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   OLG Stuttgart, 07.02.2012 - 8 W 46/12   

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OLG Stuttgart, 07.02.2012 - 8 W 46/12 (https://dejure.org/2012,2556)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 07.02.2012 - 8 W 46/12 (https://dejure.org/2012,2556)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 07. Februar 2012 - 8 W 46/12 (https://dejure.org/2012,2556)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Zweifelsvorlage gem. § 49 Abs. 2 PStG zur Nachbeurkundung von Geburten im Ausland bei Leihmutterschaft

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Beurkundung der Geburt eines in den USA von einer Leihmutter ausgetragenen und geborenen Kindes; Maßgebliches Recht für die Beurteilung der personellen Abstammung eines Kindes

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beurkundung der Geburt eines in den USA von einer Leihmutter ausgetragenen und geborenen Kindes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Die Leihmutter ist und bleibt die Mutter

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Nachbeurkundung von Geburten im Ausland bei Leihmutterschaft

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Nachbeurkundung von Geburten im Ausland bei Leihmutterschaft

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Leihmutterschaft: Nichts geht ohne Adoption

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Leihmutterschaft: Genetische Eltern werden erst durch Adoption zu Eltern im Rechtssinne - Nach deutschem Recht ist Mutter des Kindes die gebärende Frau

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2012, 389
  • FamRZ 2012, 1740
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 14.10.2010 - IX ZB 44/09

    Verbraucherinsolvenzverfahren: Entlassung des Treuhänders wegen schuldhafter

    Auszug aus OLG Stuttgart, 07.02.2012 - 8 W 46/12
    Die Dauer der Wartefrist beträgt regelmäßig zwei Wochen ab Eingang der Beschwerde bis zum Erlass der Entscheidung (BGH, Beschluss vom 24. September 2009, Az. IX ZB 285/08, in juris; BGH NZI 2010, 998; Sternal in Keidel, FamFG, 17. Auflage 2011, § 65 FamFG Rn. 7; je m.w.N.).
  • BGH, 24.09.2009 - IX ZB 285/08

    Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren; Entscheidung des Gerichts vor

    Auszug aus OLG Stuttgart, 07.02.2012 - 8 W 46/12
    Die Dauer der Wartefrist beträgt regelmäßig zwei Wochen ab Eingang der Beschwerde bis zum Erlass der Entscheidung (BGH, Beschluss vom 24. September 2009, Az. IX ZB 285/08, in juris; BGH NZI 2010, 998; Sternal in Keidel, FamFG, 17. Auflage 2011, § 65 FamFG Rn. 7; je m.w.N.).
  • OLG Koblenz, 17.07.2009 - 9 WF 532/09

    Zulässigkeit eines Verfahrens zur Feststellung der Mutterschaft; Rechtsfolgen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 07.02.2012 - 8 W 46/12
    (Umfassend zu den vorstehenden Problemkreisen: E. Hammermann in Erman, BGB, 13. Auflage 2011, § 1591 BGB Rn. 1 ff.; Nickel in JurisPK-BGB, 5. Auflage 2010, § 1591 BGB Rn. 1 ff.; Wellenhofer in Münchener Kommentar zum BGB, 6. Auflage 2012, § 1591 BGB Rn. 4 ff. bis Rn. 32; Hahn in Beck'scher Online-Kommentar BGB, Stand 1. März 2011, § 1591 BGB Rn. 2 ff. bis Rn. 24; Rauscher in Staudinger, BGB, Neubearbeitung 2011, § 1591 BGB Rn. 1a ff. bis Rn. 26; je m.w.N.; OLG Koblenz FamRZ 2010, 481, zur rechtlichen Mutter im Sinne des § 1591 BGB, allerdings im Rahmen einer anderen Problematik).
  • VG Berlin, 05.09.2012 - 23 L 283.12

    Kein deutscher Reisepass für Kind einer ukrainischen Leihmutter

    Eine "genetische Mutterschaft" sieht das deutsche Recht nicht vor, vielmehr ist nach § 1591 BGB ausschließlich die gebärende Mutter als Mutter im Rechtssinne anerkannt (vgl. zu diesem Problemfeld ausführlich Beschluss des OLG Stuttgart vom 7. Februar 2012 - 8 W 46/12 -, Juris m. weit. Nachw.).

    Der einzige Weg, die genetische Mutter zur Mutter im Rechtssinne zu machen, ist nach deutschem Recht die Adoption, während für den Vater in den §§ 169 f. FamFG, §§ 1599 - 1600c BGB ein Anfechtungsverfahren vorgesehen ist (vgl. hierzu mit zahlreichen weiteren Hinweisen Beschluss des OLG Stuttgart vom 7. Februar 2012, a.a.O.).

  • AG Gießen, 07.11.2013 - 22 III 9/13

    Nachbeurkundung der im Ausland erfolgten Geburt eines Kindes von einer Leihmutter

    (genetischen Eltern) ergibt, in Deutschland anzuerkennen ist (vgl. KG a.a.O., Rdnr. 24 ff; OLG Stuttgart, FamRZ 2012, 1740 ff = StAZ 2012, 209 f; Benicke, Kollisionsrechtliche Fragen der Leihmutterschaft, StAZ 2013, 101 ff (104)); Gaaz/ Bornhofen a.a.O. § 9 Rdnr. 41; § 27 Rdnr. 53 ff- für die Adoption), abweichend hiervon steht bzw. stand dem Standesamt "..." und dem Beteiligten zu 4) vorliegend aber kein eigenes Prüfungsrecht mehr zu.
  • AG Köln, 30.05.2014 - 378 III 35/14

    Ermittlung der Abstammung eines Kindes vor dem Eintrag ins Geburtsregister

    Die genetische Mutterschaft ist familienrechtlich unbeachtlich (Oberlandesgericht Stuttgart, Beschluss vom 7. Februar 2012 - 8 W 46/12 -, StAz 2012, 209; Gaaz/Bornhofen, Handkommentar zum Personenstandsrecht, 3. Aufl., § 21 Rn. 39).
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