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   OLG Stuttgart, 02.10.2007 - 8 W 375/07   

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https://dejure.org/2007,35712
OLG Stuttgart, 02.10.2007 - 8 W 375/07 (https://dejure.org/2007,35712)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 02.10.2007 - 8 W 375/07 (https://dejure.org/2007,35712)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 02. Oktober 2007 - 8 W 375/07 (https://dejure.org/2007,35712)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erstattungsfähigkeit gerichtlicher Verfahrensgebühren auf eine vorgerichtliche Geschäftsgebühr

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 07.03.2007 - VIII ZR 86/06

    Rechtsfolgen der Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr

    Auszug aus OLG Stuttgart, 02.10.2007 - 8 W 375/07
    Zur Begründung seiner Ansicht beruft sich der Antragsgegnervertreter auf die Entscheidung des BGH vom 7.3.2007 (VIII ZR 86/06).
  • KG, 17.07.2007 - 1 W 256/07

    Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr

    Auszug aus OLG Stuttgart, 02.10.2007 - 8 W 375/07
    Auch eine vorgerichtlich entstandene Geschäftsgebühr gemäß Nr. 2400 VV RVG ist als materiellrechtlicher Anspruch einer Partei nur dann im Kostenfestsetzungsverfahren mit zu berücksichtigen, wenn entweder deren Anfall und die Pflicht des Gegners, sie zu tragen, oder wenn jedenfalls die für die Berücksichtigung maßgebenden Tatsachen unstreitig sind (KG AGS 07, 439 mit Anm. Norbert Schneider; OLG Koblenz Rpfleger 07, 433; Norbert Schneider NJW 07, 2001).
  • OLG Koblenz, 15.03.2007 - 14 W 170/07

    Zulässigkeit der Festsetzung der vollen Verfahrensgebühr

    Auszug aus OLG Stuttgart, 02.10.2007 - 8 W 375/07
    Auch eine vorgerichtlich entstandene Geschäftsgebühr gemäß Nr. 2400 VV RVG ist als materiellrechtlicher Anspruch einer Partei nur dann im Kostenfestsetzungsverfahren mit zu berücksichtigen, wenn entweder deren Anfall und die Pflicht des Gegners, sie zu tragen, oder wenn jedenfalls die für die Berücksichtigung maßgebenden Tatsachen unstreitig sind (KG AGS 07, 439 mit Anm. Norbert Schneider; OLG Koblenz Rpfleger 07, 433; Norbert Schneider NJW 07, 2001).
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