Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 08.09.2005 - 8 W 415/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,24584
OLG Stuttgart, 08.09.2005 - 8 W 415/05 (https://dejure.org/2005,24584)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 08.09.2005 - 8 W 415/05 (https://dejure.org/2005,24584)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 08. September 2005 - 8 W 415/05 (https://dejure.org/2005,24584)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,24584) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Rechtsanwaltsgebühr: Festsetzung der Terminsgebühr und der Einigungsgebühr bei außergerichtlichen Vergleichsverhandlungen mit anschließender gerichtlicher Protokollierung des Vergleichs

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Terminsgebühr bei Abschluss des Vergleichs; Verhandlungsgebühr und Erörterungsgebühr bei schriftlichem Vergleich

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Terminsgebühr bei Abschluss des Vergleichs; Verhandlungsgebühr und Erörterungsgebühr bei schriftlichem Vergleich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Kurzanmerkung)

    Terminsgebühr - Terminsgebühr bei schriftlichem Vergleich

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 26.09.2002 - III ZB 22/02

    Voraussetzungen der Vergleichsgebühr

    Auszug aus OLG Stuttgart, 08.09.2005 - 8 W 415/05
    Ob solche Terminsgebühren in dem Verfahren, zu dessen Erledigung sie geführt wurden, bei der Kostenfestsetzung berücksichtigt werden können (ablehnend Zöller-Herget ZPO 25. Aufl., § 104 RN 21 "Terminsgebühr" unter Hinweis auf die Erwägungen in BGH NJW 2002, 3713), kann dahingestellt bleiben, weil hier im Verfahren selbst durch den Abschluss eines Vergleichs gemäß § 278 Abs. 6 ZPO nach der Rechtsprechung des Senats eine Terminsgebühr angefallen ist.
  • BGH, 30.03.2004 - VI ZB 81/03

    Anwaltsgebühren für die einem Vergleichsschluss im schriftlichen Verfahren

    Auszug aus OLG Stuttgart, 08.09.2005 - 8 W 415/05
    Die ausdrückliche Erwähnung des Vergleichs nach § 278 Abs. 6 ZPO erscheint bedeutsam im Hinblick auf die frühere, ganz einhellige Rechtsprechung, wonach ein solcher Vergleichsschluss keine Verhandlungs- oder Erörterungsgebühr ausgelöst hat, da er weder von § 31 BRAGO noch von § 35 BRAGO erfasst wurde (m. w. Nachw. BGH AGS 2004, 231 = NJW 04, 2311 = FamRZ 04, 1195 = Rpfl 04, 524 = JurBüro 04, 481 = MDR 04, 965 = AnwBl. 04, 593).
  • OLG Stuttgart, 18.02.2009 - 5 W 81/08

    Rechtsanwaltsgebühr: Entstehen der Terminsgebühr bei telefonisch angefragter und

    Zu Recht gehen die beide Parteivertreter davon aus, dass auch im Fall einer schriftlichen Vergleichsprotokollierung gem. § 278 Abs. 6 ZPO eine Terminsgebühr nach Ziff. 3104 RVG-VV anfällt (z.B. BGH v. 20.11.2006, Az. II ZB 9/06; BGH v. 22.02.2007, Az. VII ZB 101/06, NJW-RR 2007, 1149; OLG Stuttgart v. 08.09.2005, Az. 8 W 415/05).
  • OLG Köln, 11.01.2006 - 17 W 192/05

    Terminsgebühr bei Vergleichsabschluss ohne mündliche Verhandlung

    Kommt es zu einem Vergleichsabschluss nach § 278 Abs. 6 ZPO, ohne dass ein mündlicher Verhandlungstermin stattfindet oder der außergerichtlichen Einigung mündliche oder telefonische Besprechungen der Prozessbevollmächtigten vorausgegangen sind, so ist eine 1, 2 Terminsgebühr nach Nr. 3104 (1) 1 VV entstanden (ebenso: KG RVGreport 2005, 426; OLG Stuttgart AGS 2005, 482; LG Bonn AGS 2005, 288; Gerold/Schmidt/von Eicken/Madert/Müller-Rabe, RVG, 16. Aufl., Nr. 3104 VV Rn. 54; Hergenröder AGS 2005, 478 f; Mayer/Kroiß, RVG, Nr. 3104 VV Rn. 22; Riedel/Sußbauer/Keller, RVG, 9. Aufl., VV Teil 3 Abschnitt 1 Rn. 51; Schneider AGS 2005, 291; Zöller/Greger, ZPO, 25. Aufl., § 278 Rn. 27).
  • SG Landshut, 05.12.2006 - S 7 R 1583/05

    Berücksichtigung einer Terminsgebühr bei der Festsetzung eines Vorschusses nach

    Die Terminsgebühr entstehe nämlich durch den Abschluss des Vergleichs selbst, so dass es nicht darauf ankomme, ob auf die Erledigung des Verfahrens gerichtete Besprechungen ohne Beteiligung des Gerichts geführt worden seien (Entscheidung vom 08.09.2005 - 8 W 415/05).
  • SG Landshut, 05.12.2006 - S 14 R 858/06

    Berücksichtigung einer Terminsgebühr bei entstandenen Gebühren und entstandenen

    Das OLG Stuttgart habe in seiner Entscheidung vom 08.09.2005 (8 W 415/05) entsprechend festgestellt, die Terminsgebühr Nr. 3104 VVRVG entstehe für die Mitwirkung des Rechtsanwalts bei Abschluss eines schriftlichen Vergleiches gemäß § 276 Abs. 6 ZPO, in einem Verfahren für das mündliche Verhandlung vorgeschrieben sei.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht