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   OLG Stuttgart, 21.10.2014 - 8 W 387/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,37473
OLG Stuttgart, 21.10.2014 - 8 W 387/14 (https://dejure.org/2014,37473)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 21.10.2014 - 8 W 387/14 (https://dejure.org/2014,37473)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 21. Oktober 2014 - 8 W 387/14 (https://dejure.org/2014,37473)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 125 BGB, § 2247 Abs 1 BGB
    Eigenhändiges Testament: Erbeinsetzung durch eine nur teilweise eigenhändig geschriebene Generalvollmacht des Erblassers; Hinreichende Bestimmtheit der Erbeinsetzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Schriftform eines privatschriftlichen Testaments

  • rechtsportal.de

    BGB § 2247 Abs. 1 ; BGB § 2231 ; BGB § 125
    Anforderungen an die Schriftform eines privatschriftlichen Testaments

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das eigenhändig geschriebene Testament - und die Schreibhilfe

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Generalvollmacht ist kein Testament - Handschriftliche Zusätze des Erblassers zum Schreiben seiner Lebensgefährtin reichen nicht

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Anforderungen an die Schriftform eines privatschriftlichen Testaments

  • erbrecht-ratgeber.de (Kurzinformation)

    Generalvollmacht ist kein Testament

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anforderungen an die Schriftform eines privatschriftlichen Testaments

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Formgültigkeit eines Testaments bei bloß handschriftlichen Zusätzen des Erblassers

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2015, 1056
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • Notariat Pfullendorf, 09.10.2014 - NG 126/13
    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.10.2014 - 8 W 387/14
    Die Beschwerde der Beteiligten Z. 1 gegen den Zurückweisungsbeschluss des Notariats Pfullendorf - Nachlassgericht - vom 9. Oktober 2014, Az. NG 126/2013, wird.

    Die Lebensgefährtin des Erblassers, die Beteiligte Z. 1, hat am 8. Oktober 2014 die Einziehung des Erbscheins vom 18. Juli 2013, Az. NG 126/2013, beantragt, wonach die Adoptivmutter des Erblassers, die Beteiligte Z. 2, entsprechend ihrem Erbscheinsantrag des selben Tages als gesetzliche Alleinerbin ihres Sohnes ausgewiesen ist.

  • OLG München, 22.05.2013 - 31 Wx 55/13

    Testamentsauslegung: Erbeinsetzung einer "sich kümmernden" Person

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.10.2014 - 8 W 387/14
    Denn die Person des Erben muss vom Erblasser so bestimmt sein, dass sie allein aufgrund seiner in der letztwilligen Verfügung enthaltenen Willensäußerung festgestellt werden kann (Weidlich in Palandt, a.a.O., § 1937 BGB Rn. 7, § 2065 BGB Rn. 7; OLG München NJW 2013, 2977, zu § 2065 Abs. 2 BGB).
  • BGH, 10.11.2021 - IV ZB 30/20

    Nachlasssache: Wirksamkeit einer Erbeinsetzung in einem eigenhändigen Testament

    Die Vorschriften über die Formen, in denen Verfügungen von Todes wegen getroffen werden können, dienen unter anderem dem Zweck, die Echtheit der Erklärungen des Erblassers sicherzustellen und Streitigkeiten über den Inhalt letztwilliger Verfügungen hintanzuhalten (vgl. Senatsbeschlüsse vom 19. Juni 2019 aaO Rn. 16; vom 9. April 1981 - IVa ZB 4/80, BGHZ 80, 242 unter III [juris Rn. 15]; OLG Stuttgart ZEV 2015, 220 Rn. 10; Stumpf, FamRZ 1992, 1131, 1137).
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