 36 Abs. 1, 38 Abs. 2 Nr. 4, 145 Abs. 1 Satz 1
    Entwurfsgebühr bei nicht beurkundungspflichtigem Rechtsgeschäft

  • openjur.de

    Notarkosten

  • Deutsches Notarinstitut

    KostO §§ 32, 36, 38, 145
    Entwurfsgebühr bei nicht beurkundungspflichtigem Rechtsgeschäft

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anfallen einer Entwurfsgebühr für einen Notar bei Auftrag auf Beurkundung, Entwurfsfertigung und anschließender Rücknahme des Beurkundungsauftrags

  • Wolters Kluwer

    Anfallen einer Entwurfsgebühr für einen Notar bei Auftrag auf Beurkundung, Entwurfsfertigung und anschließender Rücknahme des Beurkundungsauftrags

  • notar-drkotz.de

    Notarkosten - Vergütung des Entwurfs eines nicht beurkundungsbedürftigen Rechtsgeschäfts

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entstehung der Entwurfsgebühr für einen Notar

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Nicht beurkundungspflichtiges Rechtsgeschäft: Entwurfsgebühr?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Entwurfsgebühr des Notars

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Nach Aushändigung steht Notaren trotz Auftragsrücknahme Entwurfsgebühr zu

Besprechungen u.ä.

  • Notare Bayern PDF, S. 80 (Volltext und Entscheidungsbesprechung)

    KostO §§ 32, 36 Abs. 1, 38 Abs. 2 Nr. 4, 145 Abs. 1 Satz 1
    Entwurfsgebühr bei nicht beurkundungspflichtigem Rechtsgeschäft

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2011, 314
  • FamRZ 2012, 397
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 06.02.1979 - 2 BvL 5/76

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Erhebung von Gebühren im

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.09.2011 - 8 W 327/11
    Dies widerspricht unzweifelhaft der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 50, 217 ff, in Juris Rn. 34-38).

    Gerade aber im Hinblick auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 50, 217 ff) kann die zu verlangende Gebührengleichheit nur dazu führen, dass der Entwurf eines nicht beurkundungsbedürftigen Rechtsgeschäfts nach § 145 Abs. 1 Satz 1 KostO zu vergüten ist, wenn die Aushändigung vom Auftraggeber verlangt wurde - wie vorliegend.

  • KG, 08.08.1996 - 25 W 4019/96

    Voraussetzungen einer 20/10-Entwurfsgebühr für einen Notar; Auslegung des

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.09.2011 - 8 W 327/11
    Die übrigen zu § 145 KostO ergangene, veröffentlichte Rechtsprechung befasst sich nicht mit der vorliegenden Problematik (vgl. u.a.: OLG Stuttgart/Senat Justiz 1986, 91 - § 145 Abs. 3 KostO; OLG Düsseldorf JurBüro 1994, 239 - Auseinandersetzung mit § 145 Abs. 1 KostO, jedoch im Zusammenhang mit einem Grundstückskaufvertrag; OLG Köln JurBüro 1997, 604 - Auseinandersetzung mit § 145 Abs. 1 und 3 KostO im Zusammenhang mit einem Ehe- und Erbvertrag; OLG Dresden JurBüro 1999, 42 - Erfordern im Sinne von § 145 Abs. 3 KostO; OLGR Köln 1999, 235 - Erfordern im Sinne von § 145 Abs. 3 KostO; KG Berlin FGPrax 2003, 188 - Voraussetzungen des § 145 Abs. 3 KostO im Zusammenhang mit einem Grundstückskaufvertrag; KG Berlin NJW-RR 1997, 64 - zu den Voraussetzungen des § 145 Abs. 1 Satz 1 KostO im Zusammenhang mit einem Gesellschaftsvertrag, die auch dann als erfüllt angesehen werden, wenn der zugleich mit dem Auftrag auf Entwurf gestellte Antrag auf Beurkundung vor Entwurfsaushändigung zurückgenommen oder das Verlangen auf Beurkundung in ein solches auf bloße Entwurfsaushändigung geändert wird.).
  • OLG Dresden, 05.05.1997 - 15 W 47/97

    Begriff des Erforderns

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.09.2011 - 8 W 327/11
    Die übrigen zu § 145 KostO ergangene, veröffentlichte Rechtsprechung befasst sich nicht mit der vorliegenden Problematik (vgl. u.a.: OLG Stuttgart/Senat Justiz 1986, 91 - § 145 Abs. 3 KostO; OLG Düsseldorf JurBüro 1994, 239 - Auseinandersetzung mit § 145 Abs. 1 KostO, jedoch im Zusammenhang mit einem Grundstückskaufvertrag; OLG Köln JurBüro 1997, 604 - Auseinandersetzung mit § 145 Abs. 1 und 3 KostO im Zusammenhang mit einem Ehe- und Erbvertrag; OLG Dresden JurBüro 1999, 42 - Erfordern im Sinne von § 145 Abs. 3 KostO; OLGR Köln 1999, 235 - Erfordern im Sinne von § 145 Abs. 3 KostO; KG Berlin FGPrax 2003, 188 - Voraussetzungen des § 145 Abs. 3 KostO im Zusammenhang mit einem Grundstückskaufvertrag; KG Berlin NJW-RR 1997, 64 - zu den Voraussetzungen des § 145 Abs. 1 Satz 1 KostO im Zusammenhang mit einem Gesellschaftsvertrag, die auch dann als erfüllt angesehen werden, wenn der zugleich mit dem Auftrag auf Entwurf gestellte Antrag auf Beurkundung vor Entwurfsaushändigung zurückgenommen oder das Verlangen auf Beurkundung in ein solches auf bloße Entwurfsaushändigung geändert wird.).
  • KG, 08.04.2003 - 1 W 67/01

    Kosten des Notars: Kostenentscheidung nach Hauptsacheerledigung im

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.09.2011 - 8 W 327/11
    Die übrigen zu § 145 KostO ergangene, veröffentlichte Rechtsprechung befasst sich nicht mit der vorliegenden Problematik (vgl. u.a.: OLG Stuttgart/Senat Justiz 1986, 91 - § 145 Abs. 3 KostO; OLG Düsseldorf JurBüro 1994, 239 - Auseinandersetzung mit § 145 Abs. 1 KostO, jedoch im Zusammenhang mit einem Grundstückskaufvertrag; OLG Köln JurBüro 1997, 604 - Auseinandersetzung mit § 145 Abs. 1 und 3 KostO im Zusammenhang mit einem Ehe- und Erbvertrag; OLG Dresden JurBüro 1999, 42 - Erfordern im Sinne von § 145 Abs. 3 KostO; OLGR Köln 1999, 235 - Erfordern im Sinne von § 145 Abs. 3 KostO; KG Berlin FGPrax 2003, 188 - Voraussetzungen des § 145 Abs. 3 KostO im Zusammenhang mit einem Grundstückskaufvertrag; KG Berlin NJW-RR 1997, 64 - zu den Voraussetzungen des § 145 Abs. 1 Satz 1 KostO im Zusammenhang mit einem Gesellschaftsvertrag, die auch dann als erfüllt angesehen werden, wenn der zugleich mit dem Auftrag auf Entwurf gestellte Antrag auf Beurkundung vor Entwurfsaushändigung zurückgenommen oder das Verlangen auf Beurkundung in ein solches auf bloße Entwurfsaushändigung geändert wird.).
  • OLG Köln, 15.11.1996 - 2 Wx 37/96

    Konkludenter Beurkundungsauftrag durch einen Vertragsbeteiligten

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.09.2011 - 8 W 327/11
    Die übrigen zu § 145 KostO ergangene, veröffentlichte Rechtsprechung befasst sich nicht mit der vorliegenden Problematik (vgl. u.a.: OLG Stuttgart/Senat Justiz 1986, 91 - § 145 Abs. 3 KostO; OLG Düsseldorf JurBüro 1994, 239 - Auseinandersetzung mit § 145 Abs. 1 KostO, jedoch im Zusammenhang mit einem Grundstückskaufvertrag; OLG Köln JurBüro 1997, 604 - Auseinandersetzung mit § 145 Abs. 1 und 3 KostO im Zusammenhang mit einem Ehe- und Erbvertrag; OLG Dresden JurBüro 1999, 42 - Erfordern im Sinne von § 145 Abs. 3 KostO; OLGR Köln 1999, 235 - Erfordern im Sinne von § 145 Abs. 3 KostO; KG Berlin FGPrax 2003, 188 - Voraussetzungen des § 145 Abs. 3 KostO im Zusammenhang mit einem Grundstückskaufvertrag; KG Berlin NJW-RR 1997, 64 - zu den Voraussetzungen des § 145 Abs. 1 Satz 1 KostO im Zusammenhang mit einem Gesellschaftsvertrag, die auch dann als erfüllt angesehen werden, wenn der zugleich mit dem Auftrag auf Entwurf gestellte Antrag auf Beurkundung vor Entwurfsaushändigung zurückgenommen oder das Verlangen auf Beurkundung in ein solches auf bloße Entwurfsaushändigung geändert wird.).
  • OLG Düsseldorf, 16.03.1993 - 10 W 101/92
    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.09.2011 - 8 W 327/11
    Die übrigen zu § 145 KostO ergangene, veröffentlichte Rechtsprechung befasst sich nicht mit der vorliegenden Problematik (vgl. u.a.: OLG Stuttgart/Senat Justiz 1986, 91 - § 145 Abs. 3 KostO; OLG Düsseldorf JurBüro 1994, 239 - Auseinandersetzung mit § 145 Abs. 1 KostO, jedoch im Zusammenhang mit einem Grundstückskaufvertrag; OLG Köln JurBüro 1997, 604 - Auseinandersetzung mit § 145 Abs. 1 und 3 KostO im Zusammenhang mit einem Ehe- und Erbvertrag; OLG Dresden JurBüro 1999, 42 - Erfordern im Sinne von § 145 Abs. 3 KostO; OLGR Köln 1999, 235 - Erfordern im Sinne von § 145 Abs. 3 KostO; KG Berlin FGPrax 2003, 188 - Voraussetzungen des § 145 Abs. 3 KostO im Zusammenhang mit einem Grundstückskaufvertrag; KG Berlin NJW-RR 1997, 64 - zu den Voraussetzungen des § 145 Abs. 1 Satz 1 KostO im Zusammenhang mit einem Gesellschaftsvertrag, die auch dann als erfüllt angesehen werden, wenn der zugleich mit dem Auftrag auf Entwurf gestellte Antrag auf Beurkundung vor Entwurfsaushändigung zurückgenommen oder das Verlangen auf Beurkundung in ein solches auf bloße Entwurfsaushändigung geändert wird.).
  • OLG Köln, 30.12.1998 - 2 Wx 13/98

    Kostenpflicht des Entwurfs einer Urkunde

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.09.2011 - 8 W 327/11
    Die übrigen zu § 145 KostO ergangene, veröffentlichte Rechtsprechung befasst sich nicht mit der vorliegenden Problematik (vgl. u.a.: OLG Stuttgart/Senat Justiz 1986, 91 - § 145 Abs. 3 KostO; OLG Düsseldorf JurBüro 1994, 239 - Auseinandersetzung mit § 145 Abs. 1 KostO, jedoch im Zusammenhang mit einem Grundstückskaufvertrag; OLG Köln JurBüro 1997, 604 - Auseinandersetzung mit § 145 Abs. 1 und 3 KostO im Zusammenhang mit einem Ehe- und Erbvertrag; OLG Dresden JurBüro 1999, 42 - Erfordern im Sinne von § 145 Abs. 3 KostO; OLGR Köln 1999, 235 - Erfordern im Sinne von § 145 Abs. 3 KostO; KG Berlin FGPrax 2003, 188 - Voraussetzungen des § 145 Abs. 3 KostO im Zusammenhang mit einem Grundstückskaufvertrag; KG Berlin NJW-RR 1997, 64 - zu den Voraussetzungen des § 145 Abs. 1 Satz 1 KostO im Zusammenhang mit einem Gesellschaftsvertrag, die auch dann als erfüllt angesehen werden, wenn der zugleich mit dem Auftrag auf Entwurf gestellte Antrag auf Beurkundung vor Entwurfsaushändigung zurückgenommen oder das Verlangen auf Beurkundung in ein solches auf bloße Entwurfsaushändigung geändert wird.).
  • LSG Bayern, 28.11.2011 - L 11 AS 562/11

    Wegen einstweiliger Anordnung

    Maßgeblich ist insofern der Gegenstand eines entsprechenden Hauptsacheverfahrens, das dem Eilverfahren zugrunde liegen könnte (vgl Beschluss des Senats vom 25.05.2011 - L_11 AS 328/11 B ER).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht