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   OLG Frankfurt, 17.12.2015 - 8 W 52/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,42863
OLG Frankfurt, 17.12.2015 - 8 W 52/15 (https://dejure.org/2015,42863)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 17.12.2015 - 8 W 52/15 (https://dejure.org/2015,42863)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 17. Dezember 2015 - 8 W 52/15 (https://dejure.org/2015,42863)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 42 ZPO, § 43 ZPO, § 47 Abs. 2 ZPO
    Kein Verlust des Ablehnungsrechts bei Verhandlung nach förmlichem Befangenheitsantrag

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kein Verlust des Ablehnungsrechts bei Verhandlung nach förmlichem Befangenheitsantrag

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 42; ZPO § 43; ZPO § 47 Abs. 2
    Zulässigkeit der Richterablehnung bei Fortsetzung der mündlichen Verhandlung und Stellung von Anträgen nach Anbringung des Ablehnungsgesuchs

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Weiterverhandeln trotz Ablehnungsantrags?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltverein.de (Kurzinformation)

    Weiterverhandeln macht Befangenheitsantrag nicht unzulässig

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Hamburg, 23.03.1992 - 7 W 10/92
    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.12.2015 - 8 W 52/15
    Evident unsachliche oder unangemessene sowie herabsetzende oder beleidigende Äußerungen eines Richters in der mündlichen Verhandlung sind deshalb grundsätzlich geeignet, die Besorgnis seiner Befangenheit zu begründen (OLG Hamburg, Beschluss vom 23.3.1992 - 7 W 10/92; OLG Köln, Beschluss vom 31.10.2012 - 4 WF 121/12).
  • BGH, 18.12.2014 - V ZR 84/14

    Selbstablehnung eines Richters: Besorgnis der Befangenheit infolge ähnlicher

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.12.2015 - 8 W 52/15
    Vielmehr genügt es, dass die aufgezeigten Umstände geeignet sind, der betroffenen Partei Anlass zu begründeten Zweifeln zu geben; denn die Vorschriften über die Befangenheit von Richtern bezwecken, bereits den bösen Schein einer möglicherweise fehlenden Unvoreingenommenheit und Objektivität zu vermeiden (st. Rspr. des BGH; vgl. zuletzt Beschluss vom 18.12.2014 - V ZR 84/14 m.w.N.).
  • OLG München, 11.11.2009 - 7 W 2449/09

    Richterablehnung: Bezeichnung des Parteivortrages als "wischiwaschi"

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.12.2015 - 8 W 52/15
    Ein salopper Tonfall oder die Verwendung umgangssprachlicher Redewendungen allein ist deshalb nicht ausreichend (OLG Naumburg, Beschluss vom 30.11.2006 - 10 W 86/06; OLG Brandenburg, Beschluss vom 5.3.2008 - 9 WF 45/08; OLG München, Beschluss vom 11.11.2009 - 7 W 2449/09; OLG Stuttgart, Beschluss vom 29.3.2012 - 14 W 2/12).
  • OLG Stuttgart, 29.03.2012 - 14 W 2/12

    Richterablehnung: Befangenheitsbesorgnis bei Unmutsäußerungen über das

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.12.2015 - 8 W 52/15
    Ein salopper Tonfall oder die Verwendung umgangssprachlicher Redewendungen allein ist deshalb nicht ausreichend (OLG Naumburg, Beschluss vom 30.11.2006 - 10 W 86/06; OLG Brandenburg, Beschluss vom 5.3.2008 - 9 WF 45/08; OLG München, Beschluss vom 11.11.2009 - 7 W 2449/09; OLG Stuttgart, Beschluss vom 29.3.2012 - 14 W 2/12).
  • OLG Naumburg, 30.11.2006 - 10 W 86/06

    Kein Ablehnungsgrund wegen richterlicher Stellungnahme zur Siegessicherheit einer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.12.2015 - 8 W 52/15
    Ein salopper Tonfall oder die Verwendung umgangssprachlicher Redewendungen allein ist deshalb nicht ausreichend (OLG Naumburg, Beschluss vom 30.11.2006 - 10 W 86/06; OLG Brandenburg, Beschluss vom 5.3.2008 - 9 WF 45/08; OLG München, Beschluss vom 11.11.2009 - 7 W 2449/09; OLG Stuttgart, Beschluss vom 29.3.2012 - 14 W 2/12).
  • BGH, 07.12.2005 - XII ZR 94/03

    Verpflichtung des Gerichts zu Hinweisen auf prozessuale Gestaltungsmöglichkeiten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.12.2015 - 8 W 52/15
    Die zitierte BGH-Entscheidung (NJW 2006, 695) verhält sich zu dieser Frage nicht.
  • OLG Köln, 31.10.2012 - 4 WF 121/12

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters wegen Äußerungen in der mündlichen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.12.2015 - 8 W 52/15
    Evident unsachliche oder unangemessene sowie herabsetzende oder beleidigende Äußerungen eines Richters in der mündlichen Verhandlung sind deshalb grundsätzlich geeignet, die Besorgnis seiner Befangenheit zu begründen (OLG Hamburg, Beschluss vom 23.3.1992 - 7 W 10/92; OLG Köln, Beschluss vom 31.10.2012 - 4 WF 121/12).
  • OLG Brandenburg, 05.03.2008 - 9 WF 45/08

    Richterablehnung in einer Familiensache: Hinweis auf mangelnde Erfolgsaussicht in

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.12.2015 - 8 W 52/15
    Ein salopper Tonfall oder die Verwendung umgangssprachlicher Redewendungen allein ist deshalb nicht ausreichend (OLG Naumburg, Beschluss vom 30.11.2006 - 10 W 86/06; OLG Brandenburg, Beschluss vom 5.3.2008 - 9 WF 45/08; OLG München, Beschluss vom 11.11.2009 - 7 W 2449/09; OLG Stuttgart, Beschluss vom 29.3.2012 - 14 W 2/12).
  • Drs-Bund, 02.09.2003 - BT-Drs 15/1508
    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.12.2015 - 8 W 52/15
    Die Vorschrift dient der Vermeidung einer Vertagung des Termins und soll damit missbräuchlichen Ablehnungsgesuchen vorbeugen, indem ein Verzögerungseffekt des Ablehnungsgesuchs vermieden wird (BTDrs 15/1508 S. 16).
  • BGH, 26.04.2016 - VIII ZB 47/15

    Richterablehnung: Verlust des Ablehnungsrechts bei Weiterverhandeln nach

    Die Gegenansicht hält es demgegenüber grundsätzlich für unschädlich, wenn sich eine Partei auf eine mündliche Verhandlung einlässt, nachdem sie den Befangenheitsgrund durch die Anbringung eines entsprechenden Antrags geltend gemacht hat (OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 17. Dezember 2015 - 8 W 52/15, juris Rn. 15; Zöller/Vollkommer, ZPO, 31. Aufl., § 43 Rn. 6; Wieczorek/Schütze/Gerken, ZPO, 4. Aufl., § 43 Rn. 13; Prütting/Gehrlein/Mannebeck, ZPO, 7. Aufl., § 43 Rn. 6; Vossler, MDR 2007, 992, 993).
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