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   OLG Stuttgart, 03.09.2008 - 8 W 348/08   

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OLG Stuttgart, 03.09.2008 - 8 W 348/08 (https://dejure.org/2008,21200)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 03.09.2008 - 8 W 348/08 (https://dejure.org/2008,21200)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 03. September 2008 - 8 W 348/08 (https://dejure.org/2008,21200)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Kostenerstattungsanspruch: Anrechnung der Geschäftsgebühr bei abweichender Gebührenvereinbarung für die vorgerichtliche Tätigkeit des Rechtsanwalts

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 22.01.2008 - VIII ZB 57/07

    Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr eines anschließenden

    Auszug aus OLG Stuttgart, 03.09.2008 - 8 W 348/08
    Dies hat der Bundesgerichtshof in der von der Rechtspflegerin im angefochtenen Kostenfestsetzungsbeschluss bereits angeführten Entscheidung vom 22.1.2008 (NJW 08, 1323) auch ausdrücklich für die dort mit angewandte Vorschrift in Vorbemerkung 3 Abs. 4 VV / RVG klargestellt.
  • BGH, 18.08.2009 - VIII ZB 17/09

    Anrechnung einer Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr bei Nichtenstehung von

    Soweit das OLG Stuttgart (AGS 2008, 510) zunächst eine gegenteilige Sichtweise vertreten hat, ist diese ausdrücklich aufgegeben worden (AGS 2009, 214, 215).

    Ebenso wenig verlangt § 91 ZPO eine Erweiterung der in der Vorbemerkung 3 Abs. 4 VV RVG vorgesehenen Anrechnungsmöglichkeiten auf vereinbarte Pauschalhonorare (a.A. OLG Stuttgart, AGS 2008, 510).

  • OLG Stuttgart, 21.04.2009 - 8 WF 32/09

    Kostenerstattungsanspruch: Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die

    (Aufgabe von OLG Stuttgart, Beschluss vom 3. September 2008, Az. 8 W 348/08; Anschluss an OLG Frankfurt AnwBl 2009, 310).
  • OLG Frankfurt, 05.03.2009 - 18 W 392/08

    Vergütungsvereinbarung für vorgerichtliche Tätigkeit: Anrechnung auf

    Aus dieser Feststellung kann nicht geschlossen werden, auch im Falle einer Gebührenvereinbarung, auf Grund deren die gesetzliche Gebührenregelung im Verhältnis zwischen Mandant und Rechtsanwalt nicht anwendbar ist, habe eine Anrechnung stattzufinden (so aber das Oberlandesgericht Stuttgart, Beschluss vom 03.09.2008, Az.: 8 W 348/08, AGS 2008, 511-512 - zitiert nach juris).
  • OLG Frankfurt, 16.02.2009 - 18 W 355/08

    Kostenerstattung: Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr bei

    Aus dieser Feststellung kann nicht geschlossen werden, auch im Falle einer Gebührenvereinbarung, auf Grund deren die gesetzliche Gebührenregelung im Verhältnis zwischen Mandant und Rechtsanwalt nicht anwendbar ist, habe eine Anrechnung stattzufinden (so aber das Oberlandesgericht Stuttgart, Beschluss vom 03.09.2008, 8 W 348/08, AGS 2008, 511-512 - zitiert nach juris).
  • OLG München, 24.04.2009 - 11 W 1237/09

    Kostenerstattungsanspruch: Anrechnung von Pauschal- oder Zeitvergütungen für eine

    c) Entgegen der vom Oberlandesgericht Stuttgart vertretenen Auffassung (Beschluss vom 03.09.2008 - 8 W 348/08 - AGS 2008, 510 = RVGreport 2008, 468 mit ablehnender Anmerkung von Hansens) kommt die Anrechnung einer fiktiven Geschäftsgebühr auf die angefallene Verfahrensgebühr nicht in Betracht (ebenso: Schons, AnwBl. 2009, 203, 204 und AGS 2008, 511; N. Schneider, AGS 2008, 512).
  • OLG Frankfurt, 08.06.2009 - 18 W 119/09

    Rechtsanwaltsvergütung: Gebührenanspruch bei einer Verbindung von

    Dieses hat seine frühere, noch in dem von der Klägerin zu 2. zitierten Beschluss vom 03.09.2008 (Az.: 8 W 348/08, AGS 2008, 511-512 - zitiert nach juris) vertretene Auffassung, die zur Anrechnung einer fiktiven Geschäftsgebühr führte, mittlerweile aufgegeben und sich ausdrücklich der Rechtsprechung des hier erkennenden Senats angeschlossen (OLG Stuttgart, Beschluss vom 21.04.2009, Az.: 8 WF 32/09).
  • OLG Frankfurt, 30.01.2009 - 18 W 361/08

    Keine Geschäftsgebühr bei Honorarvereinbarung

    Daraus kann nicht geschlossen werden, dass auch im Falle einer Gebührenvereinbarung, auf Grund deren die gesetzliche Gebührenregelung im Verhältnis zwischen Mandant und Rechtsanwalt nicht anwendbar ist, eine Anrechnung stattzufinden hat (so aber das Oberlandesgericht Stuttgart, Beschluss vom 03.09.2008, 8 W 348/08, AGS 2008, 511-512 - zitiert nach juris).
  • OLG Frankfurt, 20.04.2009 - 18 W 363/08

    Honorar aus Vergütungsvereinbarung ist keine Geschäftsgebühr

    Aus dieser Feststellung kann nicht geschlossen werden, auch im Falle einer Vergütungsvereinbarung, auf Grund deren die gesetzliche Gebührenregelung im Verhältnis zwischen Mandant und Rechtsanwalt nicht anwendbar ist, habe eine Anrechnung stattzufinden (so aber das Oberlandesgericht Stuttgart, Beschluss vom 03.09.2008, Az.: 8 W 348/08, AGS 2008, 511-512 - zitiert nach juris).
  • VGH Bayern, 14.11.2011 - 2 C 10.2444

    Beschwerde; Kostenfestsetzung; Anrechnung einer Geschäftsgebühr;

    Zwar ist strittig, ob eine Vergütungsvereinbarung dazu führen kann, dass eine Anrechnung nicht stattzufinden hat, z.B. bei der Vereinbarung eines Pauschal- oder Zeithonorars (vgl. einerseits OLG Frankfurt vom 16.2.2009 Az. 18 W 355/08; OLG Stuttgart vom 21.4.2009 Az. 8 WF 32/09; OLG München vom 24.4.2009 Az. 11 W 1237/09; andererseits BayVGH vom 6.3.2006 Az. 19 C 06.268; OLG Stuttgart vom 3.9.2008 Az. 8 W 348/08 - sämtliche in juris).
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